Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die Fraktion der FDP Herr Dr. Birkner. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Frau NiewischLennartz in der Beantwortung für die Landesregierung ausgeführt hat, dass Herr Ministerpräsident
Weil erstmals am 9. Februar Hinweise darauf erhalten habe, dass es für den Verzicht auf das Bundestagsmandat von Herrn Edathy andere als gesundheitliche Gründe gegeben habe, frage ich die Landesregierung: Hat der Ministerpräsident vor dem 9. Februar in irgendeiner Weise solche Gerüchte, dass Herrn Edathy in irgendeiner Weise Ungemach drohen würde, oder ähnliche Gerüchte gehört, und wie hat er darauf reagiert?
Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die Fraktion der FDP Herr Dr. Marco Genthe. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Frankfurter Rundschau am 25. Februar 2014 berichtet hat, dass dem Kommissariatsleiter beim Polizeipräsidium Nienburg/Schaumburg am 15. Oktober 2013 aufgefallen sei, dass es sich bei dem Namen Edathy um ein prominentes Mitglied des Bundestages handelt, und daraufhin das BKA angerufen hat, frage ich die Landesregierung: Welche anderen niedersächsischen Behörden wurden vom Polizeipräsidium Nienburg/Schaumburg über diesen Befund informiert?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Genthe, die PI Nienburg hat über das LKA die Informationen weitergereicht. Das LKA hat die Informationen an das BKA weitergegeben. Weitere Behörden außer dem LKA, der PI Nienburg und dem Polizeipräsidenten
Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage kommt wiederum von der Fraktion der FDP. Herr JanChristoph Oetjen, bitte sehr!
Verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass der Herr Innenminister ausgeführt hat, dass er keine Zweifel daran hat, dass sich die Polizeibehörden an Recht und Gesetz halten - diese Zweifel hat die FDPFraktion übrigens auch nicht -, hätte ich gern gewusst, warum die Landesregierung darum gebeten hat, dass die morgige Innenausschusssitzung vertraulich stattfinden soll.
Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet noch einmal der Herr Innenminister. Herr Pistorius, bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Oetjen, auch ich erlaube mir eine Vorbemerkung. Wenn Sie die Frage stellen, was der Innenminister für erforderlich gehalten hat, um das Vertrauen und die Vertraulichkeit der Informationen sicherzustellen, dann impliziert das die Annahme aus Ihrer Sicht, dass das notwendig ist. Wenn das die Annahme ist, dann ist die nächste Annahme nicht völlig abwegig, dass Sie glauben, dass es bei der Polizei undichte Stellen gibt. Darauf zielte meine Bemerkung in der Beantwortung von eben.
Eine weitere Bemerkung dazu: Was wäre das wohl für ein Eindruck, wenn der Innenminister nach einer solchen vertraulichen Geheimdienstträgerin 2 Minister Pistorius hat mit Schreiben vom 3. März 2014 an den Präsidenten des Niedersächsischen Landtages darauf hingewiesen, dass aufgrund eines Missverständnisses in der Kommunikation mit dem in der Sitzung anwesenden Mitarbeiter der Geschehensablauf unzutreffend wiedergegeben wurde, und um folgende Richtigstellung gebeten: „Die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg hat nach der Feststellung, dass es sich bei Herrn Edathy um den Bundestagsabgeordneten handelt, unmittelbar eine Rückmeldung an das Bundeskriminalamt gegeben und auch parallel das Landeskriminalamt Niedersachsen informiert.“ (Siehe Fußnote Seite 2696)
formation losmarschiert, Polizeidienststellen anruft und sagt: Bitte seid besonders vertraulich; denn es handelt sich um einen Bundestagsabgeordneten! - Ich glaube, wir haben gerade sehr eindrucksvoll von der Justizministerin eine Nachhilfestunde in der Frage bekommen, dass es für Menschen in diesem Rechtsstaat weder einen Malus noch einen Bonus nach ihrem Status in der Gesellschaft gibt.
Die Vertraulichkeit gilt für einen Bundestagsabgeordneten genauso wie für jeden anderen, für den Handwerker, für das Ratsmitglied oder für wen auch immer.
Es war zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch nicht klar, welchen weiteren Verlauf dieses Ermittlungsverfahren nehmen würde. Von daher gab es gar keine Notwendigkeit, auf irgendjemanden zuzugehen.
Zu Ihrer Frage: Wenn morgen im Innenausschuss dem Auskunftsersuchen des Parlamentes nachgekommen wird, ist nicht klar, ob es nicht auch viele Fragen geben wird, die den laufenden Stand des Ermittlungsverfahrens betreffen. Das ist Grund genug zu sagen: Da diese Informationen höchst sensibel wären, muss die Sitzung vertraulich stattfinden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, Frau Ministerin, dass Sie gerade auf die Frage des Kollegen Limburg den § 185 GVG zitiert haben und damit die falsche Rechtsgrundlage - § 145 GVG wäre die hier einschlägige Rechtsgrundlage -, vor dem Hintergrund, dass Sie gerade an dieser Stelle eingeräumt haben, dass die Staatsanwaltschaft - anders als am 14. Februar vorgetragen wurde, als es hieß, dass es wohl keinen gebe, der Bescheid gewusst habe, und deshalb kein Zeitdruck geherrscht habe - davon ausgegangen ist, dass Herr Edathy Bescheid wusste, und Sie hier gerade eingeräumt haben,
(Zurufe von der SPD: Herr Präsident! - Das ist ein Abgrund! - Gegenruf von Christian Dürr [FDP]: Wovor habt ihr Angst?)
(Widerspruch bei der SPD - Zuruf von der SPD: Aufhören! - Gegenruf von Jörg Hillmer [CDU]: Nicht nervös wer- den!)
(Zurufe von der SPD: Das ist doch unglaublich! - Er will gar keine Frage stellen! - Er hat gar keine Frage!)
(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Das kann man bei einer Unterrichtung im Ausschuss machen, aber hier nicht!)