- Sie waren auch der Erste, der sich gemeldet hat, Herr Kollege Böhlke. - Danach folgt Herr Kollege Hilbers. Sie haben jeweils anderthalb Minuten Zeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schwarz hat wieder Handlungsdefizite bemängelt. Die Argumentation, die er hier vor einem Vierteljahr geäußert hat, wiederholt sich. Ja, wenn es denn im Bereich Pflege Handlungsdefizite gibt - dass wir etwas tun müssen, steht ja völlig außer Zweifel -, dann muss ich Sie natürlich fragen: Was passiert denn bei den Vorarbeiten zum Thema Pflegekammer? - Nichts. Sieben Monate im Amt, nichts passiert!
Heute diskutieren wir und beraten wir abschließend über einen Antrag, mit dem Sie die Landesregierung auffordern, aktiv zu werden. Diese Regierung ist sieben Monate im Amt, hat aber bisher nichts getan.
Sieben Monate Handlungsdefizit, dennoch große Ausführungen und einen Blick zurück, aber keine konkreten Ansätze, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es sollte bei dieser Frage aber nicht
Uns geht es darum, dass wir in der Sache vorankommen. Wir können sehr wohl auf entsprechende Entwicklungen verweisen.
Wenn Sie die Umlagefinanzierung ansprechen, dann müssen Sie sagen, dass sie zwar in sechs Bundesländern umgesetzt wurde, es aber sechzehn Bundesländer gibt. Auch rot-rot-grün-geführte Bundesländer nutzen diese Finanzierung nicht, und sie haben auch gute Gründe dafür. Gibt es da etwa keine Notstände, gibt es da all die Probleme nicht?
Der Kollege Schwarz versucht, die Probleme mit der immer gleichen Argumentationskette dramatisch in den Vordergrund zu schieben. Ich halte das nicht für angemessen. Ich meine schon, Herr Kollege Schwarz, Sie sollten zur Sachlichkeit zurückfinden.
Danke, Herr Kollege Böhlke. - Herr Schwarz, wenn Sie wollen, können Sie anderthalb Minuten lang antworten. Bitte!
Ich dachte, Ihr Beitrag würde besser als das, was mich bei Herrn Hilbers erwartet. Aber das war leider nicht der Fall.
(Reinhold Hilbers [CDU]: Warten Sie es ab! - Ulf Thiele [CDU]: Können Sie diese Frechheiten nicht einfach mal bleiben lassen? Unterlassen Sie diese Frechheiten doch einfach mal!)
Herr Kollege Böhlke, ich kann Ihre Leistungsbilanz fortführen; das wissen Sie ganz genau. In der Ära von Frau von der Leyen wurden sämtliche Zuschüsse für den stationären Pflegebereich weggekürzt. In der Ära von Frau Ross-Luttmann wurde der ambulante Bereich um 20 % beschnitten. In der Ära von Frau Özkan wurde die Kurzzeitpflege massiv beschnitten. Sie haben die Pflegesituation in Niedersachsen mit massiven Einschnitten wirklich dramatisch verschärft.
Herr Thiele, da können Sie ruhig mit dem Kopf schütteln. Wenn Sie einmal eine pflegebedürftige Person in Ihrer Familie haben sollten oder schon haben, dann sollten Sie in die Einrichtungen gehen und sich sagen lassen, was Sie da mit Ihrer Mehrheit angerichtet haben.
(Ulf Thiele [CDU]: Meine Mutter ist ein solcher Fall! Ich weiß es besser! Er- zählen Sie hier nicht einen solchen Unsinn! Frechheit!)
Meine Damen und Herren, Herr Böhlke, ich will Ihnen zum Abschluss sagen: Ich finde es ideal, dass Sie das Thema Pflegekammer vorgebracht haben. Zu dem Thema wurden hier nämlich ein Gesetzentwurf der Grünen und ein Entschließungsantrag der SPD eingebracht, als sie noch in der Opposition waren. Wissen Sie, was Sie dreieinhalb Jahre lang damit gemacht haben? - Sie haben das liegen gelassen, und zwar bis kurz vor dem Verfallen aufgrund der Diskontinuität, weil Sie sich um das Thema herumgedrückt haben. Bei uns steht das Thema in der Koalitionsvereinbarung, und wir gehen es auch an.
Meine Damen und Herren, für die Landesregierung hat sich gemeldet Frau Sozialministerin Rundt. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
(Ulf Thiele [CDU] spricht mit Uwe Schwarz [SPD] an dessen Platz - Un- ruhe bei der SPD - Ulf Thiele [CDU]: Eine Unverschämtheit war das gera- de!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße den vorgelegten Entschließungsantrag nach wie vor.
Ich habe bereits bei seiner Einbringung im Juni darauf hingewiesen, dass wir uns über die Einschätzung der Rahmenbedingungen - siehe demografischer Wandel - wohl werden verständigen können. Wenn wir Statistikern glauben, dann müsste von nun an jeder dritte Schulabgänger im Bereich der Pflege tätig werden, damit wir den Bedarf an zukünftigen Pflegekräften wirklich decken können. Aber es glaubt sicherlich keiner,
Was hat die Landesregierung getan, Herr Böhlke? - Als ich kam, habe ich einen bereits ausgeräumten Haushaltsansatz zum Thema Altenpflegeumlage vorgefunden und habe feststellen müssen, dass die Praxis nicht mehr finanziert war.
Das heißt, wir haben aus dem laufenden Haushalt aus anderen Ansätzen Mittel bereitstellen müssen, um die Schulgeldfreiheit faktisch umsetzen zu können.
Also, was habe ich gefunden? - Einen leergeräumten Haushalt. Wir haben es geschafft, das Ganze aufrechtzuerhalten. Was haben wir für 2014 getan? - Die Haushaltsansätze erhöht. Was tun wir bei der Pflegekammer? - Sie ist auf dem Weg.
Und worauf ich besonders stolz bin: Niedersachsen ist das einzige Bundesland, das das PflegeNeuausrichtungs-Gesetz umgesetzt hat, was die Zeiteinheiten in der ambulanten Pflege betrifft - und das deshalb, weil ich mich anders als meine Vorgängerin nicht in Unzuständigkeit zurückgezogen, sondern schlicht und ergreifend dafür gesorgt habe, dass sich die Vertragsparteien verständigen. Das haben sie auch getan.
Die zukünftige Verordnung ermöglicht uns z. B. auch, dem Fachkräftemangel damit entgegenzutreten, dass wir dort die Verpflichtung für eine angemessene Ausbildungsvergütung aufnehmen können. Denn wenn in der Pflege nicht anständig bezahlt wird, wird der Fachkräftemangel noch sehr viel größer sein, als er es schon ist. Die Nachweispflicht würden wir ebenfalls in der Verordnung verankern.
Frau Bruns, es geht darum, dass im Moment auch diejenigen Menschen die Finanzierung der Ausbildung bezahlen, die Sachleistungen in Anspruch nehmen. Aber eben nur die, die in Einrichtungen wohnen, in denen ausgebildet wird. Alle anderen ziehen sich zurück, bilden nicht aus und profitieren davon.
Die jetzige Situation ist so, dass im Bereich der ambulanten Pflege so gut wie überhaupt nicht ausgebildet wird. Auch dies wollen wir ändern.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Bundesgesetzgeber in § 25 Altenpflegegesetz vorgeschrieben hat, dass eine Umlage eingeführt wird, wenn der Mangel an Ausbildungsplätzen verhindert werden muss. Genau dies werden wir tun. Wir werden nachweisen - und zwar mittels eines solchen Gutachtens -, dass genau dies der Fall ist. Das ist wichtig, damit wir die Umlage rechtssicher einführen können.
Und es sei daran erinnert, dass sich alle Bundesländer im sogenannten Handlungsfeld 1 der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive in der Altenpflege verpflichtet haben, zu überprüfen, ein Umlageverfahren einzuführen. Auch hier sind wir längst in der Verpflichtung der Bundesebene.
Ich glaube, man kann weder die Realität noch solche Verpflichtungen einfach ignorieren. Wir werden den Entschließungsantrag umsetzen.