Protocol of the Session on March 2, 2017

Im Rahmen der Fachaufsicht hat das Sozialministerium die Neukonzeption für die Unterbringung von Patientengruppen mit einer schwierigen Entlassperspektive, z. B. wegen einer angedrohten oder angeordneten Sicherungsverwahrung oder einer drohenden Abschiebung, veranlasst. In diesem Zusammenhang ist auch die Zusammenarbeit mit dem Justizministerium und dem Strafvollzug intensiviert und verstetigt worden.

Aktuell wird in Göttingen zum 15. März 2017 ein Kompetenzzentrum Sicherheit eingerichtet. Die Aufgabe des Kompetenzzentrums ist es, ab dem 1. April 2017 die Vorschläge der Vollzugsleitungen für Lockerungsentscheidungen zu prüfen und gegebenenfalls die Zustimmung zu diesen Lockerungen zu geben. Das Kompetenzzentrum Sicherheit hat ein Vetorecht bei den vorgeschlagenen Lockerungen. Das Kompetenzzentrum wird von einem Volljuristen geleitet. Weiterhin werden eine weitere Juristin und zwei erfahrene Verwaltungsbeamte mit der Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz im Kompetenzzentrum tätig sein.

Die aktuelle Entwicklung in dem derzeitigen strafrechtlichen Verfahren vor dem Landgericht ist ebenfalls Gegenstand fachaufsichtlicher Gespräche und Maßnahmen gewesen. Zuletzt sind im Rahmen der Fachaufsicht am 20. Februar 2017 weitere konkrete Regelungen zum Umgang mit staatsanwaltlichen Ermittlungen und gerichtlichen Anordnungen getroffen worden.

Es wurde verfügt, dass im Falle von Beschlagnahmungen aus Kliniken des Maßregelvollzugs der Verwaltungsdirektor des Maßregelvollzugszentrums Niedersachsen unverzüglich eingeschaltet wird und im weiteren Verlauf die Federführung und die Steuerung in der Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden über

nimmt. Es kommt nur sehr selten zu solchen Beschlagnahmungen. Die ärztlichen Vollzugsleitungen haben in solchen Verfahren keine oder nur wenig praktische Erfahrung. Durch diesen Erlass ist sichergestellt, dass sofort vonseiten der Verwaltung unter juristischer Leitung die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsorganen, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten professionell erfolgt.

Das Sozialministerium hat den Sozialausschuss umfassend und aktuell am 9. Februar 2017 und am 23. Februar 2017 über die Entwicklungen hinsichtlich der Durchsuchung und Beschlagnahme am 8. Februar 2017 in Bad Rehburg informiert.

Die Aufgabenstellung des Maßregelvollzugs, die Allgemeinheit zu schützen und - das ist ihre wichtigste Aufgabe - die Patienten zu sichern und jede Entweichung zu verhindern, ist den Beschäftigten des Maßregelvollzugs klar, und dieser Auftrag wird sehr ernst genommen. Diese Aufgabe ist für jede Einzelne und jeden Einzelnen herausfordernd und verlangt den Beschäftigten im Maßregelvollzug ein hohes Maß an Engagement und persönlichem Einsatz ab. Dieses Engagement ist anerkennenswert hoch, und ich möchte mich ganz ausdrücklich bei den Beschäftigten für ihren großartigen Einsatz bedanken.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die Arbeit im Maßregelvollzug ist hochprofessionell und darüber hinaus erfolgreich. Das belegt die insgesamt geringe Zahl an Vorkommnissen, insbesondere die geringe Quote der gesamten Verstöße gegen gewährte Vollzugslockerungen, die zwischen 0,1 % und 0,2 % liegt - bei immerhin rund 35 000 bis 40 000 Vollzugslockerungen pro Jahr. Das belegt eindrucksvoll, dass die gute Arbeit im Maßregelvollzug nachhaltig zum Schutz der Allgemeinheit beiträgt. Und dennoch, denke ich, ist jeder Fall, insbesondere wenn es zu Straftaten kommt, natürlich zu viel.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

(Zurufe von der CDU)

- Jetzt kommt das Problem, dass, wer fragt, auch mit den Antworten klarkommen muss; denn es ist eine extrem umfangreiche Frage.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Björn Thümler [CDU]: Sie haben nicht geantwortet! Das ist ja das Problem! - Frank Oesterhelweg [CDU]: Wann kommen denn die Ant- worten?)

Ich bitte um Entschuldigung dafür, dass die Frage beinhaltet, dass jede Dienstbesprechung, die seit dem 1. Januar 2015 stattgefunden hat, von mir entsprechend aufgeführt werden wird.

Am 14. April 2015 haben sich die Gesamtkrankenhausleitung getroffen, nämlich Ärztliche Direktoren, Pflegedirektoren, Verwaltungsdirektor, Ärztliche Leitungen und Pflegedienstleitungen der forensisch-psychiatrischen Abteilungen der beliehenen Krankenhausträger, mit folgenden wesentlichen Themen: Vorstellung der wesentlichen Eckpunkte der Novellierung des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes, Diskussion über die Berichts- und Offenbarungspflicht bei Vorkommnissen im Maßregelvollzug, Information zur Entwicklung der Belegung im Maßregelvollzug, Vorstellung der aktuellen baulichen Maßnahmen und mittelfristigen Planungen, Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Personalkonzept Maßregelvollzug“, Diskussion der Anforderungen der Ärztekammer an die Aufnahme in die Weiterbildungsordnung, Vorstellung des Landespsychiatrieplans, Bericht über die geplante Kostenerstattung durch das Justizministerium für Leistungen bei Klienten von Bewährungshilfe und Führungsaufsicht, Kooperationsvereinbarung zwischen Sozialministerium und Justizministerium zur ambulanten Behandlung von entlassenen Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in der Forensischen Institutsambulanz, Diskussion über die Konzepte für Vollzugslockerungen und die Hepatitis-C-Behandlungen.

Am 21. April 2015 hat sich wieder die Gesamtkrankenhausleitung getroffen. Einziger TOP: Vorschlag der Projektgruppe zur Beschaffung eines Krankenhausinformationssystems (KIS) an die Gesamtkrankenhausleitung und Entscheidung der Gesamtkrankenhausleitung über den Einsatz des Krankenhausinformationssystems.

10. November 2015. Gesamtkrankenhausleitung. Bericht zum Stand Krankenhausinformationssystem, Diskussion einzelner Personalia, Klärung der Anrechnungsregelungen der Arbeitszeit bei Fortbildungsreisen und Dienstreisen, Bericht zur Prüfung des Landesrechnungshofs, Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung des Maßregelvollzugszentrums, Erfahrungsaustausch zur Budgetierung, Ankündigung der Ausdehnung der betriebswirtschaftlichen Führungsinstrumente auf rollierende Budgetierung, Diskussion zum Aufbau einer Kos

tenträgerrechnung gemäß Forderung des Landesrechnungshofes.

Am 21. Januar 2016 trafen sich wieder die Gesamtkrankenhausleitung: Vorstellung und Diskussion der Belegungs- und Kostenentwicklung im Maßregelvollzug.

12. April 2016. Gesamtkrankenhausleitung. Vorbereitung des Termins am 19. April 2016 in Brauel mit Herrn Staatssekretär Röhmann auf Einladung des Hauptpersonalrats, Vorbereitung einer Dienstvereinbarung zum Krankenhausinformationssystem, Stand der wirtschaftlichen Entwicklung und Prognose 2016 gemäß Budgetauswertung Februar 2016 unter Berücksichtigung aktueller Faktoren.

19. April 2016. Belegschaft Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen Brauel und Personalrat mit Staatssekretär und Abteilungsleiterin der Abteilung 4. Auf Einladung des Personalrats waren Staatssekretär Röhmann und Frau Abteilungsleiterin Schröder in Brauel: Erörterung der Umstände des Ausbruchs von fünf Patienten im November 2015 in Brauel mit einer Geiselnahme und die Umstände der Verhaftung und Beschlagnahme von Beweismaterial in Bad Rehburg, insbesondere mit ihren Auswirkungen auf das Personal.

22. April 2016. Alle Vollzugsleitungen. Diskussion zum Umgang mit Lockerungen und Urlaub, Erörterung der Umstände der Verhaftung und Aktenbeschlagnahme in Bad Rehburg, ausführlicher Bericht des Chefarztes aus Bad Rehburg über die Umstände der Verhaftung des Patienten N. und die Beschlagnahme von Beweismaterial und über die Kooperation mit den Ermittlungsbehörden im Vorfeld und im Kontext der Verhaftung des Patienten.

3. Mai 2016. Alle Sicherheitsbeauftragten der Maßregelvollzugseinrichtungen, auch der beliehenen Träger. IT und Forensik, welche Sicherheitsbedarfslagen ergeben sich aus neuen IT-Entwicklungen? Erläuterung des Sicherheitskonzeptes im Neubau des Maßregelvollzugszentrums Niedersachsen, Außenstelle Göttingen.

17. Mai 2016. Alle Vollzugsleitungen. Aktuelle Fälle in der Forensik; Fallstudien und Fallvorstellungen.

1. Juni 2016. Gesamtkrankenhausleitung. Besondere Vorkommnisse im Maßregelvollzug. Allgemein, aber mit dem Schwerpunkt der zwei aktuellen Vorkommnisse: am 9. Mai 2016 in Wunstorf, Überfall auf eine ältere Dame in ihrer Wohnung durch einen Patienten aus Moringen, der in

Wunstorf im Probewohnen lebte, und am 14. April 2016, Verhaftung eines Patienten in Bad Rehburg unter dem Verdacht des Mordes an einer jungen Frau im Herbst 2015. Vortrag des Justizministeriums zu den Dokumentationspflichten der Ärztinnen und Ärzte im Maßregelvollzug. Vorstellung der aktuellen Daten aus dem bundeseinheitlichen Kerndatensatz Maßregelvollzug: Diskussion des Ländervergleichs zu Belegungszahlen, Belegungsdauer, Lockerungen, Entweichungen, Personalzahlen und Personalrelationen zur Belegung, durchschnittliche Pflegesätze. Information zur aktuellen Belegungsentwicklung im niedersächsischen Maßregelvollzug. Vorstellung der aktuellen und geplanten baulichen Maßnahmen. Abstimmung von Aktivitäten zur Personalgewinnung. Vorstellung und Diskussion der Kooperationsvereinbarung mit dem Justizministerium zur Nutzung der Forensischen Institutsambulanzen. Landespsychiatrieplan. Information zum Stand der neuen Jugendforensik. Vereinbarung von Grundsätzen zur Öffentlichkeitsarbeit im Maßregelvollzug.

10. August 2016. Maßregelvollzugsleitungen. Diskussion der Aufgaben des geplanten Juristischen Kompetenzzentrums. Vorstellung einzelner Konzeptansätze zu Vollzugslockerungen. Abstimmung des Konzeptes „Patienten mit ungünstiger Entlassungsperspektive“.

14. September 2016. Gesamtkrankenhausleitung. Diskussion der Entwicklung der Personalausstattung der Verwaltung des Maßregelvollzugszentrums Niedersachsen seit 2008. Information zum Stand der wirtschaftlichen Entwicklung und Prognose gemäß Budgetauswertung. Einführung des KIS in Brauel. Erläuterung des Sachstands zur Kooperationsvereinbarung zwischen Sozial- und Justizministerium zur ambulanten Behandlung von entlassenen Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in den Forensischen Institutsambulanzen.

18. Oktober 2016. Maßregelvollzugsleitungen. Diskussion der Aufgaben des geplanten Juristischen Kompetenzzentrums. Praktische Fragen zu Patienten mit ungünstiger Entlassungsperspektive.

26. Oktober 2016. Sicherheitsbeauftragte der Maßregelvollzugseinrichtungen. Diskussion von Konsequenzen aus dem möglichen Tötungsdelikt im Maßregelvollzug Bad Rehburg. Diskussion der Aufgaben des geplanten Juristischen Kompetenzzentrums. Erfahrungsbericht aus dem IT-Forensik- und Überprüfungs-Zentrum im Maßregelvollzugszentrum Moringen. Vorstellung des Konzepts Ju

gendforensik. Vorstellung und Diskussion von Einzelthemen aus den Häusern.

9. Dezember 2016. Maßregelvollzugsleitungen. Diskussion der Stellung und der Aufgaben des geplanten Juristischen Kompetenzzentrums. Information und Austausch über die Entwicklung der Belegung im Maßregelvollzug. Erläuterungen zum Umgang mit Medien.

10. Februar 2017. Maßregelvollzugsleitungen. Diskussion des Vetorechts des geplanten Juristischen Kompetenzzentrums. Information über den aktuellen Stand der Entweichungen im Maßregelvollzug. Erörterung von Zielvorgaben. Erfahrungsberichte aus der Praxis der Kooperationsvereinbarung zwischen Justiz- und Sozialministerium zur ambulanten Behandlung von entlassenen Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in der Forensischen Institutsambulanz. Mündliche Vorstellung des Zwischenstandes in dem Forschungsauftrag zur Gewährung von Vollzugslockerungen durch Mitarbeiter des Kriminologischen Forschungsinstituts. Bericht zum Sachstand der geplanten Einrichtung des Studiengangs Vollzugspsychologie in Hildesheim. Austausch über Verfahren und Notwendigkeit von Dolmetschereinsätzen im Maßregelvollzug.

15. Februar 2017. Pflegedirektoren und Pflegedienstleitungen der beliehenen Träger. Diskussion über vorhandene Sicherheitskonzepte im Maßregelvollzug.

22. Februar 2017. Maßregelvollzugsleitungen. Diskussion der Dienstanweisung für das Juristische Kompetenzzentrum. Diskussion über die Anforderungen an die Sicherheit im Maßregelvollzug.

Der nächste Termin ist der 20. März 2017. Dort wird es bei den Maßregelvollzugsleitungen um die Vorstellung der Juristin und des Juristen im Kompetenzzentrum und die Zusammenarbeit mit dem neuen Verwaltungsdirektor gehen.

Alle weiteren anlass- und nicht anlassbezogenen Gespräche in und mit einzelnen Kliniken und mit einzelnen Leitungskräften und Funktionsträgern sind hier ausdrücklich nicht aufgeführt.

Zu Frage 2: Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung ist insbesondere festgestellt worden, dass die Absicherung der Lockerungsentscheidungen durch eine juristische Perspektive zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Entscheidungsfindung ein wesentliches Instrument ist, um die Gefährdungsanalyse, die jeder Lockerungsmaßnahme vorgeschaltet ist, ganzheitlich abzusichern.

Darüber hinaus erfolgt die Beteiligung des Kompetenzzentrums kontinuierlich auch im weiteren Verlauf der Lockerungen - anders als bei der Prognosekommission und der Strafvollstreckungsbehörde, die nur einmal vor der ersten Schwellenlockerung bzw. nur jeweils zu Beginn einer Schwellenlockerung beteiligt werden.

Darüber hinaus sind im Rahmen der Fachaufsicht für Patientinnen und Patienten mit geringer oder keiner Aussicht auf eine an die Maßregel anschließende Entlassung besondere Unterbringungskonzepte auf den Weg gebracht worden. Ferner werden die Regelungen und Standards, insbesondere für Vollzugslockerungen, kontinuierlich angepasst, und in regelmäßigen Dienstbesprechungen wird der fachliche Austausch intensiviert. Dies gilt insbesondere auch für die Zusammenarbeit mit der Justiz.

Zu Frage 3: Der Schutz der Allgemeinheit ist der Zweck der Maßregel überhaupt. Er hat in jeder Phase der Behandlung eines Patienten uneingeschränkte Priorität und ist der Maßstab, an dem sich alle Behandlungsschritte zu orientieren haben.

Gleichzeitig soll der Maßregelvollzug durch die Behandlung und Therapie der Patientinnen und Patienten zu einer nachhaltigen Besserung bis hin zur Heilung der die Maßregel begründenden Suchterkrankung und/oder der psychischen Erkrankung führen als Voraussetzung für eine dauerhafte familiäre, soziale und berufliche Eingliederung und eine zukünftige Straffreiheit der Patientin bzw. des Patienten. Er bietet damit einen nachhaltigen Schutz der Allgemeinheit auch nach der Entlassung.

Vollzugslockerungen sind unter Beachtung der Schutzrechte der Allgemeinheit ein wirksames und unverzichtbares therapeutisches Instrument in der Behandlung und in der Vorbereitung der Patientinnen und Patienten auf die Zeit nach der Unterbringung. Die Vollzugslockerungen finden stets in einem gestuften Verfahren statt. Sie beginnen mit 1 : 1-Ausführungen in den Klinikpark und steigern sich je nach Therapiefortschritt und Ergebnis der Gefährlichkeitsanalyse langsam über begleitete Gruppenausgänge bis hin zu begleiteten und später dann unbegleiteten Ausgängen zunächst nur für eine kurze Zeitspanne, die wiederum im Zuge der Therapiefortschritte individuell ausgeweitet werden kann. Die Lockerungsphasen werden immer individuell auf den einzelnen Patienten oder die einzelne Patientin abgestimmt. Lockerungsver

stöße führen sofort zu einer Reaktion, in der Regel zur Rücknahme der Lockerungsstufe.

Verantwortlich für die Gewährung von Vollzugslockerungen ist die ärztliche Leiterin oder der ärztliche Leiter als Vollzugsleitung der Maßregelvollzugseinrichtung. Die Vollzugsleitung hat auf der Grundlage einer Gefährdungsanalyse und den Ergebnissen des bisherigen Therapieverlaufs eine Prognoseentscheidung über das zukünftige Verhalten eines Patienten zu treffen und zu verantworten.

Sowohl bei Ausgängen als auch bei Ausführungen sind sich alle Beschäftigten des Maßregelvollzugs ihrer besonderen Verantwortung bewusst. Die sichere Ausführung durch Sicherung, Deeskalation und Begleitung ist kontinuierlich Inhalt von Fortbildungen und Schulungen. Die Schulungen finden teilweise unter fachlicher Anleitung der Polizei statt, um die Beschäftigten noch besser vorzubereiten.

Das schließt leider unvorhersehbare Situationen, individuelle Fehler oder situative Fehleinschätzungen nicht vollständig aus. Die Aufgabenstellung, die Patientinnen und Patienten zu sichern und jede Entweichung zu verhindern, ist den Beschäftigten des Maßregelvollzugs klar, und dieser Auftrag wird sehr, sehr ernst genommen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das zeigt - das will ich betonen - auch die extrem geringe Quote der gesamten Verstöße gegen gewährte Vollzugslockerungen, die zwischen 0,1 % und 0,2 % liegt - bei rund 35 000 bis 40 000 Vollzugslockerungen pro Jahr.

Das wichtigste Instrument bei der Verhinderung von Entweichungen ist der persönliche Einfluss, den die Begleitpersonen aufgrund ihrer eigenen fachlichen Kompetenz auf den Patienten ausüben. Die Zusammenarbeit mit Trainerinnen und Trainern mit Erfahrungen in der Personensicherung wird fortgesetzt und weiter intensiviert werden.

Soweit erst einmal von mir. Vielen Dank.