Artikel 7. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 8. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich aufzustehen. - Wer nicht zustimmen möchte, den bitte ich aufzustehen. - Das Erste war die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 11: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über den Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Dataport“ - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/862 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/928 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/937
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieser Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist das Gesetz so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 12: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines „Sondervermögens zum Abbau des Investitionsstaus durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen“ - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/917 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/999
Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung der Nettoneuverschuldung 2013 - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 17/929 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/1000 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/1010
Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratung: Übertragung von Stammkapitalanteilen an der NORD/LB auf die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH (HanBG) - Antrag der Landesregierung - Drs. 17/803 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/901
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf der Landesregierung in geänderter Fassung anzunehmen, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP abzulehnen und dem Antrag der Landesregierung zuzustimmen.
Der zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines „Sondervermögens zum Abbau des Investitionsstaus durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen“ vorliegende Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/996 zielt auf die Annahme des Gesetzentwurfs in einer anderweitig geänderten Fassung.
Wir kommen jetzt zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Christian Grascha, FDPFraktion. Herr Kollege Grascha, Sie haben das Wort. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte über den Nachtragshaushalt findet in dem Umfeld statt, dass wir einerseits historisch hohe und stabile Steuereinnahmen - die Steuereinnahmen sprudeln - und andererseits ein historisch niedriges Zinsniveau zu verzeichnen haben.
Gleichzeitig erleben wir in Europa immer noch eine Staatsschuldenkrise. Deutschland gilt zwar als Stabilitätsanker, aber wenn man sich einmal die Verschuldungsgrade ansieht, dann stellt man fest, dass wir nur der Einäugige unter den Blinden sind. Mit einer Verschuldungsquote von 80 % ist das wahrlich begreifbar.
Genau deshalb stellt sich die Frage nach der Verantwortung. Wir nehmen diese Verantwortung wahr und wollen jeden Cent, den wir als Spielraum haben, in die Senkung der Neuverschuldung stecken. Deswegen haben wir einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt.
Damit, meine Damen und Herren, setzt die FDPFraktion eine Tradition in diesem Haus fort. Denn im Jahr 2012 war es meine Fraktion, die eine Initiative zur Senkung der Neuverschuldung angestoßen hat, im Gegensatz zu denjenigen, die damals gefordert haben, dass man mit den zusätzlichen Spielräumen Wahlkampfgeschenke finanzieren und verteilen sollte. Dieser Versuchung sind wir glücklicherweise nicht erlegen, sondern wir haben gesagt: Wir senken die Neuverschuldung und stecken das zusätzliche Geld in den Schuldenabbau.
Im Jahr 2013 kommen wir mit unserem Vorschlag fast zu einer Halbierung der Neuverschuldung, von den 970 Millionen Euro des Ursprungshaushalts auf 500 Millionen Euro. Eine solide Haushaltsführung ist also auch in diesem Jahr möglich.
Den Mitgliedern des Haushaltsausschusses ist bekannt: Die Kassenlage stellt sich ziemlich gut dar. Einschließlich September dieses Jahres beträgt der Überschuss im Landeshaushalt 2,7 Milliarden Euro. 2,7 Milliarden Euro konnten also schon in die Tilgung gesteckt werden. Wir gehen also davon aus, dass - bei all den Effekten, die zum Ende eines Haushaltsjahres natürlich noch auf uns zukommen - wir die Kreditermächtigung nicht in Anspruch nehmen müssen. Das sieht der Landesrechnungshof übrigens genauso.
Dass das Finanzministerium das im Haushaltsausschuss nicht zugegeben hat, ist auch klar. Denn wenn man das in Richtung roter und grüner Fraktion sagen würde, dann würden die mit zusätzlichen Ausgabenwünschen quasi Amok laufen. Insofern ist die Position des Finanzministeriums an dieser Stelle durchaus nachvollziehbar.
Was aber macht Rot-Grün jetzt? - Rot-Grün schafft ein Sondervermögen. Ein unwirtschaftliches Sondervermögen! Rot-Grün macht neue Schulden, um
ein Vermögen für Ausgaben zu bilden, die nicht ausschließlich im nächsten Jahr, sondern bis hinein ins Jahr 2017 getätigt werden sollen. Das ist nichts anderes, als wenn jemand heute sein Haus beleiht, sich im Jahr 2017 ein Auto kauft und die Schulden dann vom eigenen Kind zurückzahlen lässt. Das ist unverantwortlich. Das ist rechte Tasche, linke Tasche und ein billiger PR-Trick.
Darüber hinaus ist dieses Sondervermögen aber auch ein Misstrauensvotum gegenüber der eigenen Landesregierung. Warum vertrauen Sie nicht darauf, dass Ihre eigene Landesregierung im Jahr 2017 zusätzlich 10 Millionen Euro in die Landesstraßen investiert? - Das ist ein Misstrauensvotum. Sie müssen Ihre eigene Landesregierung an die Kandare nehmen.
Sinnvoller wäre es, die 5 Millionen Euro, die man in der Staatskanzlei jetzt in zusätzliches Personal und in zusätzliche Verwaltung investiert, zu nehmen, um z. B. Investitionen zu tätigen.
Sie schaffen Stellen - insbesondere bei den Landesbeauftragten -, die niemand braucht. Dieses Geld ist in jeder Landesstraße in Niedersachsen allemal besser aufgehoben.
Unser Weg ist sehr klar. Das zeigen auch unsere Vorschläge für den Haushalt 2014. Wir wollen einerseits Schulden abbauen und andererseits investieren, im Jahr 2014 z. B. zusätzlich 20 Millionen Euro in die Landesstraßen.
Ihr Weg, der rot-grüne Weg hingegen ist: mehr Schulden, mehr Bürokratie, mehr Verwaltung. Dieser Weg führt jedoch in die Irre. Da die Lehren aus der Staatsschuldenkrise bei Ihnen offenbar immer noch nicht angekommen sind, möchte ich sie hier noch einmal wiederholen: Mehr Schulden führen zu mehr Zinsen, und mehr Zinsen führen zu weniger Spielraum in der Zukunft, insbesondere für Investitionen in die Bildung.
Vielen Dank, Herr Kollege Grascha. - Die nächste Wortmeldung kommt von der Kollegin Renate Geuter, SPD-Fraktion. Frau Geuter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Grascha, wenn ich Sie hier so höre, stelle ich fest: Sie haben erstens einen sehr eingeschränkten Blickwinkel und zweitens ein sehr, sehr kurzes Gedächtnis. Ich erinnere nur an die Diskussionen über die Steuerschätzung, die wir sowohl im Mai als auch im November dieses Jahres im Haushaltsausschuss geführt haben. Da haben wir sehr deutlich festgestellt, dass die Entwicklung gerade nicht so weitergeht, wie Sie sie in Ihrer letzten mittelfristigen Finanzplanung noch prognostiziert hatten.