Protocol of the Session on December 10, 2013

Neben der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer sehen wir auch hier die Gesundheitsministerin des Landes Niedersachsen in der Pflicht. Verehrte Frau Ministerin Rundt, die Thematik der ärztlichen Versorgung auf dem Land hat den gleichen bedeutenden Stellenwert wie das Thema Pflege oder auch das Thema Krankenhausplanung.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb fordern wir Sie mit diesem Antrag gleichzeitig auf, den Runden Tisch Hausärztliche Versorgung unter Leitung Ihres Ministeriums wieder einzuberufen und dann auch mit neuen Aufgaben zu beauftragen. Nicht zuletzt aufgrund der guten Erfolge des Runden Tisches aus der Vergangenheit wissen wir, dass hier durchaus innovative Ansätze gefunden werden. Er hat auch an anderer Stelle zu ganz konkreten erfolgreichen Ergebnissen geführt. Das muss im Zusammenhang mit der hausärztlichen Versorgung auf dem Land für die Zukunft ebenfalls sichergestellt werden.

Machen Sie die ärztliche Versorgung im ländlichen Bereich endlich zur Chefsache, und unterstützen Sie kraftvoll die Anstrengungen der Beteiligten, wie z. B. der Kassenärztlichen Vereinigung oder auch der Ärztekammer!

Mit diesem Antrag lassen wir Sie - das will ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen - so lange nicht

aus der Verantwortung, solange Sie Gesundheitsministerin dieses Landes sind.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Gerd Ludwig Will [SPD]: Das dauert noch!)

Die inhaltlichen Aussagen unseres Entschließungsantrages sind aktuell und bleiben bestehen. Das bedeutet, dass wir die von Rot-Grün mit knapper Mehrheit beschlossene weichgespülte Änderungsempfehlung - das ist bereits in der Überschrift erkennbar: „Medizinische Versorgung im Flächenland Niedersachsen weiterentwickeln“ - ablehnen. Bereits semantisch wird deutlich, dass es einen großen Unterschied gibt zwischen unserem Anspruch, die ärztliche Versorgung auf dem Land sicherzustellen, und dem, was Sie planen, nämlich nur die medizinische Versorgung im Flächenland weiterzuentwickeln. Da werden schon inhaltliche Schwerpunkte in der Aussage erkennbar.

Zum rot-grünen Antrag „Weiterentwicklung der Gesundheitsregionen für eine wohnortnahe, leistungsfähige und sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung in Niedersachsen“ haben wir uns bereits bei der Einbringung dieses Antrages sehr detailliert positioniert. Die Beratung im Fachausschuss hat das, was wir hier an dieser Stelle bereits zum Ausdruck gebracht haben, noch einmal bestätigt, nämlich dass dieser Antrag auf Vorgängeranträgen der Fraktionen der CDU und der FDP beruht.

Die guten Ergebnisse der Modellprojekte, die im Jahre 2010 in den Landkreisen Emsland und Wolfenbüttel sowie im Heidekreis auf den Weg gebracht worden sind, ermutigen dazu, auf diesem Weg weiterzumachen. Das ist genau das richtige Zeichen. Das Modellprojekt „Zukunftsregionen Gesundheit“ war und ist ein Erfolgsmodell. Auf dieser Grundlage können wir entsprechend weitermachen.

Wir sind allerdings weiterhin der Auffassung - ich betone das ausdrücklich -, dass die Finanzierung dieses Zukunftsregionsmodells durch das Land in Höhe von 600 000 Euro nicht durch die Kürzung der Haushaltsmittel für die Förderung der Niederlassung von Landärzten, für die bisher 1 Million Euro bereitgestellt worden sind, finanziert werden sollte. Die Erfahrungen mit der Niederlassungsförderung haben mit Nachdruck gezeigt, dass wir damit erfolgreich waren. Es sind Fördermöglichkeiten genutzt worden. Hier waren entsprechende Ansätze vorhanden, um jungen Ärzten im ländlichen Bereich Kosten im Hinblick auf die Übernahme der

Verpflichtungen abzunehmen, eine Landarztpraxis dann auch aktuell und modern zu gestalten und die Arbeitsbedingungen auf den neuesten Stand zu bringen. Das sind hohe finanzielle Herausforderungen.

Wenn man hier hilfreich mit zur Seite steht - unter Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung -, dann zeigt das: Das ist ein guter Weg. Mittlerweile sind immerhin mehr als 50 Anträge auf den Weg gebracht, auf die eine entsprechende Förderung gewährt worden ist. Das zeigt, dass dies genau der Weg ist, der zum Erfolg führt, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Also: Finger weg von der Art der Finanzierung, wie Sie sich sie vorstellen! Wir werden bei den Haushaltsberatungen noch einmal deutlich machen, welche Vorstellungen wir haben. Das ist kein Geheimnis.

Was die unterschiedlichen Abstimmungsansätze angeht, sage ich allerdings auch ganz deutlich: Dem ersten Antrag werden wir hinsichtlich des Änderungsantrages selbstverständlich nicht zustimmen. Wir halten an unseren politischen Grundsätzen fest. Unabhängig von dieser unterschiedlichen Auffassung sind wir trotzdem der Meinung, dass der Ansatz des zweiten Antrages der richtige ist. Daher werden wir diesem Antrag heute auch zustimmen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Die nächste Rednerin ist Frau Bruns von der FDP-Fraktion.

(Unruhe)

- Darf ich die Kolleginnen bitten, ihre Beratungen vielleicht draußen fortzusetzen? - Danke.

Bitte, Frau Bruns, Sie haben das Wort!

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Sicherstellung der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen ist von besonderer Bedeutung. Auf der einen Seite wird im Zuge einer immer älter werdenden Gesellschaft die Morbiditätsentwicklung bei häufigen Erkrankungen stark zunehmen. Für den Bereich der Primärversorgung und dabei besonders der hausärztlichen Versorgung wird eine um mindestens 20 % erhöhte Arbeitslast erwartet.

Auf der anderen Seite deutet sich ein Nachwuchsmangel bei den in der Patientenversorgung tätigen Medizinern an. Deswegen ist es falsch, genau da zu sparen. Es gibt also etwas zu tun.

Der Bund hat mit dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Versorgungsstrukturgesetz reagiert. Auch in Niedersachsen hat die schwarz-gelbe Landesregierung mit dem vom niedersächsischen Sozialministerium, der Kassenärztlichen Vereinigung und der AOK Niedersachsen gestarteten Modell „Zukunftsregionen Gesundheit“ gehandelt. Dieses auf drei Jahre angelegte Modellprojekt versucht unter Beteiligung der Akteurinnen und Akteure, die Qualität und Wirtschaftlichkeit zu verbessern, die medizinische Versorgung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sicherzustellen sowie die Prävention und Gesundheitsförderung zur Gesunderhaltung zu stärken.

Hieraus resultiert auch das hausärztliche Delegationsmodell MoNi, das es unter anderem Namen mit anderen Aufgaben auch in anderen Bundesländern gibt. MoNi wurde von ärztlicher Seite zunächst kritisch gesehen. Doch bei vielen hat sich das Meinungsbild geändert. Die Entlastung wirkt. Nach drei Jahren läuft das Modellprojekt aus, und wir müssen uns Gedanken über die Fortentwicklung machen.

Das von Schwarz-Gelb auf den Weg gebrachte Erfolgsmodell und mit breiter Mehrheit beschlossene Modell der Gesundheitsregionen muss jetzt weiterentwickelt werden.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Der Entschließungsantrag der Regierungskoalition greift dies auf. Wir werden folglich Ihrem Antrag zu den Gesundheitsregionen zustimmen.

Kritisch anzumerken bleibt aber an dieser Stelle, dass wir gespannt sind, ob die Mittel ausreichen, die Sie in den Haushalt eingestellt haben, und dass es ein sportliches Ziel ist, von 3 Gesundheitsregionen auf 46 zu gehen. Aber Ambitionen soll man ja nicht bremsen.

(Zustimmung von Christian Grascha [FDP] und Thomas Schremmer [GRÜNE] - Johanne Modder [SPD]: Genau!)

Anders verhält es sich mit dem Antrag zur landärztlichen Versorgung. Der Antrag der CDUFraktion nennt explizit die Förderung von Studenten, was wir im Hinblick auf die beschriebene Prob

lemlage und die Erfolgsgeschichte in den letzten Jahren weiterhin für notwendig erachten.

Sie haben recht, Frau Dr. Wernstedt, wenn Sie im Ausschuss sagen, das sei keine originär staatliche Aufgabe. Ihre Argumentation hat mich etwas gewundert; denn normalerweise kommt die Definition originär staatlicher Aufgaben von uns. Aber als Land kann man den politischen Willen trotzdem bekunden, dass wir es einfach tun. Wir sind der Meinung, das sollte das Land weiterhin tun. Somit können wir Ihrem Änderungsantrag nicht zustimmen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Norbert Böhlke [CDU]: Sehr richtig!)

Vielen Dank, Frau Kollegin Bruns. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Schremmer das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Böhlke, zunächst einmal bleibt festzuhalten, dass die alte schwarz-gelbe Landesregierung in der mittelfristigen Finanzplanung keinen einzigen Euro für die landärztliche Versorgung eingestellt hatte.

(Gudrun Pieper [CDU]: Das stimmt doch gar nicht! - Norbert Böhlke [CDU]: Wieder die alte Leier! - Gegen- ruf von Uwe Schwarz [SPD]: Aber trotzdem richtig!)

Des Weiteren bleibt festzustellen - auch das habe ich schon einmal gesagt -, dass der Runde Tisch Hausärztliche Versorgung schon seit Monaten oder vielleicht sogar schon seit Jahren gar nicht mehr getagt hat. Insofern sind das alte Kamellen.

(Norbert Böhlke [CDU]: Sie müssen mal zuhören! - Zuruf von Reinhold Hilbers [CDU] - Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Deswegen finde ich es umso besser, dass auch die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion erkannt haben - wie offensichtlich auch die Große Koalition auf Bundesebene -, dass neue Formen in der Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Versorgung notwendig sind.

(Norbert Böhlke [CDU]: Das wissen wir schon lange!)

Wir halten das für richtig. Deswegen halten wir es auch für richtig, in diesen Gesundheitsregionen zu denken.

Wir wollen mit diesem Antrag die sektorenübergreifende integrierte Versorgung in den Vordergrund stellen. Was aber aus meiner Sicht noch viel wichtiger ist, ist, dass die Regionen, die Kommunen und die Landkreise als Experten ein großes Mitspracherecht für diese Versorgung bekommen und dann auch eigenverantwortlich Vorschläge machen können.

(Norbert Böhlke [CDU]: Wir stimmen dem Antrag doch zu! Was wollen Sie denn?)

- Ich habe das ja auch gesagt, Herr Kollege Böhlke.

Für die Finanzierung von Praxisgründungen - das hat die Kollegin Wernstedt schon gesagt - ist die Kassenärztliche Vereinigung zuständig. Ich glaube, man muss sie an der Stelle ein bisschen in die Pflicht nehmen. Das gute Beispiel Emsland, wenn ich das richtig verstanden habe, zeigt, dass dort der Wille vorhanden ist. Damit tut man dann eine ganze Menge auch für den ländlichen Bereich.

Ich gehe heute gerne auch einmal auf den Bund ein. Im Koalitionsvertrag im Bund steht.

„Wir wollen die Länder bei der Weiterentwicklung der Krankenhausplanung von einer standortbasierten hin zu einer erreichbarkeitsorientierten Versorgungsplanung unterstützen.“

Das finden wir natürlich hervorragend, genauso wie wir es hervorragend finden, wenn die Möglichkeit eingeräumt wird, die Krankenhäuser auch zur ambulanten Versorgung zuzulassen. Wenn es arztgruppengleiche Versorgungszentren geben darf, werden die Kommunen auch Medizinische Versorgungszentren gründen können.

Noch viel wichtiger ist: Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene steht auch, dass es einen Innovationsfonds für sektorenübergreifende Versorgungsformen geben wird. Insofern kann man vom Bund wohl einiges erwarten, wenn das auch umgesetzt wird. Man kann allerdings auch sagen: Wir sind hier in Niedersachsen schon auf einem guten Stück des Weges.

Wir werden für diese Versorgungsmodelle Anschubfinanzierungen in Höhe von 600 000 Euro im Haushalt geben. Das ist der eine Posten.