Für die Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Staatsgerichtshofs hat der Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs den Wahlvorschlag in der Drucksache 17/1494 vorgelegt.
Gemäß Artikel 55 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung werden die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtages, mindestens aber mit der Mehrheit seiner Mitglieder auf sieben Jahre gewählt.
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof geschieht dies in geheimer Wahl. Diese geheime Wahl wird mit Stimmzetteln durchgeführt.
Grundlage ist der Wahlvorschlag in der Drucksache 17/1494. Sie erhalten dazu einen Stimmzettel, auf dem alle in dem Wahlvorschlag genannten Personen aufgeführt sind. Sie geben Ihr Votum ab, indem Sie zu den Personen, die Sie wählen möchten, „Ja“ ankreuzen, und zu den Personen, die Sie nicht wählen möchten, „Nein“ ankreuzen. Wenn Sie sich enthalten möchten, kreuzen Sie „Enthaltung“ an. Ich mache darauf aufmerksam, dass in diesem Fall Enthaltungen die gleiche Wirkung haben wie Neinstimmen.
Die Mitglieder des Landtages werden durch den Schriftführer Herrn Klein aufgerufen und kommen dann bitte einzeln hier nach vorn. Auf der von mir aus gesehen rechten Seite des Präsidiums erhalten Sie Ihren Stimmzettel. Gehen Sie dann bitte einzeln zur Wahlkabine. Nach dem Vermerken Ihres Votums falten Sie den Stimmzettel und werfen ihn in die Wahlurne.
den Schriftführer Herrn Krumfuß - unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung -, die Stimmzettel auszugeben und die Wählerliste zu führen - Herr Krumfuß steht schon an der richtigen Stelle -,
die Schriftführerin Frau Twesten, Aufsicht darüber zu führen, dass immer nur ein Mitglied des Landtages zur Wahlkabine geht - Frau Twesten kommt nach vorne -,
die Schriftführerin Frau Rakow - ebenfalls unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung -, die Aufsicht und Namenskontrolle bei den Wahlurnen durchzuführen.
Ich bitte alle Mitglieder des Landtages, darauf zu achten, dass die Kreuze auf dem Stimmzettel korrekt angebracht werden, sodass keine Zweifel über die Gültigkeit ihrer Stimme entstehen können. Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, macht ihn ungültig. Es sind daher auch nur die in der Wahlkabine bereitliegenden Kugelschreiber
zur Stimmabgabe zu benutzen. Die Verwendung eines anderen Schreibgerätes ist als unzulässige Kennzeichnung anzusehen, die zur Ungültigkeit des Stimmzettels führt.
Im Hinblick auf die in diesem Fall besonders umfangreiche Wahl bitte ich Sie um ganz besondere Sorgfalt bei der Stimmabgabe. Die Mitglieder des Landtags bitte ich, bis zum Aufruf ihres Namens auf ihren Plätzen sitzen zu bleiben und nach der Stimmabgabe gleich wieder ihren Platz einzunehmen. Unnötiges Herumlaufen oder Herumstehen stört den Wahlablauf sehr.
Ich bitte nun die drei genannten Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen. - Das ist geschehen.
Meine Damen und Herren, bevor wir jetzt zum Namensaufruf kommen, weise ich alle an der Durchführung des Wahlvorgangs beteiligten Präsidiumsmitglieder darauf hin, dass sie ebenso wie der Sitzungsvorstand erst nach der Beendigung des Namensaufrufs gesondert aufgerufen werden, ihre Stimmen abzugeben. Für die Zeit, in der ich meine Stimme abgebe, bitte ich - mit ganz besonderer Freude - Frau Vizepräsidentin Dr. Andretta, mich hier zu vertreten.
(Schriftführer Stefan Klein verliest die Namen der Abgeordneten: Thomas Adasch Johann-Heinrich Ahlers Almuth von Below-Neufeldt (entschul- digt)