Dazu kommt die Experimentierklausel, zu der der Kollege Krogmann sagt: Das ist kommunalfreundliche Politik. - Wenn das kommunalfreundliche Politik ist, Herr Kollege Krogmann, warum lehnen der Niedersächsische Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund das dann mit entschiedenen Worten ab? - Weil sie Angst haben, dass ihre Bonität verschlechtert wird, wenn Kredite an Unternehmen, die zur kommunalen Familie gehören, eine schlechte Bonität haben und deswegen eigentlich höhere Zinsen zahlen müssten, in die
Kommunalkredite eingerechnet werden, und weil sie Angst haben, dass möglicherweise auch alle anderen Kommunen belastet werden. Das wollen die nicht! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht kommunalfreundliche, sondern kommunalfeindliche Politik.
Mit dieser kommunalfeindlichen Politik bringen Sie die kommunalen Spitzenverbände bei einem Thema nach dem anderen gegen sich auf. Eine solche kommunalfeindliche Politik werden wir von der FDP-Fraktion nicht mitmachen. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Oetjen. - Zu Ihrer Rede gibt es eine Wortmeldung des Kollegen Krogmann zu einer Kurzintervention. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Oetjen, die Tatsache, dass Sie nicht mit einem Wort auf das Argument der Landeswahlleitung und auf die deutlich gesteigerte Wahlbeteiligung bei zusammengelegten Wahlen eingehen, zeigt mir zunächst einmal, dass Sie dem offensichtlich zustimmen. Wer schweigt, stimmt zu.
Zweitens. Ihre Kritik an unserer vermeintlichen Kommunalunfreundlichkeit ist wirklich nicht mehr zu toppen. Was haben wir denn hier von Ihnen übernommen? - Herr Watermann hat es doch eben gesagt: Wir haben hier z. B. einen Zukunftsvertrag übernommen, der überhaupt nicht ausfinanziert war; wir haben Ihr Versprechen gegenüber den hauptamtlichen Landräten und Bürgermeistern hinsichtlich der Besoldungsregelung übernommen - alles von Ihnen nur versprochen, nicht eingelöst. Und jetzt machen Sie sich hier zum Anwalt der Kommunen! Das ist wirklich lächerlich.
Noch eines zur Experimentierklausel. Worum geht es letztlich? - Es geht darum, dass die Kommunen auch für ihre Beteiligungen kommunale Kreditbedingungen erreichen können. Warum soll eine
Stadt - es sind in der Regel die größeren Kommunen - erhöhte Zinsen für eine Tochter zahlen, die zu 100 % kommunal ist?
An dieser Stelle macht es doch Sinn, einmal andere Dinge auszuprobieren. Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie dagegen sind. Ich kann das eigentlich nur so deuten, dass die FDP nach wie vor näher an den Banken als an den Kommunen ist.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Herr Krogmann, Sie verstehen nicht viel von diesem Thema!)
Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Krogmann, es ist schon spannend, dass Sie das Argument der Wahlbeteiligung, das die Union bei der Frage der Stichwahlen vorgetragen hat und das sie damals nicht zugelassen haben, bei der Synchronisierung jetzt für sich nutzen wollen.
Aber das ist nicht mein Punkt. Der Vertreter von Mehr Demokratie e. V. hat zu diesem Argument gesagt:
„Die Begründung, dass die Legitimation mit einer höheren Wahlbeteiligung steigt, teile ich nicht. Entscheidend ist nicht, dass viele Menschen an der Wahl teilnehmen, wenn es sich auch zugegebenermaßen besser anfühlt und im Common Sense so gesehen wird, sondern dass die Menschen Zugang zu einer Entscheidung haben.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie können nicht auf der einen Seite so und auf der anderen Seite genau anders argumentieren. Ich teile die Einschätzung von Mehr Demokratie e. V.
Ich finde es schon ganz spannend, Herr Kollege Krogmann, dass Sie uns hier vorwerfen, dass wir den Zukunftsvertrag auf den Weg gebracht haben. Wir hatten zumindest eine Idee, wie wir die Kommunen auf dem Weg, sich strukturell neu aufzustellen und zu verbessern, unterstützen können. Bei Ihnen fehlt jegliches Konzept in einer Nachfol
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Opposition erweist sich in der Frage der Synchronisierung wie auch schon in der Diskussion über die Stichwahl und der Diskussion über die Anhebung der Altersgrenze als Teflon-Opposition, was die guten Argumente angeht.
Auf die Kommunen kommen - das wurde auch in der Anhörung thematisiert - große Herausforderungen zu. Ich glaube, da sind wir uns alle einig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stärken die Ehrenamtlichen für diese Herausforderungen, weil wir einen Schulterschluss - das habe ich auch schon mehrfach erwähnt - zwischen den Hauptverwaltungsbeamten und den Ehrenamtlichen erreichen. Sie werden gleichzeitig auf fünf Jahre wirken. Sie wirken als Team, als Schicksalsgemeinschaft. Das entlastet die Hauptverwaltungsbeamten, weil die Verantwortung auf mehrere Schultern verteilt wird.
Herr Hiebing, wir wählen natürlich nicht jedes Jahr aufs Neue, sondern wir haben eine fünfjährige Wahlperiode. Ich glaube, das ist nicht nur auf Landesebene ein guter Zeitraum, um zu wirken und zu gestalten, sondern auch auf kommunaler Ebene. Gleichzeitig können die Wählerinnen und Wähler viel öfter zu Fragen Stellung nehmen. Sie nehmen im Zweifelsfall auch mit einer höheren Wahlbeteiligung Stellung zu Fragen.
tischen Legitimation ist. Aber es schadet der demokratischen Legitimation eben auch nicht, wenn sich - beispielsweise bei Wahlen - mehr Menschen zu einer Frage äußern.
Immer wieder wird auch darüber diskutiert, ob wir gute Kandidatinnen und Kandidaten für die Stellen finden können. Ich glaube, entscheidend dafür ist nicht die Frage, ob es acht oder fünf Jahre sind, sondern man muss sich als Kandidat grundsätzlich die Frage stellen, ob man eine befristete Tätigkeit, um die es sich so oder so handeln wird, eingehen möchte. Das ist hier der Knackpunkt.
Damit ist beispielsweise auch die Frage nach dem Rückkehrrecht bzw. nach der Ausübung selbstständiger Tätigkeiten verbunden. Einige Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag betreiben beispielsweise nebenbei eine Kanzlei, und das ist ja auch legitim. Genau diese Fragen müssen wir klären. Wenn Sie Ideen haben, wie wir diese Probleme lösen können, sind wir natürlich offen dafür. Aber genau das vermisse ich bei Ihnen.
Um noch einmal auf die Attraktivität des Amtes zurückzukommen: Die Landesregierung hat da schnell agiert. Ich möchte nur auf die Anhebung der HVB-Vergütungen hinweisen, die die Landesregierung im letzten Sommer vorgenommen hat. Diese Forderung bestand seit 1996, seitdem die Doppelspitze zusammengeführt worden ist.
Man muss sich fragen, warum sich da in den letzten zehn Jahren unter Schwarz-Gelb nichts getan hat, wenn Ihnen die Attraktivität dieses Amtes so wichtig war. Die Landesregierung hat gehandelt, und für die Kommunen ergeben sich dadurch auch keine größeren Kosten.
Zur Anhebung der Altersgrenze: Hier wurde von einem Chaos geredet, das meiner Meinung nach jedoch nicht stattfindet. Wir haben in den Medienberichten lesen können, dass fünfmal fünf Nominierungen durch die CDU wiederholt werden müssen. Ich glaube, wenn man sich vor Augen führt, dass im ganzen Land 300 Wahlen stattfinden werden, die wiederum mit einer größeren Zahl von Nominierungen verbunden sind, und wenn man bedenkt, durch welche Gründe es unter Umständen noch zu Nachnominierungen kommen kann, handelt es sich dabei um eine vertretbare Größe. Insofern ist es ein gutes Gesetz. Es wird die Ehrenamtlichen und die Kommunen stärken.