- Dann bin ich sehr gespannt darauf, wie Sie auf unseren Entschließungsantrag reagieren werden, den wir ja diese Woche hier noch debattieren werden.
- Wenn Sie nicht darauf eingehen, ist das, was Sie hier machen, wirklich abenteuerlich und beschämend. Dann ist das Wahlkampfgetöse und sonst gar nichts.
Es liegt bei Ihnen, meine Damen und Herren von CDU und FDP, den Menschen zu zeigen, dass Sie sich wirklich um diese Sorgen kümmern.
Ich will einmal Frau von der Leyen erwähnen, die in dieser Thematik mit dem Satz zitiert worden ist: „Diese Zustände sind besorgniserregend.“ Nein, meine Damen und Herren, das ist nicht besorgniserregend. Das ist inakzeptabel, und wir werden es nicht dulden.
Deswegen halte ich es für richtig, eine breite Initiative auf den Weg zu bringen. Ich hoffe, Sie machen mit. Die Nagelprobe wird diese Woche stattfinden - vor den Bundestagswahlen. Im Bundestag hat Frau von der Leyen alle Anträge abgelehnt. Jetzt zeigen Sie, wie wichtig Ihnen dieses Thema wirklich ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wir alle haben die schrecklichen Bilder über den Missbrauch von Werkverträgen, aber auch über die missbräuchliche Unterbringung von Arbeitskräften gesehen. Es besteht in der Tat Handlungsbedarf. In beiden Themenfeldern - sowohl was die Umgehung von rechtlichen Regelungen in Arbeitsverhältnissen angeht, als auch was den Missbrauch bei der Unterbringung von Arbeitskräften betrifft, denen man sich ja selber verpflichtet gesehen hat als Arbeitsvermittler, meistens auch noch aus dem Ausland - darf man dem nicht Vorschub leisten, sondern muss dagegen angehen.
Es ist zwingend erforderlich, dass die Kommunen die Wohnbedingungen bei Verdachtsfällen tatsächlich kontrollieren und dort, wo Missbrauch herrscht, einschreiten.
Ich begrüße es sehr, dass die Landesregierung hier mit den kommunalen Spitzenverbänden zu Kriterien gekommen ist, die dann auch landkreisübergreifend gelten. Das ist für die Kommunen eine Hilfestellung, um mit der geltenden Rechtslage in dieser Situation tatsächlich effektiver umgehen zu können.
Das eigentliche Problem ist aber - da haben Sie vollkommen recht, Frau Modder - die Frage der Scheinwerkverträge und der Umgehung geltenden Rechts. Ich kann Ihnen ehrlich sagen: Hier
haben wir die Situation, dass Politik einmal vorausschauend gehandelt hat. Es war uns allen parteiübergreifend klar, dass wir zu einer Problemlage bei der Zeitarbeit durch ausländische Zeitarbeitsgesellschaften kommen, die dann das geltende Tarifrecht und die Abschlüsse der Arbeitsbedingungen, die in Deutschland stattgefunden haben, umgehen.
Wir haben in den Vermittlungsausschusssitzungen zu Hartz IV in Bezug auf genau dieses Problem, das wir ein Jahr später kommen sahen, agiert und eine Regelung getroffen. Ich saß in der Verhandlungsrunde mit Hubertus Heil zusammen; es war spät am Abend, vielleicht früh am Morgen. Wir beide - also auch er - haben uns, als wir die Details zur Aufnahme ins Entsendegesetz ausverhandelt haben, nicht vorstellen können, dass jemand über den Werkvertrag die Lösung, die wir gefunden haben - damit so etwas gar nicht erst passiert -, hinterrücks umgeht. Gleichwohl ist die Situation eingetreten, und nun muss man hier agieren.
Ich halte allerdings nichts davon, dass Sie jetzt Betriebsräte zu einer Art Hilfsstaatsanwalt machen wollen. Damit müssen die Behörden umgehen. Das Gute ist, dass es ein behördliches Vorgehen bereits gibt und dass die Behörden auch Maßnahmen ergriffen haben.
Aber jetzt stellt sich das nächste Problem, das wir dringend angehen müssen - Herr Ministerpräsident, ich würde mich freuen, wenn die Landesregierung das in ihre Bundesratsinitiative aufnehmen würde -: Wenn ein sogenannter Werkvertragsarbeitgeber bei einer Kontrolle dabei erwischt wird, dass er einen Scheinwerkvertrag abgeschlossen hat, mag man ihm ja noch einmal zugestehen, dass er sagt: „Tut mir leid, da habe ich mich geirrt. Dann mache ich einen entsprechende Zeitarbeitsvertrag daraus.“ Damit hätte er den einen Fehler, den er begangen hat, geheilt. Aber es kann nicht sein, dass er dann so weitermachen darf. Wenn jemand einmal aufgeflogen ist, muss er schlicht und ergreifend die Lizenz verlieren, seine Dienstleistung anbieten und die Umgehung fortsetzen zu können. Hier muss man die Rechte dringend verändern.
Ich begrüße es sehr, dass sich die Branche zusammengeschlossen hat und endlich den Schritt gegangen ist, mit einem Tarifvertrag auf die Probleme zu reagieren. Dieser Tarifvertrag muss
selbstverständlich in das Entsendegesetz aufgenommen werden, damit der Missbrauch, der in einer Branche eklatant aufgetreten ist, ausgeschaltet werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen aber auch schon an morgen denken, und da kommt die nächste Aufgabe auf uns zu. Es ist doch völlig irrational zu glauben, dass die Menschen, die heute über Werkverträge oder über Zeitarbeit in diesem Bereich bei uns tätig sind - auch weil in den Regionen keine ausreichende Anzahl von Fachkräften vorhanden ist -, alle wieder in ihre Heimat zurückkehren werden. Ein überwiegender Anteil dieser Menschen wird dauerhaft hier in Deutschland bleiben. Wenn man so lange hier war und arbeitsmäßig integriert ist, ist das ja auch richtig, weil man hier eine neue Heimat gefunden hat.
Das, Frau Schröder-Köpf, ist eine große Aufgabe für die Integration. Gerade weil es eine Region in Niedersachsen ist, die stark betroffen ist, müssen wir uns überlegen, wie wir die Integration noch weiter vorantreiben und die Bedingungen für die Menschen verbessern können.
Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Piel das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mir geht es wie der Kollegin Hanne Modder: Ich begrüße es sehr, dass sich die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP jetzt mit dem Thema unwürdiger Wohn- und Lebensverhältnisse von Menschen befassen, die mit Werkverträgen bei uns in Niedersachsen arbeiten.
Wichtig ist - an dieser Stelle möchte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und FDP, gerne einmal zitieren -: Wir dürfen dieses Thema nicht länger liegen lassen und später machen, so wie es die letzten Jahre geschehen ist. Beim Missbrauch von Werkverträgen hätte deutlich eher etwas passieren können. Erst jetzt, im Jahr der Bundestagswahl und nach der Erfahrung ei
ner verlorenen Landtagswahl, kommt die CDU und kommt seit gestern auch die FDP mit Vorschlägen, wie mit dem massiven Missbrauch von Werkverträgen umzugehen zu sei. Sie, Herr Thümler, stellen in einem Interview mit der Nordwest-Zeitung am 29. Juli dieses Jahres immerhin sehr treffend fest, es gebe Fälle, in denen Werkverträge missbräuchlich eingesetzt werden, und folgern scharfsinnig: Hier müssen wir genauer hinschauen. - Herzlich willkommen in der Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts!
Hinschauen alleine wird aber nicht ausreichen. Die rot-grüne Landesregierung wird ihrer Verantwortung da etwas anders gerecht. Ich freue mich sehr über die ersten Initiativen der Regierung. Unser Ministerpräsident Stephan Weil hat das Problem des Missbrauchs bei Werkverträgen zur Chefsache gemacht. Es ist unseren zuständigen Ministerinnen und Minister innerhalb kürzester Zeit gelungen, Lösungspfade zu entwickeln und erste Schritte zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen zu gehen. Künftig muss es schnell und umfassend möglich sein, strafrechtlich gegen Missbrauch vorzugehen.
Eine erste Anlaufstelle für mobile ausländische Beschäftigte in Nordwestniedersachsen ist vor dem Hintergrund der Betroffenheit der Region unbedingt geboten und ist auch eine Forderung, die aus den Reihen der Gewerkschaft an uns herangetragen wurde. In Hamburg, Dortmund, Berlin und anderen deutschen Städten gibt es solche Anlaufstellen bereits.
Einig sind wir uns auch darüber, dass sich die Wohn- und Lebensbedingungen osteuropäischer Arbeitskräfte verbessern müssen, und das sehr schnell; denn einige Menschen leben, wie wir schmerzlich erleben mussten, in miserablen Lebens- und Wohnverhältnissen.
Eines ist aber heute auch schon klar: Wir werden diese Missstände, die sich bei uns über Jahre entwickelt haben, nicht in ein paar wenigen Wochen wieder zurückholen können. In einigen Punkten können wir aber schnell Abhilfe schaffen. Um schnelle und spürbare Verbesserungen für diese Menschen zu erreichen, hat unsere rotgrüne Landesregierung in enger Abstimmung mit den Kommunen Leitlinien für konkrete Hand
lungsmöglichkeiten ausgearbeitet. Es ist gut so, dass das in großer Gemeinsamkeit mit den Kommunen passiert ist; denn sie wollen von uns, dass wir mit ihnen gemeinsam schneller Handlungsmöglichkeiten entwickeln.
Aber wir können nicht alles landespolitisch anschieben. Deshalb unterstützen wir auch die umfängliche Bundesratsinitiative, die bundesweit für eine Verbesserung der Bedingungen für alle Beschäftigten aus dem Ausland sorgen soll.
Es wird die große Herausforderung bleiben, in Deutschland für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer armutsfeste und auskömmliche Arbeitsverhältnisse zu organisieren und auch dafür zu sorgen, dass Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass sie so untergebracht sind, dass es menschenwürdig ist. Es ist ein Skandal, dass Arbeitgeber im 21. Jahrhundert Stundenlöhne von 3 bis 5 Euro bezahlen und dann staatliche Leistungen bemühen und sich aus ihrer Verantwortung verabschieden. Ich bin dicht bei der Kollegin Hanne Modder: Wir brauchen dringender denn je einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro.
Verantwortungsvolle Unternehmen dürfen auch bei beauftragten Subunternehmern im Deutschland des 21. Jahrhunderts keine Tagelöhnerverhältnisse wie im Mittelalter mehr dulden. Politisch Verantwortliche müssen für die Wirtschaft klare Leitplanken setzen und sie begleiten, und zwar nicht erst dann, wenn es in einem Wahlkampfjahr politisch opportun ist. Wir tragen Verantwortung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Niedersachsen.
Wir als Grüne sind gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, der SPD, bereit, diese Herausforderung anzunehmen. Wenn sich die Opposition mit uns gemeinsam auf den Weg machen will, dann sind Sie uns herzlich willkommen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Piel. - Für die CDUFraktion hat nun Herr Kollege Thümler das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Niedersachsen ist ein wirtschaftlich starkes Land mit wirtschaftsfreundlichen Rahmenbedingungen. Dafür - das kann man zu Recht sagen - haben wir in den letzten zehn Jahren in unserer Regierungszeit hart gearbeitet.
Das sollte sich in den nächsten Jahren auch nicht ändern, und zwar aus dem einfachen Grund, weil das Land nur aus dieser wirtschaftlichen Stärke heraus in der Lage ist, Missstände zu bekämpfen. Deswegen müssen wir gemeinsam dafür Sorge tragen, dass es auf dem Arbeitsmarkt im Sinne der sozialen Marktwirtschaft gerecht zugeht.
Und deshalb - das ist zu Recht zitiert worden - habe ich auch mehrfach erklärt, dass ausbeuterischen Zuständen und Endlosketten von Werkverträgen ein Riegel vorgeschoben werden muss. Es gilt, missbräuchliche Ausbeutung zu verhindern.
Berücksichtigt man, dass die gesetzlichen Grundlagen für Leiharbeit und Ähnliches mehr aus der rot-grünen Regierungszeit stammen, dann ist man schon verwundert, dass Sie jetzt auf die Idee kommen, dass es dort Probleme hätte geben können. Wären diese Probleme in dieser Schärfe vorher bekannt gewesen, meine Damen und Herren, wäre das - darin sind wir uns sicherlich einig - bei Ihnen ein Thema im Landtagswahlkampf geworden. Dass es keines war, zeigt, dass Sie diese Thematik selbst nicht übersehen haben. Das gehört auch zur Wahrheit.