gleichwohl, Herr Kollege Dürr, ich auch den Verdacht habe, dass Sie mir nicht richtig zugehört haben. Ich habe hier vorhin, als es bei der Debatte um die Auslegung der Geschäftsordnung ging, ganz eindeutig von einem Konjunktivfall gesprochen, nicht von einem Fall der Vergangenheit. Ich
- Ich weiß nicht, wer von der CDU das gesagt hat; aber das Gerede vom „typischen Limburg“ - was soll denn diese Aggressivität in der Debatte?
Ich versuche, Ihnen deutlich zu machen, warum ich vorhin in den Ausführungen auf den Kollegen Nacke, der zur Interpretation der Geschäftsordnung gesprochen hat, darauf hingewiesen habe, wozu es führen kann, wenn wir sagen würden, dass man persönliche Bemerkungen auch als Mitglied einer Gruppe abgeben kann. Aber bitte. Wenn es Ihnen darum geht, wenn Sie es so verstanden haben, dass ich unterstellt hätte, Sie hätten hier pauschal Migranten beleidigt, dann entschuldige ich mich dafür gern und nehme das zurück. Das war nicht meine Absicht. Das ist nicht mein Vorwurf an Sie.
Ich bitte Sie alle, bei diesem so wichtigen Thema des Staatsangehörigkeitsrechts, bei dieser wichtigen Frage, wer zu unserer Gesellschaft dazugehört, mit der nötigen Leidenschaft, aber auch mit der nötigen Gelassenheit zu diskutieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem das alles geklärt ist und der Rest im Ältestenrat geklärt wird, stelle ich fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt und wir zu der Entscheidung kommen, wie wir mit dem Entschließungsantrag umgehen.
Der Kollege Onay hat vorhin als Einbringungsredner für die antragstellende Fraktion erklärt, dass er die sofortige Abstimmung beantragt. Die Fraktionen haben die Möglichkeit, dieses hier zu beantragen und die Entscheidung sofort folgen zu lassen. Das können wir nach § 39 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung, sofern nicht von mindestens 30 Kolleginnen und Kollegen Ausschussüberweisung gefordert wird.
Ich frage deswegen den Niedersächsischen Landtag, das Plenum, ob zu diesem Entschließungsantrag der Antrag auf Ausschussüberweisung gestellt wird. Ich bitte, alle Kolleginnen und Kollegen, die dafür sind, die Hand zu haben, weil wir die Stimmenzahl ermitteln müssen. - Das sind deutlich mehr als 30 Kolleginnen und Kollegen. Damit ist Ausschussüberweisung vorgesehen und die sofortige Abstimmung nicht möglich.
Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, den Ausschuss für Inneres und Sport mit der Beratung dieses Antrages zu betrauen. Das hat bereits die ausreichende Unterstützung bekommen und wird so geschehen.
Tagesordnungspunkt 31: Erste Beratung: Kleine Kommunen entlasten - Brenntage beibehalten - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/1324
Für die antragstellende Fraktion, die Fraktion der FDP, spricht der Kollege Hermann Grupe, dem ich hiermit das Wort erteile. Bitte sehr, Herr Kollege!
Herr Kollege Grupe, ich bitte Sie, noch einen Moment zu warten, damit Sie unsere volle Aufmerksamkeit haben. Selbstverständlich steht Ihnen Ihre volle Redezeit zur Verfügung.
- Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf diejenigen, die noch Gespräche führen wollen, bitten, dies außerhalb des Plenarsaals zu tun, sodass wir diesen Tagesordnungspunkt ordnungsgemäß beraten können! - Das gilt für alle Kollegen und Kolleginnen! - Rechts sieht es gut aus. Herr Kollege Haase, ich darf Sie bitten, die Beratungen hinten aufzulösen!
(Grant Hendrik Tonne [SPD]: Frau Präsidentin, Sie könnten eigentlich auch etwas zu dieser Seite sagen!)
Jetzt ist Ruhe eingekehrt. Ich danke Ihnen sehr. - Herr Kollege Grupe, Sie können jetzt mit Ihrer Rede beginnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen, dass noch einige hier geblieben sind.
Wir vollziehen jetzt einen völligen Themenwechsel. Eine gewisse Verbindung besteht allerdings insofern, als es sich auch bei dem jetzt zu behandelnden Thema um eines handelt, das sehr emotional diskutiert wird, und zwar nicht nur in diesem Hause, sondern auch in der breiten Bevölkerung. Ich würde sagen, es gibt keine Niedersächsin und keinen Niedersachsen, der zu dem Thema der Brenntage keine Meinung hat. Man ist betroffen, entweder dadurch, dass man sein Grüngut im Garten durch Verbrennen beseitigen will, oder aber dadurch, dass man sich am Feuer stört.
In den Vorgesprächen am Rande dieses Plenums haben wir schon festgestellt, dass es auch unter den Abgeordneten, quer durch alle Parteien, unterschiedliche Einschätzungen, allerdings auch viele Übereinstimmungen gibt.
Was wir nicht wollen, ist das, was in der ferneren Vergangenheit der Fall war, als freiweg gekokelt wurde und diese Feuer - ich sage es einmal deutlich - kleine Sondermüllverbrennungsanlagen waren. Es war unverantwortlich, dass damals auch Dinge verbrannt wurden, die absolut nicht in ein solches Feuer gehören.
Wir wollen auch nicht, dass qualmende Feuer, ausgelöst durch nasses Brenngut, zu einer großen Belästigung führen. Ich will hier gar nicht verschweigen, dass es natürlich Dinge gibt, die man in Zukunft besser gestalten kann.
Anlass für unseren Antrag ist, dass der Minister beabsichtigt, die Verordnung nicht zu verlängern und somit die Bürger und die Gemeinden vor der Aufgabe stehen, diese Frage zu lösen. Welche Alternativen gibt es?
Wir haben selber vor einigen Jahren im Kreis Holzminden ein Projekt durchgeführt. Damals haben wir Landwirte das Grüngut gesammelt. Die Bürger haben es in Bündeln oder in Säcken herausgelegt, wir haben es abgefahren und auf Höfen gesammelt. Dort wurde es geschreddert. Dann wurde es auf den Acker gefahren und ausgestreut. Der Vorwurf, der damals erhoben wurde, lautete, dass das auch eine Menge Energie kostet und man sich fragen muss, ob die Ökobilanz hierbei
besonders positiv ist. Was das Ganze dann zum Erliegen gebracht hat, war, dass wir zu erfolgreich waren. Wir haben nämlich so viel gesammelt, die Bürger haben so toll mitgemacht, dass es für den Landkreis sehr teuer geworden ist. Im Kreistag war dann eine große Mehrheit der Meinung, dass das nicht mehr zu finanzieren sei. Man hat das Ganze eingestellt, und dann wurde wieder vermehrt gebrannt.
Im Moment sehen wir überhaupt keine Lösung, die die Landesregierung anbietet. Viele fragen: Was sollen wir machen? Die Alternative ist, dass mit völlig ungeeigneten Transportmitteln Kleinstmengen oder auch größere Mengen zu Sammelplätzen gebracht werden. Die Kommunen fragen sich, wie sie die Plätze herstellen sollen. Wenn ich mir vorstelle, dass die Menschen genötigt werden sollen, ihr Brenngut mit Autos zu Sammelplätzen zu bringen, um dadurch CO2 zu sparen, dann erinnert mich das an den Mann, der die Uhren vorstellt, um Zeit zu gewinnen.
Herr Minister, insofern kann ich mir persönlich sehr gut vorstellen, dass wir die Regelung verbessern können, indem wir etwas mehr Flexibilität hineinbringen. Denn wenn man nur zwei oder drei Tage zur Auswahl hat und an diesen Tagen kein geeignetes Wetter ist, es regnet oder nieselt also, dann kommt es dazu, dass diese Feuer an unpassenden Tagen entzündet werden. Es wäre sicherlich sinnvoll, den Menschen zu erlauben, das zu tun, was sie aus eigener Kompetenz machen können, nämlich diese Feuer dann zu betreiben, wenn es aus Witterungsgründen gut möglich ist.
Meine Damen und Herren, deswegen und weil unterschiedlichste Meinungen auch hier im Hause existieren, freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. Wir sollten eine Regelung finden, die die Menschen nicht alleine und auf den Kosten sitzen lässt und die Aufgabe, die wir zu lösen haben, nicht auf die Kommunen oder auf die Landkreise verlagert. Eine Lösung ist auch deswegen notwendig, weil das Szenario, das ich eben geschildert habe, weder der Umwelt noch der Ökonomie nützt, sondern in beiderlei Hinsicht zu schlechten Ergebnissen führt. Daher sollten wir im Ausschuss versuchen, eine gute Regelung zu finden, die für alle Fraktionen dieses Hauses tragbar ist.
Vielen Dank, Herr Kollege Grupe. - Es folgt jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Bajus. Bitte sehr!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Kollegen von der FDP! Lieber Herr Grupe, ich muss erstens sagen: Viel Mühe haben Sie sich mit Ihrem Antrag nicht gerade gemacht. Dass Sie es nicht einmal für nötig gehalten haben, den Antrag schriftlich zu begründen, sei ja geschenkt. Aber das, was Sie auf Papier gebracht haben, ist weitgehend falsch. Es ist nicht unsere Landesregierung gewesen, die beschlossen hat, die Brennverordnung zum 1. April auslaufen zu lassen, sondern das war Ihr Minister Sander. § 7 Abs. 3 lautet: „Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. März 2014 außer Kraft.“ Wie gewünscht, genau das passiert jetzt.
Zweitens. Ihre Aussage, das Auslaufen der Brennverordnung würde besonders die kleinen Kommunen treffen, ist auch falsch. Abfallwirtschaft ist in der Regel Aufgabe der Landkreise. Die halten Sammelstellen für pflanzliche Abfälle vor. Das sind jedenfalls nicht die kleinen Kommunen.
Drittens. Zu Ihren Einlassungen über die drohenden Verkehrsemissionen kann man nur sagen: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Sie können doch nicht ernsthaft die Verkehrsabgase, die zweifelsohne beim Transport zum Grünabfallsammelplatz entstehen, mit den Rauchschwaden vergleichen, die beim Verbrennen von oftmals alles andere als trockenem Gehölzschnitt über die Landschaft ziehen. Das stinkt nicht nur; da werden auch jede Menge Feinstaub und andere gesundheitsschädliche Emissionen erzeugt. Darum geht es, nämlich um die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger und auch um den nachbarschaftlichen Frieden.
Wenn intensiv verbrannt wird und noch eine austauscharme Wetterlage dazukommt, dann hängen oft den ganzen Tag lang eine richtige Dunstwolke und intensiver Brandgeruch in der Luft. Darüber hat es in den letzten Jahren immer wieder - das wissen Sie womöglich besser als ich - massive
Beschwerden auch auf Landesebene gegeben, genau wegen einer schlecht gemachten Brennverordnung. Das können Sie doch nicht einfach ignorieren!
Auch die Rechtsprechung gibt Ihnen Unrecht; denn die alte Brennverordnung ist vom Verwaltungsgericht Hannover am 30. August 2012 für unzulässig bezeichnet worden; sie verstoße nämlich gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - wenn ich mich recht erinnere, hat das einmal eine schwarz-gelbe Bundesregierung auf den Weg gebracht -, das völlig zu Recht hohe Anforderungen an die sichere und sachgerechte Entsorgung von Abfällen stellt.
Meine Damen und Herren, bevor ein falscher Eindruck entsteht - ich habe ein bisschen das Gefühl, Sie wollen ganz bewusst mit den Emotionen spielen, die gerade in diesen Tagen beim Thema Feuer entstehen -: Schon immer hat sich der Mensch gerne am Feuer versammelt. Das wird auch weiter so sein, und das soll auch weiter so sein. Öffentliche Brauchtumsfeuer bleiben möglich. Auch kann man sich weiter mit Freunden um ein Lagerfeuer versammeln, das mit trockenem Brennholz befeuert wird und für Gemütlichkeit sorgt.