Uns geht es um das Unternehmen. Vom ersten Tag an haben wir, Olaf Lies und ich, uns konsequent dafür eingesetzt,
die Dieselgate-Affäre aufzuklären, verloren gegangenes Vertrauen wieder neu aufzubauen, den Konzern umzusteuern, neu aufzustellen und fit zu
Ich freue mich sehr, dass wir in der letzten Woche an zwei Stellen Fortschritte feststellen konnten. Erstens. Volkswagen ist insgesamt gut durch das Geschäftsjahr 2016 gekommen. Das ist nicht selbstverständlich, und ich bin sehr froh darüber. Zweitens - lassen Sie es mich so sagen -: Unter Ihrer Mitverantwortung ist die Vorstandsvergütung durch die Decke geschossen, und wir haben jetzt dafür gesorgt, dass sie auf Normalmaß zurückgestutzt wird.
(Widerspruch bei der CDU und bei der FDP - Christian Dürr [FDP]: 13 Millio- nen Euro für Frau Hohmann-Denn- hardt! Das haben Sie mitbeschlossen! - Gegenruf von Johanne Modder [SPD]: Stehen Sie doch mal zu Ihrer eigenen Verantwortung! - Weitere Zu- rufe von der CDU und von der FDP)
Einen Moment, bitte! - Ich möchte diese Unruhe nutzen. Herr Ministerpräsident, es sind zwei Wünsche nach Fragen geäußert worden.
Mein letzter Satz. Gehen Sie bitte davon aus: Wirtschaftsminister Olaf Lies und ich werden unsere Arbeit dafür, dass Volkswagen wieder auf die erfolgreiche Spur zurückkommt und dass uns dergleichen nicht noch einmal wiederfährt, konsequent und unbeirrt fortsetzen. Das steht im Mittelpunkt unserer Arbeit, und nichts anderes, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Es gibt den Wunsch nach zusätzlicher Redezeit nach § 71 Abs. 3 der Geschäftsordnung. Herr Kollege Bode, Sie erhalten eine Minute.
(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Herr Kollege Bode möchte sich jetzt ehrlich machen! - Anja Piel [GRÜNE]: Er möchte sich entschuldigen!)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident, bei dieser Aktuellen Stunde ging es in der Tat nicht um Volkswagen, sondern um die Aufgabe, die von der Regierung an Sie übertragen worden ist. Es ging darum, wie Sie das Mandat des Landes Niedersachsen im Aufsichtsrat wahrnehmen.
Dazu haben Sie gerade gesagt, dass Sie von Martin Winterkorn an dem besagten Wochenende nicht pflichtgemäß - so wie es im Aktienrecht vorgeschrieben ist - informiert worden sind. Da stelle ich mir natürlich die Frage: Wenn es solch einen Pflichtverstoß gab, warum sind Sie dem dann nicht entgegengetreten? Warum haben Sie ihm ein paar Tage später einen Persilschein ausgestellt? Warum haben Sie ihn für diesen Pflichtverstoß nicht zur Rechenschaft gezogen? Was haben Sie tatsächlich gemacht, um die Aufgabe wahrzunehmen, für die das Land Sie in den Aufsichtsrat geschickt hat?
Es geht auch um das Verhältnis Ihrer Regierung zu diesem Parlament. Und es ist schon spannend, dass Sie in jeder Antwort ein anderes Märchen erzählen, obwohl Sie nach der Verfassung der Wahrheit verpflichtet sind
und andauernd vom Staatsgerichtshof eine Klatsche kriegen, weil Sie die Verfassung des Landes Niedersachsen mit Füßen treten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, so geht das nicht! Man kann nicht heute hü! und morgen hott! sagen - nicht in der Funktion eines Ministerpräsidenten -
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, wir haben gerade in Ihrem Redebeitrag erlebt, was das eigentliche Problem zu sein scheint. Sie erklären im Zusammenhang mit der größten Krise, die der Volkswagen-Konzern in seiner Geschichte erlebt hat, dass nicht Sie als Interessenvertreter der Bürger des Landes Niedersachsen, das 20,2 % der Anteile an der Volkswagen AG hält, sich die notwendigen Informationen über diesen Skandal holen und zur Aufklärung beitragen, sondern dass Sie von dem Vorstand, der den Skandal selbst verantwortet, erwarten, dass er Ihnen berichtet.
Herr Ministerpräsident, Sie definieren in dieser Situation Ihre Rolle erkennbar falsch. Wir erwarten jetzt von Ihnen, dass Sie einen Beitrag zur Aufklärung des Skandals leisten. Denn das ist die Grundlage dafür, dass Volkswagen wieder in die Spur kommen kann.
Das bedeutet beispielsweise, dass Sie endlich dafür sorgen müssen, dass die Berichte von Jones Day veröffentlicht werden, damit alle Beteiligten wissen, was das Kernproblem bei Volkswagen ist, und damit Sie sich nicht zum Teil der Verschleierungsstrategie der Vorstände machen.
Vielen Dank, Herr Kollege Thiele. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde ist damit beendet.
Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich und anderer Gesetze - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/6875 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/7425 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/7471
Die mündliche Berichterstattung hat der Abgeordnete Oetjen übernommen. Herr Oetjen, ich erteile Ihnen das Wort.
- Einen kleinen Moment noch, Herr Kollege! - Die Kolleginnen und Kollegen, die der Debatte jetzt nicht folgen wollen, bitte ich, den Plenarsaal zügig zu verlassen, sodass Herr Oetjen die nötige Aufmerksamkeit findet.
Vielen Dank. - Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen in der Drucksache 17/7425 einstimmig, den Gesetzentwurf mit einigen Änderungen anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich dem ebenso einhellig angeschlossen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist am 15. November 2016 direkt an die Ausschüsse überwiesen und im federführenden Innenausschuss am 8. Dezember 2016 vom Innenministerium eingebracht worden. Dessen Vertreter führte aus, die Auswertung der letzten Begutachtung zu den Ausgleichswirkungen des kommunalen Finanzausgleichs habe gezeigt, dass daran grundlegende Änderungen nicht erforderlich seien. Der Gesetzentwurf enthalte hierzu kleinere Anpassungen und Aktualisierungen. Die Änderungen seien im Vorfeld mit den drei kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt worden und würden von diesen mitgetragen. Das Umverteilungsniveau sei dabei mit etwa 70 Millionen Euro vergleichsweise niedrig.
Die kommunalen Spitzenverbände sind hierzu in der Ausschusssitzung am 19. Januar 2017 angehört worden und haben den vorgesehenen Änderungen zugestimmt.
zweitens die genauere Regelung des Ausgleichs für Bevölkerungsschwund in den §§ 5 und 7 sowie die Verstärkung dieses Ausgleichs auf der Kreisebene in § 7 Abs. 2,