Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Birkner, die Niedersächsische Landesregierung achtet - anders als die Bekundungen der Opposition erkennen lassen - nicht nur das Einsichtsrecht, sondern es ist uns auch wichtig, dass dieses Einsichtsrecht wahrgenommen werden kann.
Für die Einsicht in Ermittlungsakten gibt es bestimmte Geheimhaltungsbedürfnisse, die in der Strafprozessordnung niedergelegt sind: das Ermittlungsgeheimnis. Sie bekommen die Akten, sobald dies aus Gründen des Ermittlungsverlaufs möglich ist.
- Der Zeitpunkt ist nach gegenwärtiger Prüfung dann, wenn auch der Verteidiger Akteneinsicht genommen hat. Nach Akteneinsicht durch den Verteidiger kann auch Akteneinsicht ohne weitere Gefährdung des Ermittlungsergebnisses genommen werden. Das gilt es im Augenblick noch abzuwarten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Beantwortung der eben gestellten Frage stelle ich die weitergehende Frage, ob die Landesregierung an ihrer Auffassung festhält, dass durch die Einsicht in die Ermittlungsakten durch die Abgeordneten, die ihre Kontrollaufgaben wahrnehmen wollen, der Untersuchungserfolg gefährdet werden würde.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bis zur Bekanntgabe der Akten gegenüber dem Verteidiger gilt das Geheimnisbedürfnis des Ermittlungsverfahrens. Das ist keine Misstrauenserklärung gegenüber einzelnen Mitgliedern des Niedersächsischen Landtages, die dort Einsicht nehmen wollen,
sondern das ist eine Norm, die mich gegenwärtig daran hindert, diese Akten vorzulegen. Ich werde es mit Freude tun, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt Herr Kollege Adasch.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, zwischen der Durchsuchung der Büroräume hier in Niedersachsen und der Versiegelung der Büroräume in Berlin sind acht Tage vergangen. Ich frage Sie: Warum ist es zu einem solchen erheblichen Zeitverzug gekommen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine ähnliche Frage ist, meine ich, schon einmal gestellt worden. Erstens ist die Durchsuchung später erfolgt, weil die Durchsuchungsbeschlüsse überhaupt erst später beantragt worden sind. Wenn Sie an die letzte Sitzung denken oder in dem Protokoll blättern, werden Sie in meinen Ausführungen darauf stoßen, dass die Staatsanwaltschaft durch ein Gespräch mit einem Mitarbeiter des Deutschen Bundestages davon ausging, dass die Räume versiegelt würden und die EDV gesichert werden würde. Nachher wurde gesagt, das sei nicht der Fall gewesen. Formal ist das auch nicht geschehen. Faktisch wurden aber sehr wohl alle Gegenstände aus dem Büro von Herrn Edathy gesichert und lagen der Staatsanwaltschaft Hannover ohne irgendwelche Einschränkungen zur weiteren Durchsuchung vor. Das gilt insbesondere auch für den Bestand an Daten, die über den Rechner des Herrn Edathy und über den Bundestagsserver gelaufen sind. Auch da gibt es keine Einschränkungen durch den Zeitpunkt des Durchsuchungsbeschlusses.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die letzte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt der Kollege Winkelmann. - Und ich bitte Sie alle um etwas Ruhe!
Vor dem Hintergrund, dass die Presse im Rahmen Ihrer jetzigen Amtszeit zu den Fällen Edathy und Richter L. bzw. „Richter Gierig“ wiederholt von Justizskandalen gesprochen hat, frage ich Sie: Beabsichtigen Sie, das angeschlagene Ansehen der Justiz und Ihres Hauses bei der Bevölkerung Niedersachsens durch irgendwelche konkreten Maßnahmen wieder zu stärken?
Moment bitte, Frau Ministerin! - Herr Winkelmann, auch Sie möchte ich darauf hinweisen, dass Zusatzfragen, die sich auf Werturteile beziehen, hier bitte nicht zu stellen sind.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin für die Frage ganz außerordentlich dankbar, weil sie es mir ermöglicht, das zu sagen, was mir ein Herzensanliegen ist. Das Ansehen der niedersächsischen Justiz ist aus gutem Grund hoch.
Das Ansehen der niedersächsischen Justiz kann nicht durch die dauerhaften Attacken auf die Staatsanwaltschaft Hannover beschädigt werden. Ich meine, es ist eine Aufgabe von uns allen - natürlich in erster Linie von mir als Justizministerin, aber auch von Ihnen -, dafür zu sorgen, dass das völlig berechtigte Vertrauen in die niedersächsische Justiz nicht weiter erschüttert wird.
(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jörg Hillmer [CDU]: Der Fisch stinkt vom Kopf! - Thomas Adasch [CDU]: Dann führen Sie ihr Ministerium richtig!)
Ich setze und vertraue darauf, dass auch Sie diese Verantwortung wahrnehmen. Es ist auch Aufgabe der Opposition, dafür zu sorgen, dass die Justiz nicht insgesamt dadurch Schaden nimmt, dass
eine Staatsanwaltschaft hier permanent unter Beschuss gerät und daran gehindert wird, ihre Ermittlungsarbeit endlich abzuschließen.
(Starker, nicht enden wollender Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: Hören Sie auf, zu vertuschen, Frau Ministerin!)
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor, sodass ich diesen Punkt schließen kann.
c) Stiftung für strahlende Altlasten - Bad Bank für bundesdeutsche Atomkraftwerke und radioaktiven Müll? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/1515
Moment, bitte, Frau Kollegin! - Ich darf die Kolleginnen und Kollegen, die noch Gesprächsbedarf haben, darum bitten, die Gespräche außerhalb des Plenarsaals zu führen. Ich bitte um Ruhe. - Danke, Herr Winkelmann.
Vielen Dank. - Stiftung für strahlende Altlasten - Bad Bank für bundesdeutsche Atomkraftwerke und radioaktiven Müll?
Am Wochenende wurde ein Vorschlag der großen Energiekonzerne publik: Die Betreiber wollen ihre Atomkraftwerke in eine öffentlich-rechtliche Stiftung überführen. Bis zu ihrer Stilllegung sollen die AKWs vom Bund betrieben werden. Außerdem sollen die Rückstellungen in Höhe von über 30 Milliarden Euro, die für den Rückbau der Kraft
werke gebildet wurden, an die Stiftung überführt werden. Stilllegung und Rückbau der Atommeiler sowie die Verantwortung und Haftung für die dauerhafte Entsorgung und Lagerung des Atommülls sollen ebenfalls von der Stiftung getragen werden. Dabei ist schon heute absehbar, dass die Summe der Rückstellungen nur einen kleinen Teil der langfristigen Kosten abdecken kann.
2. Welche finanziellen Risiken kämen mit der Einrichtung einer Bad Bank für Atomkraftwerke und radioaktiven Müll auf die Steuerzahler zu?