Wissen Sie, an wen Sie mich erinnern, Herr Hillmer? - Es gibt in der Welt von Asterix und Obelix den Tullius Destructivus. Den schickt Cäsar in das gallische Dorf, weil er überall dort, wo er auftaucht, im Nu Zwietracht sät.
Ich weiß nicht, ob Sie jemand geschickt hat oder ob Sie sich selbst auf den Weg gemacht haben. Aber hören Sie auf, als Tullius Destructivus durchs Land zu ziehen, um die Hochschulen in Niedersachsen zu verunsichern! Das wird Ihnen nicht gelingen.
Danke, Herr von Holtz. - Jetzt hat sich Björn Försterling, FDP-Fraktion, zu Wort gemeldet. Herr Försterling, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn tatsächlich das zutrifft, was die Kollegin Lesemann und der Kollege von Holtz gesagt haben, nämlich dass es keine Gefahr für die Hochschulautonomie in Niedersachsen gibt, dann verstehe ich nicht, warum man dem Antrag der CDU nicht einfach hier im Plenum folgen kann und stattdessen die Redezeit darauf verwendet, deutlich zu machen, in welchen Details man durchaus Nachsteuerungsbedarf sieht.
Sorge. Es besteht dort schon die Befürchtung, dass es unter Rot-Grün in Niedersachsen Entwicklungen gibt wie unter Grün-Rot in Baden-Württemberg und wie unter Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen.
Ich kann diese Sorge der Hochschulen in Niedersachsen durchaus nachvollziehen, insbesondere nach den beiden vorangegangenen Debattenbeiträgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde, wir sollten diesen CDU-Antrag nutzen, um ein Signal des Landtags für die Hochschulautonomie in Niedersachsen aussenden, und dies auch als Bestandsgarantie der Hochschulautonomie für die nächsten Jahre und Jahrzehnte in Niedersachsen.
Frau Lesemann, Sie haben recht: Mit der Hochschulautonomie entlässt der Staat die Hochschulen nicht in die Verantwortungslosigkeit, und die Hochschulautonomie entlässt den Staat auch nicht aus der Verantwortung. Aber die Verantwortung des Staates darf dann eben nicht als Deckmantel dienen, um die Hochschulautonomie einzuschränken und in die Freiheit von Forschung und Lehre einzugreifen, wie es gerade in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg geschieht.
Deswegen kann man, so finde ich, diesen Antrag der CDU wunderbar als Grundlage nutzen, um zu fragen, wie es mit der Hochschulautonomie in Niedersachsen weitergehen soll. Reden Sie nicht einfach gegen den CDU-Antrag, sondern bringen Sie sich in die Diskussion im Ausschuss ein, sagen Sie, wie die Details, die Sie gerne steuern möchten, in die Hochschulautonomie integriert werden können, was Sie wirklich vorhaben mit den Hochschulen!
Ich kann nur sagen: Ich freue mich auf die Beratung, und ich freue mich auch darauf, festzustellen, ob Hochschulautonomie bei Rot-Grün ein Lippenbekenntnis ist oder ob sie tatsächlich auch erfolgen soll.
Vielen Dank, Herr Försterling. - Aus dem Plenum liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Frau Ministerin Heinen-Kljajić, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Hillmer, lieber Herr Försterling, diese Landesregierung aufzufordern, die Autonomie der Hochschulen zu stärken, entbehrt doch nicht eines gewissen Aberwitzes. Mangels konkreter Angriffspunkte in Niedersachsen - die konkreteste Kritik, die hier ausgeführt wurde, war eine gewisse Sorge an den Hochschulen - machen Sie hier eine Phantomdebatte auf. Aber bitte, auch dazu nehme ich gerne Stellung.
Diese Landesregierung braucht von der CDU wahrlich keine Belehrung, wenn es um die Hochschulautonomie geht.
Denn weder die Autonomie der Hochschulen noch die Hochschulen in Trägerschaft der Stiftungen sind eine Erfindung Ihrer ehemaligen Landesregierung, sondern diese Reformen gehen bekanntermaßen auf Thomas Oppermann, einen Wissenschaftsminister der SPD, zurück. Dem haben Sie in den zehn Jahren Ihrer Regierungszeit in Sachen Autonomie nichts, aber auch gar nichts hinzuzufügen gehabt.
Eines möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich deutlich machen: Autonomie der Hochschulen heißt nicht, ohne Pflichten und ohne Rechenschaften einfach agieren zu können, wie man will. Autonomie und Verantwortung sind zwei Seiten einer Medaille. Wer eigenverantwortliche Entscheidungen trifft, der muss sich zu diesen Entscheidungen oder den Folgen dieser Entscheidungen auch befragen lassen. Das gilt in besonderer Weise, wenn Einrichtungen durch Steuermittel finanziert werden.
Hochschulen brauchen Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, wenn sie national und auch international wettbewerbsfähig sein wollen. Darüber besteht Konsens. Aber auch die autonome Hochschule hat gegenüber dem Parlament Rechenschaft abzulegen und vor allen Dingen jederzeit Einblick in ihr Handeln zu geben, was eigentlich in einer Demokratie selbstverständlich sein sollte. Auf der Grundlage dieses demokratischen Grundverständnisses steht diese Landesregierung
zur Hochschulautonomie. Bisher gibt es nicht einen einzigen Punkt, der Zweifel daran aufkommen lassen würde.
Vor allen Dingen pflegen wir diese Autonomie auch durch eine neue Kultur des Umgangs mit den Hochschulen; denn darin, glaube ich, unterscheidet sich die neue von der alten Landesregierung sehr wohl. Wie die Regelungen der Rechenschaftslegung gegenüber Parlament und Gesellschaft aussehen sollen, handeln wir nämlich mit den Hochschulen auf Augenhöhe aus. Der zwischen den Hochschulen und dem MWK ausgehandelte Hochschulentwicklungsvertrag hat in § 1 die Leitlinien der Hochschulentwicklung festgelegt. Die Dinge, die der Landesregierung besonders wichtig sind, z. B. Qualität in den Promotionsverfahren oder auch die schon angesprochene Transparenz in der Forschung, besprechen wir mit den Hochschulen in gemeinsamen Arbeitsgruppen und kommen so zu guten Lösungen, die auch aus der Sicht der Hochschulen gut und richtig sind.
Die Anforderungen, Herr Hillmer, dass Hochschulen Transparenz darüber herzustellen haben, wer in wessen Auftrag mit welcher Fragestellung forscht, ist im Einvernehmen mit den Hochschulen getroffen worden. Da sind die Hochschulen anscheinend deutlich weiter als Sie. Sie können gewiss sein, dass die noch zu vereinbarenden Regelungen wissenschaftskonform sein werden; denn die Hochschulen werden mit am Tisch sitzen, wenn es darum geht, die konkrete Ausgestaltung auszuhandeln.
Klar ist aber auch, dass es sich in einer Demokratie grundsätzlich verbietet, dass öffentlich geförderte Hochschulen hinter verschlossenen Türen forschen. Deshalb haben wir - um ein Beispiel zu nennen - militärisch relevante Forschungsprojekte - übrigens unter konstruktiver Mitarbeit der Hochschulen - unlängst veröffentlicht.
Die Autonomie der Hochschulen nicht anzutasten heißt übrigens auch, den Gremien der Hochschulen, vor allen Dingen den Senaten, die Entscheidung darüber zu belassen, ob sie Stiftungshochschule werden wollen oder nicht. Denn Sie suggerieren in Ihrem Antrag, als müssten wir als Land das vorantreiben. In diesen Meinungsbildungsprozess werden wir jedenfalls nicht eingreifen. Unter der Vorgängerregierung ist nicht eine einzige neue Stiftungshochschule dazugekommen. Wenn das also der Maßstab für bestmögliche Unterstützung
Auch hinsichtlich der Forderung, das Promotionsrecht bei den Universitäten zu belassen, rennen Sie bei uns, offen gestanden, offene Türen ein. Klar ist aber auch, dass der Status quo, nach dem FH-Absolventen im Regelfall kaum Zugang zur Promotion bekommen, so nicht länger hinnehmbar ist. Deshalb gibt es eine Vereinbarung zum Ausbau kooperativer Promotionen im Hochschulentwicklungsvertrag.
Um zum Ende zu kommen: Hochschulen brauchen Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum. Aber wer Freiheit bekommt, muss auch Verantwortung übernehmen. Unter dieser Prämisse steht diese Landesregierung zur Hochschulautonomie.
Diesen Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, hätten Sie sich - wenn ich mir diese Bemerkung erlauben darf - aus meiner Sicht sparen können.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir uns sparen können oder nicht, Frau Ministerin, das entscheiden wir selbst. Das haben Sie als Regierung so hinzunehmen.