Protocol of the Session on July 22, 2014

Liebe Aygül Özkan, wir wünschen Ihnen für den weiteren Lebensweg alles Gute und bedanken uns insbesondere dafür, dass Sie hier über drei Jahre als Sozialministerin zur Verfügung gestanden haben und für das Land Niedersachsen erfolgreich gewirkt haben. Danke schön und Ihnen persönlich alles erdenklich Gute!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, gemäß § 38 Abs. 2 in Verbindung mit Absatz 5 Satz 2 des Landeswahlgesetzes hat die Landeswahlleiterin inzwischen festgestellt, dass der frei gewordene Sitz auf Frau Heidemarie Mundlos übergeht. Frau Mundlos hat ihre Bereitschaft erklärt, das Landtagsmandat als Nachrückerin anzunehmen.

Liebe Frau Mundlos, ich begrüße Sie in unserer Mitte und wünsche Ihnen ein erfolgreiches Wirken zum Wohl des Landes. Sie sind ja - mit einem Jahr Unterbrechung - schon seit 1994 Parlamentsmitglied und jetzt sozusagen wieder daheim. Herzlich willkommen!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, ich gehe jetzt über zum

Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes und der Niedersächsischen Bauordnung - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/1259 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/1758 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/1786

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten in die Beratung ein.

Mir liegt eine erste Wortmeldung des Kollegen Volker Meyer, CDU-Fraktion, vor. Herr Meyer, bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der uns hier zur Abstimmung vorliegende Gesetzentwurf enthält Regelungen zur Wärmedämmung, um insbesondere einen Beitrag zur Verbesserung der Klimabilanz und zur Steigerung der Energieeffizienz zu leisten. Dass dem Gebäudebereich bei der Reduktion des klimaschädlichen CO2-Ausstoßes eine besondere Bedeutung zukommt, dürfte für uns alle unstrittig sein, da in Gebäuden etwa 40 % des deutschen Energieverbrauchs und etwa 20 % der CO2-Emissionen entstehen.

Weiterhin wurden im Landesrecht normierte Bereiche der Wasserwirtschaft in Bundesrecht überführt, welches eine Überarbeitung des Niedersächsischen Wassergesetzes erforderlich machte. Dies führte dazu, dass einige Vorschriften des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes an das neue Wasserrecht angepasst wurden. Da der Inhalt der Regelungen jedoch nicht geändert wurde, erübrigen sich hierzu weitere Ausführungen.

Da zurzeit eine nachträgliche Dämmung mit der Überbauung eines Nachbargrundstücks nicht möglich ist, ist die Schaffung einer Regelung zur nachträglichen Dämmung mit der Möglichkeit der Überbauung des Nachbargrundstücks erforderlich - und dies, wie auch hier im Gesetzentwurf vorgesehen, soweit die Nutzung des Nachbargrundstücks nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt wird und eine vergleichbare Wärmedämmung nicht auf andere Weise zu erreichen ist. Dieser Eingriff in das Eigentumsrecht ist im Interesse des für die Allgemeinheit wichtigen Ziels des Klimaschutzes zu dulden und steht damit im verfassungsrechtlichen Einklang der Eigentumsrechte und wird von uns mitgetragen.

Wie bereits im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen ausgeführt, hätten wir uns die Beteiligung des Fachausschusses gewünscht, um noch einmal über die in einigen Stellungnahmen angeregten Änderungen der Niedersächsischen Bauordnung zu diskutieren. Dies führte zu unserer Enthaltung bei der hier vorgeschlagenen Gesetzesänderung im Ausschuss. Da die Regierungsfraktionen diesen Dialog im Fachausschuss jedoch nicht wollten, haben wir den Dialog mit unseren Fachausschussmitgliedern geführt und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es durchaus sinnvoll gewesen wäre, in diesem Zusammenhang noch einmal über Änderungen der Niedersächsischen Bauordnung zu diskutieren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Dies jedoch ist - wie ich eben schon sagte - von den Regierungsfraktionen zurzeit nicht gewünscht. Da die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen jedoch unstrittig sind, werden wir dem Gesetzentwurf heute zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. - Es hat sich jetzt für die Fraktion der SPD der Herr Kollege Prange gemeldet. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegt ein Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes zur Beschlussfassung vor. Dazu ist ja schon einiges gesagt worden. Es geht darum, eine Duldungspflicht für Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte einzuführen. Dort soll geregelt sein, dass ein Überbau auf ihr Grundstück bis zu 25 cm durch eine nachträglich auf eine Grenzwand aufgebrachte Wärmedämmung zu dulden ist. Eine entsprechende Regelung ist auch in § 4 Abs 4 der Niedersächsischen Bauordnung vorgesehen, der entsprechend geändert wird.

Bislang war es nur schwer möglich, Bestandsgebäude energetisch zu ertüchtigen, wenn es um diese Fallkonstellation der Grenzwand ging. Eine sinnvolle energetische Sanierung war nicht möglich, da Nachbarn diesbezüglich Abwehrrechte hatten. Bei anderen Verfahren, wie beispielsweise der Herstellung einer Innendämmung, sind nicht die vergleichbaren Dämmwirkungen zu erzielen wie bei einer Außendämmung. Die zur Beschlussfassung anstehende Gesetzesänderung schließt daher eine Regelungslücke. Dies wird von uns begrüßt und unterstützt.

Es hat eine schriftliche Anhörung stattgefunden, an der mehrere Verbände beteiligt worden sind. Sie haben dem Gesetzentwurf überwiegend vorbehaltlos zugestimmt. Dieses Petitum hat der Ausschuss mehrheitlich übernommen.

Die wasserrechtliche Komponente will ich nicht länger thematisieren. Insofern hat es Streichungen gegeben, weil es kompetenzrechtliche Probleme gab. Die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers stand hier im Zweifel.

Es gibt einen hohen praktischen Bedarf für die neue Regelung. Das haben die Stellungnahmen gezeigt. Sie ist ein Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs und zum Klimaschutz. Gerade bei den Heizkosten ergibt sich ein hohes Einsparungspotenzial. Aber es profitiert nicht nur die Umwelt, sondern es profitieren auch Mieter und Eigentümer dadurch, dass sie bei den Nebenkosten, der sogenannten zweite Miete, entlastet werden. Letztlich profitiert auch die Bauwirtschaft, weil sie hier

durch zusätzliche Aufträge bekommt, sodass es auch ein Stück Wirtschaftsförderung ist.

Herr Meyer, zu Ihrem Einwand, dass wir den Sozialausschuss nicht beteiligen wollten, will ich kurz Stellung nehmen. Wir haben uns im Rechtsausschuss in dreifacher Beratung mit diesem Thema befasst. In der ersten Beratung haben wir festgelegt, dass wir eine Anhörung durchführen, in der zweiten Beratung haben wir festgelegt, wer angehört wird, und zu keinem Zeitpunkt kam der Wunsch seitens der CDU, noch mitberatend den Sozialausschuss zu beteiligen. Dieser Wunsch wurde erst in der abschließenden Beratung geäußert. Daraufhin haben wir gesagt, zu diesem Zeitpunkt wollten wir das nicht mehr tun, auch vor dem Hintergrund, dass jetzt die Ferien anstehen. Ich hatte gesagt: Es ist eine Vorschrift, die einen hohen praktischen Bedarf hat. Es wird gefordert, dass wir diese Regelung umsetzen. Deshalb wollten wir zusätzliche zeitliche Verzögerungen nicht mehr hinnehmen. Im Übrigen ist, so denke ich, durch die Beratung im Rechtsausschuss sichergestellt, dass wir zu einem vernünftigen Ergebnis kommen. Zudem war das Sozialministerium als Bauministerium an der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs beteiligt, sodass diese Belange entsprechend berücksichtigt sind.

In der Beratung wurde teilweise noch vorgeschlagen, den Überbau auf 30 cm zu vergrößern. Dafür haben wir keinen Anlass gesehen, weil es die Vorschrift, dass 25 cm nicht überschritten werden dürfen, in anderen Bundesländern, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, bereits gibt.

Letztlich gab es noch einen Punkt, den der GBD kritisch gesehen hat: die Anwendung von § 8 Abs. 2 und 3 des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes, die hier durch eine Analogie eingebunden werden sollten. Wir haben uns dafür ausgesprochen, den Bedenken des GBD nicht zu folgen, weil dies eine Vorschrift ist, die seit den 60er-Jahren besteht und Anwendungsprobleme laut den Ausführungen des Vertreters des Ministeriums im Ausschuss nicht aufgetreten sind. Im Übrigen spricht die Gesetzessystematik dafür, diese Regelung beizubehalten. Letztlich enthält das Nachbarrecht Vorschriften, die konkret an den Bürger adressiert sind. Man kann von einem Bürgergesetz sprechen. Daher brauchen wir klare, verständliche Regelungen, und das ist in dem vorliegenden Entwurf berücksichtigt.

Wir werden zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Prange. - Für die Fraktion der FDP folgt sodann Kollege Dr. Marco Genthe. Sie haben das Wort. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Durch das Gesetz soll neben einigen Nebenaspekten die Möglichkeit geschaffen werden, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Gebäude dämmen können, auch wenn die zu dämmende Wand direkt auf der Grundstücksgrenze steht. Die Dämmmaßnahmen sind hinsichtlich des Energieverbrauchs und des Klimaschutzes grundsätzlich positiv zu bewerten. Entsprechend wurden auch in der Ausschussberatung bzw. in der Anhörung keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen.

Allerdings ist auch immer der Grundstücksnachbar von einer derartigen Maßnahme betroffen, insbesondere dann, wenn die Dämmung in sein Grundstück hineinreicht. § 21 a Abs. 1 des Gesetzes lässt das nun bis 25 cm zu. Wir greifen hier - lassen Sie mich das an dieser Stelle ganz deutlich sagen - in die Eigentumsrechte der Bürgerinnen und Bürger ein, und jeder Rechtsanwalt weiß - es gibt ja auch genügend Kolleginnen und Kollegen hier im Plenarsaal -, wie viel Druck gerade bei Nachbarschaftsstreitigkeiten entstehen kann. Ich kann daher die CDU-Fraktion sehr gut verstehen, dass sie noch eine Diskussion im Sozialausschuss gewünscht hat. Das hätte möglicherweise auch dazu geführt, dass das Gesetzeswerk in der Öffentlichkeit eine breitere Akzeptanz erfährt.

Am Ende erscheint mir die Regelung allerdings auch in der Abwägung der einzelnen Interessen als verhältnismäßig. Daher wird die FDP-Fraktion dem Gesetzeswerk zustimmen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung von Mechthild Ross-Luttmann [CDU])

Vielen Dank, Herr Dr. Genthe. - Sodann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Helge Limburg, bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist bereits von meinen Vorrednern mehrfach gesagt worden: Die Änderung des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes wird die Isolierung, die Dämmung von Gebäuden in Niedersachsen vereinfachen und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz in Niedersachsen leisten.

Ähnliche Gesetzesänderungen hat es bereits in mehreren Ländern gegeben. Ich freue mich sehr darüber, dass Niedersachsen jetzt unter der Federführung unserer Justizministerin Niewisch-Lennartz ebenfalls diesen Weg beschreitet.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, dieser - zugegebenermaßen - kleine Gesetzentwurf zeigt, dass Klimaschutz uns alle angeht und dass Klimaschutz auch alle Politikbereiche betrifft. Klimaschutz ist eben manchmal auch ein Thema der Rechtspolitik. Gerade an einem Tag wie heute, an dem die schwarz-rote Bundesregierung in Berlin einräumen muss, dass sie ihre eigenen Klimaschutzziele voraussichtlich nicht erreichen wird, dass sie nicht in der Lage sein wird, den CO2-Ausstoß in Deutschland angemessen zu reduzieren, ist es wichtig, dass die Länder deutliche Signale setzen, dass Niedersachsen einen eigenen deutlichen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Dieses Gesetz kann ein Baustein dafür sein. Weitere werden und müssen in den kommenden Jahren folgen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Schließlich hat sich die Landesregierung gemeldet. Frau Ministerin Niewisch-Lennartz, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!

(Unruhe)

- Ich darf um Ruhe bitten, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind erst am Anfang einer dreieinhalbtägigen Plenarwoche! - Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Niedersächsische Landesregierung verfolgt das Ziel, den Klimaschutz bestmöglich zu fördern. Dazu gehört natürlich auch und vor allem

die energetische Sanierung von Gebäuden. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Förderung, dabei geht es nicht nur um das öffentliche Baurecht, sondern dann, wenn es um den Ausgleich von privaten Interessen geht, ist auch das Zivilrecht gefordert. Das Nachbarrecht wird hier einen notwendigen Beitrag leisten.

Die Außendämmung von Wänden kann dann zu Problemen führen, wenn die Wand unmittelbar auf der Grenze steht und die Isolierung einen Überbau über das Nachbargrundstück bedeutet. Das Nachbarrecht wird die entsprechende zivilrechtliche Lücke füllen. Die neue Vorschrift stellt klar, dass der Nachbar einen solchen Überbau von maximal 25 cm auf seinem Grundstück zu dulden hat, wenn dies der Wärmedämmung dient und das Grundstück nicht oder nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Der Sanierungswillige muss das Vorhaben seinem Nachbarn vorher mitteilen, und der Nachbar hat die Möglichkeit, der Außendämmung zu widersprechen, wenn der Anbau aus seiner Sicht dem Gesetz nicht entspricht.