Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich habe dem Ganzen eigentlich nichts Neues hinzuzufügen.
Wir begrüßen die Änderung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes eindeutig. Wir finden es gut, dass das Vorschlagsrecht für den neuen Landesbeauftragten beim Landesbeirat liegen soll.
Herr Uwe Schwarz hat schon das Motto „Nicht ohne uns oder über uns!“ erwähnt. Das finde ich sehr schön und ist immer wieder ganz plastisch. Das ist eigentlich das, was Herr Finke uns ständig bei Anhörungen sagt. Deshalb ist die Gesetzesänderung heute ein ganz kleiner Schritt hin zur Inklusion.
Die FDP-Fraktion schließt sich dem Dank und dem Lob für Herrn Finke ausdrücklich an und glaubt an eine gute Weiterarbeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Bruns. - Für die Landesregierung hat nun Frau Sozialministerin Cornelia Rundt das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 1. Januar 2008 ist das Niedersächsische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Als - bedingt durch § 15 - die Wirkung des Gesetzes zum 31. Dezember 2010 überprüft werden sollte, hat die vorherige Landesregierung wenig Änderungsbedarf gesehen.
Die neue Landesregierung sieht diesen. Sie sieht diesen gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Verbänden, zumal, wie bereits gesagt, 2009 die UN-Charta über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch in Deutschland Rechtskraft erlangt hat.
Es geht um die volle, um die wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft. Sie gehören in die Mitte der Gesellschaft und nicht an ihren Rand.
Ich bin froh, dass wir die Fachkommission Inklusion haben, von der ich davon ausgehe, dass sie sich sehr intensiv u. a. mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzt und auch hier weitere Vorschläge machen wird neben den übrigen Vorschlägen, die in einen Aktionsplan eingehen sollen.
Es ist schön, dass wir uns insgesamt einig sind, einig insbesondere auch in dem Lob für den bisherigen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, Karl Finke. Seine Amtszeit neigt sich zum Jahresende dem Ende zu.
Auch wenn die Landesregierung natürlich noch ganz förmlich und an anderer Stelle ihren Dank ausdrücken wird, will ich das auch hier gerne gemeinsam mit Ihnen tun: Karl Finke, das war tolle Arbeit!
Es ist dem bisherigen Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen zu verdanken, dass wir uns hier wirklich intensiver mit der UN-Charta auseinandersetzen. In diesem Zusammenhang bin ich sehr froh, dass uns heute der Gesetzentwurf vorliegt, mit dem ein Teil des Änderungsbedarfs beim Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz vorgezogen wird, nämlich zur Neubesetzung des Amtes.
Ich glaube, auch das ist ein Zeichen nach außen, dass wir diese Stelle nicht besetzen wollen, ohne diejenigen nach ihrer Meinung zu fragen, um die
es geht, nämlich die betroffenen Menschen. Sie sollen einbezogen werden. Das ist ein Signal für wirkliche Teilhabe.
Ich freue mich, dass die Einigkeit der Fraktionen die sofortige Abstimmung ermöglicht. Das ist ein sehr kraftvolles und positives Signal für die Menschen mit Behinderungen hier in Niedersachsen.
Dazu gebe ich folgende Hinweise: Nach § 27 der Geschäftsordnung kann der Landtag einen Gesetzentwurf am Ende der ersten Beratung an einen Ausschuss überweisen. Eine Überweisung gilt als beschlossen - Sie kennen das -, wenn mindestens 30 Mitglieder des Landtages dafür stimmen. Ich frage daher zunächst, wer für eine Ausschussüberweisung stimmt. - Eine Ausschussüberweisung wird nicht verlangt.
Nach § 29 der Geschäftsordnung beginnt die zweite Beratung frühestens am zweiten Tag nach Schluss der ersten. Sie kann früher beginnen, wenn nicht eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Landtages widersprechen. Ich frage daher, ob es Widerspruch dagegen gibt, die zweite Beratung jetzt und damit vor Ablauf der genannten Frist durchzuführen. - Widerspruch sehe ich nicht.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! -
Wir kommen zur Festlegung von Zeit und Tagesordnung des nächsten Tagungsabschnitts. Der nächste, 14. Tagungsabschnitt ist für die Zeit vom 14. bis 16. Mai 2014 vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung festlegen.
Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg. Es war wie immer ein Vergnügen.