Protocol of the Session on January 22, 2014

Diese Anstrengungen sind es aber sehr wohl wert, sich darüber Gedanken zu machen, wie ich angesichts einer Wahlentscheidung, die ich - so bitter sie auch ist - auf der einen Seite aus Verfassungsgründen respektieren muss, auf der anderen Seite aber verhindere, dass finanzielle Mittel für eine solche Partei aufgewandt werden, die tatsächlich gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung agiert. In welchem Maße sie das tut, ist dann eben genau die Frage.

Dazu sagen Sie einfach gar nichts. Sie sagen: Das ist alles viel zu kompliziert und rechtlich problematisch. Das wollen wir nicht!

Das ist, meine Damen und Herren, so glaube ich, zu einfach. Hier lohnt es sich sehr wohl, sich auch über mildere Mittel Gedanken zu machen.

Zur Begründung, warum wir gegen ein NPD-Verbotsverfahren sind, möchte ich noch ausführen: Am Ende ist es eine Gesamtabwägung all der Umstände, die ich im Dezember schon dargestellt

habe. Wir sagen: Unter dem Strich ist das ein riskanter Weg, der nicht zu verfolgen ist.

Der dritte Punkt ist - darauf will ich noch einmal eingehen, Frau Janssen-Kucz -: Ja, es haben Gespräche stattgefunden, und zwischen den Fraktionen ist über die beiden von Ihnen beschriebenen Punkte gesprochen worden. Ich hätte mir auch gewünscht, wir wären hier zu einer gemeinsamen Entschließung gekommen.

Es ist ja jetzt über getrennte Anträge debattiert worden. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass das irgendwann einmal gemeinsam beraten wird. Das ist nicht der Fall. Es ist jetzt getrennt in der Debatte.

Im Dezember haben wir über das NPD-Verbotsverfahren gesprochen, und wir hätten heute, wenn man diese strittigen Punkte umschifft hätte - was bei gutem Willen, meine ich, möglich gewesen wäre -, durchaus zu einer gemeinsamen Position kommen können.

Es kann nicht der Ansatz der Regierungsfraktionen sein, zu sagen, weil die FDP dem Bestreben, ein NPD-Verbotsverfahren zu betreiben, nicht folgt oder weil die CDU nicht bereit ist, die Extremismusklausel in Ihrem Sinne zu formulieren, hätten die Oppositionsfraktionen das Angebot ausgeschlagen. Dieser Vorwurf trifft Sie mindestens genauso, weil Sie starr an diesen Punkten festgehalten haben, eben keine Beweglichkeit gezeigt und sich nicht bereit erklärt haben, eine gemeinsame Basis zu schaffen. Das gehört zur Vollständigkeit dazu.

Danke sehr.

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Birkner. Auf Ihre Ausführungen gibt es eine Kurzintervention von der Kollegin Janssen-Kucz. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Birkner, ist Ihnen bekannt, dass Sie darauf bestanden haben, Ihren Antrag vor der Unterrichtung über das NPD-Verbotsverfahren abschließend zu beraten und dass wir gesagt haben, dass unser Antrag im Verfahren bleibt, weil wir erst einmal die Unterrichtung abwarten wollen? - Das war der Sachverhalt. Sie verdrehen hier gerade etwas

und stellen Fakten nicht ganz korrekt dar. So ist es dazu gekommen.

Fakt ist: Wir hätten uns über das NPD-Verbotsverfahren mit Ihnen, mit der FDP, nie und nimmer einigen können, weil Sie einen anderen Weg gehen wollen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Herr Dr. Birkner möchte antworten. Bitte!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau JanssenKucz, ich will Ihrer sachlichen Darstellung gar nicht widersprechen; aber das ist gar nicht erheblich. Entscheidend ist am Ende: Man hätte diesen Punkt einfach rauslassen können. - Wenn man tatsächlich den Willen gehabt hätte, hätte man sagen können: Wir sind uns einig darin, dass die NPD mit allen geeigneten Mitteln, wie auch immer - - - Uns wäre mit unserer politischen Erfahrung schon eine Umschreibung eingefallen, mit der wir alle hätten leben können. Man hätte also entsprechende Formulierungen finden können.

Sie wissen doch ganz genau, dass wir einem Antrag, der einem Antrag, den wir selber eingebracht haben, diametral widerspricht, nicht zustimmen können. Das ist doch völlig klar. Wenn Sie das erwarten, wenn das die Maßgabe ist, dann brauchen wir gar nicht erst in Verhandlungen einzutreten. Dann können Sie sich auch nicht hierhin stellen und sagen: Wir haben es ja versucht, man ist aber nicht über seinen Schatten gesprungen. - Das wäre auch gar nicht möglich gewesen. Ernsthaftes Bemühen hätte erfordert, dass Sie wirklich ein Stück weit Kompromissbereitschaft signalisiert hätten. Die war nicht erkennbar. Insofern können wir dann heute nicht zusammenkommen.

(Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Birkner. - Es gibt einen Antrag der CDU-Fraktion auf zusätzliche Redezeit. Die Landesregierung hat ihre Redezeit überschritten. Herr Fredermann, Sie erhalten zwei Minuten. Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidenten. - Frau JanssenKucz, Sie haben gerade etwas Bemerkenswertes gesagt: Wir hätten uns nie und nimmer darauf eingelassen. - Das heißt: Egal in welcher Art und Weise wir uns vonseiten der CDU bewegt hätten, Ihnen war von vornherein klar, dass es einen gemeinsamen Änderungsantrag zu dem vorliegenden Antrag mit uns, mit der CDU und mit der FDP, gar nicht geben würde. Insofern halte ich das ein bisschen für Augenwischerei, was hier gerade betrieben wird, so nach dem Motto: Wir alle müssen doch einig sein. - Aber Sie wollen gar keine Einigkeit. Das finde ich uns gegenüber respektlos.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Auf Ihren Beitrag liegt die Meldung zu einer Kurzintervention vor. Frau Kollegin Janssen-Kucz, bitte!

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Fredermann, ich glaube, Sie wollten mich nicht richtig verstehen. Es konnte keine Einigung in der Frage „NPD-Verbotsverfahren unterstützen“ geben. Das war der Punkt. Wir wollten diesen Punkt weiter in dem Antrag behalten, weil es uns wichtig ist, was die Innenminister auf den Weg gebracht haben und was wir in der letzten Legislaturperiode gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Auf diese Unterstützung bezog sich das. An der Stelle hätte ich mich keinen Millimeter bewegt. Das habe ich hier ganz deutlich gesagt. Es bezog sich nicht auf den Punkt Extremismusklausel, obwohl der auch in die Gespräche eingeflossen ist. Das hat auch nichts mit Respektlosigkeit zu tun, sondern das hat etwas mit einer klaren politischen Linie gegen Rechts und gegen die NPD zu tun.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Herr Fredermann, möchten Sie antworten?

(Rainer Fredermann [CDU]: Es ist al- les gesagt!)

- Das ist nicht gewünscht.

Damit sind wir am Ende der Beratung und kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/457 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 12: Abschließende Beratung: Prävention statt Verharmlosung des Cannabiskonsums - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/71 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/1119 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/1147

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.

Mit ihrem Änderungsantrag strebt die CDU-Fraktion eine Annahme ihres eigenen Antrags in einer anderweitig geänderten Fassung an.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Kollegen Böhlke, CDU-Fraktion, das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der ursprüngliche Entschließungsantrag der CDU-Fraktion

(Thomas Schremmer [GRÜNE]: War harmlos!)

„Prävention statt Verharmlosung des Cannabiskonsums“ war eine Reaktion auf die Ankündigungen der niedersächsischen Gesundheitsministerin, die deutlich gemacht hat, dass sie in ihrer neuen politischen Aufgabe einen großzügigen Umgang mit Cannabis anstrebt. Das haben wir für einen großen politischen Fehler gehalten. Wir haben deutlich gemacht, dass dies ein völlig falsches Signal ist und dass es nicht angehen kann, dass dieser Weg beschritten werden soll. Denn das würde bedeuten, dass die Präventionsarbeit in diesem Bereich konterkariert wird.

Im Gegenteil: Es muss klar und deutlich sein, wo die Grenzen sind. Denn Cannabis - das ist unbestritten - ist keine harmlose Substanz, sondern birgt wesentliche gesundheitliche und soziale Risiken. Diese Risiken sind abhängig davon, auf welche Weise, unter welchen Umständen und in welcher Häufigkeit Cannabis konsumiert wird.

Da Cannabis international und auch in Deutschland die am häufigsten konsumierte illegale Droge ist, ist es einfach notwendig, die Gesellschaft, insbesondere aber Kinder, Jugendliche und junge Menschen, in Bezug auf die Auswirkungen des Cannabiskonsums noch besser aufzuklären und sie noch deutlicher dafür zu sensibilisieren.

In der Aussprache im Plenum wurde deutlich, dass die Justizministerin diese Aufgabe übernehmen wollte und die Absicht hatte, sich auf Bundesebene für eine einheitliche Eigenverbrauchsgrenze einzusetzen, die bei uns zurzeit bei 6 g liegt. In den Bundesländern gibt es dazu unterschiedliche Regelungen. Das war also das Bestreben unserer Justizministerin. Bis heute ist es aber nicht gelungen, hier einen einvernehmlichen Weg zu finden.

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die bis vor wenigen Tagen im Amt befindliche Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Dyckmans, gegen einen großzügigeren Umgang mit Cannabis Position bezogen hat. Sie hat sehr deutlich gemacht, dass sie sich für einen einheitlichen Grenzwert - dafür sind wir auch -, allerdings für eine geringe Menge, einsetzt. Das ist die Position dieser Fachfrau. Dies richtet sich insbesondere auch an die Adresse der FDP. Deshalb möchte ich das an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei der CDU)

Nachdem wir die erste Beratung dieses Antrags im April im Plenum durchgeführt haben, ging es weiter: Wir haben im Ausschuss im August eine öffentliche Expertenanhörung durchgeführt. Die Anhörung hat deutlich gemacht: Die vom Cannabiskonsum ausgehenden Gesundheitsgefahren, insbesondere für Jugendliche und Heranwachsende, dürfen keinesfalls verharmlost werden. Deutlich wurde: Die Frage einer wirksamen Prävention stellt sich bei allen Suchtmitteln, unabhängig davon, ob ihr Konsum legal oder illegal ist.

Mit Prävention ist bei gefährdeten Jugendlichen früh anzusetzen - das bezieht sich nicht nur auf den Cannabiskonsum, sondern auf jegliche Suchtmittel, natürlich auch auf Alkohol und Niko

tin -, um den Einstieg in den Cannabiskonsum zu verhindern.