Protocol of the Session on May 14, 2014

- Ich darf bitten, die Gespräche am Rande einzustellen und notfalls die Gemeinten darauf aufmerksam zu machen, dass sie gemeint sind. - Danke schön.

Es liegt mir zum Tagesordnungspunkt 8 eine Wortmeldung des Abgeordneten Watermann von der SPD-Fraktion vor. Herr Watermann, bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion und die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragen, die Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtags zu ändern. Die Änderung soll es ermöglichen, dass der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes auch öffentlich tagt.

Der Hintergrund dafür ist, dass wir der Überzeugung sind - darauf wurde auch in dem heute Morgen angesprochenen Bericht der Kommission zur Reform des Verfassungsschutzes hingewiesen -, dass es gut wäre, wenn über die Teile, die man öffentlich darstellen kann, auch öffentlich beraten würde. Solche öffentlichen Beratungen finden inzwischen erfolgreich in den Fachausschüssen

statt. Diese Möglichkeit sollten wir auch in diesem Ausschuss nutzen.

Es ist sehr sinnvoll, dass der Ausschuss auch öffentlich tagt, weil wir dann die Beratung über die Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz, die der Minister angekündigt hat, und den Bericht der Kommission sowie die Bewertungen durch die CDU-Fraktion öffentlich durchführen können. Ich glaube, inzwischen ist klar, dass das Thema Verfassungsschutz und die Frage, wie wir uns dazu stellen, von hohem öffentlichen Interesse ist. Deshalb ist es sinnvoll und gut, wenn wir die Geschäftsordnung in diesem Punkt ändern, um damit mehr Transparenz zu schaffen.

Daraus ergibt sich automatisch, dass ich Ihnen auch die Stellungnahme der SPD-Fraktion zu der Fragestellung „Enquetekommission: ja oder nein?“ geben kann.

Zuerst sei gesagt: Die Enquetekommission ist eine Möglichkeit für das Parlament, aber nicht die einzige Möglichkeit. Darüber haben wir schon beim Antrag der FDP-Fraktion zum gleichen Thema beraten. Es gibt immer mehrere Möglichkeiten. Die Möglichkeit der Öffnung des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes ist unser Angebot, um Transparenz und Öffentlichkeit herzustellen.

Wer die Debatte heute Morgen verfolgt hat, der wird auch erkannt haben, dass es bei so divergierenden Positionen wenig Sinn macht, zu versuchen, das Thema der Reform des Verfassungsschutzes in einer Enquetekommission abzuarbeiten, um dann die Reform verspätet durchzuführen.

Heute Morgen konnten wir erkennen, dass es Teile dieses Hauses gibt, die aus dem, was geschehen, aufgeklärt und bewertet worden ist, auch wirklich nichts an Lehren ziehen wollen.

(Zustimmung bei der SPD)

Deshalb sollten wir uns im zuständigen Ausschuss darauf konzentrieren, die Reform nach vorn zu bringen. Wir laden Sie dazu ein. Ich bin gespannt, ob das klappen wird. Ich habe seit heute Morgen zwar meine Skepsis. Ich habe aber auch eines gelernt: Es gibt immer einen Weg, dass man dazulernt. Die Grünen haben das beim Verfassungsschutz gezeigt. Die CDU kann beweisen, dass auch sie lernfähig ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Oh! bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Watermann. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich jetzt der Kollege Helge Limburg gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages, der im Vorfeld der von uns vorgeschlagenen Änderung der Geschäftsordnung in der Tat viele wichtige Anmerkungen gemacht hat, die wir in unserem Vorschlag berücksichtigt haben, ganz herzlich zu bedanken.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Es geht in der Tat darum - der Kollege Watermann hat es gesagt -, auch dem Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zu ermöglichen, öffentlich zu tagen. Das hatten wir bei der grundsätzlichen Öffnung der Ausschüsse im letzten Jahr zunächst ausgespart.

Dieser Vorschlag kam in der Tat von der Reformarbeitsgruppe des Innenministers. Entsprechende Ausschüsse anderer Länder haben bereits die Möglichkeit, öffentlich zu tagen. Wir wollen es auch unserem Ausschuss ermöglichen.

Ich will Ihnen ganz offen sagen: Wir hätten uns auch vorstellen können, das in sofortiger Abstimmung gleich zu beschließen, was den Vorteil gehabt hätte, dass schon die folgenden Sitzungen des Ausschusses, in denen es sicherlich auch um den Reformprozess gehen wird, in der Öffentlichkeit hätten stattfinden können.

Von CDU und FDP ist uns signalisiert worden, dass man das gern gründlicher beraten möchte. Das ist völlig in Ordnung. Das heißt, dass der Ausschuss in den kommenden Sitzungen erst einmal dabeibleiben wird, nicht öffentlich zu tagen. Aber auch das gibt zumindest die Möglichkeit, hinterher in der Öffentlichkeit über die Inhalte zu berichten.

Zu der Frage der Sinnhaftigkeit einer Enquetekommission hat der Kollege Watermann gerade eben alles gesagt. Dem habe ich überhaupt nichts hinzuzufügen. Ich schließe mich dem vorbehaltlos an.

Die Sinnhaftigkeit einer Enquetekommission ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn Sie, Herr Nacke, sich so äußern und solche Positionen vertreten, wie Sie es heute Morgen hier getan haben.

Abschließend zu der Frage der Lernfähigkeit, Herr Kollege Watermann: Es ist in der Tat so, dass sich die Grünen mit ihrer Zustimmung zu dem Koalitionsvertrag sozusagen zur Reform des Verfassungsschutzes bekennen. Aber ich sage Ihnen auch ganz klar: Die Frage, wie wir diese Frage in vier, fünf oder sechs Jahren diskutieren werden, hängt maßgeblich davon ab, dass dieser Reformprozess tatsächlich durchgreifend und erfolgreich sein wird. Insofern steht vor uns allen eine gewaltige Herausforderung.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Reinhold Hilbers [CDU]: Die drohen schon wieder mit der Auflösung! - Unruhe)

Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Wenn Ruhe einkehrt, kehren wir zur Diskussion zurück. - Der nächste Redner ist Kollege Nacke von der Fraktion der CDU. Sie haben das Wort. Bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bedauern nach wie vor, dass es nicht möglich war, eine Enquetekommission einzusetzen, um diese wichtigen Fragen der Reform des Verfassungsschutzes einmal in diesem Rahmen mit der Möglichkeit, dann auch Experten entsprechend hinzuzuziehen, zu besprechen.

Der Kollege Birkner und ich haben schon bei den ersten Beratungen sehr deutlich gesagt, dass wir den Eindruck haben, dass Sie sich dieser Enquetekommission insbesondere deshalb verweigern, weil Sie sich intern, in der Koalition, nicht einig sind.

Dass erneut ein Antrag vorgelegt wurde, hängt unmittelbar damit zusammen, dass der Kollege Bachmann in den Ausführungen zu den letzten Anträgen das Angebot in den Raum gestellt hat: Wenn die Ergebnisse der Kommissionen der CDU und der Landesregierung vorlägen, dann wäre es der richtige Zeitpunkt, darüber zu beraten, ob man eine solche Enquetekommission braucht. Die CDU hätte es viel zu früh zur Abstimmung gebracht. - Jetzt aber hören wir von dem Kollegen Watermann - auch das haben Herr Kollege Birkner und ich sehr deutlich gesagt -, es wäre eine Verspätung, die wolle man nicht mehr in Kauf nehmen, und man müsse das Gesetz jetzt auf den Weg bringen.

Also: Sie wollen über das Thema nicht in einer Enquetekommission sprechen. Das ist Ihr gutes Recht. Aber dann sagen Sie auch, dass es so ist, und lavieren Sie nicht immer so herum!

Dann haben wir die zweite Frage zu besprechen. Einmal mehr haben sich die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen entschieden, die Geschäftsordnung in ihrem Sinne eigenmächtig zu ändern, anstatt den Konsens zwischen allen Fraktionen an dieser Stelle zu suchen.

Wir tun uns schwer mit diesem Antrag, weil wir uns insgesamt mit der Frage der Öffentlichkeit von Ausschüssen etwas schwergetan haben; denn wir glauben, dass das möglicherweise zu Problemen führt.

Nach eineinhalb Jahren müssen wir nun sagen: Es ist bei der Frage der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen in der Tat zumindest ein Problembereich deutlich erkennbar. Es sind nämlich interessanterweise weniger die Abgeordneten, die mit der Öffentlichkeit ein Problem haben und deswegen möglicherweise eine Zurückhaltung hinsichtlich des Austausches der Argumente oder auch hinsichtlich des Angebots, zu einem Vergleich und zu einem Kompromiss zu kommen, an den Tag legen. Nein, stattdessen ist es die Landesregierung, die sich in ganz besonderem Maße schwertut, in öffentlichen Ausschusssitzungen den Abgeordneten Rede und Antwort zu stehen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir stellen im Vergleich zu der vorherigen Wahlperiode sehr deutlich fest: Für die Landesregierung ist die Auskunft im Ausschuss inzwischen genauso wie ein Auftritt in der Öffentlichkeit, genauso wie ein Auftritt vor Journalisten mit der Folge, dass man nicht kommt. Frau Honé beispielsweise tut sich außerordentlich schwer, der Bitte nachzukommen, im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung Rede und Antwort zu stehen.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Auch nicht im Haushaltsausschuss!)

- Das Gleiche gilt im Haushaltsausschuss.

Aus allen Ausschüssen bekommen wir diese Berichte. Die Justizministerin kommt nicht, wenn sie in schwerer Kritik steht, und schickt stattdessen einen Staatssekretär. Steht der Staatssekretär in schwerer Kritik, dann kommt die Ministerin selbst. Stehen beide in schwerer Kritik, dann wird ein Mitarbeiter geschickt. Das ist die Praxis, die wir

inzwischen diesem Haus gegenüber sehen. Deswegen haben wir schwere Kritik an der Frage der Öffentlichkeit.

Hinsichtlich des Gesetzes und der Gesetzesberatung rund um den Verfassungsschutz bedarf es der Öffentlichkeit indes nicht. Denn die zusätzlichen Informationen, die wir im Ausschuss über das hinaus erhalten könnten, was inzwischen öffentlich vorgetragen wurde, sind ganz sicher Informationen, die in jedem Fall auf Bitten des Innenministers, der schon in ganz anderen Fällen die Vertraulichkeit eingefordert hat mit dem Hinweis: „Ich habe keine Lust, dass das morgen in der Zeitung steht“ - das war die einzige Begründung, die wir geliefert bekommen haben -, zurückgehalten werden würden. Der Innenminister wird mit großer Sicherheit auch bei anderen Fragestellungen schnell die Vertraulichkeit einfordern, damit Daten und Fakten entsprechend zurückhaltend bewertet werden.

Die Gesetzesberatung, die wir im Bereich des Verfassungsschutzes vorzunehmen haben, wird selbstverständlich im Innenausschuss stattfinden. Der Innenausschuss tagt schon jetzt öffentlich. Es besteht also keine Notwendigkeit, für die Beratung über das Gesetzesvorhaben auf die öffentliche Debatte abzustellen. Insofern gab es auch keine Notwendigkeit, das Ganze hier mit einer sofortigen Abstimmung auf den Weg zu bringen. Es lohnt sich, diese Frage im Ältestenrat noch einmal gesondert zu erörtern. Möglicherweise ist es auch sinnvoll, wie wir es in anderen Fällen schon gehabt haben, den Rechtsausschuss ausdrücklich mit dieser Frage zu befassen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Nacke. - Auf Ihren Wortbeitrag gibt es eine Kurzintervention vom Kollegen Watermann. Herr Watermann, Sie haben das Wort für 90 Sekunden. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Nacke, Sie haben hier natürlich zu Recht gesagt, dass Sie immer dagegengehalten haben, was die Öffentlichkeit angeht. Das haben Sie auch heute noch einmal so dargestellt. Aber wenn Sie so tun, als wenn es keine Auskünfte der Landesregierung gegeben habe, dann darf ich einmal an ein paar Kleinigkeiten erinnern.

Der niedersächsische Innenminister ist so oft im Innenausschuss und im Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes gewesen, wie es in zehn Jahren Ihr Innenminister nicht gewesen ist. - Erster Punkt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Zweiter Punkt. Während Sie im Zuge der Veränderung der Landesverwaltung die Bezirksregierung klammheimlich abgeschafft haben, ohne irgendjemanden zu beteiligen,

(Zuruf von Reinhold Hilbers [CDU])

hat es hier öffentliche Anhörungen gegeben, bei denen Sie den ganzen Plenarsaal gefüllt haben. Wir haben Rede und Antwort gestanden. Das hat Ihnen nicht gefallen, weil wir nämlich gestanden haben und weil wir die Öffentlichkeit gut durchgehalten haben, während Sie es im Prinzip dann - - -