Der Appell der Internetanbieter in der letzten Woche und der vorgestern von fünf Nobelpreisträgern und 560 Schriftstellern veröffentlichte Aufruf machen die Spannweite deutlich. Auch die Debatte zur Vorratsdatenspeicherung von heute Morgen hat das Thema schon angerissen. Im Übrigen hat mittlerweile der Generalanwalt sein Gutachten vorgestellt. Er hält die umfangreiche Vorratsdatenspeicherung für nicht grundrechtskonform.
Auch da wird uns also noch eine große Debatte erwarten. Es geht bei dieser Entwicklung um die wirtschaftlichen Interessen auf der einen Seite und nicht mehr und nicht weniger - das haben die Schriftsteller in ihrem Aufruf sehr deutlich gemacht - um die Verteidigung der Demokratie im digitalen Zeitalter auf der anderen Seite. Dazu werden alle Politikbereiche, aber gerade auch die Rechtspolitik auf allen Ebenen, in Europa, im Bund und auch auf Landesebene gefordert sein, um die tragende Säule der Demokratie, die Unverletzlichkeit des Individuums, zu schützen.
„Alle Menschen haben das Recht, in ihren Gedanken und Privaträumen, in ihren Briefen und Gesprächen frei und unbeobachtet zu bleiben. Dieses existentielle Menschen
recht ist inzwischen null und nichtig, weil Staaten und Konzerne die technologischen Entwicklungen zum Zwecke der Überwachung massiv missbrauchen.“
Meine Damen und Herren, die Unterzeichner fordern die Vereinten Nationen auf, den Bürgerrechten eine zentrale Bedeutung zu geben und eine internationale Konvention der digitalen Rechte zu verabschieden. Sie fordern auch alle Regierungen auf, diese Konvention anzuerkennen und umzusetzen. Ich weiß, das ist eine Aufgabe, die nicht mit einem Haushaltsantrag abzuarbeiten ist. Sie erfordert auch einen Antrag für einen Jahresetat. Aber es geht hierbei um eine Entwicklung, die uns noch vor viele ganz schwierige rechtspolitische Fragen stellen wird.
Wer weiß heute schon, welche Möglichkeiten sich z. B. aus der sogenannten organischen Elektronik ergeben? - Diese Möglichkeiten stellen die Versionen der schönen neuen Welt von Huxley vermutlich noch deutlich in den Schatten. Es geht darum, Sicherheit zu gewährleisten und die Balance zu finden zwischen dem Schutz auf der einen und der Demokratie, die die Freiheitsrechte braucht, auf der anderen Seite.
Meine Damen und Herren, um auf den aktuellen Haushalt zurückzukommen: Leider ist es uns trotz der umfangreichen Mittelaufstockungen nicht möglich, alle nötigen Stellenhebungen schon in diesem Jahr durchzusetzen. Bald wird das neue Konzept „Sicherheit in Gerichten“ vorliegen. Dann können wir auch im mittleren Dienst und bei den Justizwachtmeistern die nötigen Anhebungen und Fortbildungen prüfen.
Neben den Stellenhebungen und personellen Verstärkungen werden wir auch schon in diesem Haushalt endlich die nötige Mittelaufstockung für die wichtige Arbeit beim Täter-Opfer-Ausgleich vornehmen. Mein Kollege Haase hat das über viele Jahre immer wieder deutlich eingefordert. Jetzt können endlich die entsprechenden Aufstockungen stattfinden.
Meine Damen und Herren, wir werden in Gebäude und technische Infrastruktur investieren. Ich freue mich sehr, dass der Grundstein für das Justizzentrum in Hannover gelegt worden ist, dass das Graue Haus in Wolfenbüttel und auch die JVA
Einen Punkt möchte ich abschließend noch hervorheben, nämlich die Arbeit des Landespräventionsrates. Hier wird eine sehr wichtige Arbeit geleistet. Bis nun das abschließende Konzept zur Bekämpfung des Rechtsextremismus vorliegt, ist es auch nötig, die Mittel für das PARC-Projekt zu erhöhen. Das wird mit unserem Haushaltsantrag geleistet. Ich bitte Sie, diesem zuzustimmen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schröder-Ehlers. - Die Rede zum Justizhaushalt hält für die FDP-Fraktion der Kollege Dr. Genthe, dem ich das Wort erteile.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Justizhaushalt hat mit 1,2 Milliarden Euro ein Volumen, welches im Verhältnis zum Gesamthaushalt relativ klein erscheint. Es sind nur 4,3 %. Das spiegelt jedoch nicht die Bedeutung des Bereichs Justiz für die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen wider.
Eine funktionierende Rechtsprechung ist eine tragende Säule unserer freien und friedlichen Gesellschaft. Der Landtag tut daher gut daran, diesem Bereich eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Die schwarz-gelbe Regierung hat das in der Vergangenheit getan. Entsprechend konnte die Justizministerin bei der Vorstellung ihres Haushalts im zuständigen Fachausschuss berichten, dass die Justiz in Niedersachsen gut dasteht. Sie bestätigte, dass die Bürgerinnen und Bürger der niedersächsischen Justiz ihr Vertrauen entgegenbringen.
Meine Damen und Herren, mehr als die Hälfte dieses Einzelplans betreffen Personalkosten. Es sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz,
die am Ende dafür Sorge tragen, dass das Vertrauen der Bürger auch weiterhin Bestand hat. Dazu bedarf es auch einer angemessenen Besoldung. Ich bedauere daher ausdrücklich, dass die Ergebnisse der Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst nicht in einem Schritt auf die Beamtinnen und Beamten sowie auf die Richterinnen und Richter übertragen wurden.
Ich unterstütze jedoch ebenso ausdrücklich das Stellenhebungskonzept der Landesregierung. Die Verbesserung für ca. 266 Stellen ist eine notwendige und richtige Entscheidung. Die Landesregierung setzt damit fort, was unter Schwarz-Gelb begonnen hat. Allein im Haushalt 2012/2013 wurden 488 Stellenhebungen durchgeführt. Ganz besonders wichtig war dabei die Anhebung der Eingangsämter von A 3 nach A 5.
Gerade die Eingangsämter müssen oft unter nicht optimalen Bedingungen ausgefüllt werden. In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, ist es besonders bedauerlich, dass sich die Landesregierung nicht dazu durchringen konnte, die Vollzugszulage und die Polizeizulage endlich anzugleichen.
Den Weg zur Finanzierung dieser 1,4 Millionen Euro teuren Maßnahme hat die FDP in ihrem Antrag deutlich gemacht: Die Mehreinnahmen, die nach dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz definitiv zu erwarten sind,
sollten nicht als Spielgeld irgendwo im Haushalt versteckt werden, sondern sollten an dieser Stelle sinnvoll eingesetzt werden, meine Damen und Herren.
Schließlich ist eine Steigerung des Kostendeckungsgrades in der Justiz durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von 43 % auf 47 % zu erwarten. An dieser Stelle ist es möglich und nötig, die berechtigten Forderungen der Mitarbeiter zu erfüllen.
Gemessen an den zu Oppositionszeiten aufgestellten Forderungen insbesondere der Grünen hinsichtlich einer besseren Besoldung des Personals in der Justiz bleibt diese Landesregierung weit zurück. Die Menschen in der Justiz können angesichts Ihrer Ankündigungen von den Ergebnissen Ihrer Regierungsarbeit eigentlich nur enttäuscht sein.
Auch was die Arbeitsbelastung betrifft, werden wir mit Spannung verfolgen, wie die Landesregierung die neuesten Erkenntnisse der PEBB§Y-Untersuchung letztendlich werten wird. Die Justizministerin hat eine landesweite Belastung von 1,0 als Ziel ausgegeben. An diesem Ziel wird sie sich messen lassen müssen.
Überlange Gerichtsverfahren sind mittels einer angemessen personellen Ausstattung in jedem Fall zu vermeiden. An dieser Stelle, meine Damen und Herren, möchte ich auch für die FDP-Fraktion allen Beschäftigten in der Justiz in all ihren Bereichen für ihr Engagement einen herzlichen Dank aussprechen.
Mein Dank gilt auch den verschiedenen Interessenvertretern der Bediensteten, mit denen ich in den letzten Monaten sehr interessante Gespräche führen durfte.
Meine Damen und Herren, die Diskussionen in den vergangenen Jahren waren oft von größeren Bauvorhaben wie der JVA Bremervörde oder der Sicherungsverwahrung in Rosdorf geprägt. Gerade was die JVA Bremervörde betrifft, hagelte es massive Kritik von der SPD und aus den Reihen der Grünen.
Nunmehr hat das Justizministerium im Fachausschuss berichtet, dass gerade diese JVA hervorragend funktioniert. Ich stelle daher mit einer gewissen Genugtuung fest, dass die richtungweisende Entscheidung der schwarz-gelben Landesregierung