Deshalb, meine Damen und Herren: Wir tun, was wir können, um auf Landesebene den Bürokratieabbau wirklich Realität werden zu lassen. Wir haben auf Landesebene sehr viel erreicht. Wir haben aber auch beim Bund zum Schutz der kleinen Betriebe sehr viel erreicht. Sie wissen, wir haben im Ministerium eine eigene Arbeitsgruppe zum Bürokratieabbau mit Landvolk und vielen anderen Verbänden eingerichtet. Von dieser Arbeitsgruppe wurden uns über 100 Vorschläge gemacht, von denen wir schon viele zur Verwaltungsvereinfachung umgesetzt haben. Sogar der Deutsche Bauernverband lobt die Bürokratiearmut in Niedersachsen bei vielen Maßnahmen. Ich glaube, dass es der richtige Weg ist, sich wirklich darauf zu konzentrieren, was notwendig ist, und Bürokratieabbau voranzubringen. Denn das hilft gerade den kleinen Betrieben.
Sie haben recht: In der Vergangenheit ist durch viele Regelungen gerade für kleine Betriebe das Maß deutlich überschritten worden. Zum Abbau dessen brauchen wir die neuen Regelungen. Deswegen danke ich den Regierungsfraktionen für diesen Antrag. Ich hoffe, dass er eine breite Zustimmung zur Entlastung gerade kleiner Betriebe von überbordender Bürokratie bekommen wird.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Dann stimmt doch einfach für unseren Antrag mit!)
Vielen Dank, Herr Minister. - Ich stelle fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und wir zur Abstimmung kommen. Wer seitens der Abge
Sie kennen das Prozedere bei Änderungsanträgen, wenn die Ausschussempfehlung auf Ablehnung lautet. Das ist etwas komplizierter als sonst. Ich werde es erläutern.
Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitergehende Empfehlung. Nach § 39 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung müssen wir daher zunächst über die Beschlussempfehlung abstimmen. Nur falls die Beschlussempfehlung abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab. Mit anderen Worten: Um zu einer Abstimmung über den von der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereichten Änderungsantrag zu kommen, müsste zunächst die Beschlussempfehlung abgelehnt werden.
Ich rufe aber zunächst - wie es die Geschäftsordnung vorsieht - die Beschlussempfehlung auf. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das erfährt keine Unterstützung. Das ist einstimmig. Damit ist der Beschlussempfehlung nicht gefolgt worden.
- Richtig: Wir stellen auch fest, ob es Enthaltungen gibt. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? - Okay. Aber das Erste hätte vom Verfahren her gereicht, weil sie keine Mehrheit erfährt, Herr Kollege Grascha. Insofern besteht kein Bedarf, weitere Abstimmungen herbeizuführen. Es gibt dann nur die Frage, ob der Beschlussempfehlung gefolgt wird, und nicht, wer gegen sie ist.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/8086. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen
will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Hier frage ich nach Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Dem Änderungsantrag wurde gefolgt. Damit ist der Antrag in der Fassung des Änderungsantrags angenommen worden.
Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: Veräußerung der Landesliegenschaft „ehemaliges Klinikgelände“ auf Norderney - Antrag der Landesregierung - Drs. 17/7925 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/8031
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die von der Landesregierung beantragte Einwilligung zu der Veräußerung zu erteilen.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. Wird dem widersprochen? - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher über die Beschlussempfehlung abstimmen.
Wer also der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und die von der Landesregierung beantragte Einwilligung zu der Veräußerung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Hier frage ich nach Gegenstimmen. - Stimmenthaltungen? - Dann haben Sie einstimmig beschlossen.
Tagesordnungspunkt 9: Abschließende Beratung: Rechnung über den Haushalt des Niedersächsischen Landesrechnungshofs (Einzelplan 14) für das Haushaltsjahr 2015 - Antrag des Landesrechnungshofs - Drs. 17/7851 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/8033
abgestimmt wird. Der guten Ordnung halber frage ich, ob es dagegen Widerspruch gibt. - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu dieser Abstimmung.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Stimmenthaltungen? - Dann haben Sie einstimmig beschlossen und die Präsidentin des Landesrechnungshofs entlastet.
Ich schließe die heutige Sitzung. Wir sehen uns morgen früh um 9.00 Uhr. Einen schönen Abend allerseits!