Protocol of the Session on May 14, 2014

Dr. Uta Rüping:

Vielen Dank.

(Beifall)

Es folgt Frau Meyer-Wehage.

Brigitte Meyer-Wehage:

Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.

Auch Ihnen einen herzlichen Glückwunsch im Namen des ganzen Hauses und stets eine glückliche Hand!

Brigitte Meyer-Wehage:

Danke.

(Beifall)

Jetzt folgt Herr Lichtenberg. Bitte sehr!

Werner Lichtenberg:

Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.

Auch Ihnen einen herzlichen Glückwunsch!

Ich danke für die Bereitschaft und wünsche bei allen Entscheidungen gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen stets eine glückliche Hand zum Wohle des Landes.

Werner Lichtenberg:

Wir bedanken uns.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gehe über zum

Tagesordnungspunkt 6: Wahl der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des Staatsgerichtshofs - Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs - Drs. 17/1495

Nach § 3 Abs. 1 des Staatsgerichtshofsgesetzes wählt der Landtag aus der Reihe der Mitglieder des Staatsgerichtshofs, die die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz besitzen, die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten.

Nach § 86 unserer Geschäftsordnung kann durch Handzeichen gewählt werden, wenn kein anwesendes Mitglied des Landtages widerspricht. Kann ich feststellen, dass das Haus mit diesem Wahlverfahren einverstanden ist? - Das darf ich so annehmen. Es ergibt sich kein Widerspruch. Wir wählen somit durch Handzeichen.

Nach § 86 unserer Geschäftsordnung ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Erforderlich ist demnach eine einfache Mehrheit der Stimmen. Bei der Ermittlung dieser Mehrheit zählen Stimmenthaltungen nicht als abgegebene Stimmen.

Wer den Wahlvorschlag für die Wahl der Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs annehmen und dem Wahlvorschlag in der Drucksache 17/1495 entsprechend Frau Dr. Rüping zur Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs wählen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wir machen die Gegenprobe: Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit haben wir ein einstimmiges Wahlergebnis erzielt. Ich darf feststellen, dass Frau Dr. Rüping zur Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs gewählt worden ist.

Verehrte Frau Dr. Rüping, ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.

Dr. Uta Rüping:

Ich nehme die Wahl an.

Wir bedanken uns.

(Beifall)

Frau Dr. Rüping, wir gratulieren Ihnen zur Wahl. Auch in dieser zusätzlichen Funktion wünschen wir eine glückliche Hand gemeinsam mit dem gesamten Spruchkörper.

Meine Damen und Herren, die Tagesordnungspunkte 5 und 6 wären damit im besten Sinne abgehandelt.

Ich gehe über zu dem

Tagesordnungspunkt 7: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Neubildung der Gemeinde Südheide, Landkreis Celle - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/1397 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/1448 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/1471

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen waren sich im Ältestenrat einig, dass dieser Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

§§ 1 bis 5. - Unverändert. - Wer dafür ist, der hebe die Hand! - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Bestimmungen sind einstimmig so beschlossen worden.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert. - Wer dafür ist, der hebe die Hand! - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Überschrift ist einstimmig so beschlossen worden.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Ich darf Sie bitten, durch Aufstehen deutlich zu machen, dass Sie diesen Gesetzentwurf so beschließen wollen. - Die Gegenprobe brauche ich nicht durchzuführen, weil nach meiner Wahrnehmung alle Anwesenden aufgestanden sind, also mit Ja gestimmt haben.

Meine Damen und Herren, wir haben damit Tagesordnungspunkt 7 abgehandelt.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 8 und 9 auf, die vereinbarungsgemäß zusammenbehandelt werden, also

Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung: Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/1487

Tagesordnungspunkt 9: Abschließende Beratung: Einsetzung einer Enquetekommission „Gemeinsam Niedersachsens Verfassungsschutz verbessern!“ - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/1339 - Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 17/1463

Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, den Antrag in der Drucksache 17/1339 abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist zu Tagesordnungspunkt 9 nicht vorgesehen.

(Unruhe)

- Wir wollen in die Beratung eintreten, aber nur dann, wenn im Plenum die notwendige Ruhe hergestellt ist.

(Anhaltende Unruhe)

- Ich darf bitten, die Gespräche am Rande einzustellen und notfalls die Gemeinten darauf aufmerksam zu machen, dass sie gemeint sind. - Danke schön.