Protocol of the Session on March 27, 2014

Dann wird ein Tag genannt, an dem das passieren darf, und es wird eine ganze Menge an Regelungen dazu genannt, die dabei zu beachten sind.

Dieses Zitat ist die Bekanntmachung der Stadt Aurich aus dem Jahre 1994. Wenn ich mir das und Ihren Antrag, meine Damen und Herren von der FDP, anschaue, muss ich sagen: Die Stadt Aurich war 1994 schon weiter als Sie jetzt!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich möchte wie der Kollege Bajus noch kurz auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 eingehen. In diesem Kreislaufwirtschaftsgesetz wird von Bioabfällen gesprochen und das Ziel formuliert, das hohe Ressourcenpotenzial der werthaltigen Abfälle effizienter zu erschließen. Das ist ein gutes Ziel.

Als das beschlossen wurde, waren Sie von der FDP doch dabei. Als ich jetzt Ihren Antrag gelesen habe, habe ich mich gefragt: Haben Sie das aus Versehen oder bewusst mitgetragen? - Damals wollten Sie Grünabfälle flächendeckend erschließen und nutzen. Jetzt wollen Sie flächendeckend verbrennen, wenn Sie einfach die Brennverordnung weiterführen wollen. Solche Flexibilität in Äußerungen wirkt nicht wirklich vertrauensbildend, meine Damen und Herren.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bringt einen weiteren wichtigen Aspekt in die Diskussion: Biomasse als knappes Gut. - Auch darauf ist der Kollege

Bajus schon kurz eingegangen. Es gibt Studien, nach denen 20 bis 50 % der Grünabfälle in entsprechenden Anlagen energetisch genutzt werden können, was dann durchaus eine sinnvolle Maßnahme ist; wir können damit fossile Brennstoffe einsparen. Die übrigen 50 bis 80 % können kompostiert werden, können als Torfersatz in Blumenerden und Ähnlichem für den privaten Gebrauch genutzt werden. Auch das ist eine sehr sinnvolle Maßnahme.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Ganz ge- nau!)

Wenn man das zu Ende denkt, heißt das doch: Je mehr Grünabfälle erfasst werden, desto größer ist die CO2-Einsparung.

Meine Damen und Herren, wir sollten daran arbeiten, dass immer mehr Grünabfälle verwertet werden, dass wir so viel wie möglich erfassen, im Interesse der CO2-Einsparung, die damit möglich ist. Das ist ein lohnendes Ziel.

(Zustimmung bei der SPD)

Aber ich möchte - in Richtung FDP gesagt - durchaus die Friedenspfeife ausgraben. Vielleicht können wir doch zu einer einvernehmlichen Lösung kommen, wenn Sie noch ganz viel von Ihren Brennwünschen zurücknehmen.

Was auf keinen Fall mit uns geht: Freies Qualmen für alle. Das ist wirklich keine Lösung.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren von der FDP, Sie haben Ihren Parteitag doch jetzt gut hinter sich gebracht. Herzlichen Glückwunsch! Das war ein schönes Ergebnis. Aber insofern können Sie sich doch jetzt entspannen und können Sie doch jetzt klientelpolitische Überlegungen hintanstellen

(Christian Dürr [FDP]: Unsere Klientel sind 8 Millionen Niedersachsen! Aber das interessiert Sie nicht!)

und einfach - so, wie wir es immer vormachen - ganz vernunftgeleitet arbeiten. In diesem Fall, was die Brennverordnung betrifft, können Sie jetzt doch versuchen, den ökologischen Aspekt der Grünabfallverwertung nach vorne zu stellen. Sie sind herzlich eingeladen, dabei mitzumachen!

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Rakow. - Zu Ihrer Rede gibt es eine Kurzintervention des Kollegen Grupe. Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Frau Kollegin Rakow, ich bin optimistisch, dass wir in dieser Frage doch noch zusammenkommen. Ich denke, wir müssen nur ein paar Fragen klären und werden dann vielleicht sehen, wo die Lösung liegen kann. Ob Grüngut sinnvoll genutzt werden kann oder ob es an manchen Stellen keinen Zweck hat, ist nun einmal ein Herzblutthema.

Ich habe versucht, darauf hinzuweisen, dass die Sammlung in manchen Bereichen so aufwendig ist, dass uns Landwirten die Frage vorgehalten wurde, ob die Ökobilanz überhaupt noch positiv sei. Man sehe zwar ein, dass wir damit vielleicht Geld verdienen könnten. Aber die Energiebilanz könne nicht aufgehen, wenn bei der Sammlung schon mehr Energie verbraten werde, als am Schluss dabei herauskomme. Dann mache eine Sammlung keinen Sinn. - Das war der Ansatz.

Ansonsten sind wir völlig einer Meinung, dass sinnvolle Biomassenutzung natürlich in dem entsprechenden Rahmen zu fördern ist. Aber das ist ein anderes Thema.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Grupe. - Frau Kollegin Rakow antwortet. Bitte!

Frau Präsidentin! Herr Grupe, das klingt doch schon mehr nach Qualm aus der Friedenspfeife. Ich habe den Unterschied festgestellt: Ihr Wortbeitrag lässt Spielraum zu und lässt durchaus hoffen, dass wir an einer gemeinsamen Lösung arbeiten können. Der schriftliche Antrag deutete aber auf etwas ganz anderes hin. Wir dachten wirklich: Das ist ein Rückfall in Sander’sche Zeiten; die alte Brennverordnung soll noch einmal gefeiert werden.

Wir sollten uns im Ausschuss über alle Maßnahmen unterhalten. Dann werden wir sehen, wie weit wir gemeinsam kommen. Vielleicht gibt es auch Lösungen für die Probleme, die Sie hier eben angesprochen haben. Alles haben wir heute nicht

parat auf dem Tisch. Aber der Kooperation sind da keine Grenzen gesetzt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Ronald Schminke [SPD]: Die FDP ist nach allen Seiten offen!)

Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Kollege Thiele das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gebe zu, ich bin gerade ein bisschen erstaunt darüber, dass es jetzt meine Rolle sein wird, den Antrag der FDP mit Vehemenz zu vertreten, weil die FDP dazu offensichtlich nur begrenzt in der Lage ist.

(Heiterkeit und Beifall)

Der Antrag der FDP bezieht sich auf die Fortschreibung der BrennVO durch die Landesregierung. Ich will ausdrücklich sagen: Herr Bajus, ich bin über Ihre Begründung der Ablehnung etwas erstaunt gewesen. Zwei Punkte muss ich einfach richtigstellen.

Der erste Punkt ist das Auslaufen einer Verordnung. Es war eine generelle Regelung der früheren Landesregierung, dass alle Verordnungen nach fünf Jahren überprüft werden müssen. Das hat Ihre Landesregierung getan. Sie hat die Verordnung nicht außer Kraft gesetzt oder auslaufen lassen, sondern sie per Beschluss um fünf Jahre verlängert. Sie hat sie allerdings an einer Stelle - darauf komme ich gleich zu sprechen - verändert, und zwar nach meiner Auffassung deutlich verschlechtert.

Der zweite Punkt ist das Verwaltungsgerichtsurteil. Hier ist festzustellen, dass ein Verwaltungsgericht die Nichtigkeit einer Verordnung der Landesregierung nicht feststellen kann. Das kann nur das OVG. Das OVG hat über diese Frage gar nicht geurteilt. Es gibt nur eine Bewertung des Verwaltungsgerichts Hannover, die sich auf § 2 Satz 2 der ursprünglichen Verordnung bezieht. Dieser Satz, der missverständlich formuliert war - das hat die Landesregierung damals festgestellt -, ist danach korrigiert, nämlich zusammengefasst und klargestellt worden. Damit ist das Problem beseitigt gewesen. Dann trägt Ihre Begründung, mit Verlaub, gar nicht.

Jetzt kommen wir zum eigentlichen Punkt. Der Erlass ist von der Landesregierung in einem einzi

gen Punkt tatsächlich verändert bzw. korrigiert worden, nämlich darin, dass die Möglichkeit für die Kommunen, im Einzelfall für die Bürgerinnen und Bürger der Kommune Brenntage zu erlauben - und zwar unter Auflagen -, gestrichen wurde. Damit wurde de facto ein Verbot von Brenntagen in diese Verordnung hineingeschrieben. Das halten wir für falsch, zumal es der Lebenswirklichkeit in Niedersachsen nicht entspricht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Dr. Stefan Birkner [FDP]: So ist es!)

Sie verbieten hier etwas, was für viele Menschen in einigen Regionen des Landes bisher eine Selbstverständlichkeit ist. Das führt nicht dazu, dass sich sofort das Verhalten der Menschen verändern wird, sondern das führt zu Rechtsunsicherheit - um nicht zu sagen: zu Rechtsverstößen -, die man vermeiden könnte, wenn man einen solchen Schritt gar nicht erst tut.

Ich muss jetzt leider in Richtung der SPD-Fraktion sagen, die hier Verhandlungsbereitschaft zeigt: Die Landesregierung hat mit der Form und mit dem Zeitpunkt des Beschlusses dafür gesorgt, dass es zunächst gar keinen Spielraum mehr gibt, weil die Verordnung nämlich in vier Tagen ausläuft. Das Verbot der Brenntage in Niedersachsen greift in vier Tagen!

Sie haben im Vorfeld etwas getan, was sehr sinnvoll ist, Herr Minister. Sie haben die bisherige BrennVO evaluiert. Dabei haben Sie insbesondere die Kommunen gefragt. Ich habe mir das Ergebnis sehr genau angesehen. Ich finde, das Ergebnis der Evaluation und die Einlassungen der Kommunen zeigen, dass die niedersächsischen Kommunen mit der bisherigen Regelung sehr verantwortlich umgegangen sind.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Denn im Kern haben fast alle städtischen Kommunen von vornherein gesagt, sie würden auf eine solche Möglichkeit verzichten.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Hunderte!)

43 % der Gemeinden in den ländlichen Räumen - insbesondere wahrscheinlich die Flächengemeinden, die besondere Schwierigkeiten mit dem haben, was ihnen jetzt von ihrer rot-grünen Landesregierung aufoktroyiert wird - haben aus guten Gründen für eine Beibehaltung plädiert.

Nach meiner Erfahrung haben diese Gemeinden in Niedersachsen in der Vergangenheit - es mag einzelne Ausnahmen geben - diese Möglichkeit im

Gros wirklich sehr verantwortungsvoll wahrgenommen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich komme aus solch einer Flächengemeinde. Ich will Ihnen das einmal am Beispiel meines Onkels erzählen. Der ist ehemaliger Landwirt und hat hofnahe Flächen. Bisher hat er seinen Strauchschnitt zweimal im Jahr an einem Brenntag verbrennen können, und zwar hofnah. Jetzt muss er einen Riesenhaufen Strauchschnitt zweimal pro Jahr auf einen Anhänger packen, seinen alten Case International davor schnallen und 20 km bis zum Sammelplatz fahren. Das macht er mehrmals, bei beiden Strauchabschnitten. Dann soll mir mal jemand erklären, welchen Gewinn für Natur und Umwelt dieses Verhalten in Zukunft mit sich bringt!

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)