Meine Damen, meine Herren, wir haben es nicht mit einer Landschaft zu tun, die sich in ihrer natürlichen Gestalt befindet, sondern sie ist über Jahrhunderte von den darauf wirtschaftenden Landwirten gestaltet und in die Form gebracht worden, die wir dort zurzeit vorfinden.
Ich möchte aber auch ganz deutlich sagen, dass mit diesem gemeinsamen Antrag aller vier Fraktionen natürlich nicht das Ziel verfolgt wird, dass Grünland grundsätzlich umgebrochen werden soll und in Ackerland umgewandelt werden darf. Das ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Wir haben schon seit Jahren eine Gesetzgebung in Niedersachsen, die dieses verhindert. Es geht lediglich und im Besonderen um einen Pflegeumbruch, der die Produktivität dieses Grünlandes erhält und dafür sorgt, dass mit dem Futter auf den Weiden möglichst viel Milch produziert werden kann, damit Landwirte nicht Mais anbauen und Kraftfutter zukaufen müssen. Man kann eben unterschiedlich viel Milch aus Gras produzieren, also je nachdem, ob es in gutem oder schlechtem Zustand ist.
Ich freue mich, dass wir im Ausschuss diese gemeinsame Meinung gefunden haben. Ich hoffe, dass die Landesregierung diesen gemeinsamen Beschluss aller Fraktionen zum Anlass nimmt, sich bei der Gesetzgebung in Berlin für unsere niedersächsischen Interessen einzusetzen, und dass der Bundesregierung und den Bundestagsfraktionen - ich nannte schon die eine, die noch etwas mehr Nachhilfe benötigt - unsere Begründung nahege
Ich möchte noch betonen und deutlich machen, dass EU-Vorgaben diese Maßnahmen der Grünlandpflege nicht verbieten. EU-Vorgaben können wir auch bei dem Beschluss, wie wir ihn hier fassen wollen, erfüllen. Der Landtag wird nachher, wie ich hoffe, einstimmig diesen Beschluss des Ausschusses unterstützen und damit im Interesse der niedersächsischen Landwirte und des Naturschutzes bei uns vor Ort entscheiden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat ist das Direktzahlungsdurchführungsgesetz des Bundes in Arbeit. Damit unternimmt der Bund eine Definition und Abgrenzung für besonders umweltsensible Dauergrünlandflächen. Dabei ist der Bund sozusagen auf die Idee gekommen, als Gebietskulisse die vorhandenen Natura-2000-Flächen anzumelden.
Das ist als Grundkulisse, wenn ich diesen Begriff verwenden darf, nicht falsch. Aber in dieser Undifferenziertheit führt das gerade in Niedersachsen zu großen Schwierigkeiten. Ich darf daran erinnern, dass es mehr als 116 000 Hektar Dauergrünland in Niedersachsen gibt. Für die Bereiche beispielsweise in Ostfriesland kann ich sagen, dass mehr als 75 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Landkreis Leer Grünland sind. Im Bereich der Wesermarsch sind es, glaube ich, 86 %. Ich habe mir sagen lassen, dass das ein Spitzenwert auf der Bundesebene ist - in der Tat.
Es gibt eine sehr, sehr große Überschneidung dieser Dauergrünlandflächen mit der neu vorgesehenen Gebietskulisse Natura 2000 mit dem Ergebnis, dass dort Pflegemaßnahmen, Pflegeumbrüche nicht mehr zulässig wären. Das führt dann in der Tat auf Dauer zu so großen Ertragseinbußen, dass an ein Wirtschaften in diesen Bereichen nicht zu denken ist.
müssen dann vielmehr differenzieren. Dort, wo aus naturschutzfachlicher Sicht nichts dagegenspricht, muss eben ein Pflegeumbruch möglich sein. Dabei geht es in der Tat - der Vorredner hat es gesagt - um Pflegeumbruch, um das Durchpflügen und die anschließende Neueinsaat. Das hat also nichts damit zu tun, dass etwa Grünland in Ackerland umgewandelt werden soll.
Wo an dieser Stelle - Herr Dammann-Tamke, da Sie mich bestätigen - die SPD als Hardliner aufgetreten sein soll, ist mir nicht klar. Hier in Niedersachsen kann das nicht der Fall gewesen sein. Aus Berlin
- ja, das sagt er - ist mir bekannt, dass die SPDBundestagsfraktion einem gewissen Herrn Hilse - der Name müsste Ihnen vielleicht bekannt sein - das schriftlich mitgeteilt hat, was ich gerade versucht habe, mündlich auszuführen.
Insofern gehe ich davon aus, dass sich auch der Bundeslandwirtschaftsminister am Ende zu einer konstruktiven Lösung wird hinreißen und an dieser Stelle überzeugen lassen. Ich darf in der Tat das konstruktive Klima im Agrarausschuss bei uns in Niedersachsen ganz ausdrücklich loben.
Ein einstimmiges Signal hat in Berlin gerade bei dieser politischen Konstellation eine stärkere Wirkung, als wenn man das mit knappen Mehrheiten durchdrücken wollte.
Einzig der Kollege Grupe hat sich dazu hinreißen lassen, sich noch vor der Beschlussfassung hier im Landtag erst einmal selbst zu loben, nämlich dass alle Fraktionen auf den Antrag der FDP eingegangen seien und wir diesen einstimmig beschließen würden. Das ist nicht der Fall, was der Kollege Grupe zwischenzeitlich auch selbst, glaube ich, eingesehen hat. Wir haben uns vielmehr in vernünftiger Atmosphäre auf einen gemeinsamen Änderungsantrag geeinigt. Ich freue mich, dass wir den Antrag heute wohl wahrscheinlich einstimmig durch das Parlament bekommen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Lieber Kollege Siebels, ich muss, glaube ich, einige Missverständnisse aufklären.
Das Erste ist, dass Sie hier von einem Pflugverbot gesprochen haben. Es geht also nicht um ein Flugverbot für die Gänse, sondern es geht darum, dass man dort nicht pflügen soll.
Zum anderen, lieber Kollege Siebels, geht es darum, dass ich es in der Vergangenheit gewagt habe, zu einem eigenen Antrag öffentlich Stellung zu nehmen. Sie sehen, ich trete hier erst als Dritter bei meinem ursprünglich eigenen Antrag auf. Ich hoffe, das versöhnt Sie wieder. Mir ist wichtig - das ist der Kern des Ganzen -, dass wir bei diesem Thema völlig Einigkeit erzielt haben.
Ich freue mich ganz besonders, dass dieser Antrag - in der Tat ursprünglich ein Antrag der FDP - jetzt ein gemeinsamer Antrag ist. Es war nämlich nicht einmal nötig, Kompromisse zu finden; denn der inhaltliche Kern unseres Antrages ist vollumfänglich erhalten geblieben. Dieser Antrag ist in manchen Formulierungen sogar noch etwas klarer und deutlicher geworden. Ein besseres Ergebnis kann eine Beratung überhaupt nicht haben. Dafür herzlichen Dank an alle Beteiligten!
Es geht also nicht darum, um es noch einmal zu betonen, dass irgendjemand wirklich sensibles Grünland infrage stellen will. Kein Mensch will Feuchtwiesen, Trockenmagerrasen oder Streuobstwiesen an den vorhandenen Stellen nicht mehr haben. Es geht vielmehr darum, dass die Bundesregierung in Umsetzung der EU-Bestimmung gesagt hat: sensibles Grünland, unsere Kulisse sind alle Natura-2000-Gebiete. In Niedersachsen sind es 500 000 Hektar, davon - der Kollege Siebels hat es gesagt - 160 000 Hektar Grünland.
Ich will Ihnen ein Beispiel aus meinem Landkreis nennen. Es handelt sich um ein großes Vogelschutzgebiet für den Rotmilan. Dazu hat uns die untere Naturschutzbehörde gesagt: Was Ihr Bauern da macht, stört den Rotmilan nicht. Ihr solltet nur keine Windmühlen aufstellen; denn dann wird er geschreddert. - Darin waren wir uns völlig einig. Plötzlich wäre das gesamte Grünland in diesem
Gebiet aber sensibles Grünland gewesen. Das kann es nicht sein. Das wäre Wortbruch der Politik, durch unterschiedliche Akteure ausgelöst, gegenüber den handelnden Bauern. Man würde dann vorsichtig werden, und dem Naturschutz wäre damit auf keinen Fall gedient.
Das ist exakt das - der Kollege Janßen nickt -, was wir miteinander besprochen haben und weshalb wir uns in der Sache auch völlig einig geworden sind.
Niedersachsen ist in besonderem Maße betroffen; es wurde darauf verwiesen. Ich habe es mir selbst im Rheiderland angesehen. Die Gänse, die dort überwintern, fressen teilweise ertragreiches Grünland bis in die Wurzel weg. Deshalb sagen die Landwirte, dass sie, um dieses Grünland wieder hinzubekommen, es umbrechen, auf den Kopf stellen und neu einsäen müssten. Nur darum geht es, nämlich dass in diesen Gebieten ein Pflegeumbruch möglich ist. Alles andere käme einem Berufsverbot für die Kollegen in diesen Gebieten gleich.
Insofern bin ich sehr froh, meine Damen und Herren, dass wir das miteinander hinbekommen haben. Es kommen noch zwei weitere Anträge. Der Präsident hat darauf hingewiesen. Sehen Sie mir es nach, aber ich bin schon ein bisschen stolz auf diesen Ausschuss. Herr Kollege Siebels, damit lobe nicht ich mich, sondern den gesamten Ausschuss dafür, dass wir eine solche Gesprächsebene haben, sodass wir gute Dinge voneinander bekommen. Drei Anträge an einem Tag - ich hoffe, dass sie alle einstimmig verabschiedet werden -, das soll uns erst einmal jemand nachmachen.
Ich sage einmal: Liebe Kollegen, wir sind vorn. Wir lassen uns gern überrunden. Aber wir haben in Sachen Konstruktivität und gute Arbeit erst einmal etwas vorgelegt.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Kollege Janßen das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der FDP, wie er uns hier ursprünglich vorgelegt wurde, zielte pauschal in
eine Richtung, nämlich darauf, das Grünland in Natura-2000-Gebieten ohne Bedingungen für den Umbruch freizugeben. Daraus musste erst einmal ein Antrag werden, der klarmacht, auch ein Grünlandpflegeumbruch ist zukünftig im Rahmen des Greenings in Natura-2000-Gebieten nur dann möglich, wenn er naturschutzfachlich vertretbar ist. Nur in diesen Gebieten kann nach diesem Antrag der Pflegeumbruch künftig mit einer differenzierten Lösung im Rahmen des Greenings zugelassen werden. Denn eines, meine Damen und Herren, werden wir nicht zulassen: eine weitere Verwässerung der Greening-Auflagen, die ohnehin schon marginalisiert sind, bei denen noch nicht einmal der Einsatz von Pestiziden untersagt werden soll.
- Wir machen dabei schon mit; das ist nicht das Thema. Aber wir müssen auch die Rahmenbedingungen benennen.
- Es geht darum, dass das umweltsensible Grünland dann auch tatsächlich geschützt wird, meine Damen und Herren.
Zu solchen Gebieten, in denen ein Grünlandumbruch zur Neueinsaat aufgrund der naturschutzfachlichen Erfordernisse auch zukünftig nicht möglich sein kann, zählen nach meiner Auffassung erst einmal Natura-2000-Gebiete, die zum Schutz eines bestimmten Grünlandtyps ausgewiesen wurden, Natura-2000-Gebiete, die zum Schutz von Tier- oder Pflanzenarten ausgewiesen wurden, welche auf einen bestimmten Typus angewiesen sind - es geht z. B. um Wiesenbrüter -, und auch extensives Grünland, wie z. B. mesophiles Grünland und ähnliche andere seltene Biotoptypen, wie Standorte auf Moorböden, Überschwemmungsgebiete und grundwassernahe Standorte; dort haben wir nämlich das Problem der Nährstofffreisetzung.
Im Ergebnis, meine Damen und Herren, wird nach diesem Antrag ein Pflegeumbruch dann möglich sein, wenn es sich um Intensivgrünland abseits der genannten Standorte handelt.
Ich denke, diese engen Grenzen sind aus ökologischen Gründen wichtig, und sie sind vertretbar, da Grünlandwirte ansonsten von der 5-%-GreeningQuote befreit sind. Andererseits kommen wir den Landwirten mit dieser differenzierten Regelung so