Protocol of the Session on September 21, 2017

Die CDU-Fraktion hat 2015 einen - das soll keine Kritik sein - eher schlanken Antrag gestellt.

(Björn Thümler [CDU]: So schlank, wie wir sind!)

- Dazu sage ich jetzt nichts.

Wir haben uns dann auf den Weg gemacht, und es stellte sich relativ schnell heraus, dass wir alle ein Interesse daran hatten, gemeinsam eine Lösung für die Region zu finden. Das hat der Kollege Dammann-Tamke sehr deutlich gemacht.

Wir haben eine Anhörung durchgeführt und festgestellt, dass das Thema sehr komplex ist. Auch die Änderungen waren dann sehr komplex. Ich habe eine Zeitlang gedacht, dass wir es nicht schaffen, heute einen geeinten Antrag zu verabschieden. Dass uns das trotzdem gelingt, liegt an der Flexibilität von tatsächlich allen Fraktionen. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Beteiligten ganz herzlich dafür bedanken, dass sie so konstruktiv mitgearbeitet haben. Vielen Dank!

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Nun haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon eine ganze Menge gesagt, sodass ich auf die einzelnen Punkte gar nicht mehr so sehr eingehen muss.

Ein paar Dinge bleiben uns als Hausaufgaben. Vorhin hat die Kollegin Regina Asendorf die Arbeit der TU Harburg erwähnt, Stichwort „KLEE“. Diese Arbeit stellt eine Basis dar, auf der man weiterarbeiten kann. Wir haben eine ganzheitliche Betrachtung dieses Flussverlaufes mit allen seinen Anrainern. Die Landräte der betroffenen Landkreise haben sich auch schon auf den Weg gemacht und eine kleine Arbeitsgruppe dazu eingerichtet. Das werden wir in der nächsten Legislaturperiode noch positiv begleiten.

Ich glaube - auch das wurde heute schon erwähnt -, ein sehr wichtiger Punkt ist der Erlass. Er stellt einen Handlungsfaden für Sie dar - auch ich darf Sie hier ganz herzlich begrüßen -, die Sie an den Deichen und auf den Deichen - so ist es ja nun einmal - wohnen. Es hat übrigens die Kollegen sehr beeindruckt, als wir bei Ortsbegehungen vor den Deichen der Este standen. Die Leute fragten: Wo ist denn der Deich? - Die Antwort war: Ihr steht schon darauf! - Das ist tatsächlich eine sehr ein

malige Herausforderung, und das ist eine einmalige Landschaft. Ich freue mich, dass wir heute einen einstimmigen Beschluss hinbekommen.

Zum Schluss möchte ich mich bei Regina Asendorf ganz herzlich bedanken. Liebe Regina, du hast in die Entstehung dieses Antrages ganz viel Herzblut mit hineingesteckt. Das hat man sehr deutlich gemerkt. Wir möchten uns bei dir - ich habe mich mit Marcus Bosse abgesprochen, der ja eigentlich umweltpolitischer Sprecher ist - ganz, ganz herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit danken.

Jetzt möchte ich einen ganz kleinen Schlenker zu einem anderen Fachbereich machen, nämlich zum Petitionswesen, für den ich Sprecherin bin. Regina, du hast supergut mitgearbeitet. Es gab bei uns keine Grenze zwischen Rot und Grün. Es war sehr erfrischend, dich zu erleben. Wir wünschen dir für dein weiteres Leben alles Liebe und alles Gute!

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Tiemann.

(Petra Tiemann [SPD] kehrt zum Re- depult zurück und holt den Apfel)

- Was wäre daraus geworden, wenn Sie ihn jetzt vergessen hätten?

(Petra Tiemann [SPD]: Im Zweifel ein Baum!)

Vielleicht hätte sich der Minister darüber gefreut; denn der ist jetzt für die Landesregierung an der Reihe. Bitte sehr, Herr Wenzel!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Alten Land an Este und Lühe stellen die mit Häusern überbauten, gewidmeten Deiche vielfach ein prägendes Element der Kulturlandschaft dar. Ich denke, das ist unstrittig. Darauf haben auch verschiedene Vorredner hingewiesen.

Ich möchte noch einmal an etwas erinnern, was, glaube ich, ein ganz wesentlicher Punkt und am Ende für die Einigung zwischen den Fraktionen von großer Bedeutung war: Die Sturmflut von 1962 und das Deichgesetz, das kurz danach die Erfahrungen aufgegriffen hat, die man bei dieser ver

heerenden Sturmflut gemacht hat, hat uns gelehrt, dass bauliche Anlagen innerhalb des Deichkörpers immer einen Angriffspunkt für eine Schädigung des Deiches und in der Folge auch ein Ansatzpunkt für einen Deichbruch mit nachfolgender Überflutung des Binnenlandes sein können. Außerdem muss ein Deich jederzeit zugänglich sein, und es muss auch ausreichend Platz für gegebenenfalls später erforderlich werdende Deichverstärkungen und die Deichverteidigung zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere für die Hauptdeiche, aber auch für die Deiche im Binnenland.

Das Niedersächsische Deichgesetz, das nach den eben genannten Erfahrungen entstanden ist, fordert daher den Betroffenen Grundstücksbesitzern zum Wohle der Allgemeinheit einiges ab - das ist mir sehr wohl bewusst -, indem z. B. das Bauen auf dem Deich und direkt binnenseitig davor grundsätzlich nicht zulässig bzw. streng reguliert ist. Allerdings kann die Deichbehörde in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von diesem Verbot genehmigen.

Diese Regelungen sind auch heute fachlich notwendig. Die Landesregierung hat daher eine generelle Aufweichung der genannten deichrechtlichen Bestimmungen abgelehnt. Ich freue mich, dass es auch in den Beratungen im Landtag gelungen ist, hier zu einer einmütigen Auffassung zu kommen. Es gab ja unterschiedliche Regelungsmöglichkeiten, die auch in den Beratungen im Umweltausschuss sehr intensiv erwogen und abgewogen wurden.

Ich glaube aber auch, dass es gerade bei den Themen Deichsicherheit und Küstensicherheit wirklich ein besonderer Wert ist, wenn der Landtag in diesen Fragen einmütig entscheidet. Mir persönlich ist das ein ganz besonderes Anliegen. Ich glaube, jede und jeder, die oder der von der Küste kommt oder einmal länger an der Küste gelebt hat, weiß, dass Deichsicherheit ein ganz besonderes Thema ist und dass jeder, der hinter dem Deich wohnt, mit Argusaugen darauf schaut, wenn das Wetter stürmisch wird.

Eine Änderung des Deichgesetzes ist daher nicht notwendig. Ich bin froh, dass der Landtag sich jetzt auf diese Lösung verständigt hat. Ich kann Ihnen auch versichern, dass die zuständigen Stellen vor Ort sehr verantwortungsvoll mit den Regelungen umgehen.

Ungeachtet dessen werden wir den rechtlichen Rahmen und die fachlichen Anforderungen noch einmal in einem Erlass klarstellen, um allen Betei

ligten Rechtssicherheit bezüglich der Anwendung des Deichrechtes unter besonderer Berücksichtigung der Situation im Alten Land zu geben, wie dies nun auch in der Nr. 1 des gemeinsamen Entschließungsantrages vorgesehen ist.

Ich bin wirklich sehr froh, dass der Landtag gemeinsam mit den betroffenen Kommunen, den Verbänden sowie den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort - die zum Teil auch hier an der Sitzung teilnehmen - diesen Weg eingeschlagen hat, um den Belangen der Deichsicherheit auf der einen Seite und dem Erhalt der gewachsenen Kulturlandschaft im Alten Land auf der anderen Seite Rechnung zu tragen und diese unterschiedlichen Aspekte in Einklang zu bringen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch kurz etwas zu den anderen Aspekten sagen, die im Entschließungsantrag angesprochen sind und die Maßnahmen zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes betreffen: Auch ich bin der festen Überzeugung, dass die Zusammenarbeit entlang der Flussgebietsgemeinschaft, die Zusammenarbeit zwischen Oberliegern und Unterliegern, die Sicherstellung, dass sich nicht der eine auf Kosten des anderen vom Wasser befreit, ein elementarer Bestandteil unserer Hochwasservorsorge ist. Der NLWKN, unsere Fachbehörde, wird die zuständigen Kommunen weiterhin nach besten Kräften dabei unterstützen.

Ich danke Ihnen herzlich fürs Zuhören.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Zur Erinnerung, was die Beratungsstände anbelangt: Uns liegt erstens eine Beschlussempfehlung des Ausschusses vor, zweitens liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor, und drittens liegt uns mit jüngstem Datum auch ein Änderungsantrag aller Fraktionen des Hauses in Drucksache 17/8747 vor. Ich denke, es ist vernünftig - damit halte ich Sie einverstanden -, dass wir zunächst über den Änderungsantrag aller Fraktionen abstimmen.

Wer also diesem Änderungsantrag aller Fraktionen des Hauses in der Drucksache 17/8747 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das ein

stimmig so beschlossen. Der andere Antrag und die Beschlussempfehlung des Ausschusses haben sich damit erledigt.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Ich komme zum letzten Tagesordnungspunkt dieser Wahlperiode, zu dem

Tagesordnungspunkt 26: Abschließende Beratung: Fahrt- und Unterbringungskosten für Auszubildende im Dualen System, deren Beschulung in Landes- oder Bundesfachklassen erfolgt, übernehmen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/8591 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 17/8713

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag unverändert anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten in die Beratung ein. Es startet Herr Kollege Bley, CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte hier heute nicht meine letzte Rede im Landtag halten, wohl aber eine zum letzten Tagesordnungspunkt des letzten Plenarsitzungsabschnitts in der 17. Legislaturperiode.

Ein wichtiges Thema wird hier heute abschließend beraten: Zu den Fahrt- und Unterbringungskosten für Auszubildende im Dualen System, deren Beschulung in Landes- oder Bundesfachklassen erfolgt, soll es vom Land eine Förderung geben.

Die duale Ausbildung ist eine echte Erfolgsgeschichte des deutschen Bildungssystems. Die gesamte Wirtschaft und besonders das Handwerk stehen bei der Nachwuchsgewinnung vor großen Herausforderungen.

(Zustimmung bei der CDU)

Der Trend zur akademischen Ausbildung ist ungebrochen und durch die Befreiung von Studiengebühren nochmals verstärkt worden. Der Rückgang der Bewerberzahlen für die duale Ausbildung hat direkte Auswirkungen auf die Anzahl und die Standorte der berufsbildenden Schulen. Im Ausbildungsjahr 2016/2017 haben sich erstmals in der Geschichte unseres Landes mehr Jugendliche für

ein Studium als für eine Lehre entschieden. Ausbildungsplätze konnten oft nicht besetzt werden.

Lange Anfahrtswege, zum Teil mit auswärtiger Übernachtung, müssen von den Auszubildenden in Kauf genommen werden, wenn die Beschulung in Landes- und Bundesfachklassen wohnortnah nicht erfolgen kann. Die Auszubildenden haben nach geltender Rechtslage die Kosten zu tragen. Die Folge: Unsere Jugendlichen entscheiden sich nicht für den Beruf, den sie eigentlich ergreifen wollten. Der Fachkräftemangel nimmt also weiter zu.

Vor diesem Hintergrund fordern wir die Landesregierung auf, die Zukunftsfähigkeit der dualen Ausbildung zu fördern. Es müssen Regelungen geschaffen werden, nach denen das Land den Auszubildenden im Dualen System die Fahrt- und Unterbringungskosten erstatten oder zumindest angemessen bezuschussen kann. Die haushälterischen Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden.

Meine Damen und Herren, im letzten Plenarsitzungsabschnitt haben wir einen Antrag zu Meister- und Aufstiegsfortbildungen mit Zustimmung aller Fraktionen beschlossen. Das ist gut so. Hierfür müssen - wie auch bei dem vorliegenden Antrag - die weiteren Planungen zu Richtlinien und Haushaltsfragen noch erfolgen.