Wir wollen die Mittel des Bundes zugunsten des gemeinschaftlichen Verkehrs umverteilen. Wir wollen sie für klimaschonende Investitionen nutzen, günstige Rahmenbedingungen für eine ländliche Mobilitätssicherung ohne eigenes Auto schaffen, öffentliche Mobilität flexibler gestalten und intermodale Angebote auch in ländlichen Räumen ausbauen.
Mit diesem Gesetz senden wir klare Signale und ermutigen Kommunen, Landkreise und Städte, maßgeschneiderte lokale Innovationen im Verkehr zu initiieren.
Wir ermutigen dazu, auf kommunaler Ebene Verkehrsplanung immer auch im regionalen Kontext zu betrachten. Wir ermutigen Bürgerinnen und Bürger, die Potenziale für gemeinschaftliches Engagement zur Verbesserung ihres ÖPNV zu nutzen. Wir ermutigen dazu, zugunsten der klimafreundlichen Mobilität aufs Fahrrad zu setzen, Straßen zurückzubauen und innerörtlich Verkehrsleitsysteme zur Verbesserung einer klimafreundlichen Mobilität zu entwickeln. Der Ausbau von Verkehrswegen für Schienenfahrzeuge, deren Beschaffung, die Förderung des Radverkehrs, Barrierefreiheit, Rückbau und alle anderen wichtigen verkehrspolitischen Ziele, die Rot-Grün mit diesem Gesetz verfolgt, kosten Geld - Geld, das langfristig zur Verfügung stehen muss. Deshalb ist es unerlässlich, dass der Bund schnellstens die Entflechtungsmittel für alle Bundesländer über das Jahr 2019 hinaus sicherstellt.
Wir investieren mit dem GVFG, das wir heute verabschieden, in einen verbesserten ÖPNV und in eine sozioökonomisch und ökologisch verantwortungsvolle Mobilität der Zukunft.
Vielen Dank, Frau Menge. - Das Wort hat jetzt Gabriela König, FDP-Fraktion. Bitte schön, Frau König!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Niedersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist aus der Begründung von Rot-Grün entstanden, dass der Bund die Kompensationszahlungen zum 31. Dezember 2019 völlig einstellen wolle. Daher benötige man ein Gesetz, das die Mittel, die ab 2014 lediglich für Investitionen ohne Zweckbindung zu verstehen sind, sicherstellt.
Ich kann die Kommunen schon verstehen, die eine gesetzliche Sicherstellung anstreben. Gleichwohl ist klar, dass die befürchteten Kompensationszahlungen 2019 nicht ausfallen, es sich hingegen um den heutigen Rechtsstand handelt. Die Sonderverkehrsministerkonferenz hat am 2. Oktober 2013 dazu aufgefordert, bis spätestens 2015 eine Nachfolgeregelung zu schaffen, um die weiteren Mittel ab 2019 unter Berücksichtigung der dann erforderlichen Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs insgesamt zu gewährleisten. Wir alle wissen, dass dann die Regeln zur Nettoneuverschuldung in Kraft treten werden und wir damit gänzlich andere Voraussetzungen antreffen werden.
Aber nun soll das Gesetz kommen, und wir befassen uns mit den Inhalten, denen wir in vielen Punkten widersprechen müssen. Ich konzentriere mich hier jetzt auf die wichtigsten Punkte.
Ebenso wie der Niedersächsische Landkreistag und der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund sehe ich große Fehlentscheidungen in diesem Gesetz. Kritisiert wird von beinahe allen - außer von den Schienenlobbyisten -, dass die Verlagerung der Finanzmittel von 60 : 40 zugunsten der Schiene einen großen Schaden in der Fläche anrichten wird.
Das bedeutet eine fehlende Größe von 25 Millionen Euro allein im Jahr 2017. Bis dahin sind bereits vorhandene Mittel für die bestehenden Anträge der nächsten drei Jahre belegt. Sie wurden schon damals von uns eingesetzt. Daraus resultiert, es werden kaum weitere Anträge Berücksichtigung finden können.
Das empfinden die Kommunen berechtigterweise als Schlag ins Gesicht. Schließlich findet auch der ÖPNV zum größten Teil im ländlichen Raum auf der Straße statt. Dieser ländliche Raum sieht sich nun in seinen Entwicklungsmöglichkeiten zunehmend und zu Recht eingeschränkt.
Auch die Fördervoraussetzungen für den Bau und Ausbau von Straßen im Zusammenhang mit einem Rückbau oder einer Stilllegung von Eisenbahnstrecken wurde nicht erwogen. Die Lobby der Schiene schlägt hier wieder voll durch.
Die bereits häufig diskutierte Busförderung ist Bestandteil des Gesetzes. Sie gehört hier jedoch überhaupt nicht hinein. Wer eine Busförderung wirklich vernünftig umsetzen will, muss dazu nämlich eigene Mittel in die Hand nehmen, ebenso wie es früher von Ihnen so gerne bei der Schülerbeförderung angestrebt worden ist und von uns auch in dieser Form berücksichtigt wurde. Zusätzliche Finanzmittel sind von Ihnen jedoch in keinem mir bekannten Haushaltstitel in irgendeiner Form erkennbar. Die sind gar nicht da.
Das Gesetz ist kommunalfeindlich, vernachlässigt unsere Straßenverkehrsinfrastruktur und damit die Entwicklungsfähigkeit unseres Landes, und es ist unterfinanziert, weil zu aufgebläht. Daher lehnen wir dieses Gesetz ab.
Aufblähung - noch einmal ganz kurz: Das Landesvergabegesetz alleine zieht schon eine Menge an Mitteln ab, um die Durchsetzungsfähigkeit überhaupt zu bekommen. Jetzt nehmen Sie auch noch mehr Geld aus den Straßenmitteln heraus. Ich weiß nicht, wie Sie das alles finanzieren wollen,
Vielen Dank, Frau König. - Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Ernst-Ingolf Angermann, CDUFraktion. Herr Angermann, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Jahreswechsel hat die IHK LüneburgWolfsburg einen Forderungskatalog zu den Verkehrs- und Kommunikationsinfrastrukturen herausgegeben mit der vielsagenden Überschrift: Mobilität für die Zukunft. - Er beginnt mit der Einleitung: Marode Straßen - abgelastete Brücken - zunehmende Engpässe - fehlende Finanzmittel für Erhalt und Neubau - das Funktionieren unserer arbeitsteiligen Gesellschaft ohne funktionierende Infrastrukturen ist undenkbar.
(Gerd Ludwig Will [SPD]: Ach so, wir haben die Straßen kaputtgemacht! Märchenerzähler! Er ist eine deutliche Warnung angesichts der fort- währenden Verneinung weiterer Straßenneubau- ten wie der A 39 durch die Grünen sowie der Um- schichtung der Entflechtungsmittel. Von den Ver- tretern aus Handel und Industrie wird in aller Deut- lichkeit darauf hingewiesen, wie wichtig der Erhalt und die Optimierung der Verkehrswege für unsere Wirtschaft sind. (Zuruf von der SPD: Sehr glaubwürdig ist das nicht!)
Die Verkehrsströme werden zunehmen, und es wird unsere - zurzeit Ihre - Aufgabe sein, zeitnah Konzepte zu liefern, die angepasst und vor allem nachhaltig sind - und das besonders landesweit, d. h. auch in der Fläche. Denn die höchsten Kosten der Verkehrswegeunterhaltung pro Einwohner haben die Gemeinden im ländlichen Raum.
Fakt ist: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen werden mit den darin vorgesehenen Veränderungen erhebliche Nachteile und Probleme auf die niedersächsischen Kommunen zukommen;
denn standen bisher 60 % der Zuweisungen für Investitionen für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung, sollen es künftig nur noch 40 % sein.
Das bedeutet, 25 Millionen Euro werden jährlich fehlen, und das bei weiter steigendem Unterhaltungs- und Grunderneuerungsbedarf auf Straßen, Wegen und besonders an Brücken.
Wir alle wissen, dass der Verkehr zunehmen wird - bis 2025 um 80 % im Güterverkehr und um 20 % im Personennahverkehr. Die Straßenbelastung wird damit erheblich zunehmen - und Sie reduzieren die Fördermittel.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Norbert Böhlke [CDU]: So ist es! - Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Das richtet sich gegen die Fläche!)
Die Kommunen werden mit diesem Problem im Stich gelassen. Statt die Kommunen zu entlasten, werden sie belastet.
Aber es kommt noch schlimmer. Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe und auch die kommunalen Spitzenverbände haben Ihnen ins Buch geschrieben, dass es bereits jetzt einen Investitionsbedarf von 200 Millionen Euro gibt. Auch das ist Ihnen bekannt - und trotzdem streichen oder reduzieren Sie die Mittel.
Wie soll es also weitergehen? Soll der Investitionsbedarf 2016 240 Millionen sein, 2017 260 Millionen, 2018 290 Millionen usw.? - Genau hier sind Sie eine Antwort schuldig.
Erklären Sie uns, wie der kommunale Straßenbau bei Ihrer Mittelkürzung weitergehen soll. Und vor allem: Wo sollen die Gelder künftig herkommen?
Meine Damen und Herren, auch im öffentlichen Personennahverkehr wird es eine Schieflage geben. Wenngleich Sie mit dieser Mittelverschiebung den ÖPNV stärken wollen, so werden diese Gel
der, dem Kosten-Nutzen-Verhältnis folgend, überwiegend in den dicht besiedelten Gebieten eingesetzt werden. Und wieder haben die Gemeinden im dünn besiedelten Raum Niedersachsens das Nachsehen.