Meine Damen und Herren, für uns in Niedersachsen ging es bei diesem Rechtsfall um sehr viel. Es war nicht nur - wie soll man sagen? - ein Kampf um des Kampfes willen. Für Niedersachsen ging es um einen hohen Einsatz. Machen wir uns nichts vor: Der Versuch einer feindlichen Übernahme durch Porsche ist letzten Endes auch und vor allem daran gescheitert, dass das VW-Gesetz gegolten hat und weiter gelten wird. Das war die Probe
aufs Exempel dafür, wie notwendig dieses Gesetz für uns in Niedersachsen ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Deswegen bin ich so froh darüber, dass die abschreckende Wirkung - sagen wir es ruhig so - des VW-Gesetzes gegenüber dem Versuch feindlicher Übernahmen jetzt abschließend bestätigt worden ist. Das ist wichtig für unser Land, in dem VW eine überragende wirtschaftliche Bedeutung hat. Es ist aber auch für die Entwicklung dieses Unternehmens besonders wichtig.
Es ist vieles Richtige über die Gründe für die Erfolgsstory dieses Unternehmens gesagt worden. Ich teile ausdrücklich das, was Sie, lieber Herr Kollege Bode, gesagt haben. Ich teile das, was Kollege Tanke in dieser Hinsicht gesagt hat. Aber man darf auch hinzufügen: Das VW-Gesetz leistet in der Tat einen Beitrag dazu, dass wir bei VW weiter auf einer sehr verlässlich und langfristig angelegten Grundlage arbeiten können. Bei VW muss niemand Angst haben, dass das Unternehmen übernommen wird. Es muss niemand Angst haben, ausgecasht zu werden. Man kann miteinander ganz in Ruhe langfristige, nachhaltige Entwicklungen dieses Unternehmens vereinbaren. Lassen Sie mich darauf hinweisen, dass nach jüngsten Untersuchungen VW auf dieser Grundlage zu den forschungsaktivsten und innovativsten Unternehmen auf der ganzen Welt zählt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, wir können uns auf VW verlassen. Wir können stolz auf VW sein. Die Entscheidung des EuGH gibt uns das Vertrauen, dass diese Entwicklung so weitergehen wird. Damit dürfte dann tatsächlich ein guter Schlussstrich gezogen sein.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Besprechung zu Punkt d beendet.
Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abfallgesetzes und anderer Rechtsvorschriften - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/544 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Drs. 17/834 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/863
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich bin den Kolleginnen und Kollegen in dem zuständigen Fachausschuss sehr dankbar für die Beratung. Ich bin auch dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst sowie der Landtagsverwaltung und natürlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Umweltministerium dafür dankbar, dass wir diesen Gesetzentwurf, bei dem wir durchaus etwas unter Zeitdruck gestanden haben, vernünftig beraten konnten. Wir haben die Anhörung in sachlich und fachlich richtiger Weise durchgeführt.
Aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 21. März dieses Jahres musste § 42 Abs. 4 des Niedersächsischen Abfallgesetzes geändert werden. Der Umweltminister hat daraufhin einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, den wir sehr begrüßt haben.
Die Beratung hat mehrere kleine Veränderungen ergeben, allerdings auch eine wesentliche, auf die ich jetzt kurz näher eingehen möchte. Hier handelt es sich um § 4 Abs. 1 Satz 3, der eine Verpflichtung zur Darstellung der Kosten der Abfallentsorgung in der Abfallbilanz vorsieht. Dieser Satz wurde vor einigen Jahren - meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann man durchaus sagen - aus ideologischen Gründen vom damaligen niedersächsischen Umweltminister Sander eingebracht. Die Pflicht zur Darstellung der Kosten in
den von den öffentlichen Entsorgungsträgern aufzustellenden Bilanzen ging auf eine Landtagsentschließung aus dem Jahre 2006 zurück. Ziel der Entschließung war letzten Endes, die Transparenz der Kosten in der Abfallwirtschaft herzustellen. Die Praxis hat aber im Laufe der Jahre gezeigt, dass die Darstellung nicht als Entscheidungsgrundlage genutzt wird. Insofern ist sie an dieser Stelle entbehrlich.
Die Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben hier einiges reparieren können und haben diesen Satz gestrichen. Wir haben damit einen ganz großen und wesentlichen Schritt zur Stärkung der Kommunen getan, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen diese Änderung des Gesetzentwurfs ausdrücklich, weil nun endlich eine Anpassung des Niedersächsischen Abfallgesetzes erfolgt und dieser Satz entfernt worden ist. Mit diesem Gesetzentwurf wird im Hinblick auf die Abfallbilanzen ein wesentlicher Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet. Die Darstellung der Kosten der Abfallbewirtschaftung wird weder von der EU noch vom Bund gefordert. Es muss doch letzten Endes darum gehen, dem Ziel einer kostengünstigen Abfallentsorgung näher zu kommen. Da sind wir auch Partner der Kommunen. Wir leisten mit diesem Gesetzentwurf ein ganz großes Stück Bürokratieabbau und damit möglicherweise auch eine Kostensenkung im Abfallbereich, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich möchte noch einmal auf diesen Satz eingehen. Der ehemalige Umweltminister Sander führte - das muss man ganz deutlich sagen - in der Tat eine Privatisierungsattacke nach der anderen im Abfallbereich durch. Er sang ständig das Hohelied von den privaten Unternehmen, die alles besser, alles schneller und vor allen Dingen auch billiger können. In diesem Bereich der Abfallwirtschaft wurden durchaus ideologische Feldzüge gezogen. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen erklären hier diesen Feldzug gegen die Kommunen im Bereich der Abfallwirtschaft und in anderen Bereichen ganz deutlich für beendet, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Für uns ist nach wie vor im Rahmen der Sicherung der Daseinsvorsorge eine sichere und umweltgerechte sowie kostengünstige Abfallentsorgung bei den Kommunen am besten aufgehoben. Mehr Privatisierung darf nicht als abfallpolitisches Allheilmittel gesehen werden, schon gar nicht bezüglich der Kostenentwicklung. Erfahrungen mit Privatisierung und vor allen Dingen sogenannter Liberalisierung in anderen Bereichen der Daseinsvorsorge haben doch in der Vergangenheit deutlich gezeigt, dass die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger dann auch im Bereich der Abfallwirtschaft viel zu verlieren, aber nur ganz, ganz wenig zu gewinnen hätten.
Vielen Dank, Herr Kollege Bosse. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Volker Bajus das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Änderung des Abfallgesetzes hat ja vor allen Dingen zwei Aspekte. Der eine ist schon erwähnt worden: weitgehende redaktionelle Änderungen wegen Anpassungen an das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes des Bundes. Zweitens geht es - darauf möchte ich doch noch eingehen - um den § 42, also um die Frage: Wer entscheidet über die Zulassung von privaten Wertstoffsammlern, wenn kommunale Entsorger in Konkurrenz dazu stehen? - Dazu gab es Anfang dieses Jahres ein OVGUrteil, das eine Klärung verlangt, da die bislang zuständige kommunale Ebene Gefahr läuft, in eigener Sache entscheiden zu müssen, was am Ende unzulässig wäre. Die vorgelegte Gesetzesänderung löst nun dieses Problem. Nunmehr ist zunächst das Land als oberste Abfallbehörde zuständig, über Anträge privater Sammler zu entscheiden. Über eine Verordnungsermächtigung kann dann das Land die Zuständigkeit im Detail regeln.
Meine Damen und Herren, diese Änderung fand auch in der Anhörung im Ausschuss breite Unterstützung. Insbesondere die kommunalen Spitzenverbände und der VKU haben die Änderung ausdrücklich begrüßt. Es mag eine Stimme, nämlich
die von der FDP, dagegen gewesen sein. Dazu komme ich gleich noch, Herr Dr. Hocker. Dagegen war nämlich nur der Verband der Privaten in der Entsorgungswirtschaft. Deren Interesse, sich angesichts steigender Rohstoffpreise auf das lukrative Wertstoffgeschäft zu konzentrieren, ist zwar verständlich, aber politisch nicht zu verantworten. Wir sagen ganz klar: Rosinenpickerei läuft mit uns nicht! Gewinne im Abfallgeschäft privatisieren, aber die Kosten sozialisieren - dann wären ja die Bürgerinnen und Bürger die Dummen, deren Abfallgebühren steigen. Das geht nicht!
Meine Damen und Herren von der FDP, dass Ihnen das egal ist, ist mir schon klar. In vielen kommunalen Räten sind Sie ja kaum vertreten und müssen deswegen steigende Müllgebühren nicht rechtfertigen.
Allerdings war für mich die Wackelei bei der CDU dabei nicht ganz nachvollziehbar. Auch Ihnen muss doch daran gelegen sein, hier wieder Rechtssicherheit zu schaffen und die Interessen der Gebührenzahlerinnen und -zahler zu wahren.
Meine Damen und Herren, auch bei der Änderung des Abfallgesetzes haben - das hat Herr Bosse gerade schön ausgeführt - die Mehrheitsfraktionen von SPD und Grünen gezeigt, dass wir eine Politik im Dialog führen und auch ernst meinen.
Die kommunalen Spitzenverbände und der erwähnte VKU haben uns dargestellt, dass sie auf die jährliche Darstellung der Kosten der Abfallbewirtschaftung verzichten können, weil diese weitgehend sinnfrei ist und an anderer Stelle ohnehin stattfindet. Also haben wir noch vor der Anhörung einen Änderungsantrag eingebracht. Das mag uns von der CDU als Flickschusterei angelastet werden. Wir haben das jedoch als Verbesserung angesehen. Denn wir leben den Dialog, den wir angekündigt haben. Wenn zu uns jemand sagt: „Das hat sich in der Praxis nicht bewährt, wie es im Gesetz steht“, dann nehmen wir das ernst, denken noch einmal darüber nach und ändern das dann entsprechend.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Das Wort hat jetzt als nächster Redner Herr Dr. Stefan Birkner für die FDP-Fraktion. Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch zu diesen beiden Punkten, die von meinen Vorrednern angesprochen worden sind, etwas sagen.
Das Erste ist die Frage der Zuständigkeitsregeln. Herr Bajus, es ist ja genau anders. Es ist nicht so, wie Sie dargestellt haben, dass künftig in diesen Kollisionsfällen irgendeine Landesbehörde zuständig wäre, sondern es ist genau das Ziel, dass eben nicht eine neutrale Behörde hinzugezogen wird, sondern dass es bei den Kommunen bleibt. Dadurch kann bei den Bürgerinnen und Bürgern zumindest der Eindruck entstehen, dass hier die gleiche Instanz, nämlich in der Regel die Kreisebene als Träger der öffentlich-rechtlichen Entsorgung, über die Frage entscheidet, ob eine private Sammlung stattfinden kann oder nicht.
Das ist auch nicht die Umsetzung des OVG-Urteils. Das war Anlass, darüber nachzudenken, weil das OVG die gesetzliche Regelung anders ausgelegt hat, als es bisher praktiziert wurde. Das Gericht hat nämlich gesagt: Wir müssen auch nach außen deutlich machen, dass hier tatsächlich neutral und objektiv entschieden wird, und deshalb soll es eine Landesbehörde sein. - Daraufhin haben sich die Landesregierung und die Regierungsfraktionen auf den Weg gemacht zu sagen: Nein, diese Sorge haben wir nicht. Das können die Kommunen machen. - Das halte ich für eine ausdrückliche Fehlentwicklung.
Warum scheuen Sie sich denn davor, die Verantwortung in eine höhere Instanz zu geben, um gar nicht erst den Anschein zu erwecken, dass eine nicht neutrale Instanz darüber entscheidet und damit die Landkreise in eine Situation gebracht werden, die eher schädlich ist? Denn es entsteht der Eindruck, hier werden Interessen miteinander