Protocol of the Session on October 30, 2013

CDU und FDP wollten das partout nicht. Aber wir, Frau König, wollen das, und wir machen das!

Bei Vergaben müssen zukünftig die Bestimmungen eines repräsentativen Tarifvertrages angewendet werden. Was repräsentativ ist,

(Christian Dürr [FDP]: Entscheidet die SPD!)

entscheidet eine paritätisch einzurichtende Kommission der Tarifpartner oder bei einer Nichteinigung das Ministerium, Herr Dürr.

(Christian Dürr [FDP]: Genau! Damit kriegt man jeden Mittelständler platt!)

Damit dürften die selbstgebastelten Tarifverträge der christlichen Gefälligkeitsgewerkschaften ausgedient haben. Zukünftig gilt anständiges Recht.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, dort, wo es keine tariflichen Normen gibt, wird zukünftig als unterste Lohngrenze ein Mindestentgelt in Höhe von 8,50 Euro zu zahlen sein. Die Wahrscheinlichkeit ist gewachsen, dass demnächst ein Mindestlohn in gleicher Höhe auf der Bundesebene flächendeckend beschlossen wird. Spätestens dann dürften die nur vorgeschobenen europarechtlichen Bedenken der FDP beendet sein. Ihnen geht es doch in Wirklichkeit gar nicht um das Europarecht. Sie wollen inländische Billigkonkurrenz als Schmutzkonkurrenz behalten und die Folgekosten dieser Politik dem Steuerzahler auch noch aufbrummen. Darum geht es Ihnen.

Die Höhe des Mindestentgelts wird ebenfalls durch eine Kommission überprüft und, sofern erforderlich, angepasst. Das gilt für alle öffentlichen Aufträge im Bereich der Liefer-, Bau- und Dienstleistungen. Die Eingangsschwelle beim Auftragswert

haben wir bei 10 000 Euro festgelegt. Der CDUEntwurf will ebenfalls auf 20 000 Euro absenken. Die Richtung, liebe Kolleginnen und Kollegen, stimmt an der Stelle, aber Ihnen fehlt der Mut, richtig anzupacken. SPD und Grüne machen das. Dafür haben uns die Menschen auch gewählt, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Lachen bei der CDU und der FDP)

Die FDP will den umgekehrten Weg: Sie will auf 50 000 Euro erhöhen. Dazu sagen ich Ihnen: Sie verstehen offensichtlich nur noch die Großspender, aber nicht mehr das arbeitende Volk.

(Beifall bei der SPD)

Oft waren allein die großen Unternehmer die Gewinner bei den Vergaben. Zukünftig, Frau König, werden die mittelständischen Interessen besonders berücksichtigt. Die Ausschreibung von Teillosen soll da, wo es möglich ist und wo es Sinn macht, die Regel sein. Das ist mittelstandsfreundlich und nicht Ihre bisherige Praxis, meine Damen und Herren auf den Oppositionsbänken. Sie haben die Interessen des Mittelstands an jeder Stelle geopfert.

(Lachen bei der CDU - Christian Dürr [FDP]: Warum jubelt der Mittelstand denn nicht?)

Selbst Ihre Formulierung zum Nachunternehmereinsatz im Gesetzentwurf der CDU ist so weich gekocht wie die Makkaroni von Luigi um die Ecke.

(Heiterkeit bei der SPD)

Bei uns müssen die Bestimmungen des Gesetzes vom Generalunternehmer bis zum letzten Subunternehmer eingehalten werden. Wir formulieren eindeutig, was wir wollen. Das macht den Unterschied.

Weil solche Veränderungen verstanden und gelebt werden müssen, haben wir die ökologischen und sozialen Aspekte nicht, wie ursprünglich angedacht, in eine Sollvorschrift gefasst, sondern in eine Kannformulierung abgemildert. Auch daran erkennen Sie, dass wir nicht wie CDU und FDP in der Vergangenheit beratungsresistent gewesen sind, sondern hinhören, wenn Verbände ihren Sach- und Fachverstand eingebracht haben, und dieses dann auch verändert haben.

Aber wir wollen auch die Auftraggeber schon heute darauf einstellen, dass wir nach Ablauf von zwei

Jahren exakt hinsehen werden, ob die Beschäftigung Behinderter, die Gleichstellung von Frauen und Männern oder die Ausbildung bei Vergaben positiv gewirkt haben oder nicht. Wir werden dann eine Evaluation vornehmen, weil wir auch in dieser Hinsicht eine Vorbildfunktion haben und die soziale und ökologische Intention sinnvoll und gewollt ist.

(Unruhe)

Herr Kollege Schminke, einen Moment, bitte! - Meine Damen und Herren, es ist einfacher, Ihre Besprechungen mit den Kollegen nach draußen zu verlegen. Sie verstehen sich besser, und wir verstehen den Redner. - Herr Schminke, Sie haben das Wort.

Andererseits wollen wir den Auftraggebern die nötige Zeit geben, sich darauf einzustellen.

Meine Damen und Herren, die Einrichtung einer Servicestelle wird das Gesetz begleiten und Informations- und Unterstützungsleistungen erbringen, aber auch Hinweise entgegennehmen und weiterleiten, gegebenenfalls z. B. Hinweise auf Lohndumping, Schwarzarbeit, Sozialversicherungsbetrug oder andere rechtliche Vergehen, wenn diese vermutet werden. Um solche Verwerfungen zu vermeiden, haben wir in das Gesetz formuliert, dass die Auftraggeber gehalten sind, Kontrollen durchzuführen. Beim Vorliegen von Anhaltspunkten ist folgerichtig die Kontrollpflicht absolut festgeschrieben. Bei Preisabweichungen von mehr als 10 % zum nächsten Bieter muss auch nachgeprüft werden. Und natürlich werden Gesetzesverstöße weiterhin je nach Schwere der Verfehlungen auch mit Sanktionen geahndet. Die Strafhöhe bleibt bei 1 % für jeden festgestellten Fall. Sie ist bei 10 % der jeweiligen Auftragssumme gedeckelt. Der Ausschluss von öffentlichen Vergaben ist bei groben Verstößen bis zu maximal drei Jahren möglich. Diese Sanktion ist, glaube ich, eine scharfe Waffe.

Meine Damen und Herren, wer einen gerechten Wettbewerb will, wer Lohndumping, Sozialversicherungsbetrug, Steuerhinterziehung nicht auf dem Rücken der Beschäftigten austragen will, wer kleine und mittelständische Unternehmer fair beteiligen und wer letztlich für mehr Ordnung am Arbeitsmarkt sorgen will, der muss diesem praxistauglichen, schlank ausformulierten und realitätsnahen Vergabegesetz heute zustimmen.

Die schlimmen Erfahrungen aus der Praxis sind Alarmsignale. Wegsehen dürfen wir nicht. Das wollen wir auch nicht, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die Damen und Herren von CDU und FDP erklären pausenlos, das Gesetz bringe Mehrbelastungen für die Kommunen. Erklären Sie uns doch einmal, liebe Frau König, welche Verwaltungskosten bei dem Gesetzentwurf der CDU anfallen würden und in welcher Höhe Personalkosten

(Karl-Heinz Bley [CDU] spricht mit an- deren Abgeordneten)

- hier spielt die Musik, Herr Bley! -

(Heiterkeit bei SPD)

für die verpflichtenden Kontrollen anfallen würden! Verpflichtende Kontrollen heißt: Jeder Auftrag wird kontrolliert, jeder - ohne Ausnahme. Wer zahlt dafür die Kosten? - Das haben Sie festgeschrieben. Sie reden von Bürokratie und fordern selbst umfangreiche Dokumentationspflichten.

(Karl-Heinz Bley [CDU]: Sind eure Kontrollen umsonst?)

Da fällt mir echt nichts mehr ein. Wer zahlt das, Herr Bley? - Das haben Sie zu beantworten!

Im Ausschuss hat Ihnen der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst schon den Spiegel vorgehalten und die Mehrkosten aus § 7 und 8 angesprochen. Das war bereits eine Lehrstunde für Sie. Er hat Ihnen gesagt, dieser Gesetzentwurf wäre für Städte und Kommunen ein Bürokratiemonster. So war das zu verstehen, was Sie im Ausschuss vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst zu hören bekommen haben.

Wir bringen heute ein Landesvergabegesetz auf den Weg, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Europarechtlich haben wir keine Bedenken, weil inzwischen auch in Brüssel ein Umdenken greift.

Wir haben den Mittelstand, Gewerkschaften und das Handwerk auf unserer Seite, ferner die Hauptzollämter und letztlich alle, die sich Mühe machen und die Möglichkeiten des Gesetzes fair ausloten.

Wenn einige Verbandsvertreter knurren, meine Damen und Herren, dann vielleicht auch deshalb, weil man in der Vergangenheit nur allzu oft von Dumping-Angeboten profitiert hat. Wir wollen aber gute Arbeit fördern und daran partizipieren. Das ist

unser Ansatz. Mehrbelastungen der Kommunen stehen auch Steuermehreinnahmen gegenüber, weil heimische Arbeitnehmer die Gewinner einer sauberen Vergabe sind und die Kaufkraft steigt. Aus der verbesserten Kaufkraft resultieren höhere Gewerbe- und Einkommensteuern. Das ist ein Segen für Städte und Kommunen. Es fließen auch mehr Sozialbeiträge in unsere Kassen, und die Strafzahlungen für Sanktionen bekommt ebenfalls der Auftraggeber.

Das ist die Kehrseite der Medaille, von der CDU und FDP erst gar nichts wissen wollen, weil es nicht in ihre Verteufelungsstrategie passt.

(Zuruf von der CDU: Jetzt ist es aber gut!)

Den Traum von einer heilen Welt haben Sie längst aufgegeben, wir aber nicht. Deshalb, weil wir immer noch an das Gute im Menschen glauben, selbst bei der FDP, haben Sie jetzt die Chance, endlich einmal das Richtige im richtigen Moment zu tun, indem Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen, Frau König.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Schminke. - Zu Wort gemeldet hat sich jetzt Frau König, FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Vergangenheit hat sich die Landesregierung unter großem Zuspruch der Kommunen und der Unternehmen sowie deren Verbände für kurze, prägnante und verständliche Gesetze ausgesprochen, sofern es dieser Gesetze überhaupt bedarf. Dieses Vorgehen stärkte die KMUs in unserem Land und lieferte einen Beitrag zur Entbürokratisierung des täglichen Lebens unserer Bürgerinnen und Bürger und unserer Unternehmen.

Nun, unter Rot-Grün, haben wir wieder die totale Umkehr von dieser bürger- und unternehmerfreundlichen Vorgehensweise.

(Beifall bei der FDP)

Besonders deutlich wird dies am neuen Landesvergabegesetz. Ihr Landesvergabegesetz hängt wie ein Betonklotz am Hals von Verwaltung, Auftraggebern und Unternehmen.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Anja Piel [GRÜNE]: Oh weh, oh weh!)

Es ist teuer, kompliziert und überflüssig - reine Symbolpolitik zulasten des Landes und auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger.