Nun komme ich zurück zu Ihrer Idee, den Antrag 1 : 1 wieder einzubringen. Mindestens eines wäre mir peinlich, Herr Thümler. Sie haben selbst - - -
Herr Minister, vielleicht können Sie zu Ihrer Berechnung ab 2002 noch sagen, wie viel Nettokreditaufnahme Sie in die 40 Milliarden Euro einge
rechnet haben, die damals noch auf der von der SPD vorgelegten Finanzplanung beruhte, nämlich für das Jahr 2003, die wir übernommen haben.
Außerdem hätte ich gerne gewusst: Wie viel Kreditaufnahme ist im Jahr 2012 von den 720 Millionen Euro, die wir im Haushaltsplan ausgewiesen haben, real getätigt worden? Wie viele Kredite mussten Sie wirklich aufnehmen? Welche Reste haben Sie noch?
Herr Hilbers, Sie wissen, dass wir die Schlussabrechnung für 2012 noch nicht vorliegen haben. Ich habe eben erwähnt, dass noch 3,5 Milliarden Euro im Raume stehen und 1,5 Milliarden Euro Haushaltsreste angemeldet sind. Wie Sie aus der Beratung im Ausschuss wissen, werden wir diese Frage abschließend erst im Mai 2013 beantworten können.
Die historischen Zahlen habe ich auch nicht im Kopf. Da bitte ich um Nachsicht. Es ist zwölf Jahre her.
Die Aufschlüsselung der seinerzeit zusammengekommenen 40 Milliarden Euro werden Sie schriftlich bekommen.
Ich komme nun zu Ihrem Gesetzentwurf zurück. Mindestens wäre mir peinlich, dass Sie selbst Flüchtigkeitsfehler bei der Wiedereinbringung nicht korrigiert haben. Sie haben in Ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf die falschen Absätze des Artikels 71 Grundgesetz zitiert und tun dies hier wieder. Wenigstens die Flüchtigkeitsfehler hätten Sie beseitigen sollen, wenn Sie schon den Text 1 : 1 wieder einbringen.
Das Ganze ist auch nicht hilfreich, wenn wir darum ringen, hier zu einer Mehrheit zu finden, die in der Lage ist, die Verfassung zu ändern.
Herr Dürr, die Schuldenbremse gibt es natürlich. Sie haben es vorhin so dargestellt, als müsse Niedersachsen endlich eine Schuldenbremse haben. Die Schuldenbremse steht in Artikel 71 des Grundgesetzes. Daran besteht überhaupt kein Zweifel. Sie gilt. Wir wollen sie auch einhalten. Die Frage ist: Wie kommen wir dahin? Wie definieren wir den Abbaupfad?
Meine Vorrednerinnen und mein Vorredner haben in der Aktuellen Stunde und bei diesem Tagesordnungspunkt schon darauf hingewiesen, dass die Realität eben nicht die 620 Millionen Euro Nettoneuverschuldung als Kreditermächtigung sind, die jetzt im Haushalt stehen.
Auch bei der Inanspruchnahme alter Kreditermächtigungen, beschönigend „Rücklagenentnahme“ genannt, handelt es sich natürlich um Schulden. Schulden machen Sie dann, wenn Sie zur Bank gehen und Geld holen. Ob ich das aus neuen oder aus alten Kreditermächtigungen tue, ist egal. Deshalb müssen Sie diese beiden Zahlen zusammenzählen. Dann sind Sie bei einem Ausgangspunkt von ungefähr 900 Millionen Euro.
Es sind 620 Millionen Euro neue Kreditermächtigungen und 283 Millionen Euro alte Kreditermächtigungen, die für den Haushalt 2013 in Anspruch genommen werden.
Dazu addiere ich, auch wenn es Ihnen nicht gefällt, weitere knapp 300 Millionen Euro, die durch Beteiligungsverkäufe erlöst werden sollen. Sie kennen den Vorgang. Es ist beabsichtigt - wir werden das auch machen müssen, weil der Haushalt so aufgebaut ist -, die Anteile, die das Land an der NORD/LB hält, an die HanBG zu übertragen. Der Vermögensbestand des Landes verändert sich dadurch nicht. Der Konzern Land - hier Land, dort HanBG - hat genauso viel Besitz wie vorher. Er hat aber 300 Millionen Euro Schulden mehr als vorher.
Damit bin ich bei 1,2 Milliarden Euro. Der Haushalt 2013 wird mit 1,2 Milliarden Euro neuen Schulden gefahren. Daran besteht seriöserweise überhaupt kein Zweifel.
Herr Finanzminister, wenn Sie die Beteiligungsverkäufe für falsch halten, dann erwartet das Hohe Haus einen Nachtragshaushalt. Wann werden Sie den denn vorlegen?
Das ist doch ganz klar. Schließlich brauche ich die 300 Millionen Euro jetzt auch. Wir haben den 2013er-Haushalt von Ihnen geerbt, meine Damen und Herren. Jetzt agieren Sie doch nicht gegen Ihren eigenen Haushalt! Sie agieren gegen Ihren eigenen Haushalt.
Angesichts der Dimensionen, über die wir hier reden, werden wir sowohl die allgemeine Rücklage als auch den Kreditrahmen, der in dem von Ihnen verabschiedeten Haushalt enthalten ist - 620 Millionen Euro nach der Absenkung -, in Anspruch nehmen müssen.
Wir werden auch die Beteiligungsverkäufe durchführen müssen, weil wir den Haushalt so von Ihnen übernommen haben. Ich sehe da überhaupt keinen Ausweg.
Um der Ehrlichkeit willen darf ich aber doch wohl noch darlegen, dass darin dann 1,2 Milliarden Euro Kredite stecken. Um mehr geht es mir im Moment gar nicht, nur um Ehrlichkeit und Transparenz.
Vor diesem Hintergrund ist Ihr Abbaupfad, den Sie stumpf wiederholt haben, unrealistisch, weil er von falschen Voraussetzungen ausgeht. Er geht von einem falschen Absprungpunkt aus. Ich will dazu noch einige weitere Dinge nennen.
Lassen Sie mich also einige weitere Dinge nennen. Zugrunde gelegt haben Sie - das wiederholen Sie hier bei diesen Zahlen - die Steuerschätzung vom Mai vergangenen Jahres. Darin sind bestimmte Wachstumserwartungen hinterlegt. Damals ist man nämlich von 1,6 % Wirtschaftswachstum in 2013 ausgegangen. Das ist inzwischen mehrfach korrigiert worden. Im Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung stehen 0,4 %. Das heißt, dass die Wachstumserwartungen und damit auch die Einnahmeerwartungen, die Ihren Zahlen zugrunde liegen, völlig unrealistisch sind. Das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen.
Ich stütze mich auf die amtlichen Zahlen. Letzte Klarheit werden wir natürlich erst im Mai haben, wenn die offizielle Steuerschätzung vorliegt. Aus heutiger Sicht müssen wir ab 2014 mit Steuermindereinnahmen von ungefähr 200 Millionen Euro jährlich rechnen.
Herr Minister, darf ich ganz kurz auf Ihre Redezeit hinweisen? Für Sie gilt zwar keine Beschränkung. Sie liegen jetzt aber schon 7:37 Minuten über dem geplanten Ansatz. Das könnte dazu führen, dass die eine oder andere Fraktion darüber nachdenkt, zusätzliche Redezeit zu beantragen.