Protocol of the Session on January 24, 2014

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Warum, meine Damen und Herren, sollte ich so etwas und vor allen Dingen so etwas derart Positives verheimlichen wollen?

(Ulf Thiele [CDU]: Das ist eine gute Frage!)

Um Ihnen einmal einen Vergleich aufzuzeigen: Zu Ihrer Regierungszeit wurde z. B. die Pressemitteilung zur Unterrichtsversorgung zum ersten Schulhalbjahr des Schuljahres 2012/2013 erst am 27. Dezember 2012 - zwischen den Feiertagen - herausgegeben.

Ich komme nun zum Aussetzen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 4. Februar 2014.

In den letzten Schuljahren gab es aufgrund schulgesetzlicher und weiterer schulrechtlicher Änderungen für die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen die Notwendigkeit, erhebliche Änderungen und Ergänzungen im Statistikprogramm izn-Stabil vorzunehmen. So hatten etwa die Einführung der Oberschule, die Einführung der inklusiven Schule, Änderungen der niedersächsischen Arbeitszeitverordnung-Schule, z. B. in Bezug auf die Schulleitungen, und Änderungen des Klassenbildungserlasses umfängliche Programmierarbeiten im Statistikprogramm zur Folge.

Im Dezember 2013 gab es seitens des Niedersächsischen Kultusministeriums erhebliche Bedenken bezüglich der Bereitstellung eines fehlerfreien Statistikprogramms für die allgemeinbildenden Schulen zum Erhebungsstichtag 4. Februar 2014. Für die Ressourcensteuerung werden indes mittlerweile die Daten des vorhandenen Prognosemoduls verwendet, sodass weiterhin eine bedarfsgerechte Steuerung seitens des Niedersächsischen Kultusministeriums und der Niedersächsischen Landesschulbehörde - auch zum kommenden Schuljahr 2014/2015 - sichergestellt ist. Es ist

also nicht mehr, wie es früher einmal war, notwendig, die Daten der Unterrichtsversorgung zur Steuerung der Versorgung der Schulen zu erheben.

Konsequenterweise hat das Niedersächsische Kultusministerium daher entschieden, die Erhebung zum Stichtag 4. Februar 2014 auszusetzen, damit zum Schuljahresbeginn 2014/2015 den knapp 3 000 allgemeinbildenden Schulen eine fehlerfreie Version des Statistikprogramms mit den notwendigen Umprogrammierungen bereitgestellt werden kann.

Meine Damen und Herren, ich komme nun zum Frageaspekt „Umsetzung der inklusiven Schule“.

Die Landesregierung strebt an, die Erweiterung der inklusiven Schule in Niedersachsen behutsam und verantwortbar umzusetzen. Dabei wird von den vielfältigen Erfahrungen und den unterschiedlichen Gegebenheiten für die verschiedenen Personengruppen mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ausgegangen.

Nach den ersten Absprachen zwischen den Koalitionsfraktionen sind sehr zeitnah eindeutige Positionierungen und Zielvorgaben benannt worden. Nach dem Grundsatz „Sorgfalt vor Eile!“ wurde frühzeitig eine zeitliche Streckung entschieden.

Vorbehaltlich künftiger parlamentarischer Beratungen über eine mögliche Änderung unseres Schulgesetzes soll deshalb - zusätzlich zu den bereits gesetzlich beschlossenen Umsetzungsschritten ab dem Schuljahr 2015/2016 - im Förderschwerpunkt „Lernen“, aufsteigend ab dem 5. Schuljahrgang, und im Förderschwerpunkt „Sprache“ in Förderschulen oder Klassen mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“, aufsteigend mit den Schuljahrgängen 1 und 5, keine Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erfolgen.

Diese Vorhaben sind aus der Sicht der Landesregierung eine konsequente, begründete und verantwortbare Ausweitung der bisherigen gesetzlichen Regelungen. Ihre Umsetzung setzt allerdings neue gesetzliche Regelungen voraus. Dazu wird es intensive Beratungen und Anhörungen insbesondere mit dem Landeselternrat und den Verbänden geben. Im Übrigen sind selbstverständlich die Beratungen und Entscheidungen des Landtags abzuwarten. Hier werden wir auch ein sehr sorgfältiges Gesetzgebungsverfahren durchführen.

Es ist davon auszugehen, dass der Sekundarbereich I der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ keinen Bestand hat, wenn der Pri

marbereich ausläuft. Beim Förderschwerpunkt „Sprache“ gibt es durch Sprachsonderunterricht, sonderpädagogische Grundversorgung und Sprachheilklassen vielfältige Erfahrungen mit der in den allgemeinen Schulen integrierten Sprachförderung. Darauf werden wir sorgsam aufbauen. Alle anderen Förderschulen, also jene mit den Förderschwerpunkten „geistige Entwicklung“, „körperliche und motorische Entwicklung“, „Hören“ und „Sehen“, bleiben bestehen, Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ können grundsätzlich als Durchgangsschulen weitergeführt werden, und die Eltern entscheiden, an welcher Schule das Kind unterrichtet und erzogen werden soll.

Zusammengefasst heißt das: Alle anderen Förderschulformen bleiben bestehen. Die Wahlmöglichkeit für die Erziehungsberechtigten bleibt erhalten.

(Björn Thümler [CDU]: Davon sind aber kaum Schüler betroffen!)

Die sorgfältige Einführung der inklusiven Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ist wesentlicher Bestandteil der niedersächsischen Bildungspolitik dieser Landesregierung. Jedes Kind und jeder Jugendliche hat einen Anspruch auf Annahme und Wertschätzung seiner Person.

Inhaltlich geht es insbesondere darum, die Qualität der sonderpädagogischen Förderung in der inklusiven Schule zu sichern und weiterzuentwickeln. Vorrangiges Ziel ist die notwendige Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, um ihnen einen erfolgreichen Bildungsabschluss zu ermöglichen, und dies nach Möglichkeit in der inklusiven Schule.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Dazu gehört, dass die Erfahrungen mit den sehr unterschiedlichen Konzepten der sonderpädagogischen Förderung in den einzelnen Förderschwerpunkten in den Regionen einbezogen werden.

Meine Damen und Herren, Brennpunktschulen können bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde zusätzliche Lehrerstunden beantragen. Im Haushaltsplan 2014 und in der Mipla 2013 bis 2017 sind für das Schuljahr 2014/2015 für die inklusive Schule - insbesondere für den Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ - Vollzeitlehrereinheiten bereitgestellt und außerdem Stellen für pädagogische Mitarbeiterin

nen und Mitarbeiter in unterrichtsbegleitender und in therapeutischer Funktion geschaffen worden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu Frage 1: Die Aussetzung der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 4. Februar 2014 hat technische Gründe. Ziel ist es, den allgemeinbildenden Schulen zum Schuljahresbeginn 2014/2015 eine fehlerfreie Version des Statistikprogramms zur Verfügung zu stellen. Hierzu sind umfangreiche und zeitintensive Programmierarbeiten erforderlich.

In den statistischen Dokumentationen - u. a. der Statistikbroschüre - werden in der Regel die Stichtage zum 1. Schulhalbjahr herangezogen. Mithilfe des Prognosemoduls wird das Niedersächsische Kultusministerium eine bedarfsgerechte Steuerung der Unterrichtsversorgung zum Schuljahr 2014/2015 einschließlich des Einstellungsverfahrens zum 8. September 2014 vornehmen können. Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 22. September 2014 wird durchgeführt.

Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkungen.

Zu Frage 2: Hierzu wird ebenfalls auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu Frage 3: Die Bedarfsberechnung zur Einführung der Inklusion sieht für den Bereich der Grundschulen eine Bedarfserhöhung für sogenannte Brennpunktschulen von 50 Stellen vor, 20 zum Schuljahresbeginn 2012/2013 und danach jeweils 10 Stellen zum Beginn der nachfolgenden Schuljahre bis 2015/2016.

Für den Sekundarbereich sieht das Einführungskonzept eine Bedarfserhöhung von ebenfalls 50 Stellen vor, allerdings beginnend mit dem Schuljahr 2013/2014 bis zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 mit jeweils 10 Stellen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Zu einer ersten Zusatzfrage hat sich von der Fraktion der CDU der Kollege Fredermann gemeldet.

(Zurufe: Wo ist er denn jetzt?)

Herr Kollege Fredermann! - Dann ist jetzt der Kollege Focke dran.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Abschaffung der Förderschulen in Niedersachsen vorrangig ein Projekt der Grünen ist, frage ich die Landesregierung, ob die Kultusministerin hinter diesem Projekt steht.

(Johanne Modder [SPD]: Überhaupt nicht zugehört und von der Thematik keine Ahnung! Mann, Mann, Mann!)

Frau Ministerin, bitte sehr!

Meine Damen und Herren! Selbstverständlich steht die Kultusministerin hinter den in der Koalitionsvereinbarung getroffenen Verabredungen. Wir sind auf dem Weg, im Bereich der inklusiven Schule das nachzuholen, was Sie in den Jahren vor der entsprechenden Gesetzesberatung nicht vorbereitet haben. Da haben wir einiges aufzuholen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt ebenfalls der Kollege Focke. Für Sie ist das dann die zweite. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Sie, Frau Heiligenstadt, im Jahr 2012 als Abgeordnete einem Gesetzentwurf der Grünen zur Abschaffung der Förderschulen mit den Schwerpunkten „emotionale und soziale Entwicklung“ sowie „Lernen“ und „Sprache“ nicht zugestimmt haben, frage ich Sie: Wann haben Sie Ihre Auffassung in dieser Frage geändert?

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Eine gute Frage!)

Danke schön. - Frau Kultusministerin!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Focke, ich habe meine Auffassung nicht geändert; die Förderschule mit dem Schwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ bleibt weiterhin bestehen.

(Johanne Modder [SPD]: Er hat es immer noch nicht verstanden!)

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Adrian Mohr, CDU-Fraktion.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Frau Ministerin, Sie haben von einer behutsamen Umsetzung im Bereich der Förderschulen gesprochen. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wie sieht Ihr weiterer Zeitplan zur Abschaffung der verschiedenen Förderschulformen konkret aus? - Das heißt: Zu Beginn welchen Schuljahres ist die Abschaffung welcher Förderschulen mit welchem Schwerpunkt geplant?

Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU - Filiz Polat [GRÜNE]: Das hat die Ministerin doch ausführlich dargestellt! - Johanne Modder [SPD]: Das sind die vorberei- teten Fragen, die überhaupt nichts mit der Antwort zu tun haben!)