„Schulen werden … in jedem Fall das Neutralitätsgebot beachten. Werbeveranstaltungen der Parteien... darf und wird es deshalb nicht geben.“
Das sind zwei simple, apodiktische Behauptungen der Ministerin zu einer Frage, die - wie gesagt - so kompliziert war, dass wir sie wegen ihrer Schwierigkeit sehr, sehr ausführlich mit dem GBD erörtert haben und nicht - im Gegensatz zu dem Eindruck, den hier die Vorredner hinterlassen haben - eindeutig beantworten konnten. Nicht ohne Grund kommt der Antrag ja auch erst nach acht Monaten in die zweite Beratung.
Ich greife also, Frau Ministerin, den Gedanken auf: Podiumsdiskussionen unmittelbar vor Wahlen sind keine Werbeveranstaltungen der Kandidaten. Mit anderen Worten: Ein Politiker geht direkt vor den Wahlen in die Schule, ohne die Absicht zu haben, junge Wähler zu gewinnen, und wenn, dann natürlich nie für sich selbst. - Sagen Sie einmal: Das geht doch gehörig an der Realität vorbei, oder?
Diskussionen mit Politikern sind immer eine Plattform der Selbstdarstellung und sind gerade in der heißen Phase auch immer eine Wahlwerbung.
Im Zuge der Neutralitätspflicht müssen Schulen auch die Chancengleichheit gegenüber den verschiedenen Parteien wahren, wobei grundsätzlich keine nicht verbotene Partei ausgeschlossen ist. Das hat der GBD ausdrücklich klargestellt. Die Schulen müssen also diese Chancengleichheit wahren, um sich nicht dem Vorwurf der Einseitigkeit auszusetzen.
Nun die Fragen: Heißt das, Vertreter aller kandidierenden Parteien müssen eingeladen werden, solange die Partei nicht verboten ist - auch Radikale?
Die Sache mit der abgestuften Chancengleichheit ist ein Hilfsmittel, das aber nirgendwo festgelegt ist und das überhaupt nicht in einer Schule greifen muss. Das liegt nirgendwo fest.
Wäre ein Kriterium, ob die Partei schon in einem Parlament vertreten war - wenn ja, in welchem; in Niedersachsen oder woanders - oder ob sie Aussicht hat, gewählt zu werden? Sollte man da politisch bedenklichen Kandidaten ein zusätzliches Podium bieten? - Jedenfalls müssen Eltern, wenn erst einmal eine solche Veranstaltung stattfindet, ihre Kinder am Unterricht teilnehmen lassen. Auf diese Schwierigkeit hatte uns der GBD ausdrücklich hingewiesen.
Sie aber ignorieren das komplett. Darüber, über die Möglichkeiten der Eltern, über Bedenken, haben Sie gar nicht gesprochen.
All das sind Fragen, die sich grundsätzlich, tendenziell natürlich immer stellen, aber direkt vor einer Wahl verstärkt.
Im Übrigen können auch ruhig verlaufende Veranstaltungen durch radikale Äußerungen entgleisen; das übrigens auch nicht nur durch Äußerungen aus NPD-Mund.
Der politische und juristische Vorwurf - das ist uns deutlich gemacht worden - geht immer an die Schule.
Ich sage Ihnen eines ganz klar: Dieser Gefahr wollen wir die Schulen in der heißesten Phase des Wahlkampfes nicht aussetzen! Genau deshalb kann es übrigens im Vorfeld von Wahlen auch in Schulen zu großen Irritationen und zum Streit in der Frage kommen, wer denn daran teilnehmen sollte. Glauben Sie nicht, dass politisch brisante Entscheidungen in einer Schule einvernehmlicher als anderswo ausfallen!
Der geltende Erlass hat es den Schulen erleichtert und ihnen diese schwierige Fragestellung für einen kleinen Zeitraum von vier Wochen abgenommen. Er hatte daher eine gewisse Schutzfunktion, die Schulen gerne angenommen haben. Deswegen konnten alle gut damit leben.
Aus populistischen Motiven heraus, weil angeblich sonst der Politikunterricht nur in Form von Klassenarbeiten, Herr Bratmann, oder von Frontalunterricht stattfindet, soll das geändert werden? Ich weiß nicht, ob Sie so etwas noch gemacht haben. Ich kenne das gar nicht mehr.
Das wollen wir sein lassen. Wir wollen die Schutzfunktion erhalten. Wir sind deshalb für diesen Erlass.
Vielen Dank, Frau Kollegin Bertholdes-Sandrock. Auf Ihren Redebeitrag hin liegen zwei Wortmeldungen zu Kurzinterventionen vor, zunächst von der Kollegin Ina Korter, Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Frau Kollegin Bertholdes-Sandrock, Sie haben hier doch allerhand Nebelkerzen geworfen.
Erstens. Sie haben es so dargestellt, als ob Podiumsdiskussionen vor Wahlen stattfinden könnten, aber Politikerbesuche nicht.
- Wenigstens war das sehr nebulös formuliert. - Wenn man im Erlass genau nachliest, dann sieht man, dass auch Vorträge und Diskussionen mit „Personen mit Mandaten oder Ämtern in kommunalen, staatlichen oder überstaatlichen Volksver
Das heißt, es dürfen im Unterricht, während der Unterrichtszeit, dann auch keine Podiumsdiskussionen stattfinden. Das wollen wir heute mit der Entschließung abschaffen.
Zweitens. Sie befürchten Entgleisungen von Debatten. Frau Bertholdes-Sandrock, Sie waren selber Lehrerin. Ich denke, jede Lehrkraft ist in der Lage, eine entgleisende Debatte zu beenden und die eingeladenen Teilnehmer wieder nach Hause zu schicken.
Drittens. Sie befürchten Einflussnahmen einzelner Politikerinnen und Politiker. Es wundert mich schon sehr, dass das aus Ihrer Fraktion kommt. Sehen Sie einmal die Kleine Anfrage Nr. 23 an, die am Freitag auf der Tagesordnung steht! Da können wir lesen, dass ein CDU-Abgeordneter, der Kollege Hilbers, an ein Gymnasium gegangen ist, ohne die Schulleitung zu informieren, und sich dort an einem Sitzstreik beteiligt hat.
- Das stand in den Grafschafter Nachrichten vom 7. Dezember 2013. Wir werden die Aufklärung noch hören. - Ich bin doch erstaunt. Denn das ist für meine Begriffe wirklich keine politische Neutralität. Da haben sich hier die Richtigen beschwert.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für ebenfalls 90 Sekunden hat der Kollege Bratmann, SPD-Fraktion, das Wort zu einer Kurzintervention.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Die hier schon vielfach angesprochene Aktion des Kollegen Hilbers war offensichtlich - hoffentlich - kein Bestandteil des Politikunterrichts. Sie ist wohl auf anderen Wegen erfolgt.
Frau Bertholdes-Sandrock, ich will auf Ihre Rede eingehen. Bei aller Wertschätzung: Ich habe den Eindruck, Ihrer Darstellung liegt ein grundsätzli
ches Missverständnis zugrunde. Wir sind uns in einem Punkt einig, liebe Kollegin: dass wir einen guten, anschaulichen, handlungsorientierten Politikunterricht brauchen. Ich glaube, da herrscht völliger Konsens. Aber Sie stellen das so dar, als wenn wir mit diesem Antrag bewirken wollten, dass der ausschließlich vier Wochen vor Wahlen stattfindet. Das Gegenteil ist der Fall: Wir wollen, dass der immer stattfindet und nicht vier Wochen vor Wahlen aufhört.
Zu den vielen Risiken, die Sie hier beschrieben haben: Man muss durchaus genau hingucken. Deswegen haben wir lange beraten. Auch wir wollen nicht, dass Extremisten in Schule ihre Phrasen dreschen oder dass einseitig beeinflusst wird. Aber die Risikoabwägung machen am besten die Schulleiterinnen und Schulleiter vor Ort. Die kennen doch die Gemengelage, und die wissen doch genau, wen sie da einladen können und wer gegebenenfalls kommt. Sie können auch immer noch reagieren; Sie können eine Veranstaltung in die richtige Richtung lenken oder unter Umständen auch absagen, wenn sich Extremisten angesagt haben.
Der GBD hat in den Beratungen im Kultusausschuss sinngemäß gesagt: Wir sehen letztendlich keine Patentlösung, jegliches Risiko aufzufangen. Dazu sind die Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort besser in der Lage. - Ich glaube, besser kann man es nicht ausdrücken. Das spricht dafür, diesem Antrag zuzustimmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Bratmann. - Auf die beiden Kurzinterventionen möchte die Kollegin Bertholdes-Sandrock antworten. Sie hat dafür 90 Sekunden Zeit. Bitte schön!
Ich habe ausdrücklich davon gesprochen, dass es um Besuche von Politikern - darum geht es im Wesentlichen; die anderen Personengruppen sind