Protocol of the Session on January 22, 2014

Ich hoffe, dass sich dann das, was der Kollege Nacke befürchtet, nicht bewahrheitet, sondern dass sich die Regierungsfraktionen dann sehr wohl auf dieses Angebot einlassen und dass es uns möglich ist, in einer vertrauensbildenden, offenen Diskussion eine gute Grundlage für die Zukunft des Verfassungsschutzes zu schaffen.

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Birkner. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.

Wir kommen zur Abstimmung.

Zunächst geht es um den Antrag der Fraktion der FDP. Wer der Beschlussempfehlung des Ältestenrates folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/796 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP abgelehnt worden.

Ich komme jetzt zum Antrag der CDU. Wer der Beschlussempfehlung des Ältestenrates folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/826 ablehnen will, den bitte ich um

ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist so entschieden. Der Antrag ist abgelehnt worden.

(Björn Thümler [CDU]: Glück gehabt!)

- Ich denke, wir sind uns einig: Bei gewissen Lücken hier und dort war dies trotzdem die Mehrheit.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: Politische Bildung gehört in die Schule - Diskussionsveranstaltungen auch vor Wahlen zulassen! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/166 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 17/936

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag unverändert anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten in die Beratung ein. Zunächst hat sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Ina Korter zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort, Frau Korter.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Politische Bildung gehört in die Schule - Diskussionsveranstaltungen auch vor Wahlen zulassen!“ Das ist der Titel des rot-grünen Antrags, über den wir gleich abstimmen werden.

Worum geht es? - Seit mehreren Jahren sind in den letzten vier Wochen vor Wahlen, in der sogenannten heißen Wahlkampfphase, Besuche von Politikerinnen und Politikern und auch Podiumsdiskussionen während der Unterrichtszeit nicht erlaubt. So sieht es der geltende Erlass, zuletzt geändert 2012, vor. Das, meine Damen und Herren, hat zu den absurdesten Konstruktionen geführt, z. B. dazu, dass die Unterrichtszeit zunächst offiziell beendet wird und Podiumsdiskussionen mit Abgeordneten demokratischer Parteien oder mit Kandidatinnen und Kandidatinnen nachmittags oder nach Unterrichtsschluss stattfinden.

Sie können sich alle vorstellen, was das z. B. für Fahrschülerinnen und Fahrschüler bedeutet. Sie müssen häufig zum Bus oder zum Zug und sind nicht mit dabei. Oder wer keine Lust auf zusätzlichen Unterricht hat, der geht einfach nach Hause.

Meine Damen und Herren, ist es das, was wir bei der politischen Bildung wollen?

Gerade in der heißen Phase vor Wahlen, wenn Jugendliche auf der Straße, in den Medien, überall auf die Wahlen angesprochen werden, soll im Unterricht die pädagogisch angeleitete Auseinandersetzung mit den Programmen und Aussagen verschiedener demokratischer Parteien nicht möglich sein? - Wir sind überzeugt davon, dass hier wirklich Änderungsbedarf besteht.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wir wollen, dass die Schulen Politikunterricht praxisnah durchführen können. Wir wollen, dass Schülerinnen und Schüler Fragen an politische Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen stellen, dass sie ihren Abgeordneten und den Kandidaten und Kandidatinnen auf den Zahn fühlen können.

Vor allen Dingen von den CDU-Kollegen wurde die Gefahr einer einseitigen Beeinflussung gesehen. Das halten wir für überzogen. Da sind wir nicht so ängstlich. Zum einen trauen wir unseren Schulen in Niedersachsen durchaus zu, die politische Neutralität und die Ausgewogenheit im Sinne des Beutelsbacher Konsenses auch im Unterricht sicherstellen zu können. Dazu sind sie auch verpflichtet.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Und zum anderen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Es mag ja die eine oder andere Ausnahme geben. Aber wir sind eigentlich davon überzeugt, dass die meisten Politikerinnen und Politiker sehr wohl zwischen Information und Indoktrination zu unterscheiden wissen und dann auch entsprechend agieren.

(Zuruf von Reinhold Hilbers [CDU])

- Na ja, da redet jetzt der Richtige. Vielleicht muss man da noch einmal ein bisschen genauer hingucken, Herr Hilbers.

(Jörg Hillmer [CDU]: Was soll das denn?)

Ich verweise nur auf die Kleine Anfrage vom Freitag.

Und vor allem gilt, meine Damen und Herren: Schülerinnen und Schüler sind sehr empfindlich, wenn sie das Gefühl haben, dass sie jemand beeinflussen will. Insofern traue ich den Schülerinnen und Schülern da auch schon einiges zu. Und sollte dann doch einmal etwas schiefgehen, gibt es im

mer noch die betreuenden Fachlehrkräfte oder Schulleitungen, die zur Not eingreifen können.

Meine Damen und Herren, pointierte Diskussionen sind ein wichtiges Moment demokratischer Meinungsbildung. Sie machen - das ist uns wichtig - die Unterschiede zwischen den Parteien deutlich. Wenn man sich nicht intensiv damit befasst, kennt man die manchmal ja gar nicht so genau. Gerade das sollten wir, finde ich, den Schülerinnen und Schülern nicht vorenthalten.

In der intensiven Ausschussberatung ging es vor allem um rechtliche Fragen, zu denen wir vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst ausführlich unterrichtet wurden. Ich möchte mich an dieser Stelle, ich glaube, im Namen des gesamten Ausschusses herzlich beim GBD bedanken. Wir haben sehr intensive und gut aufbereitete Informationen erhalten.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Dabei ging es vor allem um die Frage, wie Schulen mit extremistischen, aber nicht verbotenen Parteien umgehen können. Hier gilt grundsätzlich das Gebot, die Parteien gleich zu behandeln, um die Chancengleichheit zu wahren. Eine Abweichung von diesem Grundsatz bedarf eines zwingenden Grundes, so das Bundesverfassungsgericht. Die prozentual relativ geringe Bedeutung der extremistischen Parteien an der Willensbildung des Volkes ist ein solcher Grund. Der Verzicht auf die Teilnahme dieser extremistischen oder Kleinstparteien ist deshalb durchaus rechtmäßig, solange sie sich in niedrigen Prozentbereichen bewegen. Da kann sich eine Schule auf das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit berufen.

Es gibt also keinen Grund, überängstlich mit generellen Verboten zu agieren, weil sich das Problem nach dem geltenden Erlass auch fünf Wochen vor einer Wahl stellen konnte.

Meine Damen und Herren, wir wollen die Entscheidung über die spannenden Podiumsdiskussionen in Schulen auch vor Wahlen in die Eigenverantwortung der Schulen geben, wie es auch schon Herr Busemann 2007 schon einmal kurzzeitig getan hat. Die Schulen sind durchaus in der Lage, dabei das Neutralitätsgebot zu beachten. Unser Antrag sollte deshalb heute vom gesamten Haus beschlossen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Korter. - Für die Fraktion der SPD hat sich jetzt der Kollege Bratmann gemeldet. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Antrag, dessen erste Beratung wir am 30. Mai letzten Jahres durchgeführt haben. Ich hatte damals das Glück, in meiner ersten Rede im Landtag über ein Thema sprechen zu können, das mich jahrelang beruflich verfolgt hat, nämlich über die politische Bildung an Schule. Als Politiklehrer war ich dafür zuständig und damit befasst.

Der Politikunterricht hat mir insbesondere dann großen Spaß gemacht, wenn ich ihn lebensnah gestalten und die Schülerinnen und Schüler dahin bringen konnte, selber politisch zu denken und politisch mündige Menschen zu werden, die in der Lage sind, Interessen abzuwägen, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese Meinung dann im demokratischen Kontext auch angemessen kundzutun.

Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, lernt man nicht über das Schreiben von Klassenarbeiten, und das lernt man auch nicht im Frontalunterricht.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Dazu bedarf es eines lebensnahen handlungsorientierten Politikunterrichts. Aber darüber herrschte zwischen allen Fraktionen in diesem Hohen Hause eigentlich Konsens.

Wir haben auch erfahren - ich glaube, auch darüber herrschte Konsens -, dass es bei den heutigen Schülerinnen und Schülern weniger um eine generelle Politikverdrossenheit als mehr um eine Parteien- und Politikerverdrossenheit geht, die mit einer gewissen Unwissenheit darüber gepaart ist, welche Rolle die Abgeordneten im Parlament spielen und welche Aufgaben und Befugnisse sie überhaupt haben. Das haben viele von uns sicherlich auch schon gemerkt.

Und damit komme ich nun zum Punkt. Es ist durchaus sinnvoll, wünschenswert und gut, wenn Parlamentarier in Schulen gehen und dort in moderierten Veranstaltungen ihre Meinung kundtun

können. Dies ist insbesondere dann interessant, wenn Wahlen anstehen, und erst recht dann, wenn die heiße Phase des Wahlkampfes ansteht. Das sind in der Regel die letzten vier Wochen vor einer Landtagswahl, einer Bundestagswahl oder einer Kommunalwahl.

Insoweit, meine sehr verehrten Damen und Herren, herrschte über die Begründung „lebensnaher Politikunterricht“, wie gesagt, auch Einigkeit. Gleichwohl war die Sorge, die insbesondere von der Fraktion der CDU geäußert wurde - nämlich dass es hier zu einer einseitigen Einflussnahme kommen könnte - natürlich berechtigt. Diese Sorge muss man ernst nehmen, und darüber muss man diskutieren. Das haben wir im Ausschuss auch getan. Im Kern waren es zwei Punkte, die die CDU-Fraktion angeführt hat.

Der eine Punkt war die Sorge vor einer einseitigen politische Einflussnahme, also davor - um es einmal ganz plakativ und etwas klischeehaft zu sagen -, dass ein Schulleiter mit CDU-Parteibuch im Vorfeld von Wahlen nur seine CDU-Klientel oder eine Leiterin einer IGS mit SPD-Parteibuch nur ihre SPD-Klientel zu einer Veranstaltung in die Schule einlädt.

Ich glaube, vor einer solchen einseitigen politischen Einflussnahme schützt die Rechtslage ohnehin schon: Hier gilt, wie die Kollegin Korter schon angeführt hat, das Indoktrinationsverbot. Und in didaktischer Hinsicht gilt die Verabredung des Beutelsbacher Konsenses, wonach Politiklehrerinnen und -lehrer genauso wie die Schulleitungen zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet sind. An dieser Rechtslage würde sich nichts ändern, wenn wir - was wir tun werden - den Erlass kippen, nach dem vier Wochen vor Wahlen keine politischen Diskussionsveranstaltungen unter Beteiligung von Politikern in Schulen stattfinden dürfen.

Der andere Punkt war die Sorge vor einer möglichen Einflussnahme extremistischer Parteien. Diese Sorge ist aus meiner Sicht weitaus berechtigter, und die muss man auch ernst nehmen. Niemand möchte, dass z. B. die NPD ihre menschenverachtenden Parolen in einer Schule vor Schülerinnen und Schülern kundtun kann. Darüber herrschte im Ausschuss auch Konsens.