Protocol of the Session on August 28, 2013

Die Landesregierung will Schule so gestalten, dass für alle Kinder und Jugendlichen gleiche Chancen - unabhängig von ihrer Herkunft - gewährleistet werden und dass schulisches Lernen in einer förderlichen Lernumgebung möglichst angstfrei erfolgt. Von diesem Ziel ausgehend, meine Damen und Herren, hat die Landesregierung z. B. perspektivisch ins Auge gefasst, das sogenannte Sitzenbleiben und die Abschulung durch individuelle Förderung überflüssig zu machen.

(Karin Bertholdes-Sandrock [CDU]: Aber wie?)

In diesem Zusammenhang ist auch die Schullaufbahnempfehlung am Ende der Grundschule zu betrachten. Die Landesregierung möchte die förmliche Schulformempfehlung am Ende des Schuljahres durch andere Formen der Beratung und der Orientierung der Erziehungsberechtigten ersetzen. Ich empfehle Ihnen, Frau BertholdesSandrock, ganz einfach die Lektüre des Koalitionsvertrags. Dem kann man relativ gut entnehmen, welche Ziele formuliert worden sind.

(Beifall bei der SPD)

Unabhängig davon wird sie selbstverständlich an dem freien Elternwillen festhalten; denn der Elternwille, meine Damen und Herren, hat für uns einen sehr hohen Stellenwert.

Nun zum Thema Sitzenbleiben: Bereits in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Herrn Abgeordneten Försterling im März dieses Jahres habe ich ausgeführt, dass es bereits nach der geltenden Rechtslage kein Sitzenbleiben z. B. am Ende des ersten Schuljahrgangs in der Grundschule, am Ende des fünften bis neunten Schuljahrgangs in der Integrierten Gesamtschule und am Ende der beiden Schuljahre in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe gibt. In der Integrierten Gesamtschule und in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe gibt es somit auch gar kein Abschulen durch Konferenzbeschluss. Natürlich ist in den gesamten Schuljahrgängen und Schulformen eine freiwillige Wiederholung jederzeit möglich, meine Damen und Herren.

Zum Thema Berichtszeugnisse: Es ist nichts Neues, dass wir Berichtszeugnisse intensivieren wollen. Berichtszeugnisse gibt es schon lange an niedersächsischen Schulen, z. B. am Ende des ersten und zweiten Schuljahrgangs in der Grundschule oder am Ende des fünften bis achten Schuljahrgangs an der Integrierten Gesamtschule, meine Damen und Herren.

In denke, es ist anhand einiger Beispiele, die in Ihrem Entschließungsantrag genannt sind, deutlich geworden, dass sich an den Schulen des Landes Leistung immer gelohnt hat. Das zeigen die niedersächsischen Schulabschlüsse, die bundesweit anerkannt sind - im Übrigen auch an den Schulen, an denen keine Noten bzw. Zensuren, sondern Berichtszeugnisse verteilt werden.

Niemand, meine Damen und Herren, behauptet, ein guter Schulabschluss könne anstrengungsfrei erworben werden. Wer sich aber beharrlich weigert, bereits bestehende gut funktionierende lan

deseigene Regelungen ohne Versetzungen, Abschulungen oder Notenzeugnisse zur Kenntnis zu nehmen, und eine Ausweitung solcher bewährten Regelungen als leistungsfeindlich diskreditiert, der arbeitet mit Denkverboten, meine Damen und Herren. Aber Denkverbote wollen wir nicht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir sind am Ende der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/270 ablehnen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses angenommen worden.

(Beifall bei den GRÜNEN - Reinhold Hilbers [CDU]: Knapp!)

Meine Damen und Herren, wir haben noch drei Tagesordnungspunkte vor uns, die relativ zügig abgewickelt werden können.

Wir kommen zunächst zum

Tagesordnungspunkt 15: Abschließende Beratung: Änderung der Geschäftsordnung für den Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, soweit er Aufgaben nach § 2 des Nds. AG G 10 wahrnimmt, gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1 NVerfSchG - Antrag des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes - Drs. 17/435

Nach dem Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz gibt sich der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes eine besondere Geschäftsordnung für die Wahrnehmung der Aufgaben, die ihm nach § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes obliegen.

Mit der vom Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes beantragten Änderung seiner in der 7. Plenarsitzung am 29. Mai 2013 bestätigten Geschäftsordnung soll die vor der Som

merpause beschlossene Änderung der Landtagsgeschäftsordnung hinsichtlich der Vertretung im Verhinderungsfall in die Geschäftsordnung des Ausschusses übertragen werden.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darüber einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre und sehe dagegen keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der in der Ausschusssitzung am 15. August 2013 beschlossenen Änderung der Geschäftsordnung entsprechend dem Antrag in der Drucksache 17/435 die erforderliche Bestätigung geben möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen worden.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 16: Abschließende Beratung: Veräußerung der Landesliegenschaft „Theaterstr. 14“ in Göttingen (Göttingen, Gemar- kung Göttingen, Flur 24, Flurstück 8) - Antrag der Landesregierung - Drs. 17/416 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/442

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die Einwilligung zu dieser Veräußerung zu erteilen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darüber einig, dass auch dieser Punkt ohne Besprechung abgestimmt werden soll. - Ich höre und sehe auch hiergegen keinen Widerspruch. Ich lasse abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und die von der Landesregierung beantragte Einwilligung zu dieser Veräußerung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Auch das ist einstimmig.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Organstreitverfahren nach Artikel 54 Nr. 1 der Niedersächsischen Verfassung und § 8 Nr. 6 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof der Mitglieder der FDP-Landtagsfraktion - 1. Dr. Stefan Birkner,

MdL, und 2. Christian Grascha, MdL, - Antragsteller - gegen die Niedersächsische Landesregierung, Staatskanzlei, Planckstraße 2, 30169 Hannover - Antragsgegnerin - Schreiben des Staatsgerichtshofs vom 26. Juni 2013 - StGH 4/13 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/463

Der Ausschuss empfiehlt, von einer Äußerung gegenüber dem Staatsgerichtshof abzusehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darüber einig, dass auch über diesen Tagesordnungspunkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre und sehe dagegen keinen Widerspruch.

Ich komme zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in Drucksache 17/463 folgen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das ist einstimmig so beschlossen worden.

Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Bis morgen!

Schluss der Sitzung: 18.15 Uhr.