Protocol of the Session on December 10, 2013

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünsche uns eine gelungene Abstimmung.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Onay. - Für die Landesregierung hat nun der Innenminister, Herr Pistorius, das Wort. Bitte!

(Jens Nacke [CDU]: Wünschen Sie uns auch eine gelungene Abstim- mung, Herr Minister?)

Ich freue mich auch, dass Sie da sind, Herr Nacke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet eine Vielzahl von Punkten und Regelungen, die dazu beitragen sollen, die rechtlichen Bedingungen von Kommunalpolitik in Niedersachsen noch bürgernäher auszugestalten und weiter zu verbessern.

Unter anderem beinhaltet er - wir haben es gehört - eine Experimentierklausel zur Erprobung innovativer Formen der Kreditbeschaffung und -bewirtschaftung. Dies soll eine gesetzliche Grundlage schaffen, um die kommunale Kreditwirtschaft effektiver zu gestalten. Gleichzeitig eröffnen wir den Kommunen die Möglichkeit, Modelle für eine zentrale Kreditaufnahme zu erproben, meine Damen und Herren. Durch eine gemeinsame Bewirtschaftung der Kredite im Kernhaushalt können vorteilhafte Konditionen erzielt und so insgesamt die Steuerungen in den Kommunalverwaltungen sowie in den ausgegliederten Bereichen verbessert werden.

Ja, die kommunalen Spitzenverbände haben - zumindest teilweise - Bedenken vorgetragen, und wir haben diese auch zur Kenntnis genommen. Wir teilen sie aber nicht; denn durch das Ausnahmeerfordernis, auf das ich noch einmal deutlich hinweisen möchte, entsteht die Möglichkeit, die Zulassungen und Inhalte der Modellprojekte zu steuern. Ich betone: Niemand wird gezwungen, etwas zu erproben. Niemand wird gezwungen, Experimentierklauseln anzuwenden, meine Damen und Herren. Wir sind aber der Auffassung, dass die Zeiten so sind, dass wir ein solches Instrument - auf Wunsch der Kommunen - erproben sollten. Deswegen ist das ein gutes Werkzeug, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Mit der ebenfalls im Gesetzentwurf enthaltenen Regelung zur bilanziellen Verrechnung für Kommunen, die bei einem Aufgabenübergang ihre Vermögensgegenstände unentgeltlich abgeben, setzen wir eine kommunale Forderung um. Auch das ist eine logische Konsequenz der Veränderungen der letzten Jahre. Die Zulassung der Verrechnungsmöglichkeit dient nämlich dazu, eine zusätzliche Belastung der kommunalen Haushalte zu vermeiden; denn sie fällt im Grunde nicht an.

Meine Damen und Herren, wir erleichtern damit den Kommunen die finanzielle Abwicklung von Vermögensübertragung und fördern so übrigens auch den Aufgabenübergang zwischen Kommunen, Land oder Bund.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nun auf zwei weitere Aspekte des Gesetzentwurfs eingehen, die in den letzten Wochen verstärkt zu der einen oder anderen Debatte in der Öffentlichkeit geführt haben.

Ein Aspekt ist das Wählbarkeitsalter. Darüber ist bereits ausreichend diskutiert worden. Das ist bereits beschlossen.

(Vizepräsident Karl-Heinz Klare über- nimmt den Vorsitz)

Als zweiter Punkt hat die Neuregelung der Amtszeiten der Hauptverwaltungsbeamten auch heute wieder besondere Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Auch hier haben wir die Einwände - das will ich sehr deutlich sagen - der kommunalen Spitzenverbände gehört, ernst genommen und abgewogen.

Aber, meine Damen und Herren, wenn Sie uns einen unpartnerschaftlichen Umgang mit den kommunalen Spitzenverbänden vorwerfen, dann lassen Sie mich sagen, dass zu einer Partnerschaft gehört, dass man auf Augenhöhe miteinander verhandelt und dass nicht immer nur der eine dem anderen das gibt, was dieser möchte, sondern dass man nach Gesprächen auf Augenhöhe auch mal sagt: Das funktioniert so nicht. - Entscheidend ist die Tatsache, dass man darüber gesprochen und die Argumente ausgetauscht hat. Das ist keine Einbahnstraße.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Sie re- den ja nicht mehr miteinander!)

Ich füge hinzu: Wir kommen auch nach Abwägung der Argumente der kommunalen Spitzenverbände zu dem Schluss, dass es sinnvoll ist, erstens die Amtszeiten auf fünf statt auf acht Jahre zu begrenzen und zweitens die Wahltermine zusammenzulegen. Denn durch beide Änderungen machen wir die Kommunalverfassung Niedersachsens bürgernäher.

Zum einen ist eine effektivere Zusammenarbeit der Hauptverwaltungsbeamten und der Kommunalparlamente zu erwarten, wenn diese zeitgleich gewählt werden und damit im gleichen Takt laufen. Damit kann auch die Vertretung des kommunalen Wahlvolks viel wirkungsvoller im Sinne der Wählerinnen und Wähler erfolgen.

Zum anderen ist es für die Hauptverwaltungsbeamten stets vorteilhaft - das weiß jeder von Ihnen -, von einer möglichst breiten Basis von Bürgerinnen und Bürgern unterstützt zu werden und sich darauf berufen zu können. Denn sie profitieren davon, meine Damen und Herren, wenn ihnen ein möglichst großer Teil der Bevölkerung am Wahltag das Vertrauen ausspricht - je größer desto repräsentativer. Diese Legitimationsbasis wird durch die Synchronisierung der Wahltermine verbreitert und damit auch besser.

Das ist übrigens auch in Zahlen messbar, meine Damen und Herren, wie die Erhebungen meines Hauses belegen. Am 11. September 2011, dem letzten Tag der allgemeinen Kommunalwahlen, haben sich im Landesdurchschnitt 54,4 % an den zeitgleich stattfindenden Wahlen der Hauptverwaltungsbeamten beteiligt. Bei den Direktwahlen der Hauptverwaltungsbeamten seit 2007, die nicht zeitgleich mit den Kommunalwahlen stattfanden, lag die Beteiligung im Schnitt bei gerade einmal 37,9 %. Das ist eine satte Differenz bei der Wahl

beteiligung von mehr als 15 %, meine Damen und Herren.

(Zustimmung von Jürgen Krogmann [SPD])

Das liegt daran, dass synchronisierte Wahlen eine größere Bedeutung und Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erhalten, weil außer über die Zusammensetzung der Kommunalvertretung gleichzeitig darüber entschieden wird, welche Persönlichkeit zukünftig an der Spitze der Kommune steht.

Eine höhere Wahlbeteiligung liefert den Hauptverwaltungsbeamten einen viel breiteren Rückhalt und damit auch mehr Unterstützung, um vor Ort gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zu handeln und etwas für die Gemeinschaft zu bewegen.

Deswegen ist diese Gesetzesänderung konsequent. Es ist das Ziel der Regierung, die Kommunalpolitik in Niedersachsen näher an die Menschen, näher an die Bürgerinnen und Bürger heranzubringen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir schaffen klarere Verhältnisse, wovon letztlich alle profitieren: die Hauptverwaltungsbeamten, die sich künftig auf eine breitere Unterstützung berufen können, aber vor allem die Bürgerinnen und Bürger und insgesamt die Demokratie in unserem Land.

Der geäußerten Kritik, dass fünfjährige Amtszeiten zu kurz seien, um zu gestalten, widerspreche ich mit Nachdruck.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich erinnere daran, dass auch andere politische Gremien für maximal fünf Jahre gewählt werden.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig!)

Eigentlich werden alle - der Ortsrat, der Bezirksrat, der Stadtrat, der Kreistag, der Landtag - für fünf Jahre gewählt, der Bundestag sogar nur für vier Jahre. Ich frage mich, warum hier eine Sonderbehandlung erfolgen soll.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Deswegen erschließt sich uns die geäußerte Kritik überhaupt nicht. Man braucht ein vernünftiges Mandat. Aber wer sich als Hauptverwaltungsbeam

ter in die Kommunalpolitik begibt, der tut das nicht, weil er auf die Amtszeit schielt, sondern der tut das, weil er etwas gestalten will, weil er vor Ort etwas erreichen will, weil er mit seiner Heimatstadt oder der Stadt, in der er das tun will, verbunden ist.

Die Vergangenheit hat gezeigt: Es hat noch nie Probleme gegeben, geeignete Kandidaten für diese Ämter zu finden, auch nicht zu der Zeit, in der es schon einmal eine fünfjährige Amtszeit von Hauptverwaltungsbeamten gab. Und ich füge hinzu: Schauen Sie sich die kommunale Ebene an! Jeder Geschäftsführer eines kommunalen Unternehmens bekommt in der Regel einen Geschäftsführervertrag über fünf Jahre. Ich kann nicht erkennen, dass es an der fünfjährigen Befristung scheitert, gute Leute für diese Positionen zu finden. Das wird bei den Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten genauso sein.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Darin werden wir übrigens auch durch den Osnabrücker Rechtswissenschaftler Professor Bernd Hartmann unterstützt, der Folgendes gesagt hat - ich zitiere -:

„Doch dürfte die Gretchenfrage, die sich ein potenzieller Kandidat stellt, sein, ob für sie oder ihn überhaupt eine befristete Tätigkeit infrage kommt. Weniger entscheidend ist dann, ob die Berufung auf fünf oder acht Jahre erfolgt.“

Wenn das also der Maßstab wäre, dann müssten wir über lebenslang tätige Hauptverwaltungsbeamte sprechen, meine Damen und Herren.

Deswegen sagen wir: Dieser Gesetzentwurf ist schlüssig. Wir freuen uns, dass wir ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht haben. Wir haben Wort gehalten.

Ich wünsche allen Hauptverwaltungsbeamten in diesem Land auch in Zukunft stabile, gute Ergebnisse und viel Erfolg bei ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die CDU-Fraktion hat nach § 71 Abs. 3 der Geschäftsordnung zusätzliche Redezeit beantragt. Der Kollege Hiebing hat das Wort. Sie haben drei Minuten, Herr Kollege.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht zu Ihnen, Herr Kollege Watermann.

(Ulrich Watermann [SPD]: Jetzt? Zu spät!)

- Ich denke, dass ich das, was hier gesagt wurde, grundsätzlich durchaus kommentieren darf.

Sie sollten nicht so gegen hier früher als Minister tätige Personen nachtreten. Ich meine, das sollten Sie sein lassen.