diese Agentur ins Ministerium. Sie trifft sich mit dieser Agentur, beauftragt dann ihren Pressereferenten, diese Agentur zu coachen, lässt sich dann das Ergebnis präsentieren und beauftragt das Fachreferat, genau auf dieser Grundlage die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen.
dass Neoskop diesen Auftrag auch bekommt. Deshalb ordnet sie höchstpersönlich an, dass Neoskop diesen Auftrag erhält.
Meine Damen und Herren, da muss man die Vergaberegeln nicht kennen, da reicht doch der gesunde Menschenverstand aus, um zu erkennen, dass das ein Verstoß gegen das Vergaberecht ist.
Und nun, meine Damen und Herren, schauen wir uns einmal an, welche Indizien es dafür gibt, dass tatsächlich Vorsatz vorliegt.
Erstens. Man unterhält sich mit der Agentur und legt Qualität und Zeitablauf fest. Und jetzt gibt es nur noch eine Unbekannte: Das ist der Preis. Aber Vergabekriterium Preis: 30 %. Und damit spielt das eigentlich gar keine Rolle.
Zweitens. Das Vergabereferat wird über den Vorlauf, d. h. über das fehlerhafte Verhalten, sich eine Präsentation vorstellen zu lassen, überhaupt nicht informiert.
Drittens. Der Vergabevermerk wird eben nicht zuerst angefertigt, sondern die Staatssekretärin lässt sich die Ergebnisse der Ausschreibung vorher vorlegen.
Wenn man sich den Vergabevermerk genau anguckt, dann geht daraus wunderbar hervor, wie es abgelaufen ist. Ich darf daraus zitieren:
„Das Ergebnis der Ausschreibung wurde der Hausleitung am 14.03.2016 vorgestellt. Neoskop soll den Zuschlag erhalten.“
Man hat also eindeutig Einfluss genommen, bevor der Vermerk überhaupt erstellt worden ist. Mehr kann man eigentlich gar nicht überführt werden.
Nun kommt der vierte Punkt. Warum hat die Staatssekretärin im Fachausschuss bei ihrer Unterrichtung nach mehrmaligem Nachfragen eindeutig behauptet, dass die Präsentation dieser Werbeagentur ganz spontan, ganz plötzlich gewesen ist, dass sie das vorher gar nicht gewusst hat?
Meine Damen und Herren, der Mail-Verkehr - ich könnte Ihnen das hier vorlegen - beweist eindeutig: Sie hat es nicht nur genehmigt, sondern sie hat es angeordnet.
Meine Damen und Herren, alle diese vier Punkte beweisen doch eindeutig: Das ist nicht irgendwie einmal so ein Blackout gewesen, sondern das ist Masche gewesen. Deshalb: Das ist Vorsatz, eindeutig.
Und dann stellen Sie das bitte einmal ins Verhältnis zu dem, was wir heute Morgen gehört haben - diese zwei anderen Fälle -, wo der Pressereferent, der nicht tagtäglich mit Vergaberecht zu tun hat, jetzt schon geschasst worden ist. Die Reaktion des Ministers: „Die Staatssekretärin genießt mein volles Vertrauen.“
Meine Damen und Herren, man kann diesen Minister bei Vergaben doch überhaupt nicht mehr ernst nehmen.
Das ist doch der Punkt, den man jetzt nicht nur untersuchen muss. Vielmehr müssen Sie, wenn Sie sie schon nicht entlassen, ein Disziplinarverfahren einleiten. Denn Sie haben in der Unterrichtung schon eingeräumt, dass Schadenersatz sehr wahrscheinlich ist und dass - nach dem, was ich gerade vorgelegt habe - auch strafrechtliche Folgen nicht auszuschließen sind. Denn wenn Vorsatz vorliegt, dann ist das Untreue. Ich könnte Ihnen den Paragrafen vorlegen.
Deshalb, meine Damen und Herren: Bei demjenigen, der vielleicht in diesem Bereich überhaupt nicht - - -
(Zurufe von der SPD - Gegenruf von Christian Grascha [FDP]: Er hat ge- sagt, es kann strafrechtlich relevant sein!)
Meine Damen und Herren, wenn man aus den vier Punkten, die ich dargestellt habe, den Vorsatz herleiten kann, darf der Minister doch nicht ruhig sitzen bleiben, sondern muss endlich handeln. Noch nicht einmal ein Disziplinarverfahren! Normalerweise müsste die Staatssekretärin selbst den Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens stellen, um sicherzustellen, dass sie von den Vorwürfen freigesprochen wird. Nichts passiert!
Die Staatssekretärin macht nichts, der Minister macht nichts - aber, meine Damen und Herren, ein Bauernopfer, das hat man gefunden.
(Starker Beifall bei der CDU und Bei- fall bei der FDP - Jens Nacke [CDU]: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen! Ihr solltet euch schämen!)
Vielen Dank, Herr Schünemann. - Es folgt jetzt für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Gerd Ludwig Will. Herr Will, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es gerade wieder erlebt: Eine Nummer kleiner geht es bei dieser Opposition wohl nicht. Alles wird sofort über weitergehende Spekulationen skandalisiert - vielleicht, weil man keine eigenen Themen hat.
bewiesene Vermutungen werden gemacht. Ihnen geht es nicht um Aufklärung, sondern um Skandalisierung und um Mit-Dreck-Werfen nach dem Motto: Es bleibt schon was hängen.
Uns dagegen geht es heute um Fakten, die die Staatssekretärin Ende vergangener Woche bereits auf eigene Initiative im Wirtschaftsausschuss des Landtages selbst eingebracht hat. Es geht um die Neugestaltung einer Internetseite des Ministeriums.
Ausdrücklich wurde von der Staatssekretärin darauf hingewiesen, dass die Agentur, die eine Präsentation mit ersten Entwürfen dazu vorgelegt hatte, den Auftrag nur im Rahmen eines üblichen Ausschreibungsverfahrens bekommen hat.
Es gab ein zweites, intensiveres Gespräch am Tisch der Staatssekretärin. Das war zu viel. Die Agentur hätte als vorbefasstes Unternehmen eingestuft werden müssen. Es hätte des notwendigen Ausschlusses aus dem weiteren Verfahren bedurft, bzw. die weiteren Mitbewerber hätten vom Inhalt der Vorgespräche informiert werden müssen. Das ist unterblieben. Hier liegt auch der Fehler beim Vergabeverfahren, nicht mehr und nicht weniger.