Aber das alles ist Stückwerk und kleinteilig. Sie sollten mit einem großen Wurf die Kommunalverfassung zusammen mit den Kommunalverwaltungen endlich einmal auf konstruktive Füße stellen und mit ihnen abstimmen, damit hier nicht ständig wieder kleine Gesetze vorgelegt werden. Wir warten noch immer auf den Gesetzentwurf. Eingebracht ist er ja. Aber Sie hätten in diesem Zusammenhang gemeinsam die Synchronisierung vornehmen können. Nein, hier geht es wirklich wieder einmal nur um parteipolitische Taktik, um den Regelungsbedarf in diesem einen Fall wahrzunehmen. Ich kann Ihnen nur sagen: Das Land ist bitter enttäuscht.
Der Kollege Watermann und ich waren gerade erst am Montag in der Evangelischen Akademie in Loccum bei einer Diskussion über das Thema „Entwicklung der Regionen, Zukunftsverträge“ usw. Kein Mensch weiß, wie es zukünftig hier in Niedersachsen weitergehen soll. Jeder ist verunsichert. Gerade die kommunalen Vertreter vor Ort wissen überhaupt nicht mehr, wie sie noch agieren sollen. Ich sage Ihnen an dieser Stelle deutlich: Es muss ein Weg aufgezeigt werden. Sie müssen sagen, in welche Richtung es in Niedersachsen gehen soll.
der Regionen geschaffen haben, kann man nur sagen: Wir verstehen Ihre Intention für diesen Gesetzentwurf nicht mehr. Sie legen immer nur kleine Gesetzesinitiativen vor, statt wirklich einmal den großen Wurf zu machen. Ich kann Sie an dieser Stelle nur noch einmal auffordern: Zeigen Sie die Richtung an! Geben Sie vernünftige Instruktionen!
Herr Innenminister, die kommunalen Spitzenverbände haben zwar diesen Gesetzentwurf unterstützt - Herr Onay, dies haben Sie eben deutlich gemacht -, aber sie haben sich ganz eindeutig gegen die Synchronisierung ausgesprochen; denn dies ist eine Zusatzbelastung für die Kommunen. Die Kommunalverwaltungen vor Ort wissen sowieso nicht mehr, wie sie agieren sollen: Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln, heute dieser Gesetzentwurf, morgen wieder ein anderer. Da kann man nicht auf Kontinuität bauen. Schaffen Sie Kontinuität in den Kommunen, in den Kommunalverwaltungen und auch für die kommunalen Spitzenverbände!
Danke, Frau Kollegin Jahns. - Es gibt zwei Wortmeldungen zu Kurzinterventionen. Zunächst hat der Kollege Onay von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Frau Jahns, Sie haben das Thema grandios verfehlt, kann ich nur sagen.
Nur um das einmal klarzustellen: Mit diesem Gesetzentwurf wird explizit dem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände entsprochen - die entsprechende Vorlage ist auch Ihnen im Rahmen des Innenausschusses zugegangen -, nämlich der schnellen Schaffung von Rechtssicherheit.
Das ist hier gegeben, nichts anderes. Um diesen Punkt geht es hier, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Eine Sache muss ich noch sagen. Es mutet vielleicht etwas seltsam an, wenn ich als 32-Jähriger dies sage. Aber warum haben Sie solche Angst vor älteren Menschen?
Lassen Sie doch die Wählerinnen und Wähler vor Ort entscheiden! Lassen Sie die Parteien die Nominierungen vornehmen! Die Wählerinnen und Wähler vor Ort entscheiden dann, wer dort Hauptverwaltungsbeamtin oder -beamter werden soll.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für einen weiteren Wortbeitrag im Rahmen einer Kurzintervention hat der Herr Kollege Krogmann von der SPD-Fraktion für 90 Sekunden das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 90 Sekunden sind nicht viel, um jetzt auf alles einzugehen, was Frau Jahns heute in den Topf geworfen hat. Das alles sind auch überwiegend Punkte gewesen, die zumindest heute nicht auf der Tagesordnung stehen.
Ich bin froh darüber, dass wir jetzt zumindest in einem Punkt einer Meinung sind, nämlich dass Sie einen großen Wurf von uns erwarten. Das kann nur bedeuten, dass Sie eingesehen haben, was für eine große kommunale Baustelle Sie uns mit Ihrer Regierung überlassen haben.
Dazu gehört auch das Thema Haushaltsbegleitgesetz. Sie wissen ganz genau, wie die Gespräche vorher mit Ihrer Regierung gelaufen sind. Es ist schlicht Heuchelei, wenn Sie dies jetzt anders darstellen. Lassen Sie das!
Der Kollege Onay hat es sehr schön gesagt, dass Sie die Sache mit den 70 Jahren kritisieren und die Menschen alle für zu alt halten. Aber auch nach der alten Rechtslage zu Ihrer Regierungszeit war ein Dienstalter bis 73 Jahre möglich. Wenn Sie das jetzt kritisieren, dann seien Sie aber bitte auch so konsequent und stellen Sie den Antrag, das Wahlalter auf 70 Jahre zu reduzieren, was ja passieren würde. Sie wissen selbst, dass das alles nicht ehrlich von Ihnen ist. Sie sind genau wie wir - ich glaube, darin sind wir uns einig - der Meinung, dass man dieses Amt auch noch mit über 70 Jahren ausfüllen kann. Deshalb, so finde ich, gehört ein bisschen mehr Ehrlichkeit in die Debatte.
Danke, Herr Kollege. - Die Kollegin Jahns möchte von der Möglichkeit der Antwort Gebrauch machen. Sie hat das Wort für 90 Sekunden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Onay, ich habe es vorhin schon ausgeführt: Die kommunalen Spitzenverbände haben, weil sie gar nicht anders konnten, nachdem Sie diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben, versucht, nach Möglichkeit eine vernünftige Regelung - - -
- Ich habe das selbstverständlich gelesen. - Die kommunalen Spitzenverbände konnten nach diesem Gesetzentwurf gar nicht anders, als darauf zu drängen, dass, wenn dieses Gesetz, wenn die Veränderung der Altersgrenzen schon kommt, dafür gesorgt wird, die Regelungen vor Ort so zu fassen, dass sie noch schnell umgesetzt werden können und dass die Bewerber dann auch darauf reagieren können. Daraufhin hat man die Ergänzung in § 80 Abs. 4 Satz 2 eingefügt. Das ist ganz klar.
Sie wissen doch ganz genau - dies haben der Kollege Oetjen und auch ich deutlich gemacht -, dass es darum geht, die Synchronisierung zu verhindern. Aber dazu haben die kommunalen Spitzenverbände natürlich keine Chance mehr gesehen. Deswegen mussten sie sich wenigstens in diesem
sondern das sind unserer Ansicht nach Baustellen, die Sie jetzt aufgezeigt haben. Ich denke, es ist sehr deutlich geworden, wo die Präferenz bei Ihnen liegt.
Wir haben positive Wege aufgezeigt. Das sehen Sie an der Anzahl der Kommunen, die die Zukunftsverträge beantragt haben. Ich denke, von daher sind wir auf einem guten Weg gewesen.
Zum Abschluss noch einmal zu der Altersgrenze von 67 Jahren: Selbstverständlich schätze ich Menschen - - -
Frau Kollegin, Ihre 90 Sekunden sind um. Sie haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der regulären Redezeit - hier haben Sie noch 2:27 Minuten - noch einmal zu melden. Jetzt müssen Sie aufhören.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle mir gerade vor, Konrad Adenauer hätte gehört, was hier über die über 67-Jährigen gesagt worden ist. Er würde sich vermutlich im Grabe umdrehen. Wie wir alle wissen, war er deutlich älter, als er in ein weitaus höheres Amt gekommen ist. Ich glaube, diese Debatte ist angesichts unserer demografischen Entwicklung eine Scheindebatte, meine Damen und Herren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute wird deutlich, dass die Niedersächsische Landesregierung innerhalb der ersten acht Monate ihrer