rungen gehören u. a., dass die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher in jedem Verfahrensstadium auf eine gütliche Einigung hinwirken kann, dass die Anordnung zur Abgabe der Vermögensauskunft zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich sein wird, dass das Vermögensverzeichnis und das Schuldnerverzeichnis künftig zentral beim Landesvollstreckungsgericht hinterlegt werden sowie die Neuregelung der Vorschriften der Erzwingungshaft.
Die Kenner unter Ihnen haben es sicherlich gleich erkannt: Wir reden über schwer verdauliche, aber unverzichtbare Zutaten aus der verwaltungsrechtlichen Feinkostabteilung.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren, ich danke Herrn Minister Pistorius und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seines Hauses für den Gesetzentwurf und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für die Unterstützung bei den Ausschussberatungen. Dank ihrer Hilfe ist es gelungen, ein Gericht zu kreieren, das allen schmeckt - pardon, ich meine natürlich, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das zu einer einvernehmlichen Ausschussempfehlung geführt hat.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Gesetzentwurf wird die Vollstreckung von Ansprüchen des Landes, der Kommunen und weiterer juristischer Personen des öffentlichen Rechts geregelt. Es geht hier also um die Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen. Mit dem Gesetz wird es möglich, bereits zu Beginn des Vollstreckungsverfahrens die Vermögensauskunft und die eidesstattliche Versicherung anzuordnen. Dadurch können Kosten und ebenso aussichtslose Fälle vermieden werden.
Die Vorschriften für die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis wurden neu geregelt. Künftig wird in einem zentralen Vollstreckungsgericht das Schuldnerverzeichnis geführt. Auch dies wird mit diesem Gesetz geregelt. Da ich aus dem Kreis Goslar komme, freue ich mich, dass das zentrale Vollstre
Bei den Beratungen zu diesem Gesetzentwurf wurde sehr viel Wert auf die Entzerrung der Paragrafen gelegt; auch die Übersichtlichkeit wurde verbessert. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in den Ausschüssen beschlossen. Ich bitte hier ebenfalls um Zustimmung.
Vielen Dank, Herr Kollege Götz. - Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion der FDP. Kollege Oetjen, bitte!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie der Kollege Götz gerade richtig ausgeführt hat, werden das Vermögens- und das Schuldnerverzeichnis demnächst bei einem zentralen Vollstreckungsgericht in Goslar geführt. Dieser Umstand und die Tatsache, dass zum 1. Januar 2013 zahlreiche bundesrechtliche Regelungen geändert wurden, die eine Anpassung unseres Gesetzeswerkes notwendig machten, sind Grundlage des Gesetzentwurfs, den wir jetzt beraten.
Die kommunale Ebene wartet auf das Gesetz; denn die Übergangsregelungen, die bis zum Januar 2014 liefen, sind ausgelaufen, sodass dort jetzt zum Teil Vollzugsdefizite vorhanden sind.
Ich bitte namens der FDP-Fraktion um Zustimmung; denn damit wird die ordnungsgemäße Vollstreckung demnächst auch in Niedersachsen wieder möglich sein.
Vielen Dank, Herr Kollege Oetjen. - Es folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Onay. Bitte sehr!
Wir haben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eigentlich nur die Anpassung von Landesrecht an Bundesrecht - ZPO und Abgabenordnung - vorgenommen. Zum Teil haben wir auch Vereinfachungen vorgenommen, z. B. in § 8 - Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher.
Insgesamt ist das eine sehr zähe Materie, deswegen möchte ich an dieser Stelle - auch um das bereits von meinen Vorrednern Gesagte nicht zu wiederholen - dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst danken, der uns durch die Beratungen in den Fachausschüssen geführt hat. Das Thema war, wie gesagt, sehr zäh, aber der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat dazu sehr gute Ausführungen gemacht, die zum Teil den Charakter einer Vorlesung im Jurastudium hatten. Die Vorlage des GBD war hervorragend.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, auch nicht seitens der Landesregierung, sodass wir jetzt in die Einzelberatung, respektive Abstimmung eintreten können.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr nähertreten und sie so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Artikel 4. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer diese so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist auch einstimmig so beschlossen.
Sodann kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz mit den beschlossenen Änderungen zustimmen möchte, den darf ich bitten aufzustehen. - Gegenprobe! - Enthaltungen - das frage ich
Tagesordnungspunkt 7: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Professorenbesoldung - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/1561 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 17/1759 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/1785
Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen, sodass wir in die Beratungen eintreten können. Mir liegt eine erste Wortmeldung von der Fraktion der CDU vom Abgeordneten Horst Schiesgeries vor. Bitte sehr, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Professorenbesoldung in Niedersachsen ist nun auf einem guten Weg bzw. auf der Zielgeraden. Ich möchte gleich zu Beginn meiner relativ kurzen Rede sagen, dass die CDU-Landtagsfraktion diesem Entwurf zustimmen wird.
Ich möchte nicht mehr auf die einzelnen Änderungen und Neuerungen bei der Professorenbesoldung eingehen; darüber haben wir schon ausreichend zielführend in den Ausschüssen diskutiert.
Fakt ist, dass wir mit den neuen Regelungen des Gesetzentwurfs den Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012 gerecht werden; denn die Grundgehälter in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 werden so angehoben, dass sie auch mit Blick auf das System der Leistungsbezüge rechtssicher sind. Positiv ist auch anzumerken, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Anhebung der Grundgehälter in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 gleichermaßen - das ist sehr wichtig - für die vorhandenen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger gilt.
Fakt ist aber auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die finanziellen Auswirkungen des Entwurfs,
über den wir heute hier reden, mit 1,8 Millionen Euro jährlich im Landeshaushalt zu Buche schlagen. Da wir aber in Niedersachsen gerne und oft über Chancengleichheit und Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den anderen Bundesländern reden, sollten wir diese Mehrausgabe nicht beklagen. Ich finde, dass sich die wirklich hoch qualifizierte Arbeit, die unsere Professorinnen und Professoren an den Hochschulen, Universitäten und Akademien leisten, in einer angemessenen und leistungsorientierten Besoldung widerspiegeln muss.
Erwähnen möchte ich aber auch, dass die von mir angesprochenen Mehrausgaben von 1,8 Millionen Euro jährlich nicht dem Prinzip „Linke Tasche - rechte Tasche“ zum Opfer fallen dürfen. Damit will ich sagen: Wir werden genau darauf achten, dass die Mehrbelastung im Landeshaushalt nicht auf Kosten anderer Aufgaben oder gar Einsparungen an den Hochschulen und an den Universitäten in Niedersachsen erfolgt.
In der Zusammenfassung ist festzustellen, dass die Neuordnung oder die Reform, wenn Sie so wollen, der Professorenbesoldung einen größeren Zeitraum in Anspruch genommen hat. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war die rechtliche Umsetzung notwendig. An dieser Stelle möchte ich mich auch im Namen der CDU-Landtagsfraktion beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für die fachlich, wie ich finde, sehr ausgewogene und sehr aufwendige Arbeit bedanken.