Aber die Besserstellung einer Personengruppe darf nicht eine Benachteiligung einer anderen nach sich ziehen, und schon gar nicht darf dabei die Mehrheit zugunsten von Minderheiten übermäßig belastet oder darf gar das System insgesamt gefährdet werden.
Bedenkenswert ist unserer Meinung nach auch, dass zehn der zwölf Sachverständigen im Sozialausschuss des Bundes die bisherige Nachhaltigkeitsrücklage von nur 1,5 Monatsausgaben für zu niedrig halten.
Vor dem Hintergrund der Unklarheit über die tatsächlichen Kosten einer abschlagsfreien Rente ab 63 nach 45 Beitragsjahren muss man deshalb ein großes Fragezeichen daran setzen, ob es vernünftig ist, sie aus den Beiträgen und nicht alternativ aus dem Steueraufkommen zu bestreiten - wenn man sie denn überhaupt will.
Ich komme zum Schluss. Wir Grüne gehen davon aus, dass die klugen Beiträge aus der Wirtschaft, aus der Wissenschaft und vonseiten der Rentenversicherer in die Pläne der Bundesregierung einfließen werden, und hoffen, dass bei der Reform des Gesetzes auch die Interessen der jüngeren Generationen, also der derzeitigen und der zukünftigen Rentenbeitragszahler, sorgfältig in die Abwägung einbezogen werden.
Vielen Dank, Frau Kollegin Westphely. - Für die Landesregierung erteile ich jetzt Frau Ministerin Rundt das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundeskabinett hat am 29. Januar den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung verabschiedet. Dieser setzt Teile der Koalitionsvereinbarung „Deutschlands Zukunft gestalten“ um.
Der Gesetzentwurf enthält Regelungen zur abschlagsfreien Rente mit 63, zur Mütterrente, zur demografischen Ausgestaltung des Reha-Budgets - ein sehr wichtiger Punkt - und zur besseren Absicherung erwerbsgeminderter Personen.
Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung der Regelung zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte vor. Wer also 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen im Rahmen einer versicherten Beschäftigung oder Berücksichtigungszeiten zurückgelegt hat, soll ab dem 1. Juli 2014 bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen können.
In diesem Zusammenhang muss auch ich kritisch anmerken, dass diese Regelung entgegen den Aussagen im Gesetzentwurf nicht geschlechtsneutral gestaltet ist. Bei der abschlagsfreien Rente mit 63 wird die typische männliche Lebens- und Erwerbsbiografie gegenüber dem weiblichen Lebensentwurf dieser betroffenen Jahrgänge zusätzlich aufgewertet. Frauen können aufgrund erziehungs- und teilzeitbedingter Unterbrechungen deutlich seltener die erforderlichen 45 Beitragsjahre nachweisen. Das ist aus frauenpolitischer Sicht nicht zufriedenstellend.
Ein kleiner Trost ist da die angedachte Mütterrente, bei der es darum geht, dass Mütter und Väter, die ein vor 1992 geborenes Kind erzogen haben, einen zusätzlichen Entgeltpunkt bei der Rentenberechnung erhalten. Diese Erhöhung um nach heutigen Werten etwa 28 Euro brutto im Westen und 26 Euro im Osten soll sowohl für sogenannte Zugangsrentner als auch für den Rentenbestand gelten. Dadurch wird sicherlich eine bestehende Gerechtigkeitslücke, zumindest ein wenig, geschlossen.
Das heißt, gleich zu Beginn des Jahres hat die Bundesregierung im Bereich Arbeit und Soziales mit dem ersten Gesetzesvorhaben deutlich ge
macht, worum es in den nächsten vier Jahren geht, nämlich Deutschland gerechter zu machen. Im Rentenpaket ist diese Grundbotschaft angelegt.
Ich ärgere mich über die Wortwahl, mit der auch hier Herr Bode den Aufschlag gemacht hat, als er von „verprassten Geldern“, vom „schamlosen Plündern der Rentenkassen“ oder von „Geschenken“ gesprochen hat.
Wenn wir uns einmal langjährig Versicherte ansehen, die 45 Jahre lang gebuckelt haben - so muss man wirklich sagen -, dann sind diese oft gesundheitlich angeschlagen. Sie haben in finanzieller Hinsicht wirklich das Beste für die Solidargemeinschaft getan. Ich denke hier z. B., wenn ich in meinen Bereich schaue, an die Pflegerinnen und Pfleger.
Und: Mütter älterer Jahrgänge beziehen oft die bisher niedrigsten Renten, insbesondere wenn sie mehrere Kinder großgezogen haben. Ihre Lebensleistung hier besser anzuerkennen, ist durchaus Ausdruck von Generationengerechtigkeit.
Den von der FDP behaupteten Bruch zwischen den Generationen vermag ich auf diese Art und Weise nicht zu erkennen. Wir wollen denjenigen Personen, die durch jahrzehntelange harte Arbeit und durch die Erziehung von Kindern, die unter wesentlich ungünstigeren gesellschaftlichen Rahmenbedingungen erfolgte, als dies heute der Fall ist, die einen entscheidenden Beitrag zur Stabilität und zur Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland geleistet haben, eine Anerkennung zukommen lassen.
Es ist fair, es ist solidarisch, was wir hier tun. Und das gibt es nicht umsonst und auch nicht auf Kosten zukünftiger Generationen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag am 20. Februar den Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung verabschiedet, der eben vorsieht, den Beitragssatz unverändert bei 18,9 % zu belassen und nicht auf die rechnerisch möglichen 18,3 % abzusenken. Ich halte das für angemessen, ohne die kommenden Generationen ungerechtfertigt zu überfordern.
Ich bitte vor allen Dingen zu bedenken, dass es um die Generation von Rentnerinnen und Rentnern geht, die uns in den Nachkriegsjahren unseren jetzigen Wohlstand erarbeitet hat. Angesichts
des seit Jahren sinkenden Rentenniveaus und der demografischen Herausforderungen und Gefahren künftiger Altersarmut muss die derzeit stabile wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Entwicklung genutzt werden, um die Weichen für eine langfristige, sichere und armutsfeste Rente zu stellen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nicht vor.
Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, federführend den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und mitberatend den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration damit zu befassen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind deutlich mehr als die geforderten 30 Stimmen. Damit ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung: Unser Honig muss sauber bleiben - Klammheimliche Verunreinigung mit Genpollen verhindern - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/1220
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Monaten musste ich mich ausgiebig mit den Honigbienen beschäftigen. Das hat meinen Horizont erweitert. Bienen liegen mir inzwischen sehr am Herzen. Ich glaube, Bienen liegen uns allen sehr am Herzen; da besteht Konsens. Leider haben die Bienen selbst keine Lobby.
Schon in der Steinzeit nutzte der Mensch Honig als Nahrungsmittel, wie es 9 000 Jahre alte steinzeitliche Höhlenmalereien belegen. Bevor Zucker aus Zuckerrüben gewonnen wurde, war Honig ein bedeutsamer, ja der einzige Süßstoff. Viele von uns,
viele von Ihnen schätzen den Honig als süßen Brotaufstrich oder als Alternative zum industriell hergestellten Haushaltszucker. Honig wird übrigens auch in der Naturheilkunde sehr erfolgreich eingesetzt.
Herr Strümpel, ich unterbreche Sie in Ihrem Interesse. - Die Geräuschkulisse ist unakzeptabel. Ich bitte Sie, dem Kollegen Strümpel zu lauschen und nicht untereinander die Unterhaltung zu führen. - Sie dürfen fortsetzen.
Freude bereitet es mir immer wieder, wenn meine Enkelkinder Bienenhonig aus der Region genießen, den ich im Laden nebenan kaufen kann.
Zur Sache. Im September 2011 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Honig mit gentechnisch veränderten Pollen als Zutat gekennzeichnet werden muss. Das war und ist verantwortungsbewusst. Deswegen schauen Verbraucher schon auf das Etikett und sind beruhigt, wenn es dort keine Kennzeichnung gibt: Der Honig ist sauber.
Diese Sicherheit scheint nun vorüber. Das Europäische Parlament hat am 15. Januar 2014 einer Änderung der sogenannten Honigrichtlinie zugestimmt. Die GVO-Pollen, also Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen, sollen nicht mehr als Zutat gelten, sondern als natürlicher Bestandteil. Ein Unsinn sondergleichen, ein Unding und überhaupt nicht nachzuvollziehen! Dieser semantische Trick dürfte zur Folge haben, dass Verbraucher in Zukunft nicht mehr erfahren, ob der Honig Pollen oder Nektar von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält. Der Beschluss erfolgte übrigens gegen das Votum des EU-Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und trotz der Proteste der europäischen und deutschen Imkerverbände.
Die Verbraucher haben hierfür keinerlei Verständnis. Umfragen zufolge sind 80 % unserer Bürgerinnen und Bürger gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel. Sie erwarten zu Recht von der Politik Gesetze, damit alle gentechnisch veränderten Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen. Das muss für uns alle auch ein Gebot der Transparenz sein.
Stattdessen soll nun für Honig das Gegenteil erfolgen. Das ist völlig unverständlich und ein Rückschritt, liegt aber im Interesse der Gentechniklobby. Der Deutsche Imkerbund empfiehlt seinen Mitgliedern bereits, ihren Honig mit einem offiziellen Label „Ohne Gentechnik“ zu versehen, wie es bereits für andere von der GVO-Kennzeichnung ausgenommene Produkte wie Milch, Eier und Fleisch verwendet wird.
Die Imker, die sich vor zwei Wochen anlässlich des Jubiläums zum 150-jährigen Bestehen des Landesverbandes Niedersachsen getroffen haben, sind sich einig: Gentechnisch veränderte Pflanzen schaden ihren Bienen und dem wertvollen Nahrungsmittel und nutzen allein den Profiten von Monsanto & Co. Herr Minister Meyer war mit uns dort und wird das bestätigen können.
Die Menschen möchten keine gentechnisch veränderten Lebensmittel. Daher ist auch die Zulassung des Genmais 1507 ein herber Rückschlag und ein völlig falsches Signal. In Paraguay wurde der Genmais 1507 übrigens schon vom Markt genommen. In Brasilien bereut man inzwischen den Anbau.
Liebe CDU-Kolleginnen und -Kollegen, folgen Sie der CSU und dem ehemaligen Landwirtschaftsminister Friedrich, die den Genmais entschieden ablehnen.