Der ländliche Raum, strukturell schwach aufgestellt, dünn besiedelt, hat besondere Lasten zu tragen, die im kommunalen Finanzausgleich abgebildet werden müssen.
- Welche denn? Das wissen Sie ganz genau! Beispielsweise ist das Straßennetz genannt worden. Deswegen ist das einer der Berechnungsfaktoren im kommunalen Finanzausgleich. Das sollten Sie eigentlich wissen.
Sehr geehrter Herr Kollege Watermann, hören Sie auf, hier solche Reden zu schwingen! Sorgen Sie dafür, dass die kommunale Ebene finanziell ordentlich ausgestattet wird, und sorgen Sie dafür, dass die von der zukünftigen Bundesregierung bereitgestellten Mittel, die die Kommunen bei der Eingliederungshilfe entlasten sollen, auch bei den Kommunen ankommen! Das ist Ihre Aufgabe, verehrte Damen und Herren.
vor. Für die Landesregierung möchte allerdings die Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration sprechen. Frau Rundt, Sie haben das Wort. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist interessant, dass ein banaler Paragraf, der § 46 a des SGB XII, so hohe Wogen erzeugt.
(Ulf Thiele [CDU]: Hat sie gerade „ba- nal“ gesagt? Was ist das für eine Ein- stellung gegenüber unseren Kommu- nen?)
Mit dieser Bestimmung hat der Bund seine Zusage zur vollständigen Kostenübernahme im Bereich der Grundsicherung gegeben. Er hat - ich glaube, das ist relativ unbekannt - gleichzeitig eine Gegenfinanzierung gefordert. Der Bund hat nämlich von den Ländern gefordert - und er hat dies auch erreicht -, dass die Kosten der Arbeitsförderung entsprechend reduziert werden und dass die Länder zur Gegenfinanzierung beitragen, und zwar in Höhe etwa eines halben Punktes der Mehrwertsteuer.
In der Folge hat der Bund die vollständige Erstattung der Grundsicherung ab 2014 geregelt, und zwar als Nettoausgaben für Geldleistungen. Das heißt, der Bund erstattet den Ländern auf der Basis der den Trägern entstandenen Aufwendungen diese Mittel und setzt voraus, dass die Bundeserstattung von den Ländern an die Träger nach Maßgabe ihrer Aufwendungen weiterverteilt wird. Das gilt auch für überörtliche Träger der Sozialhilfe. So antwortet die Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 17/8279 vom 20. Dezember 2011 ausdrücklich:
„Soweit die überörtlichen Träger der Sozialhilfe Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erbringen, stehen ihnen anteilig Bundesmittel aus den Erstattungszahlungen zu.“
Dass die kommunale Seite in Niedersachsen damit nicht einverstanden ist, ist richtig. Sie verweist auf andere Bundesländer. Aber auch hierzu kann man nur sagen, dass die Bundesländer, in denen es einen örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger gibt - nämlich in den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland -, genauso handeln wie Niedersachsen, und dort, wo die Kommunen 100 % der Mittel erhalten, diese auch 100 % der Aufwendungen tra
gen. Insofern sind das relativ ambitionierte Forderungen, die die kommunalen Spitzenverbände hier aufstellen.
Aber wir werden die kommunalen Spitzenverbände z. B. an anderer Stelle durchaus unterstützen. Wenn nämlich der Bund Rückzahlungsforderungen gegenüber den Kommunen
wegen nicht verausgabter Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhebt, werden wir sie vor solchen Rückforderungen schützen.
Im Übrigen setzen wir mit der jetzigen Regelung auch den von der Vorgängerregierung eingeschlagenen Kurs nahtlos fort. Ich mache auf die Stellungnahme der vorherigen Landesregierung vom 14. April 2011 auf eine Anfrage der SPD-Fraktion nach der vollständigen Weiterleitung der gesamten Bundeserstattungen an die Kommunen aufmerksam.
„gleichwohl geplant, dass die Entlastung der örtlichen Träger der Sozialhilfe durch die sukzessive Übernahme der Kosten der Grundsicherung … bis zur Höhe der tatsächlich von diesen zu tragenden Kosten möglichst ungeschmälert erhalten bleiben soll.“
Weiter teilt sie mit, dass diese Position den kommunalen Spitzenverbänden bereits schriftlich mitgeteilt worden sei.
„Auch seitens des Sozialministeriums wird die Auffassung vertreten, dass die Entlastung der örtlichen Träger der Sozialhilfe durch die sukzessive Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung bis zur Höhe der tatsächlichen von diesen zu tragenden Kosten“
Das hört sich eher so an, als ob sie nicht mal das wirklich kriegen sollten. So viel zum Thema „klebrige Finger“.
Lassen Sie mich noch darauf hinweisen, dass es völlig richtig ist, dass wir mit den kommunalen Spitzenverbänden einvernehmliche Regelungen auf den Weg bringen müssen, was zukünftige Beteiligungen betrifft, was z. B. auch das Thema Eingliederungshilfe betrifft.
Ich darf Ihnen voller Freude mitteilen, dass sich gestern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialministeriums mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt haben, eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu bilden, die versuchen wird, bis Ende März nächsten Jahres einvernehmlich eine Neuregelung des Quotalen Systems auf den Weg zu bringen. Wenn wir eine Revolution machen, dann unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Reinhold Hilbers [CDU] meldet sich zu einer Kurzintervention)
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Empfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 2. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 3. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, der hebe die Hand. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Diese Empfehlung ist somit beschlossen.
Artikel 4. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, der hebe die Hand. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.