Klar ist auch, dass die finanzielle Belastung Studierender nicht bloß aus Studiengebühren besteht. Ein Studium bedeutet immer eine Mehrbelastung für die betroffenen Jugendlichen und ihre Familien. Dennoch wollen wir nicht weiter das letzte Bundesland sein, das diesen bildungspolitischen Unsinn verantwortet.
Und richtig: Wir schaffen das ohne finanzielle Nachteile für die Unis. Die wegfallenden Studiengebühren werden zu 100 % kompensiert. Die Mittel stehen den Hochschulen zur Sicherung der Qualität von Studium und Lehre auch weiterhin zur Verfügung.
Neben dem quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung muss es natürlich auch Qualitätsverbesserungen geben. Zunächst muss der Blick aber darauf gerichtet werden, dass der tatsächliche Bedarf gedeckt werden kann. Eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels ist der notwendige zweite Schritt, den wir sicher im Blick behalten werden.
Wir lösen ein weiteres Wahlkampfversprechen ein: Mit dem Haushalt 2014 schaffen wir im Bereich der Landwirtschaft die finanziellen Voraussetzungen für eine nachhaltige Agrarwende. Beim Ökolandbau war Niedersachsen unter Schwarz-Gelb bundesweit Schlusslicht. Rot-Grün dagegen baut die Förderung des Ökolandbaus konsequent aus. Damit kommt Niedersachsen - insoweit haben wir schon Ehrgeiz - beim Ökolandbau bundesweit in die Spitzengruppe.
Wir werden auch die Agrarumweltmaßnahmen deutlich ausweiten und räumen dem Tierschutz einen deutlich höheren Stellenwert ein. Die Kontrollen in den Bereichen Futtermittel, Lebensmittel, Tierarzneimittel, ökologischer Landbau und Tierschutz durch das LAVES werden wir ab dem nächsten Jahr nachhaltig stärken. Damit ziehen wir die dringend erforderlichen Konsequenzen aus den Futter- und Lebensmittelskandalen der letzten Jahre. Wir finanzieren dieses Mehr an Verbraucherschutz durch Veränderungen bei den Gebühren, also ohne Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger.
Herr Hilbers, vielleicht unterhalten Sie sich über die Notwendigkeit solcher Maßnahmen einmal mit Frau Aigner im Bund, wenn Sie uns Grünen schon nicht glauben. Sie ist in Sachen Verbraucherschutz nämlich schon ein bisschen weiter.
(Beifall bei den GRÜNEN - Reinhold Hilbers [CDU]: Sie brauchen doch gar keine Mittel mehr! Sie haben es doch in den Zahlen schon ausgeweitet!)
Falls Sie sich Sorgen machen sollten, dass wir auf Signale aus Berlin warten, möchten wir Sie beruhigen. Wir stellen uns jetzt gemeinsam der Herausforderung auf dem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt, da zu investieren, wo es notwendig ist. Wir wollen den ökologischen Wandel vorantreiben, und wir wollen dieses Land gerechter machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir, die Fraktionen von SPD und Grünen, werden uns daranmachen, diesen guten Haushaltsentwurf der Regierung in den parlamentarischen Beratungen noch besser zu machen.
Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, laden wir herzlich dazu ein, konstruktiv daran mitzuwirken.
(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Reinhold Hilbers [CDU]: Führen Sie denn die Verschul- dung zurück?)
Vielen Dank, Frau Piel, für Ihren Beitrag. - Als Nächste hat sich Renate Geuter, SPD-Fraktion, zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort, Frau Geuter.
- Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen: Wir befinden uns in den Haushaltsberatungen. Ich bitte um Aufmerksamkeit für alle Redner, die jetzt noch kommen werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gemeinsam mit dem Haushaltsgesetz 2014 und den Haushaltsplänen legen Ihnen die Regierungsfraktionen auch den Entwurf für das Haushaltsbegleitgesetz 2014 vor. Zu einigen Artikeln des Gesetzentwurfs werde ich heute Stellung nehmen. In den folgenden Haushaltsplanberatungen haben wir sicherlich noch die Gelegenheit, alle Einzelheiten intensiv zu diskutieren.
In Artikel 1, der Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich, wird systemkonform und folgerichtig eine Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs als Folge der höheren Erstattungsquote des Bundes für die Kosten der Grundsicherung vorgenommen. Diese Kostenübernahme bedeutet eine erhebliche Entlastung der Landkreisebene, die jetzt im kommunalen Finanzausgleich nachvollzogen werden muss. Damit setzen wir diese interkommunale Verschiebung fort, die die ehemalige schwarz-gelbe Landesregierung mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2012 begonnen hat. Bereits damals haben die kommunalen Spitzenverbände gefordert, eine Anpassung der Aufteilungsverhältnisse zukünftig in regelmäßigen Abständen vorzunehmen. Weil die zugrundeliegende bundesgesetzliche Regelung bis Ende 2012 noch nicht vorlag, kann es erst heute zu dieser Anpassung kommen.
Vor dem Hintergrund, dass Sie damals der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes zugestimmt haben, Herr Hilbers, wundert es mich heute, dass Sie uns kritisieren, wenn wir genau das fortsetzen, was Sie damals angekündigt haben.
(Reinhold Hilbers [CDU]: Warum lie- fern Sie denn kein Gutachten mit, wie wir das damals gemacht haben?)
Herr Hilbers, wir haben ganz viel Zeit und viele Möglichkeiten, das im Haushaltsausschuss zu diskutieren. Darauf freue ich mich schon besonders.
(Reinhold Hilbers [CDU]: Das stimmt! - Jens Nacke [CDU]: Hat sie jetzt die Frage beantwortet, die er nicht stellen durfte?)
Die Niedersächsische Landesregierung hat bei ihrer aktuellen Finanz- und Aufgabenplanung große Herausforderungen zu bewältigen. Wir haben im Haushalt 2013 ein strukturelles Defizit von 1,3 Milliarden Euro vorgefunden. Da Herr Hilbers das offensichtlich bis heute nicht nachvollziehen kann, bin ich der festen Überzeugung, dass der Herr Finanzminister ihm die Zusammensetzung dieses Betrages gern noch einmal vorrechnen wird.
Im Hinblick auf die Einhaltung der Schuldenbremse ist es aus unserer Sicht dringend geboten, dieses strukturelle Defizit schrittweise und nachhaltig zu senken, und zwar ohne Einmaleffekte und Veräußerungserlöse. Der Kurs der schwarz-gelben Landesregierung bestand in den letzten Jahren ja darin, die Kreditermächtigungen, die man sich für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 über das notwendige Maß hinaus genehmigt hatte, in Form der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage schrittweise zur Deckung einzusetzen. Dazu gab es in erheblichem Umfang Vermögensveräußerungen. Diese Einmaleffekte haben zwar den Haushaltsausgleich ermöglicht, aber die strukturelle Deckungslücke nicht verringert, da sie eben nicht
dauerhaft zur Verfügung stehen. Die rot-grüne Landesregierung hat diese nicht nachhaltig wirkenden Maßnahmen deutlich verringert und wird ab dem nächsten Jahr ganz darauf verzichten.
Darüber hinaus - das sage ich ganz ehrlich - hat die damalige Landesregierung einfach Glück gehabt. Aufgrund der guten Konjunktur hatte sie die Chance, Zinsmindereinnahmen und Steuermehreinnahmen einzusetzen. Wenn wir alle diese Effekte bei Ihren Haushalten berücksichtigen, dann stellen wir fest, dass zum Thema Konsolidierung, zumindest in den letzten Jahren, gar nichts mehr zu sehen ist. Sie haben zwar das Wort „Konsolidierung“ inflationär gebraucht, sind aber den Beweis schuldig geblieben, dass Sie tatsächlich konsolidiert haben.
Falls Sie es vergessen haben sollten: Erst im Dezember ist es gelungen, mit dem Gesetz, das auf Wunsch des kleinen Koalitionspartners nicht „Nachtragshaushalt“ heißen durfte, den Haushalt gerade so eben verfassungsmäßig zu machen. Wenn Sie sich daran nicht erinnern, dann erinnere ich Sie an die Äußerung von Herrn Ellerbrock seinerzeit im Haushaltsausschuss.
Neben dem Verzicht auf die von mir beschriebenen Einmaleffekte weist unsere mittelfristige Finanzplanung für den gesamten Planungszeitraum keine Handlungsbedarfe, d. h. keine Deckungslücken mehr auf.
Sie ist also realitätsnäher und belastbarer als die unserer Vorgängerregierung. Insofern ist es auch folgerichtig, die Regelungen der Landeshaushaltsordnung entsprechend anzupassen.
Die aktuelle Mipla zeigt uns auch ganz deutlich, dass von den von Ihnen behaupteten vollen öffentlichen Kassen, die Sie uns angeblich hinterlassen haben, keine Rede sein kann, es sei denn, Sie erzählen uns, wo Sie noch Geld gebunkert haben. Wir haben von Ihnen einen Haushalt übernommen, der gerade so eben an der Grenze der Verfassungsmäßigkeit ist.
Wie der Finanzminister weise auch ich noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass weder im aktuellen Haushaltsplanentwurf noch in der mittelfristigen Finanzplanung dieser Landesregierung ein Ansatz enthalten ist, der nicht gedeckt ist. Es gibt also keinen Wünsch-dir-was-Haushalt.
Auch schwierige finanzielle Rahmenbedingungen entbinden uns nicht von der Verantwortung, eigene politische Zielsetzungen zu verfolgen. Zusätzliche Kreditmittel stehen uns als Finanzierungsinstrument definitiv nicht zur Verfügung. Wir wollen sie ganz bewusst nicht nutzen. Daher haben wir die uns zustehende Möglichkeit zu einer moderaten Anhebung der Grunderwerbsteuer auf das Niveau vieler anderer Bundesländer genutzt.
Es waren aber auch Einsparungen innerhalb des Budgets erforderlich, um in wenigen Politikbereichen eigene Schwerpunkte zu setzen. Die Fraktionsvorsitzende hat schon darauf hingewiesen. Wenn Sie von der FDP-Fraktion wie eben kritisieren, dass wir eine Aufgabenkritik vornehmen, bevor wir über Stelleneinsparungen reden, dann kann ich Ihnen nur ausdrücklich empfehlen, den aktuellen Bericht des Landesrechnungshofes zum Thema Verwaltungsmodernisierung der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung zu lesen.