Protocol of the Session on June 25, 2014

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein, und wir treffen uns dann wieder um

(Zuruf: 15 Uhr!)

15 Uhr. Ich wünsche Ihnen eine schöne Mittagspause!

(Unterbrechung der Sitzung: 12.59 Uhr bis 15.01 Uhr)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, die Mittagspause war lange genug. Ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen.

Ich möchte jetzt in der Tagesordnung fortfahren und darf aufrufen den

Tagesordnungspunkt 9: Vereidigung des stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs

Ich bitte Frau Dr. Karoff als wiedergewähltes stellvertretendes Mitglied, nach vorn - zunächst vor das Präsidium - zu treten.

Verehrte Frau Dr. Karoff, der Eid, den Sie vor dem Landtag ablegen, entspricht der besonderen Stellung des Staatsgerichtshofs als Verfassungsgericht.

Ich darf alle Anwesenden bitten, sich zu erheben. - Ich darf noch einmal darauf hinweisen, wie der Eid lautet:

„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes

Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“

Der Eid kann gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Staatsgerichtshofsgesetzes mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ oder ohne sie geleistet werden.

Frau Dr. Karoff, ich darf Sie nun bitten, zu mir zu kommen und den Eidestext zu sprechen.

Dr. Martina Karoff:

Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.

Frau Dr. Karoff, ich darf Ihnen die Glückwünsche des ganzen Hauses zur Wahl übermitteln. Es wird sich zeigen, wie viel Sie in Ihrem neuen Amt zu tun bekommen. Wir arbeiten daran, dass es möglichst nicht allzu oft der Fall sein wird. Wenn es aber dazu kommt, wünschen wir Ihnen gute Beratungen und Gottes Segen bei allen Beschlüssen, die da folgen mögen.

Noch einmal alles Gute!

Dr. Martina Karoff:

Vielen Dank.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, ich darf noch einmal darum bitten, Platz zu nehmen. Wir wollen unsere Beratungen fortsetzen.

Wir kommen zu dem

Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und eines Gesetzes über die Unterrichtung und Beteiligung des Landtages in Angelegenheiten der Europäischen Union - Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drs. 17/1631

Zur Einbringung hat sich für die CDU-Fraktion der Herr Abgeordnete Toepffer gemeldet. Herr Toepffer, Sie haben das Wort. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat Ihnen den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beteiligung des Niedersächsischen Landtages in Angelegenheiten der Europäischen Union vorgelegt.

(Zustimmung bei der CDU)

Mit diesem Gesetz wollen wir Diskussionsabläufe in EU-Sachen verständlicher machen. Wir wollen die Rechte des Landtags stärken.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Diskutiert man einen solchen Gesetzentwurf, stellen sich zunächst zwei Fragen. Die erste lautet: Wozu braucht man ein solches Gesetz? Und die zweite lautet: Kann man das gewünschte Ziel mit diesem Gesetz erreichen?

In der ersten Lesung des Gesetzentwurfs will ich mich zunächst vornehmlich mit der Frage beschäftigen, was wir mit diesem Gesetz erreichen wollen. Hierzu ein kurzer Rückblick.

Vor wenigen Wochen haben wir ein neues Europäisches Parlament gewählt, und wir hier haben die Bürger einvernehmlich dazu aufgerufen, sich breit an dieser Wahl zu beteiligen. Was wir erlebt haben, war wieder eine äußerst schwache Wahlbeteiligung, und wir haben erstmalig erlebt, dass in Deutschland auch erklärte Europa-Feinde in das Europäische Parlament gewählt worden sind.

Die Ursache dafür ist eine weit verbreitete EuropaSkepsis. 59 % aller Deutschen misstrauen der EU. Das ist mehr als vor fünf Jahren. Die Menschen fürchten den Verlust nationaler Kompetenzen. Warum tun sie das? Weil das Geschehen nicht durchsichtig ist. Die Menschen verstehen nicht, was in Brüssel passiert. Ich erlaube mir die Bemerkung: Bei einigen Politikern - parteiübergreifend - habe ich denselben Eindruck.

Martin Schulz, der Spitzenkandidat der SPD in dieser Europawahl, hat es mit einer Äußerung vom 9. Januar 2012, nachzulesen auf der Website der SPD, auf den Punkt gebracht. Er hat gesagt - ich zitiere -: „Die Bürger sind es satt, dass alles hinter verschlossenen Türen entschieden wird.“

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Er hat anschließend angekündigt, dass die Parlamentsrechte gestärkt werden müssten.

Nun ist zu fragen, welches Parlament er damit gemeint hat. Wahrscheinlich vornehmlich das EUParlament. Aber, meine Damen und Herren, letztlich trifft diese Forderung, Parlamentsrechte zu stärken, alle Parlamente, nicht nur das EUParlament, sondern auch unsere nationalen. Das hat man auch in der EU schon vor langer Zeit erkannt, indem man im Lissabon-Vertrag gesagt hat: Ja, wir wollen jetzt den nationalen Parlamenten erstmals Rechte zubilligen, eigene Informationsrechte; wir wollen damit die Beteiligung der nationalen Parlamente stärken.

Gegen den Vertrag ist trotzdem geklagt worden. Das ist uns allen bekannt. Seitdem gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses Urteil bekräftigt den Anspruch der Bürger auf demokratische Selbstbestimmung. Wie funktioniert nun demokratische Selbstbestimmung in unserer parlamentarischen Demokratie? Ganz einfach: über die Wahl von Parlamenten, Bundestag und Landtag. Darin besteht genau das Problem. Das ist nämlich ein Föderalismusproblem. Die Mitwirkung der Länder in solchen EU-Angelegenheiten geschieht über den Bundesrat, und der Bundesrat ist leider Gottes eine Länderkammer ohne Landesparlamente.

Dies ist eine Unlogik, die sich in der Niedersächsischen Verfassung fortsetzt. Über die Stimmabgabe im Bundesrat entscheidet nämlich nicht das Parlament, sondern ausschließlich die Regierung. Unsere Rechte beschränken sich in der Verfassung ganz vage auf eine Informationspflicht der Regierung. Die Regierung unterrichtet über die Zusammenarbeit mit dem Bund und der Europäischen Gemeinschaft. Wie, das ist nicht näher ausgeführt. Und dann gibt es auch noch die Einschränkung: nur über Gegenstände von grundsätzlicher Bedeutung.

Allein in unserer Geschäftsordnung findet sich eine einigermaßen konkrete Regelung; unter § 62 a. Sie besagt in etwa Folgendes: Wie gehen wir damit um, wenn denn die Regierung beschlossen hat, worüber sie uns unterrichten will? Wie ist das weitere Verfahren? Sie besagt, wo über Verfahren der EU unterrichtet wird und wie wir mit der Unterrichtung verfahren. Ich sage nur: Dinge von grundsätzlicher Bedeutung.

Meine Damen und Herren, wer Europapolitik für die Bürger transparenter und verständlicher machen will, wer demokratische Selbstbestimmung

sichern will, der muss ein solches Verfahren ändern.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Das bisherige Unterrichtungsverfahren, das 1995 - vor 19 Jahren - eingeführt worden ist, ist ungenügend. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da ich noch nicht ewig lange im Landtag bin, habe ich mich einmal bei der Landtagsverwaltung erkundigt, wie oft wir denn in den letzten 19 Jahren von dieser Unterrichtungsregelung nach § 62 a unserer Geschäftsordnung Gebrauch gemacht haben: sage und schreibe ein einziges Mal! Eine einzige Unterrichtung, die dem Europaausschusses überwiesen worden ist, hat der Niedersächsische Landtag für so wichtig befunden, dass er gesagt hat: Ja, das diskutieren wir mal im Parlament. - Das ist in 19 Jahren Europapolitik ein einziges Mal vorgekommen. Ich finde, das ist beschämend. Dabei fasse ich mir durchaus auch an die eigene Nase; denn ich habe das in den letzten fünf Jahren auch nicht vorangetrieben.

Aber ich muss sagen: Wenn man Europapolitik so diskutiert, dann darf man sich auch nicht wundern, dass die Wähler den Wahlurnen fernbleiben.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von der SPD: Na ja!)

Das gilt durchaus für alle Fraktionen. Aber die gute Nachricht ist: Wir starten heute den zweiten Versuch, das zu verbessern. Wir werden im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt noch über den Vorschlag für eine Richtlinie über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter - in Ergänzung zu den bisherigen GmbHs - diskutieren; das ist eine Art GmbH im Bierdeckelformat. Aber darüber wird noch im Einzelnen gesprochen werden.

Ich denke, hier besteht Handlungsbedarf, und die Beratungen im Europaausschuss haben gezeigt, dass er ziemlich groß ist. Nachdem wir uns entschlossen haben, dass der Vorschlag für diese Richtlinie ins Plenum kommen soll, haben wir nämlich darüber diskutiert, ob es nicht ausreichen würde, einen Brief an die Landesregierung zu schreiben oder diesen Punkt ohne Aussprache auf die Tagesordnung zu setzen.

Das reicht aber eben nicht aus. Transparenz erfordert eine öffentliche Beratung, und dazu steht im Hannoverschen Kommentar zu Artikel 22 der Niedersächsischen Verfassung - ich zitiere -:

„Die in Abs. 1 normierte Öffentlichkeit der Verhandlungen im Landtag gehört zu den zentralen Bestandteilen des demokratischen Parlamentarismus. Es handelt sich um eine wesentliche Ausprägung des Demokratieprinzips.“

Deshalb reicht es eben nicht aus, Briefe an die Landesregierung zu schreiben oder die Öffentlichkeit in Ausschüssen herzustellen. Hier im Parlament spielt die Musik; hier sitzen alle 137 gewählten Volksvertreter, und nur hier können Öffentlichkeit und Transparenz hergestellt werden.