Diese Stiftung hat ihren Zweck, wie wir wissen, nicht erfüllt. Damals, bei der Einführung, wurde deutlich, dass die Mehrheit der Verbände diese Form der Rückabwicklung des Restvermögens ablehnte. Ich habe bereits in der Einbringungsrede auf die einschlägigen Meinungsäußerungen hingewiesen, die damals gefallen sind.
Wir heilen dieses heute und führen das ein, was in einigen Bundesländern schon Praxis ist. NRW ist in diesem Zusammenhang maßgeblich zu nennen. Dort ist durch unsere Ministerin Frau Steffens die Umlagefinanzierung in der Altenpflege sehr erfolgreich wiedereingeführt worden. Schon nach kurzer Zeit haben sich dort die Zahlen deutlich erhöht.
Wir heilen hiermit einen Wettbewerbsnachteil für die Betriebe, die ausbilden. Wir hoffen, dass die Fragen bezüglich Gutachten etc., die in den Ausschüssen gestellt worden sind, abschließend geklärt sind, sodass auch Sie dem Antrag zustimmen können.
In dem Antrag steht auch, dass es nach § 25 Abs. 5 des Altenpflegegesetzes erforderlich ist, einen Mangel nachzuweisen. Wir alle betonen einmütig diesen Mangel, auch die Oppositionsfraktionen. Das Ministerium hat aber angekündigt, rechtskonform ein Gutachten in Auftrag zu geben. Dies begrüßen wir ausdrücklich.
Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal bei der Ministerin bedanken. Es gab einen Wechsel in der Art und Weise, wie die Ministerin das Thema Pflege aufgreift. Wir haben in der Vergangenheit mehrere Ministerinnen gehabt - Frau RossLuttmann, Frau Özkan, aber auch Frau von der Leyen -, die in diesem Bereich einen Kahlschlag herbeigeführt haben, und zwar sowohl finanziell als auch in der Wahrnehmung der Verantwortung. Mit unserer Ministerin Rundt haben wir hier einen Perspektivwechsel. Die Verbände begrüßen dies und wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch.
Vielen Dank, Frau Polat. - Als Nächster hat sich für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Norbert Böhlke zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einleiten möchte ich meine Ausführungen mit einem Zitat aus dem Protokoll über die Plenarsitzung vom 20. Juni 2013. In der ersten Beratung zu diesem Antrag hat der Kollege Schwarz ausgeführt:
„Lieber Kollege Böhlke, ich verspreche Ihnen, dass wir eine deutliche Aussprache über das Thema haben werden. Wir werden uns genau ansehen, wie sich die Pflege in den letzten Jahren entwickelt hat.“
Heute, am 25. September, also drei Monate später und nach Behandlung in einer Sitzung des zuständigen Fachausschusses, können wir unstreitig festhalten, dass eine weitere inhaltliche Aussprache, so wie von SPD und Bündnis 90/Die Grünen angekündigt und versprochen, im Ausschuss schlichtweg nicht stattgefunden hat.
Dann kommt schon heute der Dank an die Ministerin, den wir gerade gehört haben, die natürlich im Ausschuss nicht zugegen war; das war natürlich Aufgabe ihrer Mitarbeiter aus dem Ministerium. Nichts hat sich da getan.
Die notwendige Beratung und Bewertung der Rechtsgrundlage gemäß § 25 des Altenpflegegesetzes fand ebenfalls nicht statt. Durch diese Bestimmung wird die Landesregierung bekanntlich ermächtigt, ein Umlageverfahren einzuführen,
wenn ein Ausgleichsverfahren notwendig und erforderlich ist, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern oder zu beseitigen.
Eine Beratung mit externen Fachleuten, also eine Anhörung im Ausschuss, wurde ebenfalls abgelehnt. Ja, es wurde sogar noch einer draufgesetzt: Von SPD und Grünen wurden wir darauf hingewiesen, dass in der ersten Beratung des Fachausschusses an diesem Tag auch die abschließende Beratung und die Beschlussfassung über die Empfehlung an das Parlament erfolgen sollten. Die Begründung von Rot-Grün für dieses außergewöhnliche Verhalten ist ganz einfach gewesen: Es sei ja alles gesagt, und eine Anhörung würde in ihrem Ergebnis zu keinen neuen Erkenntnissen führen. - Somit können wir heute nur auf die Beratungen und Diskussionen verweisen, die am 20. Juni 2013 inhaltlich geführt worden sind. Das ist die Position von SPD und Grünen in dieser Sache.
Und warum diese Hatz, verehrte Kolleginnen und Kollegen? Warum diese fehlende Bereitschaft, sich inhaltlich mit der Thematik und mit uns von CDU und FDP auseinanderzusetzen?
In den letzten Jahren ist einiges auf den Weg gebracht worden, um die Ausbildungssituation insbesondere in der Altenpflege deutlich zu verbessern.
Es gibt beeindruckende statistische Angaben: Im Jahr 2008 waren in Niedersachsen 4 612 Ausbildungsplätze in der Altenpflege zu verzeichnen. Im Jahr 2012 hat es eine Steigerung um fast 40 % oder rund 2 000 Plätze auf 6 592 Ausbildungsplätze gegeben.
Bei dieser aktuellen Situation ist es nach unserer Meinung sehr wohl notwendig, darüber zu debattieren, ob es in Niedersachsen tatsächlich einen Mangel an Ausbildungsplätzen gibt, den es zu beseitigen oder zu verhindern gilt. Dass wir Fachkräfte gewinnen müssen, steht völlig außer Zweifel. Dass Anstrengungen unternommen werden müssen, steht völlig außer Zweifel. Aber die Notsituation, die das Gesetz voraussetzt, können wir ganz einfach nicht erkennen.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes macht deutlich, dass es für die Annahme eines Mangels nicht ausreicht, dass das Angebot vorübergehend hinter dem Bedarf zurückbleibt. Es muss schon eine entspre
chende langfristige Prognose bestehen. Ferner muss ein gegenwärtiger Fehlbestand, wenn er denn vorhanden ist, auf absehbare Zeit weiterhin Bestand haben.
Das Land Sachsen hat erlebt, wie das ist. Es hat einen entsprechenden Antrag gestellt, und die Umlagefinanzierung im Land Sachsen ist höchstrichterlich nicht zugelassen worden.
Frau Kollegin Polat hat hier Nordrhein-Westfalen als Beispiel genannt. Auch da, so muss man sagen, sind mittlerweile die Klagen und Beschwerden im Hinblick auf das Umlageverfahren deutlich stärker geworden. Entsprechend ist die rechtliche Auseinandersetzung dort aus meiner Sicht noch nicht ganz abgeschlossen.
Die Landesregierung muss zunächst eine entsprechende Prognose vorlegen, bevor die Wiedereinführung der Umlagefinanzierung verwirklicht werden kann.
Nun wissen wir mittlerweile, dass Rot-Grün 130 000 Euro für die Erarbeitung dieser Prognose in den Haushaltsplanentwurf eingestellt hat. Dieses Geld will die Landesregierung ausgeben. Sie muss sich aber fragen lassen, was denn da genau untersucht werden soll, was man angesichts der Entwicklung der Ausbildungszahlen in Niedersachsen nicht ohnehin schon weiß. Bei den erfassten 6 572 Ausbildungsplätzen - das dürfte unstrittig sein - besteht zumindest keine Notstandssituation in dieser Frage.
Vielmehr sollte die rot-grüne Landesregierung nach unserer Auffassung die bewährten Förderprogramme, die erfolgreich umgesetzt worden sind, entsprechend dem Bedarf mit zusätzlichen finanziellen Mitteln ausstatten.
Aber für sie ist es offensichtlich wichtiger, bewährte, erfolgreiche Förderungen zu beenden, weil sie die Handschrift der Vorgängerregierung tragen. Das ist aber nicht sachgemäß.
Ein weiterer Grund, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema nicht vertieft zu behandeln, liegt möglicherweise darin, dass eine sozialdemokratische Sozialministerin, nämlich Frau
„haben gegen die Umlagebescheide massenhaft Widerspruch eingelegt und Klage erhoben. Das Land wird bis Ende des Jahres 2000“
„trotz der gesetzlichen Verpflichtung der anderen 25,5 Millionen DM zugeschossen haben, um die Liquidität der Umlagestelle sicherzustellen. Bis zum Auslaufen der letzten umlagefinanzierten Ausbildung im Jahr 2002 werden es 31 Millionen DM sein.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, genau so etwas wollen wir nicht. Das ist Geldausgeben an falscher Stelle. Es muss gezielt zugunsten der pflegenden Personen etwas auf den Weg gebracht werden.
Deshalb sind wir der Meinung: Es ist ganz einfach notwendig, diese Dinge noch einmal genau zu untersuchen und zu prüfen. Wir sind sicher, dass wir hier in der Sache auf einem guten Weg sind.
Mit nur einer Stimme Mehrheit im Parlament und im Ausschuss haben Sie entgegen Ihren Ankündigungen Ihre Vorstellungen durchgepeitscht.
Die Vorstellungen von Rot-Grün in dieser Frage sind unausgereift. Deshalb werden wir diesem Antrag heute unsere Zustimmung verweigern.