Protocol of the Session on March 27, 2014

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir uns sparen können oder nicht, Frau Ministerin, das entscheiden wir selbst. Das haben Sie als Regierung so hinzunehmen.

Meine Damen und Herren, ich fand diese Debatte äußerst aufschlussreich, und zwar nicht nur in dem, was gesagt wurde, sondern auch in dem, was nicht gesagt wurde.

(Beifall bei der CDU)

Frau Lesemann, Sie rühmen sich der Vergangenheit. Aber Herr Oppermann steht doch hier gar nicht zur Debatte. Ihm wird doch gar nicht abgesprochen, dass er für Hochschulautonomie stand. Die Frage ist vielmehr: Wofür stehen Sie heute im Jahre 2014?

(Beifall bei der CDU)

Frau Lesemann, in Bezug auf das, was Sie hinsichtlich der Weiterentwicklung der Hochschulautonomie angedeutet haben, bin ich in der Ausschussberatung sehr gespannt, was Sie konkret damit meinen.

Sie werden hier nicht so einfach hinauskommen, dass Sie diesen Antrag ablehnen. Sie werden hierzu detaillierter Stellung beziehen müssen, als Sie das eben getan haben.

(Johanne Modder [SPD]: Keine Dro- hungen!)

Herr von Holtz, zu den Horrorszenarien, die Sie eben zitiert haben: Es wird Ihre Freunde in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sehr interessieren, warum Sie das, was dort passiert, als Horrorszenarien bezeichnen. Ihre Kollegen dort werden sich herzlich dafür bedanken.

(Zuruf von Ottmar von Holtz [GRÜ- NE])

- Ich glaube nicht, dass es das viel besser macht, Herr Holtz.

Meine Damen und Herren, ich freue mich auf interessante Beratungen im Ausschuss. Ich glaube, dass unsere Hochschulen auch zu dem, was Sie heute gesagt haben, einiges im Ausschuss beizutragen haben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wir sind jetzt am Ende der Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Vorgeschlagen wird die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur. Wer dem so zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen gibt es nicht. Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen jetzt zum letzten Tagesordnungspunkt für heute, und zwar zum

Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Vorschriften über die Förderung der Freien Wohlfahrtspflege - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/1285

Die Sozialpolitiker haben sich mit der Ministerin darauf verständigt, dass die Ministerin den Gesetzentwurf einbringt und dass es dann keine weitere Beratung gibt, sondern dass die dann im Aus

schuss stattfindet. Ich finde, das ist ein sehr guter Vorschlag.

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren, wir haben das Ganze schon verkürzt. Ich darf Sie jetzt bitten, sich für die letzten zehn Minuten noch zu konzentrieren.

Bitte schön, Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf setzt die Landesregierung ein weiteres Ziel aus der Koalitionsvereinbarung um und sichert die wertvolle und unverzichtbare Arbeit der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege. Darüber hinaus wird die rechtliche Gleichstellung der Freien Wohlfahrtspflege mit dem Landessportbund sichergestellt. Das ist eine Forderung, die seit vielen Jahren erhoben wird.

Nicht nur die Sportverbände, sondern auch die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege leisten wertvolle und entscheidende Beiträge für das Gemeinwesen und für eine zivilgesellschaftliche Entwicklung in Niedersachsen. Ihre Arbeit insbesondere für das ehrenamtliche Engagement Hunderttausender Menschen ist unverzichtbar und bedarf allein schon daher der Gleichbehandlung.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sind Träger zahlreicher Einrichtungen, Dienste und Beratungsstellen in Niedersachsen. Sie stehen für das sozial- und gesundheitspolitische Engagement vieler Menschen. Damit die Verbände dauerhaft leistungsfähig bleiben, ist es erforderlich, ihre Förderung auf eine eigene rechtliche Grundlage zu stellen.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Mittel für die Finanzhilfe an die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und für die Förderung der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen, die sich ebenfalls in der Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege befindet, zusammengeführt werden. Zurzeit werden diese Förderungen durch die Vorschriften des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes geregelt.

Die vorrangige Wahrnehmung sozialstaatlicher Aufgaben durch die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Die

in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbände betreiben in Niedersachsen zusammen rund 6 000 gemeinwohlorientierte Einrichtungen, Dienste und Beratungsstellen mit über 200 000 hauptamtlichen Beschäftigten. Zusätzlich engagieren sich über eine halbe Million Menschen dort ehrenamtlich.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Soziale Dienste gemeinwohlorientierter Träger bauen auf Verlässlichkeit, Kontinuität und langfristiger Verantwortung auf. Sie sind geprägt von der Empathie für die Betroffenen und deren prekäre Lebenslagen. Das ist der Kern eines Verständnisses, wonach gemeinwohlorientierte soziale Dienste über Wirtschaftlichkeitskriterien hinaus Besonderheiten aufweisen, die zu einer bestimmten Sozialkultur beitragen, wie die Landesregierung sie sich wünscht.

Die Verpflichtung der Freien Wohlfahrtspflege zur Gemeinwohlorientierung bedeutet auch ganz konkret Gemeinnützigkeit. Daraus ergibt sich die Pflicht zur zeitnahen und zweckgebundenen Mittelverwendung seitens der Verbände für viele Menschen, statt Gewinne an private Shareholder abzuführen.

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege haben damit nicht nur als Arbeitgeber eine hohe wirtschaftliche Bedeutung, sie stehen auch für das soziale und gesellschaftspolitische Engagement zahlreicher Menschen und sind damit eine tragende Säule der sozialen Infrastruktur in unserem Land.

Darüber hinaus bietet die Wohlfahrtspflege eine große Bandbreite an Möglichkeiten zu bürgerschaftlichem Engagement und ist Garant für die Verbindung von hauptamtlicher und ehrenamtlicher Tätigkeit. Auch dafür gebührt ihr unser Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ziel des Gesetzes ist es, die Mittel für die Finanzhilfe an die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Förderung der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen von den Glücksspielabgaben zu lösen und festzuschreiben. Damit soll nicht nur die Wertschätzung der Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege zum Ausdruck gebracht werden, sondern auch Planungssicherheit für die Verbände und die Landesstelle für Suchtfragen sowie eine

möglichst unbürokratische Abwicklung der Förderung.

In das Gesetz aufgenommen werden soll die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen als Einrichtung der Wohlfahrtspflege insbesondere auch für ihre Arbeit im Bereich der Glücksspielsucht. Die Koordination der Beratungsangebote in diesem Bereich ist ihr bereits seit 2008 durch das Niedersächsische Glücksspielgesetz aufgetragen. Sie erhält dafür zweckgebundene Finanzhilfe in Höhe von 800 000 Euro.

Landesweit bieten 24 Beratungsstellen Aufklärung, Beratung und Hilfe bei Glücksspielsucht. Diese präventiven Angebote sind - neben den ordnungsrechtlichen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages - ein wichtiger Baustein für die Bekämpfung der Glücksspielsucht in Niedersachsen.

Indem die Finanzhilfe für die Landesstelle in das Gesetz zur Neuordnung der Vorschriften über die Förderung der Wohlfahrtspflege überführt wird, wird auch in diesem Bereich eine verlässliche Grundlage geschaffen.

Ich sehe zwischen den Fraktionen eine sehr große Einigkeit, dass die Wohlfahrtspflege zukünftig auf dieser rechtlichen Grundlage gefördert werden soll. Ich danke Ihnen sehr dafür, dass hier diese Einigkeit besteht, und freue mich auf die weiteren Beratungen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich habe vorhin darauf hingewiesen, dass wir uns darauf verständigt haben, dass wir nach der Einbringung durch die Ministerin gleich zur Ausschussüberweisung kommen.

Wer den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung dem Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration sowie zur Mitberatung dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen überweisen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall.

Wir sind am Ende der heutigen Sitzung.

Ich möchte darauf hinweisen, dass im Alten Rathaus ein Parlamentarischer Abend stattfindet, zu

dem die Konföderation Evangelischer Kirchen einlädt.