Vielen Dank. - Die nächste Wortmeldung kommt von Horst Kortlang, FDP-Fraktion. Bitte schön, Herr Kortlang!
Hohes Präsidium! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Den Zuzug von Flüchtlingen sinnvoll zu steuern, ist wichtig und richtig, wie wir finden. Aber dafür das Instrument der Landesplanung anzuwenden, sehen wir als falschen Ansatz an.
Die Flüchtlinge werden während des laufenden Asylverfahrens den Landkreisen und Kommunen entsprechend ihrer Einwohnerzahl zugewiesen. Während viele Regionen - das ist hier schon angeklungen - überfordert sind, weil sie keine geeigneten Unterkünfte vorhalten, klagen andere Regionen über Leerstände und Bevölkerungsrückgänge, beispielsweise die Harz-Region, die bemüht war, vermehrt Flüchtlinge aufzunehmen, weil ausreichend Wohnraum vorhanden war.
Würde man künftig neben den Einwohnerzahlen auch die Wünsche der Landkreise und der Kommunen berücksichtigen, könnten freie Unterkünfte
wieder genutzt und Bevölkerungsrückstände vermindert werden - so die Theorie. Es braucht aber, um das durchführen zu können, Arbeitsplätze und Infrastruktur. Das wurde hier von der anderen Seite auch schon vorgetragen. Denn in diesen Regionen fehlen - das ist ja der Hauptgrund - die Infrastruktur und die Arbeitsplätze.
Flüchtlinge, die anerkannt sind oder geduldet werden, dürfen zurzeit ihren Wohnsitz, wie wir alle wissen, frei wählen. Sie ziehen aber verstärkt in Zentren, weil sie dort bessere Arbeitschancen vermuten und auch erhalten. Aber Oberzentren, wie z. B. Oldenburg, leiden schon seit Jahren unter Wohnungsknappheit. Der vermehrte Zuzug von Flüchtlingen verstärkt dieses Problem noch. Hier könnte eine Steuerung erfolgen, indem die Wohnsitznahme auch nach Anerkennung oder Duldung für einen bestimmten Zeitraum verbindlich geregelt wird. Die Flüchtlinge würden dann in den Kommunen bleiben, denen sie während des Asylverfahrens zugewiesen waren. Für die Kommunen ist es besser planbar, dort die Integration der Flüchtlinge auch in einem weiteren Zeitraum zu verfolgen und zu begleiten.
Wie schon mehrfach gesagt, ist das aber ohne Arbeitsplätze mit großen sozialen Schwierigkeiten verbunden. Ohne Arbeit ist eine erfolgreiche Integration nur schwer zu erreichen.
Wer glaubt, man brauche Probleme nur aufeinanderzulegen, um sie zum Verschwinden zu bringen, der irrt gewaltig. Denn die Steigerung der Attraktivität von Regionen durch Schaffung von finanziellen Anreizen - das wissen Sie alle - ist sehr teuer. Dazu wurden von Herrn Toepffer eben schon Zahlen genannt. Das ist nicht unerheblich. Ob diese Anreize dann tatsächlich ausreichen, Flüchtlinge dort zu halten oder zum Zuzug zu bewegen, ist aus unserer Sicht fraglich. Aber eines wird man mit Sicherheit schaffen: Die Neiddebatte wird losgetreten.
Auch die nächste Sache ist nicht hilfreich: In Ballungszentren fehlt es nämlich schon jetzt an Wohnraum.
Herr Kortlang, eine Sekunde! - Meine Damen und Herren, auf der rechten Seite in der letzten Bank ist sehr viel Unruhe. Das, was Sie da besprechen, mag ja alles sachlich sein. Aber machen Sie es
In Ballungszentren fehlt es schon jetzt an Wohnraum für die Bevölkerung. Die Förderung der Schaffung von Wohnraum speziell für Flüchtlinge würde diese Situation nach unserer Meinung nicht verbessern, sondern Neid schüren. Wenn Wohnraumförderprogramme laufen sollen, sollten Kriterien wie sozialer Wohnungsbau entscheidend sein - und nicht der Aufenthaltsstatus der zukünftigen Bewohner.
Meine Damen und Herren, die Änderungen von Rahmenbedingungen bei der Dorferneuerung oder von rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Umnutzung von Räumen in ländlichen Räumen werden unserer Meinung nach nicht helfen, den Zuzug von Flüchtlingen zu steuern. Das machen die ganz alleine.
Deshalb - ich komme zum Ende - stimmt die FDP der Ausschussempfehlung, wie wir das beschlossen haben, zu.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt wohl kaum ein Planungsinstrument, das so oft missverstanden und fehlgedeutet wird wie die Landesplanung. Sie koordiniert die verschiedenen Planungen im Land, wie z. B. die Verkehrsplanung, und zwar im Maßstab 1 : 500 000, womit sie eine sehr grobe Planung ist. Menschen werden damit niemals direkt gesteuert - nach Herkunft und Ethnien schon gar nicht. Das würde u. a. den Artikel 2 unseres Grundgesetzes - allgemeine Handlungsfreiheit -, den Artikel 3 - Gleichheitsgrundsatz - und den Artikel 11 - Freizügigkeit - betreffen.
Die Raumordnung hat eine der Gesellschaft dienende Funktion. Sie greift an keinem Punkt in die gesellschaftlichen Verhältnisse ein. Vielmehr soll sie möglichst ausgeglichene Lebensverhältnisse überall im Land schaffen.
Eine Steuerung von Asylbewerbern und Flüchtlingen kann daher nicht stattfinden - eine Förderung von Entwicklungen, die eine Ansiedlung von Menschen nach sich zieht, sehr wohl.
Da wäre zuerst einmal die Infrastruktur zu nennen: Ausbildungsmöglichkeiten für sich und die Kinder sowie Wohnraum. Der wichtigste Aspekt sind Arbeitsplätze. Arbeit und entsprechende Daseinsvorsorge zusammen genommen bilden die Grundlage für die Anziehungskraft einer Region.
Bei Migranten, aber auch bei allen übrigen Neubürgern kommt noch die Willkommenskultur hinzu. Wer geht schon gerne dorthin, wo er nicht willkommen ist? Kommunen, die sich hier besonders engagieren und entsprechende Förderprogramme nutzen, haben am ehesten die Chance, Neubürger zu werben.
Das beinhaltet auch ein Konzept für eine Integration, um eine Isolierung einzelner Gruppen gar nicht erst aufkommen zu lassen. Und seien wir einmal ehrlich: Viele Neubaugebiete, die sich an alte Ortskerne anschließen, sind ebenfalls nicht integriert, weil man daran nicht genügend gedacht hat. Aber hier hat die Raumordnung ihre Grenzen. An dieser Stelle müssen die Kommunen vor Ort tätig werden. Soziale Strukturen können nur bedingt geplant werden. Vieles ist davon abhängig, wie aktiv z. B. eine Dorfgemeinschaft ist. Ich möchte nur an das Engagement der Sportvereine zur Integration der Flüchtlinge erinnern. Denken Sie an die vielen ehrenamtlichen Helfer, die für eine Kultur des Willkommens gesorgt haben - welcher Plan hätte das
wohl vermocht? Sie sind das eigentliche Barometer dessen, was eine Gemeinschaft bewegen kann. Das sollten wir uns von niemandem kleinreden lassen.
Das Planungsrecht ist also eher eingeschränkt für die Integration von Migranten zu nutzen. Gezielter können Förderprogramme eingesetzt werden, z. B. das LEADER-Programm und die Städtebauförderung des Bundes. Die Wohnraumförderung des Landes dient insbesondere einkommensschwächeren Haushalten. Gut sind auch Beschlüsse auf der Ebene der Bauleitplanung, in Neubaugebieten einen gewissen Prozentsatz an neu geschaffenen Wohnungen für einkommensschwache Familien vorzuhalten, um der Entflechtung der verschiedenen Einkommensgruppen in einer Kommune entgegenzuwirken.
Das Instrument der regionalen Raumordnung ist, wenn es richtig gemacht ist, eine gute Chance, mit den Menschen zusammen zu planen, wie ihre Region aussehen soll. Planungen, an denen die Bevölkerung teilnehmen kann, finden viel mehr Akzeptanz. In der Region Hannover haben ungefähr 12 000 Menschen die Möglichkeit der Mitgestaltung genutzt und sich im Regionalen Raumordnungsprogramm in Diskussionsforen, Workshops und im Internet beteiligt und sieben Zukunftsbilder herausgearbeitet. Nr. 1 heißt: „Faire Chancen für alle von Jung bis Alt“. Eine Unterscheidung nach bestimmten Gruppen wurde nirgendwo gemacht, und so soll es auch bleiben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, mindestens drei Fraktionen, aber vielleicht auch dem Kollegen Toepffer ist durch die Beratungen klar geworden, dass das Landes-Raumordnungsprogramm, dessen zweiten Entwurf Sie ändern wollen, kein geeignetes Instrument ist, um den Zuzug von Flüchtlingen zu steuern. Noch nicht einmal der Raumordnungs- und Heimatminister aus Bayern, Herr Söder, ist auf die Idee gekommen, dafür über das Raumordnungsprogramm Vorgaben zu machen.
Aber es ist natürlich richtig, dass wir geschaut haben, wie wir die vielen Initiativen gerade auf dem Lande, für die ich sehr danken muss - von den Landfrauen, von der Landwirtschaftskammer, wenn es um die Ausbildung von Flüchtlingen geht, von den vielen Vereinen und Verbänden vor Ort, die sich tatkräftig mit Unterstützung Ehrenamtlicher für die Integration von Flüchtlingen auf dem Lande einsetzen -, mit Förderprogrammen unterstützen können.
Wir sind da auch umgehend tätig geworden, haben die Förderprogramme für den ländlichen Raum zielgerichtet geprüft und dahin gehend erweitert, dass die zu allererst notwendige Schaffung rasch nutzbaren Wohnraums erfolgen kann. Hierüber hat die Landesregierung dem zuständigen Ausschuss im September letzten Jahres sehr ausführlich Bericht erstattet. Wir haben z. B. im Zusammenhang mit der ELER-Förderung, also der Förderung für den ländlichen Raum, für die ich zuständig bin, die Möglichkeit zur Umnutzung von geförderten Gebäuden wie dörfliche Gemeinschaftseinrichtungen für die befristete Flüchtlingsunterbringung eröffnet. Wir haben unsere Dorferneuerungsprogramme, unsere Förderprogramme also dort entsprechend ausgerichtet.
Darüber hinaus können über ELER Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die in der Landwirtschaft oder im Gartenbau beschäftigt sind, was sicherlich ein wichtiges Potenzial ist, von einer Förderung für Bildungsmaßnahmen zur beruflichen Qualifizierung profitieren.
Außerdem hat eine ganze Reihe von LEADER-Regionen - Sie wissen, wir geben 100 Millionen Euro für die Entwicklung vor Ort aus, deutlich mehr als während Ihrer Regierungszeit - das Thema „Integration von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern“ aufgegriffen und Projektideen entwickelt. Ich könnte Ihnen jetzt ganz viele nennen, beispielhaft die Schaffung eines Koordinators für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit, Existenzgründungsschulungen für Flüchtlinge. Einige dieser Projekte sind eben auch aus unseren Töpfen, aus LEADER-Mitteln, finanziert oder werden daraus finanziert und sollen über das Regionalmanagement initiiert und begleitet werden.
Auch in Fragen der Verbesserung bei der Wohnraumschaffung haben wir bereits Anfang 2016 das Wohnraumförderprogramm angepasst, um Verbesserungen bei der Wohnraumversorgung von Flüchtlingen zu erreichen. Die Anpassung der Förderrichtlinien erfolgt übrigens im Zusammenhang
mit der Entscheidung der Landesregierung im Sommer 2015 - also bereits vor anderthalb Jahren -, die Mittel für das Wohnraumförderprogramm um 400 Millionen Euro aufzustocken. Das nützt in den Städten genauso wie auf dem Lande. Mit dieser Maßnahme hat die Landesregierung auf die insgesamt gestiegene Wohnraumnachfrage reagiert, sodass damit nicht nur Flüchtlinge, sondern letztlich alle Menschen, die angemessenen Wohnraum brauchen, unterstützt werden.
Die Schaffung von dauerhaftem Wohnraum auch für Flüchtlinge haben wir, auch was die Planungen der Kommunen angeht, unterstützt. Wir haben im Baurecht - wie von Ihnen gefordert, aber schon lange umgesetzt - eine Reihe von Vereinfachungen zu Beschleunigungspotenzialen gemacht. Erinnert sei an das von diesem Landtag beschlossene Niedersächsische Gesetz zur Erleichterung der Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende vom 12. November 2015. Dort haben wir die Möglichkeit geschaffen, bestimmte Regelungen befristet bis Ende 2019 nicht anzuwenden, wenn es um bauliche Anlagen für Flüchtlinge oder Asylbegehrende geht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei Nutzungsänderungen bestehender baulicher Anlagen bis Ende 2019 sogar keine Baugenehmigung erforderlich. Von daher kommt Ihr Antrag sehr spät.
Außerdem unterstützen wir die Kommunen - gerade auch auf dem Lande - mit der Niedersächsischen Landgesellschaft. Das ist ein Unternehmen, das mehrheitlich dem Land gehört und das die Entwicklung für den ländlichen Raum unterstützt. Ich habe Ihnen noch einmal die Broschüre „Bezahlbarer Wohnraum und Integration“ mitgebracht. Sie ist für die vielen Gemeinden und Dörfer im Lande gedacht, die Unterstützung bei Integrationskonzepten brauchen, auch um sie mit unseren Dorferneuerungsmaßnahmen in Verbindung zu bringen. Dort geht es um Flächenmanagement, Wohnungsbau und Integration in unseren Dörfern, denn das gehört zur Vielfalt auf dem Lande.
Sie sehen: Wir fördern mit unseren Programmen schon eine ganze Reihe von Maßnahmen, aber es ist nicht nötig, über das Raumordnungsprogramm irgendwelche Vorranggebiete für Menschen festzulegen, sondern es geht darum, dass wir attraktive Lebensverhältnisse im ganzen Lande schaffen müssen, und dafür bedarf es Ihres Antrags nicht.