Protocol of the Session on August 17, 2017

- Vertraulichkeitserklärungen vornehmen?

(Zustimmung bei der CDU - Helge Limburg [GRÜNE]: Weil der Staatsge- richtshof mit dem Transparenzgesetz nichts zu tun hat!)

Frau Ministerin, bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe es eingangs schon ausgeführt: Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Das, was der Staatsgerichtshof gesagt hat, gilt für Ihre Rechte gegenüber der Landesregierung und für die Vorlage von Aktenbestandteilen gegenüber einzelnen Mitgliedern des Parlaments und seinen Ausschüssen. Die Regelung in der Gemeinsamen Geschäftsordnung betrifft Auskunftsansprüche von Bürgern, von Privaten. Dies erfolgte sozusagen im Vorgriff auf die Verabschiedung des Transparenzgesetzes, die hoffentlich im neuen Landtag alsbald erfolgen wird.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Danke schön. - Eine weitere Zusatzfrage stellt wiederum Kollege Nacke. Es wäre dann die fünfte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, da sind wir möglicherweise beim Kern der Frage. Vor dem Hintergrund, dass Sie gerade gesagt haben, es gehe dabei nicht darum, das Parlament in seinen Auskunftsrechten zu beschränken, nicht um die Möglichkeit, Dinge in öffentlicher Sitzung, an der Journalisten teilnehmen können, zu beraten, sondern es ginge hier darum, die Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu beschränken, die sie mit dem Transparenzgesetz überhaupt erst erhalten hätten, frage ich die Landesregierung: Warum haben Sie eine Änderung der Geschäftsordnung in dieser weitreichenden Art und Weise am 13. Juni 2017 auf den Weg gebracht - zu einem Zeitpunkt, zu dem das Transparenzgesetz überhaupt noch nicht verabschiedet war? Es wird ja auch nicht mehr verabschiedet; denn Sie wissen inzwischen, dass Sie in diesem Parlament überhaupt keine Mehrheit mehr für die Verabschiedung des Transparenzgesetzes haben. Sie haben die Geschäftsordnung vor dem Hintergrund eines Gesetzes verschärft, das es nie geben wird. Warum haben Sie das gemacht? Warum haben Sie die Änderung der Geschäftsordnung nicht zeitlich an das Inkrafttreten des Transparenzgesetzes geknüpft?

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Helge Limburg [GRÜNE]: Weil wir im Gegensatz zu Ihnen nicht schon vor Wochen gewusst haben, dass sich die Mehrheiten ändern!)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Frau Ministerin, bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Nacke, die Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung wurde, wie ich in meiner einleitenden Bemerkung ausgeführt habe, aus Anlass der Einbringung dieses Gesetzes in den Niedersächsischen Landtag vorgenommen. Das war der Anlass. Dass das Transparenzgesetz nun von diesem Landtag in dieser Legislaturperiode nicht mehr wird verabschiedet werden können, bedauere ich sehr, ist aber die Realität. Aber einem neu gewählten Landtag bleibt es natürlich unbenommen, das Gesetz zu verabschieden.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Helge Limburg [GRÜNE]: Rich- tig! Das wird auch passieren!)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, zu dieser Dringlichen Anfragen liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir uns der nächsten Anfrage zuwenden können

b) Bund: „Niedersachsen hat Fipronil-Affäre verschleppt“ - Was wusste Minister Meyer? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 17/8580

Diese Anfrage wird eingebracht vom Kollegen Hermann Grupe. Bitte!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Ich trage die Anfrage vor:

Bund: „Niedersachsen hat Fipronil-Affäre verschleppt“ - Was wusste Minister Meyer?

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete am 14. August 2017, dass mit Fipronil belastete Eier schon früher in den deutschen Handel gelangt seien als bisher bekannt. Ein niedersächsischer Betrieb habe bereits im Mai solche Eier ausgeliefert. Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt werfe seinem niedersächsischen Kollegen Meyer aufgrund dessen „schwere Versäumnisse und eine Verschleppung der Affäre“ vor. Als Grund für diese Vorwürfe nenne Schmidt in einem Brief an Meyer einen Untersuchungsbericht des Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Das LAVES habe bei einer Kontrolle von Eiern eines niedersächsischen Betriebs, der be

reits am 17. Mai 2017 beprobt worden sei, Fipronil festgestellt. In seinem Brief an Meyer stelle Schmidt daher folgende Frage: „Gab es in Ihrem Bereich weitere Proben, die weiter zurückliegen und nicht weitergegeben wurden?“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wann hat Minister Meyer davon erfahren, dass aus niedersächsischen Tierhaltungsbetrieben stammende bzw. sich im Handel befindliche Eier mit Fipronil belastet sind?

2. Auf wann ist der von Bundesminister Schmidt erwähnte Untersuchungsbericht des LAVES datiert, in dem der Nachweis von Fipronil in den am 17. Mai 2017 beprobten Eiern dokumentiert ist?

3. Gibt es im Verantwortungsbereich von Minister Meyer Proben, in denen Fipronil vor dem in der Antwort auf Frage 1 genannten Datum nachgewiesen wurde, wenn ja, welche Proben gibt es, und wann hat der Nachweis jeweils stattgefunden?

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Miriam Staudte [GRÜNE]: Schade, dass Sie die Frage nicht zurückgezo- gen haben!)

Vielen Dank, Herr Kollege Grupe. - Meine Damen und Herren, wir erwarten jetzt die Antwort der Landesregierung. Herr Landwirtschaftsminister Meyer wird selbige erteilen. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am Freitagabend nach Dienstschluss erhielt ich vom Sekretariat des Bundesministers den in der Presse zitierten Brief an meine persönliche E-Mail-Adresse. Gleichzeitig ging er in Kopie an die Staatssekretärin Frau Flachsbarth. Er ging aber an niemand weiteren im ML - nicht an den Staatssekretär etc.

In dem Brief beschwerte sich der Bundesminister umfänglich darüber, dass ich und andere ihn öffentlich für sein „unzulängliches Krisenmanagement“ kritisieren. - So fängt er mit seinem Brief an.

Er schrieb zu seiner Entschuldigung, dass er noch am 9. August - also als wir schon fünf betroffene Betriebe in Niedersachsen und Millionen in Umlauf befindliche Eier hatten - dachte, dass es sich - Zitat aus seinem Brief - „lediglich um ein regional begrenztes Ereignis“ handelte und dass es ja „auf

Arbeitsebene Telefonkonferenzen zwischen Niedersachsen, NRW und dem Bundesministerium“ gebe. Dies hielt er für ausreichend.

Dann geht er auf die Mängel der Meldungen an das RASFF - das ist dieses Schnellwarnsystem - ein und schiebt die Verantwortung weiter. Zitat: „Der Bund ist insoweit aber nicht für die Quantität und Qualität der Informationen der meldenden Mitgliedstaaten verantwortlich.“

Dann fragt er sich, „inwieweit nicht auch“ - nicht auch! - „Niedersachsen selbst zur Verschleppung der Problematik beigetragen hat“. Dann verweist er auf das Untersuchungsergebnis einer B-Probe, das ihm vorliege, und unterstellt den Behörden in Niedersachsen, schon seit Mitte Mai vom FipronilSkandal gewusst zu haben. Für mich ist das ungeheuerlich.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Der Brief des Bundesministers traf postalisch übrigens gestern Morgen bei mir im Ministerium ein, abgestempelt am Montag in Berlin. Am Sonntagnachmittag war ich bereits von mehreren Medien zu den Vorwürfen in diesem Brief befragt worden. Ich stelle deshalb noch einmal fest: Es gab kein Probenergebnis aus dem nationalen Rückstandskontrollprogramm vor Anfang August auf Fipronil in Eiern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die in Rede stehende B-Probe von Eiern vom 17. Mai, die damals auf ganz andere Stoffe untersucht worden sind - dabei hält man immer Eier zurück -, wurde vom LAVES im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes zusammen mit Proben aus den betroffenen Betrieben vom 31. Juli bis 1. August auf Fipronil untersucht. Das Ergebnis lag am 3. August vor und wurde umgehend mit Probename und Untersuchungszeitraum dem Bund gemeldet.

(Zuruf von Helmut Dammann-Tamke [CDU])

Ebenso kooperiert das LAVES eng mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft. Vielleicht war das eine Antwort auf Ihren Zwischenruf.

Hintergrund der Untersuchung war sofortiges Handeln niedersächsischer Kommunen, des LAVES und des ML nach Bekanntwerden des Skandals in den Niederlanden und Belgien. Der Bundesminister sah da noch keinerlei Handlungsdruck und wies erst am Montag dieser Woche die Behörden darauf

hin, doch auch im Rückstandskontrollplan und bei noch vorhandenen B-Proben auf Fipronil zu untersuchen.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Solange stand er auf dem Schlauch!)

Das ist etwas, was wir seit Wochen machen. Deshalb liegen die Versäumnisse nicht in Niedersachsen, sondern beim Bundeslandwirtschaftsminister.

(Beifall bei den GRÜNEN)

In Niedersachsen steht Verbraucherschutz an erster Stelle. Ich danke noch einmal den Mitarbeitern in den Landkreisen, die diese Proben nehmen, sowie denen im LAVES und im Ministerium. Ich danke auch den Landwirten und den vielen Betrieben in Niedersachsen, die von sich aus solche Befunde oder Verdachtsmomente gemeldet haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Also, der Bundesminister beschwert sich über Handlungen, die wir vor seinem Brief unternommen haben und die er erst danach bundesweit in Auftrag gegeben hat.

(Filiz Polat [GRÜNE]: Ein Schelm, der Böses dabei denkt! Das scheint, eine Kampagne gegen Sie zu sein, Herr Minister!)

- Es liegt in der Beurteilung der Abgeordneten, ob das eine Kampagne ist.

Zu Ihrer Frage 1: Über das Schnellwarnsystem RASFF wurde am 21. Juli und am 27. Juli 2017 von Belgien mitgeteilt, dass dort in Eiern und Geflügelfleisch Fipronil nachgewiesen worden sei. Als mögliche Quelle für das Fipronil sei ein niederländisches Dienstleistungsunternehmen ermittelt worden, das ein in unzulässiger Weise mit Fipronil versetztes Mittel - „Dega 16“ - bei der Bekämpfung der Roten Vogelmilbe eingesetzt habe.

Aufgrund der Ermittlungsergebnisse sei die niederländische Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Von den niederländischen Behörden seien positiv getestete Farmen sowie Betriebe, die von diesem Dienstleister betreut wurden, gesperrt worden. Die belgischen Behörden informierten darüber, dass das Produkt Dega 16 auf dem Markt und möglicherweise in Verwendung in den Niederlanden, Frankreich, Italien, Deutschland und Polen sei. - Das ist die gleiche Information, die der Bund bekommen hat. Wir haben nachgeschaut, der Bund nicht.

Nicht alle Chargen seien verunreinigt. Nähere Informationen, wie konkrete Chargen, gab es in der ersten Schnellwarnung nicht.