Ich habe ausdrücklich davon gesprochen, dass es um Besuche von Politikern - darum geht es im Wesentlichen; die anderen Personengruppen sind
da von untergeordneter Bedeutung - sowohl in Diskussionsveranstaltungen wie auch bei Einzelbesuchen geht. Der Erlass bezieht sich auf beides. Solche Besuche können eben nicht im Unterricht stattfinden, sondern natürlich nur außerhalb. Das habe ich gesagt. Das können Sie nachlesen.
Wie sensibel das Thema ist - habe ich gesagt -, sehen Sie an der Anfrage. Kollege Bratmann, das können Sie in Ruhe im Protokoll nachlesen.
Wie sensibel das Thema ist, sieht man daran, dass es ein Politikerbesuch auch außerhalb von Wahlkampfzeiten, die ja noch brisanter sind, sogar bis zu einer Anfrage im Landtag schafft - nicht mehr und nicht weniger.
Kollege Bratmann, unterschätzen Sie nicht das Konfliktpotenzial, das ein Politikerbesuch in die Schule bringen kann! Sie sagen einfach: Der Schulleiter entscheidet vor Ort. - Das gilt auch für Einzelbesuche. Der einzelne Lehrer kann, wenn der Erlass kippt, in den letzten vier Wochen Politiker einladen. Was machen Sie dann, wenn er nur einen Politiker hat, von einer Partei? Wie kriegen Sie dann die Ausgewogenheit hin? Soll der Schulleiter vorher einsammeln, wer was vorhat? Es geht eben nicht - das habe ich gleich anfangs meiner Rede gesagt - nur um Diskussionsveranstaltungen mit einem irgend gearteten Podium.
- und ich weiß, wie konfliktträchtig ganz bestimmte politische Diskussionsprozesse auch in Lehrerkollegien vonstatten gehen. Sie sind ja auch ein sehr gutes Beispiel dafür hier im Parlament.
Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind die Kurzinterventionen und die Antwort darauf abgearbeitet.
Es geht weiter in der Debatte mit dem Kollegen Björn Försterling von der FDP-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unstrittig ist: Politische Bildung gehört in die Schule, und zwar zu jeder Zeit. Die Kollegen Oesterhelweg und Bosse aus meinem Wahlkreis und ich werben immer gemeinsam dafür, auch einmal zu einem anderen Zeitpunkt als im Vorfeld von Wahlen eingeladen zu werden. Ich würde mir wünschen, dass diese Möglichkeit viel intensiver genutzt würde, dass wir nicht nur in Wahlkampfzeiten, sondern auch zwischen den Wahlkämpfen kontinuierlich in die Schulen eingeladen würden.
Aber warum soll das Ganze nicht auch in den vier Wochen vor den Wahlen stattfinden? - Natürlich gibt es gute Argumente, das abzulehnen. Aber am Ende haben wir doch immer noch eine entscheidende Barriere: Den Lehrkräften und den Schulleitern in Niedersachsen traue ich zu, eine entsprechende Entscheidung zu treffen.
Verantwortung vor Ort zu verankern, das haben wir mit der eigenverantwortlichen Schule gefordert. Ich glaube, Schulleiter können eine solche Entscheidung gut treffen. Selbst wenn einmal eine Veranstaltung aus dem Ruder laufen sollte, kann ein Schulleiter sie immer noch beenden, kann er immer noch von seinem Hausrecht Gebrauch machen.
Schon nach dem jetzigen Erlass kann ein Politiklehrer nicht einfach so Politiker in den Unterricht einladen. Nein, er hat natürlich seinen Schulleiter zu informieren. Sobald es möglich ist, dass auch Schulträgerangelegenheiten bei einem Politikerbesuch angesprochen werden, muss die Schulleitung den Schulträger informieren.
Von daher kann ich nur sagen: In dem schlimmsten Fall, dass bei einer Podiumsdiskussion direkt vor Wahlen Extremisten mit auf dem Podium auftauchen, ist es unsere Aufgabe als Demokraten, diese Extremisten direkt in der Schule, direkt vor
den Schülern mit Worten zu stellen, anstatt tatenlos zuzusehen, wie sie vor dem Schulgebäude CDs verteilen.
Darum geht es in dem Antrag. Suchen wir also die Auseinandersetzung bewusst! Begeistern wir Schüler für Politik!
Mein Kompliment, Herr Kollege Försterling. Sie sind der erste Redner, der seine Redezeit nicht überschritten, sondern deutlich Zeit eingespart hat.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Allein die Tatsache, dass ich mit Herrn Försterling einer Meinung bin, wird dazu beitragen, dass ich die Redezeit etwas reduzieren kann, meine Damen und Herren. Das ist doch schön!
Meine Damen und Herren, natürlich haben Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen ein Recht auf politische Bildung. Politische Bildung versetzt Schülerinnen und Schüler in die Lage, ihre staatsbürgerliche Verantwortung wahrzunehmen und einen Beitrag zur demokratischen Gestaltung unserer Gesellschaft zu leisten. Dazu gehört natürlich auch, dass sie fähig werden, sich umfassend zu informieren und diese Informationen dann auch kritisch zu bewerten und selbst zu nutzen.
Wir sind uns doch sicher alle einig: Ein wesentliches Ziel des Unterrichts und schulischer Veranstaltungen muss es sein, den Schülerinnen und Schülern den Wert der Demokratie - unserer Demokratie - zu verdeutlichen. Besuche von Politikerinnen und Politikern in Schulen sind - neben anderen Möglichkeiten - auch geeignet, hierzu einen Beitrag zu leisten.
von Politikerinnen und Politikern - in unsere Arbeit, meine Damen und Herren! Wir können in solchen Veranstaltungen sehr anschaulich vermitteln, wie wir Demokratie leben.
Dem Wunsch dieses Hauses - voraussichtlich - entsprechend, wird die Landesregierung unsere Schulen in die Lage versetzen, eigenverantwortlich über den Besuch von Politikerinnen und Politikern sowie über die Durchführung von Podiumsdiskussionen in Schulen auch unmittelbar vor Wahlen selbst zu entscheiden.
Meine Damen und Herren, ich vertraue auf die Eigenverantwortlichkeit unserer Schulen und Schulleitungen.
Der Vorteil liegt ja gerade darin, dass Schülerinnen und Schüler in diesen vier Wochen unter pädagogischer Anleitung - oder pädagogischer Begleitung - die Möglichkeit erhalten, sich umfassend zu informieren und diese Informationen dann auch kritisch zu bewerten und zu nutzen. Auf diese Weise wird ein wesentlicher Beitrag zur politischen Bildung erzielt werden können.
Mir ist allerdings sehr wichtig, meine Damen und Herren, an dieser Stelle auch zu betonen, dass das Gebot der politischen Neutralität, das Indoktrinationsverbot und auch der Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit der Parteien selbstverständlich weiter gelten. Werbeveranstaltungen der Parteien darf und wird es nicht geben. Es darf auch nicht passieren, dass sich eine Schule dafür rechtfertigen muss, wenn sie in ihrer Eigenverantwortung entscheidet, keine Veranstaltungen durchzuführen. Auch das muss für Schulen innerhalb ihrer organisatorischen Entscheidungsmöglichkeiten der Fall sein können.
Meine Damen und Herren, ich denke, es sollte unser gemeinsames Ziel sein, für eine künftige Neuregelung eine rechtssichere und verlässliche Grundlage für politische Diskussionsveranstaltungen in Schulen auch unmittelbar vor Wahlen herbeizuführen.
Mein besonderer Dank gilt - auch mit Blick auf die Diskussion im Ausschuss - dem GBD, der sehr ausführlich die verschiedenen Aspekte der Beteiligung von Politikerinnen und Politikern am Unterricht in Schulen durchleuchtet hat.
Ich bin mir sicher, dass es ein guter Weg ist, den Schulen und damit auch den Schülerinnen und Schülern die Chance auf mehr demokratische Teilhabe, u. a. auch im Unterricht, zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, auch die Frau Ministerin hat sich sehr gut an die vorgegebene Redezeit gehalten.
Ich kann feststellen, dass die reguläre Aussprache beendet ist, da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Aber der Kollege Hilbers hat noch einmal das Wort nach § 76 der Geschäftsordnung für eine persönliche Bemerkung. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, will er uns das mit der Sitzaktion erklären oder eine Richtigstellung vornehmen. Bitte schön!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe nicht an einem Sitzstreik am LiseMeitner-Gymnasium in Neuenhaus teilgenommen. Ich habe auf der Veranstaltung gestanden.