Protocol of the Session on March 1, 2017

Wir kommen zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wir kommen zur Abstimmung. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 3. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 4. - Hierzu gibt es ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Änderungsempfehlung zu Artikel 4 zustimmen möchte, den bitte ich um

ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 4/1. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 5. - Unverändert.

Artikel 6. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer der Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den darf ich bitten, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist dem Gesetz in der beschlossenen Form zugestimmt worden.

(Zustimmung bei der SPD)

Wir kommen zur Abstimmung über Nr. 2 der Beschlussempfehlung.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die in der Beratung einbezogenen Eingaben 02415 und Folgesätze sowie 03266 für erledigt erklären möchte, den bitte ich jetzt auch um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Das ist so beschlossen.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 5: Abschließende Beratung: Gesetz zur institutionellen Stärkung und Weiterentwicklung des Zweckverbandes „Großraum Braunschweig“ - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 17/5290 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/7427 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/7472 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs 17/7481

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP hat die Streichung des Artikels 3/1 zum Ziel und enthält die sich daraus ergebenden Folgeänderungen.

Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Detlef Tanke. Sie haben das Wort, Herr Tanke.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit der Bildung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig im Jahr 1991 gab es vielfältige und zugleich gegensätzliche Vorschläge zur Weiterentwicklung regionaler Zusammenarbeit. Alle in der Region waren sich immer einig über diese Notwendigkeit, aber völlig uneinig über konkrete Schritte.

Ich will nur an zwei der vielen Initiativen erinnern, die gescheitert sind: Auf Basis des IHK-Gutachtens vom 20. September 2008 hat die damalige SPDLandtagsfraktion einen Antrag gestellt, der viel, viel weiter gehende Vorschläge als der heutige Gesetzentwurf enthielt. Praktisch schon am Tag seiner Präsentation - am 29. Oktober 2012 - war der Vorschlag des ehemaligen Braunschweiger Oberbürgermeisters Dr. Gert Hoffmann gescheitert, der von einer Großregion träumte. Immer wieder ist in jedem Vorschlag die Realisierbarkeit über politische Mehrheiten eher nicht bedacht worden.

Wir sehen auch nach dem Verlauf der Beratung des heute vorliegenden Gesetzentwurfs mit welcher Vehemenz sich regionale Akteure einerseits zu dem Ziel des Gesetzes bekennen, die regionale Zusammenarbeit zu stärken, andererseits aber die heute vorliegenden Vorschläge im Detail ablehnen. Meine Damen und Herren, das kennzeichnet die Diskussion der letzten 20 Jahre. Darunter ziehen wir heute einen Schlussstrich.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Es ist nicht die von vielen gewünschte stärkere Aufgabenerledigung auf regionaler Ebene, es ist aber ein kleiner Schritt hin zu mehr regionaler Zusammenarbeit.

In zahlreichen Stellungnahmen und Kommentaren habe ich teils mit Verwunderung, teils mit Heiterkeit viel über die Motivation und die Ziele unserer Gesetzesinitiative erfahren, die mir bis dahin völlig unbekannt waren. Ich darf Ihnen versichern: Sie sind nicht vorhanden. - Diese Unterstellungen

spiegeln eher die unbegründeten Ängste einiger Betroffener wider.

Zur Sache: Ausgangspunkt der heutigen Gesetzesinitiative war das von Professor Bogumil für den Zweckverband vorgelegte Gutachten Mitte März 2015. Im Vordergrund seiner Analyse der Region stand, die Dualität der Akteure in der Region müsse überwunden werden. Dem hat sich die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung im März 2015 in Lengede nahezu einstimmig angeschlossen. Ich darf an dieser Stelle unseren Verbandsdirektor Hennig Brandes, Michael Kramer und den Vorsitzenden der CDU-Fraktion Reinhard Manlik begrüßen. Herzlich willkommen.

(Zustimmung bei der SPD)

Vor zwei Jahren in Lengede gab es viel weiter gehende Forderungen, als mit dem heutigen Gesetzentwurf realisiert werden. Ich will an die Forderung erinnern, die Flächennutzungspläne zu genehmigen oder Sonderumlagen zu erheben. Ich will auch daran erinnern, dass nahezu alle CDUMitglieder der Verbandsversammlung diesem Vorschlag zugestimmt haben, meine Damen und Herren. Deswegen musste man annehmen, dass es auch im Landtag zu einer einmütigen Gesetzesänderung kommen würde. Ich bedaure, dass sich die CDU-Landtagsfraktion trotz der geringeren als der vom Verband geforderten Aufgabenübertragung an ihre ursprüngliche Zustimmung nicht mehr erinnert.

(Marcus Bosse [SPD]: So ist es!)

Von Anfang an haben wir betont, dass wir nicht in kommunale Hoheitsrechte eingreifen wollen. Deswegen haben wir für einige neue Pflichtaufgaben vorgeschlagen, ein Befassungsrecht und damit eine Befassungspflicht des Regionalverbandes zu wichtigen Themen in der Region zu schaffen. Angesichts der anhand von Beispielen nahezu wöchentlich beklagten unsinnigen kommunalen Konkurrenz ist dies dringend erforderlich. Manche nennen diese Vorgänge auch „Kirchturmdenken“, meine Damen und Herren.

Ab morgen hat der Regionalverband die Möglichkeit, als Impulsgeber und Beobachter die geordnete Entwicklung im Verbandsbereich zu steuern oder, wie es zum Regelungsziel im Gesetzentwurf heißt, den Interessensausgleich zwischen kommunalen und regionalen Belangen zu koordinieren und die vielfältigen Initiativen in der Region zu einem systematischen Netzwerk zu verknüpfen. - Dafür wird mit dem Verbandsrat die institutionali

sierte Diskussionsplattform in der Region geschaffen.

Am Schluss der seinerzeitigen Anhörung im Innenausschuss kam der Geschäftsführer der IHK Braunschweig, Herr Dr. Meier, zu Wort und beklagte rückblickend auf das von mir erwähnte IHKGutachten aus dem Jahr 2008, dass sich in den letzten acht Jahren leider nichts bewegt habe. Aus dieser Erfahrung hat er kurz und knapp die Zielrichtung des Gesetzentwurfs unterstützt und prägnant zusammengefasst:

„Der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht … ein Schritt, zu dem sich die politischen Entscheidungsträger im Landtag durchgerungen haben, und den sollte man jetzt gehen.“

Ich bitte Sie alle, meine Damen und Herren, sich diesem Rat der IHK Braunschweig anzuschließen und diesen kleinen Schritt zu gehen; denn - wie ich heute Morgen in der Braunschweiger Zeitung lesen konnte: Wer zu spät kommt, den überholt das neue ZGB-Gesetz.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Tanke. - Jetzt hat sich zu Wort gemeldet für die CDU-Fraktion Angelika Jahns. Bitte schön, Frau Jahns!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur institutionellen Stärkung und Weiterentwicklung des Zweckverbands Großraum Braunschweig ist vom Entwurf bis zur heutigen Beschlussfassung eine einzige Farce: handwerklich schlecht gemacht, verfassungsrechtlich mehr als bedenklich. Kritik der kommunalen Spitzenverbände, Kritik vieler kommunaler Vertreter vor Ort wird nicht ernst genommen. Die Forderung nach Rücknahme dieses Gesetzentwurfs ignorieren die einbringenden Fraktionen von SPD, Grünen und FDP. Schließlich wird ein Gesetzentwurf vorgelegt, der an Beliebigkeit nicht zu übertreffen ist.

(Zustimmung bei der CDU)

Der Ursprungsentwurf wurde von den Landtagsjuristen zerrissen wegen Unbestimmtheit und wegen Eingriffs in die Planungs- und Aufgabenhoheiten der Kommunen und bereits vorhandener Zuständigkeiten bei Bund, Land und Kommunen. Eine

derart scharfe Kritik des GBD habe ich in 20 Jahren Landtagszugehörigkeit noch nicht erlebt, meine Damen und Herren. Eindeutig rechtswidrig!

(Beifall bei der CDU)

Die Entschuldigung der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP für die miserable Qualität des Gesetzentwurfs, man habe diesen Gesetzentwurf ohne Zuhilfenahme des Verwaltungsapparats der Landesregierung ja selbst einbringen müssen, ist einfach nur peinlich.

(Zustimmung bei der CDU)

Abgesehen davon, dass genügend Zeit gewesen wäre, diesen Entwurf entsprechend abzustimmen, hat man jetzt den Eindruck erweckt, dass das Innenministerium mit der Intention dieses Gesetzentwurfs gar nicht einverstanden war und die Fraktionen im Regen stehen ließ. Keine Aufgabenübertragung, alles nur schwammige Formulierungen. Nichts Konkretes. Nur zusätzlicher Aufwand und höhere Kosten für die Kommunen, die zum jetzigen Zweckverband Großraum Braunschweig gehören. Ich will sie an dieser Stelle einmal nennen, damit sich auch die Zuhörer ein Bild davon machen können, welche Städte und Landkreise betroffen sind: die drei Großstädte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg und die fünf Landkreise Goslar, Helmstedt, Wolfenbüttel, Peine und Gifhorn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was kommt auf diese Kommunen zu? Dass wir alle zu Beginn dieser Legislaturperiode gerade im Braunschweiger Bereich von erheblichen finanziellen und strukturellen Problemen Kenntnis nehmen mussten, ist bekannt. Insbesondere der Landkreis Helmstedt sah eine Verbesserung seiner Situation durch eine Fusion mit der Stadt Wolfsburg. Obwohl beide Partner sich einig waren, grätschte der Innenminister dazwischen und verhinderte die Fusion mit der Aussage, die regionale Balance sei dann nicht mehr gewahrt. Andere Vorschläge für eine bessere Zusammenarbeit innerhalb der kommunalen Ebene im Bereich des ZGB wurden ebenfalls durch Eifersüchteleien verschiedener Beteiligter untergraben. Aber das hat ja eben auch der Kollege Tanke gesagt.

Wir alle sind uns, glaube ich, darüber einig, dass eine Strukturverbesserung für diesen Bereich nötig ist. Deshalb hat die CDU den Antrag eingebracht, eine Enquete-Kommission einzurichten. Hiermit sollte ein Konzept für die Zukunftsfähigkeit dieses Raumes erarbeitet werden. Dieser Antrag wurde

von Rot-Grün abgelehnt. Es wäre sinnvoll gewesen, durch dieses Instrument die Voraussetzungen für eine bessere kommunale Zusammenarbeit zu schaffen.