Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2012/2013 (Zweites Nach- tragshaushaltsgesetz 2013) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/325 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/438 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/466
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit den in die Anlage 2 zur Beschlussempfehlung eingearbeiteten Änderungen zu den Einzelplänen 03 und 13, die Ihrerseits Auswirkungen auf die Haushaltsübersicht in der Anlage 1 haben, anzunehmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Genau wie im Jahr 2002 hat uns im Sommer 2013 ein schweres Hochwasser getroffen, und zwar nicht in Nieder
sachsen allein. Am Ende waren 11 von 16 Bundesländern von diesem Hochwasser ernsthaft betroffen. Die Rekordpegelstände von 2002 - das war ein sogenanntes Jahrhunderthochwasser - wurden vielerorts übertroffen, in einigen Regionen sogar weit übertroffen.
Die Schadensbilder des Jahres 2013 gleichen denen des Jahres 2002. Menschen wurden zu Zehntausenden evakuiert und standen fassungslos vor ihren verwüsteten Häusern und Wohnungen. Die Bilder vom Hochwasser 2013 gleichen sich von Passau über Meißen, Bitterfeld und Magdeburg bis Lüchow-Dannenberg. Es war und ist eine Naturkatastrophe nationalen Ausmaßes.
Während des Hochwassers waren bundesweit Tausende von professionellen, ehrenamtlichen und freiwilligen Hilfskräften im Einsatz, unter ihnen auch mehr als 19 000 Soldaten.
Die Feuerwehren hatten bis zu 75 000 Männer und Frauen im Einsatz. Vor diesem Hintergrund ist von dem größten Feuerwehreinsatz seit dem Zweiten Weltkrieg die Rede. Dieses gegenseitige Füreinanderdasein ist, finde ich, ein großartiges Zeichen eines starken gesellschaftlichen Zusammenhalts. Deshalb an dieser Stelle nochmals allen Helferinnen und Helfern ein ganz herzliches Wort des Dankes.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen: Die Beseitigung der neuen Hochwasserschäden und der Wiederaufbau übersteigen die Leistungsfähigkeit der einzelnen betroffenen Bundesländer. Deshalb ist hier eine gesamtstaatliche Kraftanstrengung erforderlich.
Mit dem noch vor der Sommerpause zwischen dem Bund und den Ländern vereinbarten Aufbauhilfefonds 2013 mit einem Gesamtvolumen von mehr als 8 Milliarden Euro konnte ein gemeinsamer Rahmen verabredet werden. Wie bekannt, wird der Aufbauhilfefonds jeweils zur Hälfte vom Bund und von den Ländern finanziert. Das Ergebnis ist gut.
Es ist allerdings eine gewaltige Anstrengung sowohl für den Bund als auch für die Länderhaushalte. Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2013 hat die Landesregierung deshalb die notwendigen Voraussetzungen für die Beteiligung des Landes Niedersachsen an einer schnellen Hilfe geschaffen. Mit einem einstimmigen Votum hat der Haushaltsausschuss in seiner Sitzung am 21. Juni - also noch vor der Sommerpause - dem
Erstens. Alle Mittel aus dem Aufbauhilfefonds sind Hilfe zur Selbsthilfe für die vom Hochwasser betroffenen Menschen.
Zweitens. Alle Bundesländer leisten ihren Beitrag. Das ist Ausdruck eines funktionierenden föderalen Systems. Alle Länder übernehmen für den Zeitraum von 20 Jahren die Tilgungs- und Zinslasten. Die Lasten sind dabei anteilig verteilt. Auch das ist Ausdruck unseres funktionierenden föderalen Systems.
Mit unserer Zustimmung zu diesem Nachtragshaushalt setzen wir ein klares Zeichen, dass wir die Opfer der Flut und auch die betroffenen Bundesländer beim Wiederaufbau nicht im Stich lassen. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Brinkmann hat den Sachverhalt schon dargestellt. Die Hochwasserereignisse aus dem Sommer 2013 sind uns allen noch vor Augen. Wir erinnern uns daran, wie viele Menschen tatsächlich evakuiert werden mussten und wie viele Menschen vor den Trümmern ihrer Existenz standen. Es waren schon bewegende Bilder, die wir dort gesehen haben. Das waren aber auch wieder einmal bewegende Bilder als Zeichen der Solidarität in unserer Gesellschaft. Wir beklagen uns ja häufig darüber, dass wir eine Ellenbogengesellschaft haben. In diesen Notsituationen der Gesellschaft kommt immer wieder große Solidarität von vielen freiwilligen Helfern zum Tragen; und das ist gut, meine Damen und Herren.
Auch gut ist die sofortige Reaktion der Politik, geschlossen zu handeln, schnelle Hilfe zu geben und das Ganze fraktionsübergreifend zu machen. Der Kollege Brinkmann hat darauf hingewiesen. Auch das gehört dazu und ist ein gutes Zeichen für die betroffenen Menschen in den verschiede
Nichtsdestotrotz gibt es, meine Damen und Herren, auch Kritik vom Landesrechnungshof, die wir schon im Ausschuss diskutiert haben. Wir sollten diese Kritik, die im Jahresbericht 2011 stand, noch einmal im Ausschuss diskutieren, nachdem die Soforthilfe entsprechend abgewickelt wurde. Der Landesrechnungshof hatte damals ein einheitliches Konzept und eine einheitliche Zuständigkeit in der Landesregierung gefordert. Das sind meines Erachtens nicht unbedingt Dinge, die umzusetzen sind, weil sich natürlich aus der Notsituation heraus ergibt, dass schnell und unbürokratisch geholfen werden muss. Nichtsdestotrotz sind es Kritikpunkte, die wir ernst nehmen und noch einmal Anlass von Beratung sein sollten.
Ich möchte noch auf einen zweiten Punkt eingehen. Wir haben im Haushaltsausschuss den ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung deutlich verschlankt, die Ausbuchung der globalen Minderausgabe entsprechend herausgenommen. Ich bedanke mich auch im Namen meiner Fraktion dafür, dass man da vonseiten der SPD und der Grünen auf den Vorschlag der Opposition eingegangen ist. So war es, glaube ich, dann sehr gut möglich, daraus auch tatsächlich ein einstimmiges Votum im Haushaltsausschuss zu machen.
Möglicherweise - ich komme zum Schluss - werden die Soforthilfemaßnahmen nicht komplett ausgeschöpft sein. Deswegen werden wir - das kann ich an dieser Stelle schon einmal ankündigen - in der nächsten Haushaltsausschusssitzung hierzu eine Unterrichtung der Landesregierung beantragen, damit wir ein Bild bekommen, wie viel tatsächlich mittlerweile ausgegeben wurde.
Vielen Dank, Herr Kollege Grascha. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Staudte das Wort. Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, als Abgeordnete aus dem Wahlkreis Elbe möchte ich mich bei Ihnen allen - fraktionsübergreifend - noch einmal ganz herzlich für die flexible Zusammenarbeit und die
Kooperation bedanken. Es war wirklich für die betroffenen Menschen ein ganz wichtiges Zeichen, dass schnell gehandelt wurde und dass sich der Haushaltsausschuss auch in diesem Punkt einig war.
Ich war vor einigen Tagen bzw. vor zwei Wochen noch einmal in dem betroffenen Ort Vietze, wo zum ersten Mal in der Geschichte der Hochwasserereignisse 30 Häuser überflutet worden sind. Ich möchte Ihnen ganz gern ein wenig davon berichten.
Es war so, dass dort lange gegen die Fluten gekämpft wurde. Man hatte schon die Hoffnung, dass man es geschafft hätte. Die Katastrophenhelfer wurden abgezogen, um in anderen Ortschaften zu sichern. Doch dann verteilten sich die Mitglieder des Gemeinderates, um den Menschen vor Ort zu sagen, dass sie jetzt nur noch wenige Stunden Zeit hätten, um ihr Hab und Gut zu retten. Die Leute haben das als fast traumatisches Ereignis geschildert. Da kommen viele Freiwillige in die Wohnung. Man ist froh, dass einem geholfen wird; aber letztendlich sind es Fremde, die dort die Schränke aufmachen und helfen, alles hinauszutragen. Das war für die Bewohner eine schlimme Situation. Es war aber auch für diejenigen, die geholfen haben, eine sehr beklemmende Situation. Man fühlte sich quasi als Eindringling, obwohl man helfen wollte.
Die jetzige Situation vor Ort in den Häusern, die geschädigt wurden, ist so: Es steht tatsächlich nur der Rohbau. Die Wände sind nackt. Der Fußboden musste zum Teil herausgerissen werden. Eigentlich sind das Häuser, die nicht mehr bewohnbar sind. Doch die Menschen sind zuversichtlich und bauen gemeinsam die Häuser wieder auf. Sie sind froh über die Soforthilfe bzw. über den Aufbaufonds, der zur Verfügung gestellt wird. Doch letztendlich beschäftigt die Menschen die Frage: Wie lange wird das, was wir hier aufbauen, sicher halten können?
Insofern besteht für uns mittelfristig natürlich die Herausforderung zu schauen, wie wir solche Situationen in Zukunft vermeiden können, wie wir es schaffen können, sichere Deiche vorzuhalten. Es muss aber auch die Herausforderung angegangen werden, endlich mehr Retentionsflächen zu schaffen. Ich denke, der Staatsvertrag wegen der Havelpolder ist da wirklich sehr richtungweisend. Natürlich profitieren wir davon, wenn die Oberlieger die Möglichkeit haben zu fluten. Daran müssen wir uns natürlich auch finanziell beteiligen.
In den betroffenen Gemeinden wohnen 65 000 Menschen direkt an der Elbe. Ich glaube wirklich, die Herausforderung wird sein, ihnen Sicherheit für die nächste Zeit zu geben. Darüber werden wir auch noch nächste Woche im Ausschuss diskutieren.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Die Hochwasserereignisse im Mai und im Juni haben Erinnerungen an 2002 wachgerufen - das ist eben schon gesagt worden. Auch wenn man es sich kaum vorstellen kann, wenn man sich beispielsweise das, was Sie gerade geschildert haben, vor Augen führt: In vielen Teilen Deutschlands war es noch wesentlich schlimmer, waren die Schäden noch größer als hierzulande. - Deswegen ist es in der Tat eine nationale Aufgabe, hier tätig zu werden.
Ich möchte an den Anfang meiner Ausführungen ein großes Dankeschön an alle, die geholfen haben, richten: an die Feuerwehren, die Bundeswehr, die Hilfsorganisationen und die vielen, vielen freiwilligen Menschen an den Deichen, die aus allen Teilen Deutschlands gekommen sind, um zu helfen, ohne dass sie jemand dazu aufgefordert hat, meine Damen und Herren.
Wir haben trotz aller Bemühungen erhebliche Schäden bei Privaten und bei Betrieben. Deswegen ist es nur folgerichtig, dass wir mit diesem Nachtrag, den wir heute hier gemeinsam beschließen werden, schnell und unbürokratisch handeln. Es ist auch folgerichtig, dass der Bund und dass die Länder gemeinsam ihrer Verantwortung gerecht werden, mittelfristig mit einer Summe von weit über 8 Milliarden Euro zu helfen. Auch das ist schon angesprochen worden.
Ich lege aber auch Wert auf die Feststellung, dass wir bereits vorab gesagt haben: Die Mittel sind frei. Sie werden vorweg freigegeben. - Ich freue mich sehr darüber, dass es uns bei allen sonst üblichen Hakeleinen hier gelungen ist, gemeinsam und einmütig etwas für die Menschen im
Lande zu tun. Auch das, meine Damen und Herren, Herr Ministerpräsident, Herr Minister, sagen wir Ihnen für die Zukunft zu. Deswegen möchte ich, Herr Minister, die Bitte wiederholen, über das Eine oder Andere auch im persönlichen Gespräch noch einmal zu reden.
Mir ist es wichtig, auf Folgendes hinzuweisen: Auch abseits der großen Flüsse gibt es erhebliche Schäden zu verzeichnen. Ich habe bei mir im Landkreis Wolfenbüttel einen Gemüsebaubetrieb, einen kleinen Familienbetrieb, besucht, der größere, sechsstellige Schäden zu verzeichnen hat. Wenn wir hier nicht helfen, dann ist dieser Betrieb, dann sind einige Arbeitsplätze, einige Arbeitskräfte in ihrer Existenz bedroht. Deswegen müssen und werden wir heute hier die entsprechenden Beschlüsse fassen.
Meine Damen und Herren, es ist aber, damit man nicht immer aus der Not heraus handeln muss, notwendig, auch für die Zukunft Vorsorge zu treffen. Deswegen sollten wir gemeinsam über Hilfsfonds nachdenken, die uns in solchen Fällen schnell die Möglichkeit geben, unbürokratisch zu helfen.