Es geht hier nämlich eher um die Fragen: Wie halten wir es mit Gentechnik? Können gentechnisch veränderte Produkte weiterhin patentiert werden? Und wie ist es mit der Mutagenese?
Es gibt in der Tat Prozesse bzw. Eingriffe - ob chemisch oder anders -, die auf geistigem Eigentum, auf Ideen und auf Erfindungen beruhen.
- Die Pflanzen an sich werden nicht erfunden. Selbstverständlich möchte ich niemals eine holländische Tomate schützen lassen, meine sehr geehrte Damen und Herren. Ich glaube, das dürfte klar sein.
Aber in dem Prozess selbst entsteht geistiges Eigentum. Die Abwägung, ab wann geistiges Eigentum entstanden und schützbar ist und ab wann es ein natürlicher Prozess ist, sollte in der Tat nicht in Parlamentsdebatten getroffen werden.
Sie sollte von Fachleuten, vom Europäischen Patentamt auf der Grundlage juristischer Fragestellungen,
die sich in diesem Bereich ergeben, getroffen werden, indem man wirklich genau schaut, ob hier ein Prozess betroffen ist oder nicht.
Herr Kollege Limburg, wir sind ganz klar bei Ihnen, dass wir im Grundsatz eine Klarstellung bei der Mutagenese brauchen. Aber das, was Sie hier machen, ist ja, dass Sie diese Debatte - ich will jetzt nicht sagen, dass Sie von der Debatte um Ihre Ministerin ablenken wollten; denn so weit konnten Sie damals nicht denken; das wäre sicherlich ein bisschen zu weit gehend -
sozusagen mit einem Federstrich klären wollen. Das geht nicht! Das Thema ist - genauso, wie es Herr Kollege Siebels hier ausgeführt hat - wesentlich komplexer und gehört grundsätzlich geregelt. Über die Einzelpatente - wie Sie es hier gemacht haben - kann aber nicht das Parlament entscheiden. Darüber entscheidet das Patentamt.
Dann gibt es den Rechtsweg dagegen, wo tatsächlich geprüft wird. So sollten wir es halten. Am Ende glaube ich in der Tat sagen zu können: Dem Bier droht keine Gefahr! - Das sage ich auch als Rotweintrinker.
Vielen Dank, Herr Bode. - Das Wort für die Landesregierung hat nun Herr Landwirtschaftsminister Meyer.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Niedersachsen ist - wenn man so will - auf dem Weg zum Brauerei-, zum Bierland Nummer eins. Wir hatten letztes Jahr den höchsten Zuwachs unter allen Bundesländern: In Niedersachsen wurden 9 % mehr Bier hergestellt. Deshalb ist das auch wirtschaftlich eine ganz wichtige Kraft.
Das Thema hat von daher für Niedersachsen eine hohe Relevanz. In Niedersachsen wird nämlich auch sehr viel Braugerste angebaut. Das ist also der Bereich, in dem jetzt die Pflanzen patentiert werden. Die Anbaufläche für Braugerste beträgt 25 000 ha. Braugerste ist übrigens auch ein großer Wasserschützer; denn Braugerste - deshalb ist das Thema Düngung hier durchaus ein wichtiges - wird in der Fruchtfolge auf leichten Standorten angebaut und braucht sehr wenig Stickstoffdüngung. Deshalb ist das eigentlich sogar ein Beitrag zum Umwelt- und Gewässerschutz. Auch Pestizide, Pflanzenschutzmittel werden dort nur sehr wenig angewendet.
Von der Struktur her stellt sich natürlich auch die Frage, ob Patente auf Leben erteilt werden. Das ist
nicht nur eine Frage, über die ein Patentamt entscheidet, sondern darüber muss in der Demokratie entschieden werden.
Deshalb nehmen wir auch die Forderungen des Europäischen Parlaments auf, die die Kommission und die Bundesregierung bislang nicht umsetzen, dass es auf eine Züchtung, auf ein Getreide, auf ein Lebewesen eigentlich kein Patent geben darf.
Denn was passiert denn mit den Landwirten, die dann willig oder zufällig diese Braugerste anbauen? - Dann kommen die großen internationalen Brauereikonzerne und fordern Patentgebühren, Nachbaugebühren und lösen diesen ganzen Streit aus. Von daher machen wir uns schon große Sorgen um unsere vielen Brauereien. Wir haben nämlich gerade in Deutschland - das ist angesprochen worden - erfreulicherweise einen großen Boom der Kleinbrauereien, deren Zahl von 615 auf 964 angestiegen ist. In der letzten Woche hat unser biertrinkender Ministerpräsident zwei Biere als kulinarische Botschafter des Landes ausgezeichnet: das Einbecker Brauherren Pils und das Hannöversch Pilsener Naturtrüb in Bio.
Es geht also gerade um regionale Vielfalt. Jeder Abgeordnete hier kann sicherlich eine Brauerei nennen. Um diese geht es. Diese kleinen Brauereien werden es aber niemals schaffen, solche großen Patent-, Züchtungs- und Lizenzierungsverfahren zu absolvieren. Von daher stellen sich auch die Fragen: Wollen wir hin zu einem Einheitsbier, die uns vier oder fünf Konzerne vorgeben? Sind Patente auf Nahrungsmitteln richtig? Können Landwirte in Niedersachsen und europaweit eigentlich noch das anbauen, was sie für richtig halten, oder müssen sie erst vorher in einem Patentamt nachprüfen und eine Probe ziehen lassen, ob die Gerstensorte, die sie anbauen, geschützt ist?
Die Entscheidung über diese drei Patente steht zum Ende dieses Monats an. Die Umweltschutzverbände haben gegen diese Auslegung des EUPatentrechts Einspruch eingelegt. Wir befürchten aber, dass es ähnlich wie bei den schon vorhandenen Patenten auf Brokkoli und Tomaten läuft. Es gibt also eine ganze Reihe von Patenten auf Leben.
Selbst bei Schweinehaltung geht es um die Zucht, dass man bestimmte Gensequenzen ohne Genmanipulation erkennt, welche Schweine besonders
viel Fleisch ansetzen. Wenn wir damit anfangen, kommen wir aus Sicht der Landwirte und der Landwirtschaft immer weiter in einen Teufelskreis. Deshalb ist dieses Thema ganz wichtig.
Das Bier ist sicherlich ein besonderes Beispiel; denn die Brauerinnen und Brauer sind ja die ersten Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer gewesen. Das Reinheitsgebot - 500 Jahre alt -
besagt, dass Bier nur aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt wird ohne Zusatzstoffe, Medikamente und Geschmacksverstärker. Genauso, wie die EU dieses deutsche Reinheitsgebot oft angreift, müssen wir für ein sauberes Bier kämpfen. Dazu gehört auch, dass im Bier keine Pflanzenschutzmittelreste enthalten sind und dass wir unser Wasser schützen. Denn die Brauereien, die in Niedersachsen produzieren, machen sich schon Sorgen. Sie brauchen große Mengen saubersten Wassers, um das Bier zu produzieren. Dabei geht es auch darum, dass in den Anbaugebieten der Braugerste keine Gefahren etwa durch Fracking entstehen. Dann geht es auch um die Frage von Nitratbelastungen.
Die Brauereien brauchen allein schon für die Reinigung ihrer Anlagen sehr große Mengen Wasser. Für sie sind natürlich steigende Wasserpreise durch die verfehlte Agrarpolitik der CDU und der FDP in den vergangenen 20 Jahren
ein Wettbewerbshindernis. Deshalb freue ich mich, dass nicht nur die Wasserverbände, sondern auch die Brauereiverbände mit uns dafür gestritten haben, unser Grundwasser besser zu schützen.
Wir haben ja vor ein paar Wochen endlich eine neue Düngeverordnung, ein Düngegesetz gemeinsam verabschiedet, um unser Wasser langfristig zu schützen. Das ist nämlich auch wirtschaftlich sehr wichtig. Das Umweltbundesamt hat ja darauf hingewiesen, dass der Wasserpreis um 800 oder 900 Millionen Euro steigt, wenn wir nichts tun. Die Mehrbelastungen aufgrund der Düngeverordnung und des Düngegesetzes betragen demgegenüber 150 Millionen Euro.
Diese Fragen stellen sich. Es kann aber nicht angehen, dass wir das Bier teurer machen und die Vielfalt an Brauereibetrieben verlieren. Wir wollen weiterhin eine Brauereivielfalt haben. Wir wollen weiterhin diesen Biergenuss haben und wollen in Niedersachsen auch dafür kämpfen, dass es keine
Patente auf die Einsatzstoffe bei Bieren gibt ebenso wie bei anderen Lebensmitteln. Menschen, Tiere und Pflanzen sollten nicht patentierbar sein.
Vielen Dank, Herr Minister Meyer. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Aktuelle Stunde für heute beenden kann.
Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Erhalt der Förderschule Lernen - Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drs. 17/8213
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen Jahren, insbesondere seit 2013, seit dem Regierungswechsel, haben wir in diesem Haus sehr viel über die Umsetzung der schulischen Inklusion in Niedersachsen diskutiert. Wir haben sehr kontrovers diskutiert. Wir haben über die Umsetzung diskutiert.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, gleich zum Einstieg in meine Rede möchte ich - wirklich verbindend - deutlich machen, dass eigentlich alle Debatten, die wir in der Vergangenheit, gerade auch in dieser Wahlperiode, miteinander geführt haben, eines immer wieder unterstrichen haben - das sollte man schon herausstellen -: dass wir uns einig sind, dass wir Inklusion umsetzen wollen, dass wir die schulische Inklusion zu einem Erfolg machen wollen, dass wir das Menschenrecht umsetzen wollen. In diesem Ziel - das sollte man wirklich festhalten; da bin ich mir sicher - sind wir uns im Grundsatz alle einig.
Wenn wir uns auf der einen Seite in der Zielstellung einig sind - das hat uns auch in der vorigen Wahlperiode verbunden, als wir das Schulgesetz geändert haben -, geht es auf der anderen Seite um die Umsetzung: Wie gestalten wir den Weg zur