Protocol of the Session on July 22, 2014

Eine weitere wichtige Zukunftsaufgabe ist die energetische Gebäudesanierung. Da muss ich meinem Kollegen Helge Limburg ausdrücklich recht geben. Die Bundesregierung hat sich von ihren Klimazielen - minus 20 % Wärmebedarf im Gebäudebereich bis 2020, minus 80 % Primärenergiebedarf im Gebäudebereich bis 2050 - verabschiedet. Insofern müssen die Anstrengungen im Bereich der Wohnungsbauförderung erhöht werden. Wir im Sozialausschuss werden das bei jeder sich bietenden Gelegenheit machen. Ich fordere aber auch ausdrücklich den Bund auf, an dieser Stelle nicht nachzulassen, sondern nachzu

arbeiten, und ich hoffe, dass wir insoweit die Klimaschutzziele erreichen werden.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Schremmer. - Es folgt jetzt für die Fraktion der FDP die Kollegin Sylvia Bruns. Bitte sehr! Ich erteile Ihnen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorab wollte ich eine ähnliche Bemerkung machen wie Thomas Schremmer. Er hat aber schon alles gesagt. Ich danke Ihnen dafür noch einmal.

(Beifall)

Mit der Änderung des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes wird dem Wunsch entsprochen, die Bearbeitung für die Kommunen zu vereinfachen und das Gesetz den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

Aus der Sicht der FDP müssen alle Gesetze immer wieder auf den Prüfstand gestellt werden, um zu gucken, ob sie der aktuellen Lage gerecht werden.

Notwendig geworden ist auch eine praktikable Anpassung an die Wirklichkeit. Bisher war es z. B. so, dass eine unter 60-jährige schwerbehinderte Person eine Seniorenwohnung, die vor 2007 gefördert worden ist, nur beziehen konnte, wenn diese von der Belegungsbindung freigestellt wurde. Diesen Antrag musste die schwerbehinderte Person selbst stellen. Ich finde, dass dies der aktuellen Lage nicht gerecht wird und auf jeden Fall geändert werden muss. So findet es sich auch in dem Gesetzentwurf wieder.

Ebenso richtig ist die Gleichbehandlung von Wohnraum, der vor und nach 2007 gefördert worden ist.

Im Rahmen der Inklusion mussten und müssen auch noch andere Regelungen angepasst werden, auch im Hinblick auf den Wohnraumnotstand, den wir vor allen Dingen in den Großstädten haben werden. Darüber bestand fraktionsübergreifend Einigkeit.

Auch die FDP-Fraktion wird dem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Bruns. - Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Rundt gemeldet. Bitte sehr! Ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf wird nun ein wesentlicher Baustein der Koalitionsvereinbarung umgesetzt. Dabei geht es um die Finanzierung der Wohnraumförderung in Niedersachsen.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Kompensationszahlungen, die der Bund bis 2019 an die Länder zahlt, auch weiterhin in Höhe von jährlich 40 Millionen Euro im Wohnraumförderfonds für die Wohnraumförderung eingesetzt werden können.

Darüber hinaus werden im Wohnraumförderfonds künftig auch EFRE-Mittel aus der Strukturfondsförderperiode 2014 bis 2020 vereinnahmt und bewirtschaftet.

Die EFRE-Mittel in Höhe von 32,25 Millionen Euro werden im Wohnraumförderfonds gegenfinanziert und in einem EFRE-Programm zur energetischen Wohngebäudesanierung in sozial benachteiligten Quartieren eingesetzt. Durch die Förderung sollen die Mieten auch nach der Sanierung bezahlbar bleiben. In solchen Quartieren finden sich kaum Investoren; die hohen Renditeerwartungen können nicht erfüllt werden. Der Gesetzentwurf legt insofern einen bewussten Schwerpunkt auf die Förderung bezahlbaren Wohnraums.

Zudem werden mit dem Gesetzentwurf die Voraussetzungen geschaffen, um Landesmittel für die Schaffung von Wohnraum für Studierende an Hochschulstandorten im Wohnraumförderfonds zu bewirtschaften.

Letztlich sind Regelungen zur Refinanzierung von Fördermitteln aufgenommen worden. Damit besteht die Möglichkeit, bei größerem Förderbedarf das Mittelvolumen durch den Einsatz von Fremdmitteln im Wohnraumförderfonds kurzfristig aufzustocken.

Zurzeit werden die Fördermittel für den Mietwohnungsbau stark nachgefragt. Das ist gut so. Denn wir alle wissen, dass gerade in den städtischen Ballungsgebieten bezahlbarer Wohnraum für

Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen sehr knapp geworden ist. Von der Wohnungsknappheit sind insbesondere Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen sowie ältere und pflegebedürftige Menschen betroffen. Im Wohnraumförderprogramm des Landes haben wir daher Schwerpunkte auf die Förderung von altersgerechtem und barrierefreiem Wohnen sowie auf gemeinschaftliche, auch generationenübergreifende Wohnformen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen gelegt.

Mit der Gesetzesnovelle werden wir in den nächsten Jahren Planungssicherheit schaffen. Ich freue mich, dass der Gesetzentwurf im Ausschuss die Zustimmung aller Fraktionen gefunden hat.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Rundt. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt 4 nicht vor, sodass wir in die Abstimmungen eintreten können.

(Unruhe)

- Ich darf noch einmal um Ruhe bitten, damit wir den Überblick haben.

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer für diese Änderungsempfehlung ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung wurde einstimmig gefolgt.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer für dieses Gesetz in der Variante der Änderungsempfehlung, die zu Artikel 1 beschlossen wurde, ist, den bitte ich aufzustehen. - Ist jemand dagegen?

(Uwe Schünemann [CDU] steht neben sei- nem Platz)

- Herr Kollege Schünemann, sind Sie dagegen?

(Heiterkeit - Uwe Schünemann [CDU]: Nein!)

Enthaltungen? - Dann ist der Gesetzentwurf einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 5: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Meldegesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/1673 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/1760 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/1797

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten in die Beratung ein.

Mir liegt eine erste Wortmeldung des Kollegen Bernd Lynack, SPD-Fraktion, vor. Herr Kollege Lynack, Sie haben das Wort.

(Einige Abgeordnete verlassen den Plenarsaal - Unruhe)

- Ich darf alle bitten, Platz zu nehmen und Ruhe zu bewahren.

Bitte sehr!

Danke schön. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher! Weil wir in dieser Woche zum letzten Mal in diesem, wie ich meine, geschichtsträchtigen Saal tagen, halte ich es eigentlich geradezu für unsere Pflicht, unsere berühmte niedersächsische Plenarstreitkultur noch einmal ordentlich zu pflegen.

Alle, die jetzt auf Zwischenrufe und Tischgetrommel hoffen, muss ich jedoch, zumindest was diesen Tagesordnungspunkt betrifft, leider enttäuschen.

Bei diesem Gesetz war nicht mehr viel Luft nach oben, was die konstruktive Zusammenarbeit in den Ausschüssen angeht. Auch wenn es nur um die Umsetzung eines Bundesgesetzes geht, so haben die Ausschussberatungen doch gezeigt, dass wir alle hin und wieder ganz gut an einem Strang ziehen können.