Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hilbers, es ist schon interessant, wie wir von einer Debatte über die gezielte Förderung von Wohneigentum, insbesondere für den Ersterwerb durch Familien, zu einer allgemeinen Debatte über die Senkung des Grunderwerbsteuersatzes gekommen sind. Insofern finde ich Ihre Argumentation an dieser Stelle schwierig. Da sollten Sie auch sehr aufpassen; denn eine Senkung des Grunderwerbsteuersatzes war gerade nicht die Zielsetzung der FDP. Da möchte ich sie ausdrücklich in Schutz nehmen. - Ich habe eben angedeutet, dass wir die Zielsetzung bis zu einem gewissen Grade teilen. Aber in dieser Hinsicht, Herr Hilbers, kommen wir nicht zusammen.
Zweitens möchte ich noch einmal betonen, gerade nach den Ausführungen des Finanzministers, dass hierbei administrative Aspekte zu beachten sind. Selbst wenn man das Geld zur Verfügung hätte - ich habe eben Möglichkeiten der Gegenfinanzie
rung dargestellt -, müsste man überlegen, ob dieser Freibetrag tatsächlich das richtige Instrument ist oder ob es nicht andere Instrumente der Wohnraumförderung gibt - z. B. über das Sozialministerium -, die einfach passgenauer und bürokratieärmer sind. Auch darüber sollte man in dem Kontext diskutieren.
An dieser Stelle jedenfalls möchte ich mich nicht pauschal dazu äußern, ob das das richtige Instrument ist. Ich finde, damit nehmen wir bereits ein Stück weit die Ausschussberatung vorweg. Das Weitere sollten wir aber dort klären.
Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. - Weitere Wortmeldungen gibt es zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.
Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, den Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit diesem Entschließungsantrag zu befassen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das entspricht der nach der Geschäftsordnung notwendigen Zahl und wird so geschehen.
Tagesordnungspunkt 31: Erste Beratung: Wasserschutz gemeinsam mit den Landwirten voranbringen - Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes zurückziehen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/7420
Tagesordnungspunkt 32: Erste Beratung: Landwirte vor der stillen Enteignung bewahren - Entwurf zur Novellierung des Wassergesetzes darf nicht in den Landtag eingebracht werden - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/7421
Die Einbringungen erfolgen in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge. Als Erstes hat für die FDPFraktion der Kollege Hermann Grupe das Wort. Bitte!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, demzufolge auf einem 5 m breiten Streifen jegliche Düngung und jegliche Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln verboten werden sollen.
Da wir bereits gestern im Rahmen einer Dringlichen Anfrage darüber diskutiert haben, kann ich mich heute kurzfassen. Wir haben darauf hingewiesen, dass von einer solchen Maßnahme in Niedersachsen 80 000 ha betroffen wären. Je nach Bewertung der Böden entspricht das einem Wert von 2 bis 4 Milliarden Euro. Da man auf diesen Flächen in wirtschaftlicher Hinsicht dann nichts mehr unternehmen kann, wäre das nichts anderes als eine kalte Enteignung, und zwar nicht nur für die Landwirte, sondern für sämtliche Grundeigentümer in Niedersachsen.
Schon gestern haben wir darauf hingewiesen, dass es hierzu in der Landesregierung offenbar keine einheitliche Beurteilung gibt. Der Wirtschaftsminister hat sehr deutlich gemacht, dass er mehr als skeptisch ist. Er hat gesagt, das hätte dramatische Folgen, weil zum Teil bis zu 20 % der landwirtschaftlichen Flächen einzelner Betriebe nicht mehr bewirtschaftet werden könnten. Das wäre ein ungeheurer Verlust. Die geplante Novelle dürfe man auf keinen Fall so umsetzen. Irgendwann gehe es den Landwirten an die Existenzgrundlage. - So Herr Minister Lies! Meine Damen und Herren, ich könnte es nicht besser sagen.
Wenn man sich in den entsprechenden Regionen umhört - dort gibt es häufig sehr schmale Wiesen, weil diese Flächen erst durch Entwässerungsgräben nutzbar gemacht worden sind -, erkennt man, dass der Anteil, der dort verloren gehen würde, noch wesentlich größer ist.
Nun haben wir gestern mit großer Freude zur Kenntnis genommen, dass der Umweltminister die Dinge inhaltlich offensichtlich ähnlich sieht.
Aber genau das ist es doch, was wir tun wollen! Genau das ist das Ziel unseres Antrages, Herr Minister. Wir können zwar Agrarumweltprogramme auflegen, aber bekommen dafür dann keine Entschädigung mehr. Denn wenn Sie für diese Fläche
Sie haben in der gestrigen Debatte sehr deutlich gemacht, dass Sie das gar nicht wollen. Deswegen die Nr. 1 unseres Antrags! Das müsste doch einstimmig verabschiedet werden! Darin fordern wir Sie nämlich auf, den Entwurf des neuen Wassergesetzes zurückzuziehen. Denn dieses Wassergesetz steht allem, was Sie hier gestern zu Protokoll gegeben haben, im Weg. Ich freue mich insofern auf die Ausschussberatung.
Herr Minister, in aller Ernsthaftigkeit: In dem Ziel, dass unsere Düngemittel und unsere Pflanzenschutzmittel nicht im Grundwasser, nicht im Oberflächenwasser und nicht in der Luft landen - oder wo immer sie auch nicht hingehören -, sind wir uns doch völlig einig. Und durch modernste Technik haben wir doch auch sehr gute Chancen, dieses Ziel zu verwirklichen. Die Digitalisierung bietet die Möglichkeit, sehr zielgenau zu arbeiten. Der Landwirtschaftsminister - der im Moment leider nicht da ist - hat vorhin doch selbst Beispiele für den Bioanbau genannt. Man könne Unkräuter gezielt in den Boden drücken, hat er gesagt. - Das war übrigens auch für mich neu.
Wir haben eine Menge Möglichkeiten. Deshalb benötigen wir keine solch altertümliche Regelung, wie die, auf einem bestimmten Streifen alles zu verbieten.
Noch entscheidender ist aber die Nr. 2 unseres Antrags. Wenn wir Erfolg haben wollen, Herr Minister, dann müssen wir es mit denjenigen, die dort wirtschaften, gemeinsam machen. Wir müssen die Landwirte dafür gewinnen; denn im Einzelfall muss man wegen unserer vielfältigen Landschaft vor Ort beurteilen, wie man es erreicht, einerseits vernünftige Erträge zu erzielen und andererseits so verträglich wie möglich mit der Natur und der Umwelt umzugehen.
Ich sehe nach der gestrigen Debatte eine große Einigkeit. Sie haben es in der Hand, die Grundvoraussetzungen zu schaffen - indem Sie unsere Forderung erfüllen und das Gesetz zurückziehen! Dann können wir über die Thematik sehr konstruktiv beraten und sie hoffentlich gemeinschaftlich beschließen.
Vielen Dank, Herr Kollege Grupe. - Zur Einbringung des Antrags unter TOP 32 hat Herr Kollege Frank Oesterhelweg für die CDU-Fraktion das Wort.
- Verehrter Herr Fachminister Wenzel, herzlich willkommen! Und Herr Meyer? - Der ist wohl noch unterwegs.
Was wir hier im Augenblick erleben, ist ein neues Theaterstück in der langen Reihe der Trauerspiele, die diese Landesregierung im Bereich der Agrar- und Umweltpolitik aufführt.
Landes-Raumordnungsprogramm, Landwirtschafts- kammergesetz einschließlich Landwirtschaftskammerfinanzierung, Wassergesetz - alles geschieht nach dem gleichen Muster. Aber dazu komme ich später noch.
Gleich vorab, damit ich es um Gottes Willen nicht vergesse - deswegen wäre es schön gewesen, wenn auch der Agrarminister hier wäre -: Wir beantragen, die Entschließungsanträge federführend im Umweltausschuss und mitberatend im Agrarausschuss zu behandeln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei diesem Gesetzentwurf gehen Sinn, Zweck und Ziel manchmal etwas durcheinander. Geht es nun um Grundwasser, um Oberflächenwasser oder um Meeresschutz? Wir bekommen da ganz unterschiedliche Signale.
Der Kollege Dr. Deneke-Jöhrens und andere haben schon oft gesagt, dass die Maßstäbe, die Sie bei der Beurteilung der jetzigen Situation anbringen, nicht passen, weil Sie Statistiken über die Gewässerqualität doch recht großzügig auslegen. Ich will es einmal vorsichtig sagen, aber wie es mit der Wahrheit ist, haben wir heute Morgen ja bei Herrn Meyer erleben dürfen.
sind skeptisch. Alle sind skeptisch, wie diese Maßnahmen wohl wirken, was wir wohl wirklich erreichen. Gibt es Studien zu diesem Thema? - Das Landvolk schreibt in einem internen Brief vom 22. Februar: „Das Ministerium will allerdings noch eine Unterlage über die Wirkung von Gewässerrandstreifen beibringen.“ - Diese Unterlage liegt, wenn ich das richtig sehe, bis heute nicht vor. Das heißt, man ist im Blindflug unterwegs!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt diverse Mittel im Rahmen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft und des landwirtschaftlichen Fachrechts, um unsere Umwelt und unsere Gewässer zu schützen. Die meisten Landwirte machen das auch schon sehr erfolgreich.
Herr Kollege Grupe hat es angesprochen. Ihr Wassergesetz in Zahlen: 5-m-Randstreifen an Gewässern dritter Ordnung, das macht 80 000 ha. Bei 69 ha Durchschnittsgröße reden wir über 1 150 Betriebe. Einige verlieren 20 bis 25 % ihrer Fläche. Bei gut 1 000 Betrieben reden wir über 2 000 Arbeitsplätze. Und wir reden über 1 000 Familien. Aber das interessiert Sie sonst ja auch nicht. Wir reden über 1 000 Schicksale landwirtschaftlicher Familien! Im Klartext, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wir reden hier über Enteignung!
Auf einen Streich, Herr Minister, machen Sie zumindest rechnerisch über 1 000 Betriebe hier in Niedersachsen platt.