Protocol of the Session on May 16, 2017

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Oesterhelweg. - Herr Siebels, wollen Sie antworten? - Ja. Dann bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das würde ich gerne. Herr Kollege Oesterhelweg, es wäre sicherlich ein spannendes Unterfangen, wenn wir uns gegenseitig Zahlen abfragen. Jedenfalls nach meiner Kenntnis liegt keine Statistik über die ostfriesischen Milchbetriebe vor. Es liegt aber sehr wohl - ich glaube, sogar als Ant

wort auf eine Große Anfrage der CDU-Fraktion - eine Statistik über die Betriebe in Niedersachsen vor. Und ich meine, dass ein durchschnittlicher Milchbetrieb in Niedersachsen auf etwa 60 Kühe kommt, wenn ich die Zahlen richtig in Erinnerung habe. Sie sind allerdings wahrscheinlich nicht mehr ganz aktuell; ich meine, dass die Anfrage, die Sie gestellt haben, aus dem Jahr 2015 stammt.

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Die sind vier Jahre alt!)

Aber wir können das sicherlich ganz bis zum Ende durchspielen und uns den ganzen Tag gegenseitig Zahlen abfragen.

(Frank Oesterhelweg [CDU]: Sie sprechen von den ostfriesischen Be- trieben!)

Ich glaube, Sie wissen sehr genau, über welche Art von Betrieben ich hier rede. Sie wollen mit mir über Zahlen hinter dem Komma bei Flächenbezügen reden. Das führt zu überhaupt nichts.

(Frank Oesterhelweg [CDU]: Sie sind im Blindflug unterwegs!)

- Ja, Sie sind im Blindflug unterwegs; das kann ich bestätigen.

(Frank Oesterhelweg [CDU]: War das jetzt ein Echo?)

Was ich sehr interessant finde, Herr Kollege Oesterhelweg - das habe ich auch der Rede von Herrn Grupe entnommen -, ist das neue Feindbild, das Sie ausgemacht haben. Ursprünglich hatte ich es mal so verstanden, dass die Niedersächsische Landgesellschaft den Betrieben bei der Agrarstruktur eigentlich helfen soll.

(Hermann Grupe [FDP]: Soll sie! - Frank Oesterhelweg [CDU]: Sie soll aber keine Konkurrenz sein! Darum geht es!)

Ich meine, dass sie das auch getan hat. Neuerdings haben Sie sie ja als Feindbild ausgemacht. Aber dann müssen Sie auch sagen, wie Sie diese Institution in Niedersachsen ersetzen wollen. Was Sie hier machen, nämlich die Institution anzugreifen, die wir gerade für die Sicherung der bäuerlichen Strukturen in Niedersachsen brauchen, ist völlig daneben. Das können Sie sich merken, Herr Kollege!

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Frank Oesterhelweg [CDU]: So ein Unsinn! Sie bevorzugen sie gegenüber den bäuerlichen Be- trieben!)

Vielen Dank, Herr Siebels. - Herr Grupe, Sie hatten sich schon vorher zu einer Kurzintervention gemeldet. Durch den Wechsel der Sitzungsleitung ist das untergegangen. Damit hat Herr Siebels zweimal die Möglichkeit, zu antworten.

(Frank Oesterhelweg [CDU]: Das darf er nicht beantworten!)

- Doch, doch, das darf er. Das machen wir.

Bitte schön, Herr Grupe!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Welch glückliche Fügung, dann kann ich gleich auf das Missverständnis eingehen.

Lieber Kollege Siebels, wir wollen die NLG in keinem Fall angreifen. Es geht einzig und allein darum, welche Aufgaben und Kompetenzen man ihr jetzt zuweist. Dagegen kann sie sich nicht wehren. Das, was dieses Gesetz im Schilde führt, hat mit dem, was die NLG in der Vergangenheit segensreich getan hat und auch weiterhin tun soll, nicht das Geringste zu tun. Wir reden hier über dieses Gesetz und nicht über die NLG und ihre Tätigkeiten in der Vergangenheit und in der Zukunft, wie wir sie uns vorstellen.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Wir wollen versuchen, der Sache bei einigen Punkten etwas näher zu kommen.

Über die Ziele, die Sie definiert haben, können wir gerne reden. Natürlich gibt es auch in bestimmten Bereichen Regelungsbedarf. Darüber, dass das alles nicht so einfach ist, sind wir uns auch einig.

Dieses Gesetz verfolgt aber ganz andere Ziele - das ist auch kein Zufall -, und zwar sehr stringent. Und diese Ziele haben wir aufgedeckt.

Sie wollen regeln, dass eine marktbeherrschende Stellung vorliegt, wenn eine Erwerberin oder ein Erwerber einen Anteil von 25 % oder mehr an der landwirtschaftlichen Fläche im Eigentum hat. - Können Sie das Fehlen von Logik erkennen, wenn Sie das auf eine Gemarkung beziehen? - Wenn es z. B. in einer Gemarkung zwei Landwirte gibt und wenn der eine Betrieb ausläuft, weil es keinen Nachfolger gibt, dann ist der andere Landwirt allei

ne in dieser Gemarkung. Wenn dieser Landwirt dann einen Anteil von 25 % an der landwirtschaftlichen Fläche hat, ist er nach dem Gesetz marktbeherrschend. Und dann müssen 75 % von außerhalb bewirtschaftet werden? - Das ist doch völlig sinnfrei!

Der Gesetzentwurf enthält also Regelungen, die nicht nachvollziehbar sind. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich das mit uns gemeinsam genau anzugucken. Und dann machen Sie dasselbe wie beim Landes-Raumordnungs- und beim Wassergesetz: Schmeißen Sie mindestens 95 % weg! Dann können wir die Sache noch halbwegs retten!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herr Siebels, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Grupe, ich will kurz darauf eingehen.

Zunächst einmal, Herr Grupe, habe ich Ihren Wortbeitrag so verstanden, dass Sie im Grundsatz an Regelungen im Rahmen eines solchen Gesetzes sehr wohl interessiert sind. Das will ich Ihnen positiv anrechnen. Wenn wir dann endlich über die einzelnen Kernpunkte in eine Diskussion treten können, bin ich ganz vorne mit dabei.

Jetzt will ich Ihnen etwas zu der Frage der Gemarkungen sagen. In den vergangenen Monaten haben wir im Zuge der Verbändeanhörung, die die Regierung durchgeführt hat - ehrlicherweise müssten Sie diese Fragen der Regierung stellen; aber ich will an dieser Stelle gerne nach bestem Wissen und Gewissen antworten -, eine Regelung gefunden, die versucht, den unbestimmten Rechtsbegriff zu definieren. Das hat der Minister gesagt; Sie haben ihm sicherlich zugehört.

Im Gesetzentwurf heißt es:

„Eine marktbeherrschende Stellung liegt vor … einen Anteil von 25 % oder mehr an der landwirtschaftlichen Fläche einer mindestens 250 ha großen Gemarkung im Eigentum hat.“

Erstens braucht man irgendeine Art von Bezugsgröße.

Zweitens gehe ich davon aus - so, wie das Gesetz formuliert ist -, dass die Genehmigung eines Rechtsgeschäftes versagt werden darf, wenn … Nach meiner Kenntnis steht nicht in dem Gesetz

entwurf, dass die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts versagt werden muss.

Vielleicht können wir in den Ausschussberatungen über diese Feinheiten, Herr Kollege Grupe, sachlich diskutieren, anstatt im Vorfeld über irgendwelche wilden Konstruktionen, bei denen es in einer Gemarkung von über 250 ha nur noch einen einzigen Landwirt gibt. Das mag, ehrlich gesagt, wohl nicht an allen Stellen in Niedersachsen der Fall sein, Herr Kollege.

(Zustimmung von Miriam Staudte [GRÜNE])

Vielen Dank, Herr Siebels. - Jetzt hat sich der Kollege Hans-Joachim Janßen zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben nicht nur in Niedersachsen steigende Preise im landwirtschaftlichen Bodenmarkt. Von 2010 bis 2016 sind die Preise in Niedersachsen durchschnittlich um 13 % pro Jahr angestiegen. Schwerpunkte der Entwicklung sind die Bereiche im südlichen Weser-Ems.

Gleiches gilt für die Pachtpreise. Auch sie galoppieren in vielen Teilen Niedersachsens davon. Das ist doppelt problematisch - das wurde hier zwar schon ausgeführt, aber ich sage es trotzdem noch einmal -, weil mehr als 50 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen mittlerweile Pachtflächen sind. Hier profitieren oftmals Eigentümer, die mit der Landwirtschaft nichts mehr am Hut haben.

Genau dem wollen wir einen Riegel vorschieben, indem eine Kauf- und Pachtpreisbremse eingezogen wird. Wenn mehr als 30 % über dem durchschnittlichen Preis verpachtet oder verkauft werden soll, hat der Grundstücksverkehrsausschuss des Landkreises die Möglichkeit, den Verkauf oder die Verpachtung zu untersagen.

Ich bin sicher, das ist ein richtiger Schritt, um die ausufernden Bodenpreise im Agrarbereich zu stabilisieren.

(Zuruf von Helmut Dammann-Tamke [CDU])

Das entzieht auch der Bodenspekulation ein Stück weit den Boden. Denn machen wir uns nichts vor: Angesichts geringer Renditen im Finanzmarkt ist der Einstieg in den landwirtschaftlichen Boden

markt durchaus attraktiv. Das hat die Übernahme ursprünglich landwirtschaftlicher Flächen durch einen durchaus renommierten Versicherer in Form einer Mehrheitsteilhabe in Brandenburg gerade letztes Jahr gezeigt. Auch diese Form der Übernahme werden wir künftig verhindern.

Meine Damen und Herren, landwirtschaftlicher Boden ist die Existenzgrundlage unserer vielfältigen landwirtschaftlichen Betriebe - und die wollen wir erhalten. Genau dafür, meine Damen und Herren, ist dieser Gesetzentwurf eine sehr gute Vorlage.

Um unsere vielfältigen landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen zu erhalten, brauchen wir auch eine ausgewogene Agrarstruktur. Großbetriebe sollen dann zurückstehen, wenn kleinere landwirtschaftliche Betriebe auch Interesse an den Flächen haben.

Ob nun die Größenangabe von 25 % einer mindestens 250 ha großen Gemarkung als Maßstab für einen Großbetrieb abschließend taugt, das werden wir mit Sicherheit noch einmal im Ausschuss diskutieren müssen. Aber das Ziel ist das richtige, und das Instrumentarium ist im Grundsatz auch geeignet. Denn wir brauchen durchaus eine operationalisierbare Definition. Ohne die können wir das Gesetz schlicht nicht anwenden.