Protocol of the Session on March 1, 2017

zweitens die genauere Regelung des Ausgleichs für Bevölkerungsschwund in den §§ 5 und 7 sowie die Verstärkung dieses Ausgleichs auf der Kreisebene in § 7 Abs. 2,

drittens ein Zuschlag für Gemeinden, die vom Abzug ausländischer Truppen besonders betroffen sind, in § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, sowie

viertens die Wiedereinführung des Vorverfahrens für die erlassenen Bescheide in § 20 Abs. 2.

Der Innenausschuss empfiehlt hierzu nur noch wenige Klarstellungen sowie einige redaktionelle Änderungen mit dem Ziel, die Regelungen noch etwas übersichtlicher und verständlicher zu fassen. Das gilt vor allem für die Herausarbeitung des linearen Anstiegs des Gemeindegrößenansatzes in § 5 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes (Arti- kel 1 Nr. 2). Zusätzlich empfiehlt der Ausschuss - jeweils zu Beginn der Artikel 1 und 2 des Gesetzentwurfs - noch die Streichung von überholten Vorschriftenteilen, die deutlich zurückliegende Haushaltsjahre betreffen. Die in den Artikeln 3 und 4 vorgesehenen Änderungen sollen hingegen entfallen und einem späteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleiben.

Bei der abschließenden Beratung brachten Ausschussmitglieder aller vier im Innenausschuss vertretenen Fraktionen ihre Zufriedenheit zum Ausdruck, dass der vorliegende Gesetzentwurf von den kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam mitgetragen werde und dass auch im Ausschuss Einigkeit über die redaktionellen Klarstellungen und Verbesserungen habe erzielt werden können.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Über die Einzelheiten der Ausschussempfehlungen zu den einzelnen Vorschriften gibt der schriftliche Bericht Auskunft, der Ihnen bereits als Drucksache vorliegt. Ich empfehle ihn zur Lektüre.

Abschließend bitte ich Sie namens des federführenden Ausschusses für Inneres und Sport, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Kollege Oetjen, für Ihre Berichterstattung. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, weiterhin liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht über die Ausschussberatungen in der Drucksache 17/7471 vor.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieser Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch.

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war einstimmig.

Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch das war einstimmig.

Artikel 3. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig angenommen.

Artikel 4. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde einstimmig gefolgt.

Artikel 5. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch dieser Änderungsempfehlung wurde einstimmig gefolgt.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit haben Sie den Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/5422 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/7426 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/7477

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Ich eröffne die Beratung und erteile das Wort Herrn Kollegen Hiebing, CDU-Fraktion. Bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die rot-grüne Landesregierung hat sich eine Reform des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes auf die Fahnen geschrieben. Das kann man machen, aber man muss sich bewusst sein, dass dies per se eine heikle Angelegenheit sein kann. Denn diese steuerrechtliche Vorgabe für die niedersächsischen Gemeinden geht Hand in Hand mit ihren Finanzierungsmöglichkeiten und steht letztlich für die kommunale Organisationshoheit.

Dieser Gesetzentwurf ist aber ein Anlass, um zehn Monate vor der Landtagswahl ein kurzes Fazit zu ziehen und zu schauen, wie es die Landesregierung mit den Kommunen hält. Denn bereits der Koalitionsvertrag von SPD und Grünen widmete sich umfassend den kommunalen Finanzen. So wollte die Landesregierung den kommunalen Finanzausgleich auf den Prüfstand stellen. Das ist passiert, aber mit dem Ergebnis, dass die Regelungen, die Sie, meine Damen und Herren, in der vergangenen Wahlperiode noch angegriffen und kritisiert haben, nunmehr befürwortet werden. Ich kann mich daran erinnern, dass Sie das damals häufig zum Anlass genommen haben, uns zu kritisieren. Heute finden Sie das, was Sie produzieren, glaube ich, ganz in Ordnung.

(Zustimmung von Björn Thümler [CDU])

Außerdem, meine Damen und Herren, sollte der Leistungsfähigkeitsvorbehalt nach Artikel 58 der Niedersächsischen Verfassung gestrichen werden. Diesbezüglich ist auch nichts passiert. Die Idee

einer kommunalen Wirtschaftsteuer, die sich aus Grund- und Gewerbesteuereinnahmen speisen sollte, war auch wohl heiße Luft. Jedenfalls gab es Ihrerseits keine wahrnehmbaren Initiativen.

Wirkliche finanzielle Entlastung für unsere Kommunen hat nur der Bund realisiert. Zu nennen sind hierbei die Übernahme der Kosten der Unterkunft für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte, die Integrationspauschale, die Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Kommunen, aber auch das stärkere finanzielle Engagement bei der Grundsicherung.

Meine Damen und Herren, jetzt sind es also die Kommunalabgaben, bei denen die Landesregierung den Kommunen etwas Gutes tun will. Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge, die ein zentrales Thema im Gesetzentwurf darstellen, können tatsächlich als ein zusätzliches Instrument funktionieren; das will ich gar nicht bestreiten.

(Zustimmung von Belit Onay [GRÜNE])

Das hat es in Rheinland-Pfalz vor etwa 30 Jahren gegeben, hat aber die hohen Erwartungen der Kommunen bei Weitem nicht erfüllt.

(Zustimmung bei der CDU)

Denn letztlich sind wiederkehrende Beiträge eine Art von kommunaler Straßensteuer oder ein „Straßen-Soli“, wie die HAZ titelte. Man zahlt und zahlt und zahlt - das ist intransparent und am Ende nicht bürgerfreundlich.

(Zustimmung bei der CDU)

Meine Damen und Herren, tatsächlich ist der vorliegende Entwurf in der gewählten Form ein Bürokratiemonster mit vielen offenen Fragen und vielen Fallstricken, über die einige Kommunen aus meiner Sicht stolpern werden. Denn wie genau räumliche Abgrenzungen im Detail aussehen sollen, wer bei einzelnen Projekten mitbezahlt, wie man mit landwirtschaftlichen Wegen im Außenbereich umgeht - all das bleibt fraglich und macht dieses Instrument schwammig und fragil.

Einfach zu sagen, dass die kommunale Ebene das vor Ort entscheiden solle, und darauf zu vertrauen, dass das Gesetz korrekt angewendet wird und unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes auch verfassungsrechtlichen Bestand hat, damit macht man es sich zu leicht. Das ist schlichtweg verantwortungslos gegenüber unseren Kommunen.

Meine Damen und Herren von Rot-Grün, Sie haben Landesmittel für den kommunalen Straßenbau

deutlich gekürzt und wollen den Kommunen jetzt ein meines Erachtens untaugliches Instrument verpassen, um das Geld von den Bürgern auf andere Art und Weise wieder reinzuholen. Aber so geht das nicht!

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der FDP)

Noch einen weiteren Eckpfeiler im Entwurf des Kommunalabgabengesetzes können wir so nicht mittragen, nämlich die flächendeckende Einführung von Tourismus- und Gästebeiträgen.

Wir haben keine Probleme damit, meine Damen und Herren, dass man „Tourismus“ statt „Fremdenverkehr“ sagt. Alles in Ordnung!

Aber diese Tourismusbeiträge, die ohnehin wohl eher einer Tourismussteuer entsprechen, sind schwierig zu erheben und produzieren unangemessen viel Bürokratie.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der FDP)

Ein großer Kritikpunkt für uns ist an dieser Stelle, dass nicht nur Tourismusbetriebe einbezogen werden, sondern alle diejenigen, die im weitesten Sinn vom Tourismus - angeblich - profitieren. Im NDR konnte man beispielsweise einen Dachdecker sehen, der in einem Kurort seinen Sitz hat und schon jetzt diese Abgabe zahlt. Der Kollege von außen, der das Dach des Nachbarn repariert, braucht sie nicht zu zahlen. Ich glaube, meine Damen und Herren, das Ganze ist nicht zu Ende gedacht.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der FDP)

Nicht annehmbar ist in diesem Kontext die viel zu unbestimmte Ausdehnung auf alle Orte, in denen Tourismus eine besondere Bedeutung hat, obwohl Tourismusgemeinden bereits durch die Gewerbesteuer vom Tourismus profitieren. Meine Damen und Herren, irgendeine Sehenswürdigkeit hat, glaube ich, jeder Ort in Niedersachsen. Wenn man das genau nimmt, könnte eigentlich jeder das in Zukunft von seinen Bürgerinnen und Bürgern erheben. Ich glaube, das entspricht eigentlich eher einem neuen Finanzierungsinstrument für alle Kommunen. Das haben wir so aber nicht gewollt. Der Wirtschaft, der Bevölkerung zusätzliche Abgaben sozusagen abzutrotzen, das machen wir, meine Damen und Herren, so nicht mit.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der FDP)

Wir kommen zu einem dritten zentralen Punkt, den wir eigentlich gar nicht diskutieren müssten; denn er hat bei der Veränderung des Kommunalabgabengesetzes eigentlich gar nichts verloren. Falsch und an dieser Stelle auch völlig systemfremd ist nämlich die Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens vor verwaltungsgerichtlichen Klagen. Hier macht man eine schon schwierige Rechtslage noch schwieriger. Der Niedersächsische Landkreistag hat sich zu Recht sehr irritiert darüber gezeigt, dass man das sogenannte Behördenoptionsmodell dort quasi im Vorübergehen mit unterbringen will.

Meine Damen und Herren, so geht man, glaube ich, mit Kommunen nicht um. Wir sind - genau wie die kommunalen Spitzenverbände - der festen Überzeugung, dass Fehler produziert werden, dass in viel mehr Verfahren der Rechtsweg eingeschlagen wird, wenn in dieser Form eine komplexe Ermessensausübung für die Mitarbeiter der Verwaltung eröffnet wird.